Beubeginn und Vermessung

Diskutiere Beubeginn und Vermessung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir haben die Hälfte eines Grundstücks gekauft, um eine Doppelhauslälfte darauf zu bauen. Die andere Hälfte ist noch nicht...

  1. #1 especial123, 27.03.2023
    especial123

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    Hallo Zusammen,

    wir haben die Hälfte eines Grundstücks gekauft, um eine Doppelhauslälfte darauf zu bauen. Die andere Hälfte ist noch nicht verkauft worden ( und darauf sollte auch eine Doppelhauslälfte gebaut werden ).
    Es gab ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück, dass wir abbrechen müssten.
    Wir haben einen Vertrag mit einem Bauuternehmen und wir haben Festpreisgarantie, wenn wir innerhalb von einem Jahr das Bauen beginnen. Wir haben den Vertrag am 25.05.2022 unterschrieben.
    Wir haben den Bauantrag gestellt und die Baugenehmigung war am 13.01.2023 schon da.
    Aber da wir Probleme mit dem Abrissunternehmen hatten, hat der Abriss leider schon lange gedauert.
    Das Haus ist jetzt abgebrochen worden und der Vermesser ist jetzt dran, das Grundstück zu vermessen.
    Der Vermesser hat uns mitgeteilt, dass es ca. eine Woche dauert, bis sie die Vermessung durchfrühren und danach schicken sie die Unterlagen an Katasteramt.
    Ich habe mit dem Bauleiter gesprochen, um nachzufragen, wann wir mit dem Bauen beginnen können und er hat gemeint, wir müssen warten, bis das Ergebniss des Katasteramts da ist.
    Ich habe aber den Bauamt angerufen und der man hat mir gesagt, das Ergebniss des Katasteramts keine Voraussetzung fürs Bauen ist.
    Jetzt ist meine Frage, MÜSSEN wir warten oder nicht?
    Da es beim Katasteramt ca. 2 Monaten dauert, können wir die Festpreisgarantie nicht mehr einhalten, falls wir auf die Rückmeldung vom Katasteramt warten wollen.
    Was genau hat das Ergebniss des Katasteramts mit dem Bauen zu tun?
    Ich glaube, das Grundstücks is vor dem Bauantrag einmal vermessen worden. Oder?
    Ich glaube nicht, dass die Baugenehmigung ohne Vermessung geht.
    Jetzt bin ich verwirrt, was da nochmal vermessen wird und wann wir mit dem Bauen beginnen können.
    Ich wäre dankbar, wenn jemand mir helfen könnte.

    Viele Grüße,
    Anna
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    In Bayern ja, im Rest der Republik wahrscheinlich nicht.
    Theoretisch kann sich bei der Übernahme des Vermessungsergebnisses ins Liegenschaftskataster ein Fehler herausstellen und die Grenzen ändern sich noch einmal. Praktisch passiert das sehr selten.
    Da in Bayern nur das Amt Liegenschaftsvermessungen durchführt, aber keine Bauvermessungen, bekommt derjenige, der die Bauvermessung durchführen soll, die Katasterunterlagen erst nach der Übernahme. Das gleiche kann auch in anderen Bundesländern vorkommen, wenn man unterschiedliche Vermessungsstellen beauftragt hat, was äußerst unklug wäre.
    Na, wenn Du das nicht weißt ... wir im Forum wissen es ziemlich sicher nicht.
    Da täuscht Dich Dein Glaube.
    Das merkt man.
    Wenn ein zu bebauendes Grundstück geteilt werden soll, kann es erforderlich sein, dass ein Vermesser bis zu sieben mal zur Baustelle kommt.
    - Topographische Vermessung als Planungsgrundlage und für den Lageplan zum Bauantrag
    - Teilungsvermessung zur Zerlegung des Gesamtgrundstücks in zwei (oder mehr) Baugrundstücke
    - Grenzverhandlung zur Anzeige der Grenzpunkte für die Eigentümer
    - Grobabsteckung zur Ausschachtung der Baugrube
    - Feinabsteckung zur Erstellung eines Schnurgerüstes
    - Sockelabnahme zur Bauüberwachung nach Fertigstellung der Bodenplatte
    - Gebäudeeinmessung zur Vervollständigung des Liegenschaftskatasters nach abschließender Fertigstellung oder zumindest der äußeren Hülle
    Welche Tätigkeit bei Dir gewünscht, bereits erledigt, notwendig und noch geplant ist, geht aus Deiner Schilderung nicht hervor. Ich vermute, dass aktuell die Teilungsvermessung ansteht. Wenn nur ein Vermessungsbüro mit allen Leistungen beauftragt wurde und der neue Grenzverlauf zweifelsfrei feststeht, kann auch ohne Teilungsvermessung schon abgesteckt werden und damit mit dem Bau begonnen werden. Ob das in Deinem Fall möglich ist, entscheidet das Vermessungsbüro und nicht das Katasteramt, das Bauamt oder der Bauleiter.
     
    11ant und Viethps gefällt das.
  3. Boergi

    Boergi

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    Du kannst die Sache beim Vermessungsamt beschleunigen lassen, ist eine Pauschale von um die 200€ (ich weiß es nicht mehr ganz genau) und in der Regel dauert es dann nicht länger als zwei Wochen. Einfach nochmal anrufen und danach fragen.
     
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