Betontreppe eigenmächtig vom Bauunternehmen geändert

Diskutiere Betontreppe eigenmächtig vom Bauunternehmen geändert im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Der ganze Aufriss lohnt doch gar nicht. Die Treppe erfüllt die Anforderungen der DIN: Baurechtlich notwendige Treppe: B= min.80cm, Stg. min...

  1. #61 Baufuchs, 11.01.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der ganze Aufriss lohnt doch gar nicht.

    Die Treppe erfüllt die Anforderungen der DIN:

    Baurechtlich notwendige Treppe: B= min.80cm, Stg. min 14,0cm, Stg. max.20,0cm, Auftritt min.23,0cm, Auftritt max.37,0cm

    Schrittmaßregel: 2 Stg. + 1 Auftritt 59 - 65cm

    In diesem Fall wäre ein Abriss/Neubau unverhältnismäßig und wohl nicht durchsetzbar.
     
  2. #62 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Nochmal die Frage - was ist das für eine Form der Bauerrichtung:
    Generlaübernehmer
    Architekt und Einzelvergabe
    Baubetreuer
    ???
     
  3. #63 Gast56083, 11.01.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    die Juristen mögen mich korrigieren, aber ich denke schon, dass erstmal die Ausführung der Treppe wie im Plan geschuldet ist.
    Nur weil in der Leistungsbeschreibung lediglich die Art der Treppe (StB, etc..) aber ohne Stufenanzahl,Steigung.... bechrieben ist, kann der BU mMn nicht ohne Rücksprache abweichend vom Plan umsetzen, wenn im Plan die Treppe näher definiert ist. In der LB sind idR keine Maße angegeben, Maße finden sich im Plan und dieser (genehmigte Bauzeichnung) ist explizit Vertragsbestandteil.

    Dieser Argumentation folgend, würde jede allgemein gehaltene Beschreibung in der Leistungsbeschreibung den Plan "überstimmen".
    (Nehmen wir mal die Haustüre: Angenommen in der LB steht "Haustüre"; Art und Ausführung beschrieben aber ohne Maße. Im Plan hat die Türöffnung eine Breite von 1,30m. Darf dann der BU ohne Rücksprache eine 1,10m breite Tür einbauen?)

    Ich würde daher verstehen, dass die Reihenfolge dann entscheidet, wenn es Unklarheiten z.B. durch unterschiedliche Bechreibungen / Vereinbarungen gibt.
    z.B. wenn im Plan StB Treppe stehen würde, aber in der LB Holzwangentreppe. Dann wäre eine Holzwangentreppe geschuldet.

    Ob es sich lohnt deswegen zu streiten ist eine andere Frage. "Einmal Neu" wird es deswegen nicht geben.
    Aber evtl. übernimmt der BU ja als Ausgleich die Kosten für die Schneefanggitter, die im Plan und in der LB vergessen wurden ;)
     
  4. #64 subesili, 11.01.2016
    subesili

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    Es ist ein normales Bauunternehmen, was einen Entwurf von uns als Grundlage hatte und eigene Zeichnungen und Ideen eingebaut hat.

    Ich vemute, da wir keine Haus von denen von der Stange genommen haben, haben wir eine Baubeschreibung und eine Leistungsbeschreibung, welche als Angebot gedient hat.

    Ich hoffe, das war so verständlich
     
  5. #65 Thomas B, 11.01.2016
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    Dass ein BU auf Werk- u. Detailpläne verzichtet ist schon hochgradig dämlich! gerade die sollten es doch wissen!

    Und wenn ich dann lesen:
    1. wieso sollte der Treppenbauer (das IST ja der Rohbauer) den Plan liefern. Und wenn Rohbauer = Treppenbauer (Betonierer) und der BU wartet auf den Plan und er kommt nicht, obgleich er von ihm kommen müsste....Ei oder Huhn?
    2. Wenn sich das durch alle Gewerke zieht, heißt das nur, dass eben für Nichts ein fertige Planung vorliegt. Ist dann auch wieder konsequent. Konsequent schlecht. Aber konsequent.

    Übrigens: Die Maßkontrolle anhand des Planausschnittes ist schlichtweg....egal. Dieser Plan ist nicht für die Ausführung auf der Baustelle gedacht und geeignet. Man kann daraus kein Planungs-Soll ableiten.

    Stell Dir vor: Du nimmst einen Prospekt mit vom Autohändler. Glaubst Du das nach eben diesen Bildchen die Monteure und Konstrukteure im werk arbeiten?
     
  6. #66 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2016
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    Vor allem ist der Bauleiter, den Ihr angesprochen habt, nicht Euer Bauleiter, sondern der des BU.
    Ja verdammich, warum sollte der Eure Interessen vertreten.

    Was Ihr braucht, ist eine eigene Bauleitung!!!
     
  7. #67 Bauqualle, 11.01.2016
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    .. stell dir mal vor , die Fa. Meyer Werft in Papenburg würde solche Aufträge für ihre schönen Kreuzfahrtschiffe bekommen ...
    Subesili , mein guter Rat : alles unter Erfahrung abbuchen und mit dem Bauleiter sich ganz friedlich und lieb unterhalten und sich entschuldigen :mega_lol:
     
  8. #68 subesili, 11.01.2016
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    Es gibt nichts an Zeichnungen. Und ich sehe wir die Maurer mit dieser Zeichnung auf a3 rumrennen und mauern...

    es scheint tatsächlich zu nichts eine Zeichnung zu geben
     
  9. #69 subesili, 11.01.2016
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    Wofür entschuldigen?
     
  10. #70 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2016
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    Wahrscheinlich dafür, dass Du existierst und nicht jeden Mangel noch mit 10 € honorierst!

    Nicht ernst nehmen!
     
  11. #71 Thomas B, 11.01.2016
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    Woher wissen denn dann die armen Maurer wie hoch zB die Brüstungshöhen der Fenster sind? Oder die Türhöhen? Oder die Türbreiten? Oder wieviel Anschlag sie hinter der Tür lassen sollen? Oder wie groß die Schlitze/ Wanddurchbrüche/ Deckendurchbrüche für die Installationen sein sollen? Oder wo Deckenauslässe für die Beleuchtung sind? Oder wie breit/ hoch ein Fenster ist? Oder wo genau die Fußpfette des Dachstuhls sitzt? Oder wie stark die Sparren sind (eher ein Frage für den Zimmerer...egal)? oder oder oder....

    Komisch, wenn ein Bauunternehmer so arbeitet.
     
  12. Baumal

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    5. Zeichnungen Häufig treten auch Unklarheiten zwischen einer Zeichnung und dem Text der Leistungsbeschreibung auf. Die zeichnerische Darstellung gehört ebenfalls zur Leistungsbeschreibung. Sie besitzt vertraglich die gleiche Bedeutung wie das geschriebene Wort oder die geschriebene Zahl in der Leistungsbeschreibung (vgl. dazu Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., § 1 Rn. 28). In vielen Fällen sind Zeichnungen aber weit eher geeignet, Art und Umfang der gewollten Leistung zu verdeutlichen, als es das geschriebene Wort vermag. Bei Widersprüchen zwischen der wörtlichen und der zeichnerischen Darstellung kommt es aber darauf an, welcher Darstellung bei objektiver Auslegung des wirklichen Parteiwillens im Einzelfall der Vorzug zu geben ist. Dabei ist unter Berücksichtigung allgemeiner Auslegungsgrundsätze zu prüfen, ob die Zeichnung eine höhere Genauigkeit und damit auch eine bessere Konkretisierung aufweist als der Text in der Leistungsbeschreibung. Zeichnungen haben oftmals einen genaueren Bezug zum Bauinhalt und damit zum Bau-Soll als das auf Preisanfrage und Preisvereinbarung zielende Leistungsverzeichnis. In jedem Falle geht dann, wenn im Text des Leistungsverzeichnisses eine bestimmte Zeichnung als für die Ausführung maßgeblich gekennzeichnet ist, diese Zeichnung dem Text vor, denn sonst würde sie ihren Sinn verfehlen.

    aus: Deutsches Baublatt Nr. 293, April 2002, zur geltungsreihenfolge von unterlagen eines bauvertrages


    in deinem leistungsverzeichnis steht aber nix von, dass die treppe jener baugesuchszeichnung
    entspricht.
     
  13. #73 Siddy74, 11.01.2016
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    Aus diesem Faden sollte der TE nun aber rauslesen das dies ein Kampf gegen Windmühlen werden könnte. Zum Thema "Mangel" Ja/Nein wurde ja bereits einiges geschrieben. Da die Treppe nun keine Rutschbahn ist und sie auch noch DIN gerecht ausgeführt wurde was will man da noch erreichen oder was genau bringt dem TE die eine Stufe mehr? Oder geht es hier gar um das Ärgern des GU/GÜ/BU oder wem auch immer? Hätte die Baufirma die Stufe mehr gemacht, dann würde hier nun über die Tür diskutiert werden, die dann nicht mehr 100% gepasst hätte ... das ist doch alles pillepalle und den Stress nicht Wert.
     
  14. #74 stockstadt, 11.01.2016
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    Auch wenn fast alle Architekten (die natürlich gerne Pläne machen) hier den TE zum "Schuldigen" machen wollen ... lass lieber mal die Juristen sprechen.

    Du hast laut Plan klar bemaßte 8 Stufen mit eindeutige beschriebener Höhe und Auftritt gekauft.

    Der Bauleiter des GÜ hat die Maße (hier bis zum Türpfosten) nicht kontrolliert und sein Versäumnis mit der Kastration der Treppe kaschiert.
    (Ich vermute als auslöser, dass jemand den Kamin links auf dem Planauschnitt wandbündig gesetzt hat .. die Tür "rutscht" etwas nach rechts .. das sind die cm, die jetzt fehlen.)

    Auf jeden Fall würde ich eine Mängelanzeige schreiben und "Treppe neu" fordern.

    Podest verkleinern und den Auftritt einen halben cm reduzieren .... und schon passen 8 Stufen dorthin.

    .... und das geht nur mit Nachdenken (des Bauleiters) ... sogar mit 1:100 Plänen
     
  15. #75 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2016
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    Hä? Wo bitte hat einer von uns dem TE den schwarzen Peter zugeschoben???

    Mal wieder im Polemik-Modus???
     
  16. #76 Baufuchs, 11.01.2016
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    Da die Treppe im derzeitigen Zustand zwar nicht dem "Plan", wohl aber der DIN/den anerkannten Regeln der Technik entspricht, dürfte das Verlangen nach "Abriss und neu" wohl unverhältnismäßig sein.
     
  17. #77 Thomas B, 11.01.2016
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    Welche Maße hätte denn der BL kontrollieren sollen, wenn da doch gar keine Maße sind??? Dass ein Kamin mal eben munter hin- u. herrutscht mag bei Dir gängig sein, ist aber beim echten Bauen völliger Unsinn.

    Das hat nichts mit "Architekten wollen Pläne malen" zu tun, sondern ist doch an sich ein "schönes" Beispiel dafür, dass es ohne eine taugliche Werkplanung regelmäßig und mit Ansage in die Hose geht. Mal schlimmer, mal weniger schlimm.
     
  18. Baumal

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    ich frag mich auch, ob ich eine falsche zeichnung auf dem
    rechner sehe?

    ich sehe da kein maß, nix nada....
     
  19. #79 Thomas B, 11.01.2016
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    Ich habe übrigens ein gänzlich andere These wie der TE der Stufe verlustig gegangen ist.

    Im Plan sieht man, dass die letzte Stufe quasi bündig mit der AK der Tür abschließt. Unter dieser Stufe aber befindet sich noch die Schräge der Treppenuntersicht. Würde nun die Treppe so enden, würde ein teil der Treppenuntersicht im Flur "erlebbar" werden. Schaut wirklich sch**** aus! Nun hat man die Treppe gekürzt und der dreieckige Zwickel, verbleibt im Abstellraum.

    So etwas, übrigens, hätte man bei der Werkplanung schon vorher gesehen. Natürlich mit dem selben Endergebnis, nämlich einer Reduktion der Stufenanzahl. Man hätte es aber dem BH kommunizieren können.
     
  20. #80 ekko123, 11.01.2016
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    Für werdende Bauherren, die das hier lesen.... könnte so eine Pflicht der Kommunikation nicht Teil des Vertrages sein (wenn es nicht sowieso Teil irgendeiner anderen Regel/ Gesetz,.... ist) ?

    Bei uns wurde die Wohnzimmerwand nach Freigabe der "letzten" Planzeichnung durch uns (das Stadium, wo man sich mit dem Planer/ Architekt auf die Details des Grundriss etc. einig wird) dann im Rahmen der Statikberechnung um 5cm verschoben. Das wurde sowohl in der Änderungsliste Seite 1 als auch in der Email kommuniziert.

    Soweit mir bekannt - wurde dann beim Bauen nur ein Teil "wesentlich" verändert. Der Versorgungsschacht wurde etwas größer und dadurch ist eine Tür um so 5cm verschoben. Das war aber nicht weiter schlimm (wäre es so ab ca. 10cm gewesen) - wurde uns aber auch nicht vorab mitgeteilt. Die 5cm entsprechen immerhin so ca. 8% Wandbreite (Tür nicht einbezogen) und fängt schon an relevant zu sein.....so wie ich den Wechsel von 8 auf 7 Stufen als relevant=mitteilungswürdig empfinden würde.
     
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