Betonplatt Ebenheit DIN18202

Diskutiere Betonplatt Ebenheit DIN18202 im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Ich habe mir eine flügelglättet Bodenplatte nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 einbauen lassen. Nun die Frage, sind meine...

  1. #1 BoomBox1, 19.12.2023
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    Hallo zusammen,

    Ich habe mir eine flügelglättet Bodenplatte nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 einbauen lassen.

    Nun die Frage, sind meine Vorstellungen falsch, oder sollte ich mit dem ausführenden Unternehmen sprechen.

    Bei einer 3Meter Setzlatte, habe ich mehr als 1,4mm unterschied. Beim laufen merkt man auch die Höhenunterschiede (wie wenn man schwankt).
    Mit der 1Meter Wasserwaage sind es aber eigentlich nie mehr als 4mm.
    Misst man direkt bis zum Rand (wurde in bestehendes Gebäude eingebaut) oder nur ab ca. 10cm Abstand?

    Kann man die raue Oberfläche noch bissl abschleifen, oder "läuft sich das raus"?

    Grüße Andreas
     

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  2. #2 Fabian Weber, 19.12.2023
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    Meinst Du 14mm bei 3m? Das wären ja dann 6mm zu viel.

    Für die Messungen muss man ca. 10cm vom Rand wegbleiben.
     
  3. #3 BoomBox1, 20.12.2023
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    Ja, es sind 14mm gemeint (1,4cm wollte ich erst schreiben).

    Grüße Andreas
     
  4. #4 Holzhaus61, 20.12.2023
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    das ist doch ein Estrich, oder?
     
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  5. #5 Gast 85175, 20.12.2023
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    Nur mal für mich, wozu ist der "Industrieboden" im Wohnhaus gut?

    Und zum Rest, das ist jetzt erst einmal wie es ist, "herauslaufen" tut sich da jedenfalls sicher nichts mehr... Da kannst dir eigentlich nur noch Gedanken über die "Sanierung" machen...

    Man kann der Firma die das gemacht hat auch irgendwie nicht helfen... Wenn man da so kleinflächig macht wie da, dann sind da erhebliche Abweichungen in der Ebenheit fast gar zu erwarten, wenn man da die Ebenheit nach DIN 18202 vereinbart, dann hat man mE irgendwas nicht verstanden...
     
  6. #6 BaUT, 20.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 20.12.2023
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    Sieht nach Garage aus, oder irre ich mich?
    Vielleicht erklärt der TE ja erstmal ein bissl mehr was das für ein Raum ist und welche Nutzung vorgesehen ist und welche Bearbeitung (Beläge/Beschichtungen) für den Boden weiter vorgesehen ist.
     
  7. #7 Fabian Weber, 20.12.2023
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    Die ist doch immer automatisch vereinbart.

    Man kann den Mangel anzeigen und dann abwarten welche Lösungsvorschläge da kommen.

    Man könnte z.B. einen Spachtel aufbringen, z.B. Megaplan.
     
  8. #8 Gast 85175, 20.12.2023
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    Die ist vereinbart wenn man nichts anderes explizit vereinbart... Als Handwerker hätte ich die DIN in dem Fall wohl explizit ausgeschlossen mit dem Hinweis, dass die kleinflächige Flügelglättung innerhalb geschlossener Räume diesbezüglich kein sicheres Arbeitsergebnis zulässt. Das dann noch fett gedruckt und auch nochmal mit zusätzlichem mündlichen Hinweis. Ein zusätzlicher Satz in der LV-Position und der freundliche Hinweis bereits beim Angebotstermin, mehr ist das nicht...

    Diese DIN kann nur dann als Planungsgrundlage herangezogen werden, wenn das was da steht auch wirklich machbar ist, ansonsten muss man den Leuten mitteilen, dass das halt nicht so machbar sein wird. Ob es unbedingt so schief und krumm sein muss wie auf den Bildern weiß ich auch nicht, aber zumindest geringe Toleranzüberschreitungen halte ich bei sowas für praktisch fast unvermeidlich.

    In der Situation in der ein Planer das so ausschreibt müsste der Handwerker mE Bedenken anmelden...

    Wie auch immer, es ist ja egal, weil wenn die Firma da keinerlei Hinweise dazu macht und auch nichts anderes vereinbart, dann ist es halt trotzdem geschuldet.

    Ich habe auch den Hinweis in der (mutmaßlich vergebenen) Hoffnung hinterlassen, dass doch vielleicht irgendwer was draus lernen könnte bevor es zu spät ist... Nenn mich von mir aus einen Romantiker deswegen...
     
  9. #9 Gast 85175, 20.12.2023
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    Nur nochmal um kurz gedanklich aufzuräumen. Auch ich erwische mich oft dabei wie ich behaupte sowas sein dann "automatisch vereinbart". Das ist aber eigentlich nicht richtig, weil es ist halt nicht wirklich immer vereinbart...

    Wenn in Bezug auf solche Teileigenschaften wie zB der Ebenheit überhaupt nichts vereinbart ist, dann schuldet der Bauunternehmer gem. BGB immer die "mittlere Art und Güte". Und dann fragt sich natürlich was das sein soll. Im Streitfall würde da ein Sachverständiger mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Normen, Fachregeln oder sonst etwas "offizielles" das er als aaRdT definieren könnte heranziehen und das wäre dann in dem Fall wohl ziemlich sicher die DIN 18202. Aus dieser 99,9%-Chance dessen, was man da gedanklich vorweg nimmt, wird dann in so eher "einfachen" Fällen wie dem hier dass das "eh vereinbart sei".
    Das ist dann aber sprachlich unscharf und daraus werden dann oft in anderen Fällen auch folgenreiche Fehlschlüsse...

    Richtiger wäre: Die DIN dürfte in fast allen Fällen geschuldet sein, auch wenn sie eigentlich nicht explizit vereinbart ist...

    Auch das nicht als "Schwanzvergleich", wie manche unwissenden Stümper gerne vermuten, sondern in der Hoffnung es möge doch mal irgendwem den Arsch retten, wenn er das noch irgendwie im Hinterkopf hat...
     
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  10. #10 Fabian Weber, 20.12.2023
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    Wie auch immer, die DIN 18202 als anerkannte Regel der Technik gilt zunächst.

    Außerdem wird Zementestrich doch sowieso flügelgeglättet.

    Der Mangel hier ist ganz eindeutig.

    Jeder Estrichleger, der die DIN 18202 im Angebot ausschließt bekommt mit Sicherheit den Auftrag nicht.
     
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  11. #11 Gast 85175, 20.12.2023
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    Von Estrich lese ich da nix, aber weil ich auch darüber gerötselt habe was das eigentlich sein soll hatte ich oben mal gefragt was das soll, bisher aber keine Antwort erhalten und deshalb erstmal so getan, als sei das wirklich so eine atypische nachträglich eingefrickelte, eher dicke, "Bodenplatte"...

    Aber dennoch:

    Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn man es vereinbart, dann muss man es auch hin bekommen, oder man darf es halt nicht vereinbaren... Was hat der große Meister jetzt mit dem Auftrag den er da bekommen hat gewonnen?
     
  12. #12 Fabian Weber, 20.12.2023
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    Ich sehe da Randdämmstreifen und es ist innen, daher bin ich von Estrich ausgegangen.
     
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  13. #13 BoomBox1, 21.12.2023
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    Hallo,
    es ist ein Nebengebäude, das zur Hobbywerkstatt umgebaut wird. Die alte Betonbodenplatte war nicht durchgängig, rissig und aufgrund der vorigen Nutzung abschüssig. Daher einmal alles neu und ohne Unebenheiten. Zusätzlich kam noch eine BKA rein.

    Ein weiterer Bodenaufbau/Belag ist auch nicht angedacht.

    Grüße Andreas
     
  14. #14 Fabian Weber, 21.12.2023
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    Dann Mangelanzeige und die Mangelbeseitigung durch Spachtel, z.B. Megaplan auch gleich vorschlagen. Alternativ ganze Fläche schleifen.
     
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