Bezugshöhe oder natürliches Geländeniveau für Garage in NRW

Diskutiere Bezugshöhe oder natürliches Geländeniveau für Garage in NRW im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich hätte eine Grundsatzfrage zu unserem Grundstück im Neubaugebiet. Wir und unser neuer Nachbar sind über eigene Stichstraßen...

  1. #1 Melanie1958, 26.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.09.2023
    Melanie1958

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    Hallo zusammen, ich hätte eine Grundsatzfrage zu unserem Grundstück im Neubaugebiet.
    Wir und unser neuer Nachbar sind über eigene Stichstraßen angeschlossen, hier wurde jeweils die Straßenausbauhöhe als Bezugshöhe im Bp festgesetzt. Wir liegen im natürlichen Geländeverlauf etwas tiefer als er. Zusätzlich wird sein Gelände jetzt noch um 10-90 cm via Stützmauer angehoben um ebenerdig mit seiner Stichstraße zu sein, man bleibt aber insgesamt unter 1m.
    Seine Bezugshöhe ist +80cm. Soweit kein Problem, kann er machen.

    Jetzt wurde aber die Garage direkt ohne Abstandsflächen an diese neue Höhe geplant, man liegt damit OK im Mittel auf 2 Seiten etwa 3,6m über dem aktuellen Gelände.

    Wir müssen allerdings mit dem Garten nach hinten runter (Terrasse -31 da Fh/Garten mit Gefälle) und da würden nochmal ca. 40-50cm abgetragen werden müssen (grundsätzlich eigenes Problem). In Kombination können wir dann mit einer 4*9m Wand nach Süden rechnen. Natürlich fand kein Gespräch statt obwohl seitens des Bauamts ihm wohl dazu geraten wurde, macht man ja heute offensichtlich nicht mehr.

    Sollen wir uns an ein (Rest-)Leben im Schatten gewöhnen oder macht es Sinn da nochmal nachzuhaken? Dankes schön für eine Einschätzung


    edit: ich sehe gerade Baugesuch, Baugenehmigung würde besser passen, kann das jemand verschieben, Danke!
     
  2. #2 CelloAbi, 26.09.2023
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    In deiner Situation scheint es wichtig, klare Schritte zu unternehmen. Zunächst könnte eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die Möglichkeiten eines Einspruchs gegen die Baugenehmigung zu prüfen. Parallel dazu wäre ein Dialog mit dem Nachbarn empfehlenswert, um möglicherweise gemeinsame Lösungen zu finden. Die Überprüfung der örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich der geänderten Höhe des Nachbargrundstücks und der Position der Garage könnte auch hilfreich sein. Eventuell könnten alternative Planungen auf deinem Grundstück die negativen Auswirkungen minimieren. In jedem Schritt wäre eine gute Dokumentation der Vorgänge und Auswirkungen wichtig, um bei Bedarf entsprechende Nachweise zu haben.
     
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  3. Dimeto

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    Zeig' mal die Liegenschaftskarte und den Bebauungsplan!
    Liegt Dir die Ablehnung vor?
    Möglicherweise zu Recht:
    §2 Abs. 4 BauO NRW 2018
    Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche.
    Als direkter Nachbar könnte man die Genehmigungsbehörde fragen, wie es zu der Genehmigung gekommen ist und warum die Garage nun keine Abstandsflächen mehr auslöst.
    Das wage ich zu bezweifeln.
    D.h. Ihr habt noch nicht gebaut und auch noch keinen Bauantrag gestellt?
    In Zeiten des Klimawandels ist eine Abschattung nach Süden gar keine schlechte Konstellation.
    Wenn es Dich so ärgert, ist das auf jeden Fall sinnvoll, schon alleine, um sich später nicht selbst vorwerfen zu müssen, nicht alles gegen die Garage unternommen zu haben.
     
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  4. #4 Gast 85175, 26.09.2023
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    Der Umgang mit den Modalverben ist ja auch so ne Sache... Das liegt aber mE nicht an der Pisa-Problematik, das war unter Nachbarn eigentlich schon immer so...
     
  5. #5 Melanie1958, 26.09.2023
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    Pläne habe ich leider nicht auf dem Rechner, Ablehnung ist handschriftlich auf dem vom Amt zugesandten Auszug vermerkt, allerdings wieder durchgestrichen und mit der BH als Begründung geändert (FD ATT-OKFF (=BH) Ga < 3,0m).

    müssen/sollen...wir bekommen ein Fertighaus in Holzständerbauweise und müssen uns da mit gewissen Höhen rumschlagen die der Anbieter bzgl. der Garantie vorgibt. Z.B. das die Terrasse -0,31 unter EFH zu liegen hat. Kann man ignorieren aber da wir eh den tiefsten Bauplatz im Gebiet haben wäre es wohl nicht so klug das zu riskieren. Dazu macht die Versickerung (Platz-)Probleme und wenn wir doch deutlich höher wollen werden wir das Nachbargrundstück zur anderen Seite auch selbst noch abfangen müssen. Es ist kompliziert aber ja, wir werden uns damit auseinandersetzen müssen das Gelände nach hinten etwas höher zu bekommen ;)

    Einen normalen Bauantrag haben wir nicht gestellt, es gilt das verkürzte Verfahren. Unsere Bodenplatte kommt in ca. 4 Wochen, d.h es ist soweit alles fix und in dem Kontext nicht änderbar. Unsere Bezugshöhe und max. zulässige Traufhöhe im Bp lassen uns auch keinen Spielraum mehr was das Haus selber angeht.

    das habe ich soeben telefonisch getan und diesmal eine ganz andere Begründung bekommen. Da das Gelände zur Seite abfällt wurde noch ein zusätzlicher Höhenpunkt ganz außen "gefunden". Der ist im Plan aber nicht ersichtlich da Böschung und neuer Geländeverlauf ihn zeichnerisch überlagern.
    Mit diesem und einer 8,21m langen Garage ergeben sich damit genau gemittelte 2,99m. Die Geländeveränderung beträgt genau 0,99m. Punktlandung würde ich sagen. Das unsere Absenkung zwar evtl. nötig aber eigenes Bier ist ist uns völlig klar.

    ach ärgert...in meinem Alter hat man irgendwie andere Sorgen. Mir ging es eher darum das nachvollziehen zu können und auch ob man wenn dann jetzt aktiv werden müsste bevor da Tatsachen geschaffen werden die dann Bestandsschutz haben. Würde es mich in eine Lebenskrise stürzen säße ich wohl bei einem Anwalt und würde nicht hier fragen (Danke!) ;)

    Das mit dem Klimawandel ist zumindest nicht ganz von der Hand zu weisen...
     
  6. #6 Gast 85175, 26.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich verstehe diese Form des "Müssens" schon, nur musst Du verstehen, dass der Nachbar deshalb garnichts "muss"... Du musst Gründe finden die im Gesetz stehen, deine Willkürentscheidung bei der Auswahl der Bauart und der Verzicht auf teure flankierende Maßnahmen gehören da halt nicht dazu...


    Ich würde sagen "unnötiges Spiel mit dem Feuer", aber egal, die letzten 5cm "Sicherheit" die ich da noch eingeplant hätte, bringen euch halt in der Sache auch nichts mehr...
     
  7. #7 Melanie1958, 26.09.2023
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    ich denke nicht das ich irgendwo von "müssen" in Bezug zum Nachbarn gesprochen habe. Da steht "Wir müssen" und das unsere Anpassungen im Höhenverlauf unser Problem sind.

    nein, die machen für mich auch keinen Unterschied.
     
  8. #8 Melanie1958, 27.09.2023
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    Zu der Punktlandung hätte ich doch nochmal eine Frage: auf dem Antrag ist die Ermittlung der mittleren Garagenwandhöhe für beide betroffenen Seiten aufgeführt. Die Nachbarseite 23,08 - (19,60 + 19,62)/2 = 3,47 > 3,00m (und damit zustimmungspflichtig, ist auch so vermerkt)
    unsere Seite 23,08 - (20,57 + 19,60)/2 = 2,99 < 3,00m
    20,57 ist jetzt die neue Geländehöhe inkl. Stützwand und OKFF Ga, 23,08 die Höhe der Garage. Das natürliche Gelände liegt an der Stelle auf 20,28, am Ende der Garage bei 19,60.

    Da würde ich jetzt erwarten das dann mit den natürlichen 20,28 gerechnet wird (wie auch beim Nachbar bestehende Höhen gerechnet werden, Stützwand auf der Seite ist auch bei 20,57)) wobei wir bei 3,14m = > 3m raus kämen. Das macht auch keinen Unterschied für uns, ich frage mich nur gerade ob das dann für unseren Nachbarn irgendwann mal ein Problem werden könnte und man ihn vorher darauf hinweisen sollte. Oder gibt es da wieder irgendwelche abstrusen Sonderregeln die das dann anders berechnen lassen?
     
  9. Dimeto

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    Da Du meiner Bitte um Unterlagen nicht nachgekommen bist, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
    Grundlage für die Ermittlung der Abstandsflächen ist die Geländeoberfäche, deren Definition ich ja bereits in #3 zitiert habe. Wenn also der Bebauungsplan dahingehend interpretiert werden kann, dass er Geländehöhen festsetzt, ist der Berechnungsansatz eventuell korrekt. Ebenso könnte die Geländeoberfläche durch die Baugenehmigung festgelegt sein. Das wäre allerdings dünnes Eis für die Behörde, wenn sie zu Ungunsten des Nachbarn vom natürlichen Geländeverlauf abweicht.
    Aus
    interpretiere ich, dass Ihr eine Bauanzeige eingereicht habt, weil Ihr eine Genehmigungsfreistellung nach §63 BauO NRW 2018 anstrebt. Wenn der Nachbar das auch so gemacht hat, ist die Genehmigungsbehörde allerdings raus, weil sie gar keine Genehmigung erteilt und auch nichts mehr prüfen muss.

    Du kannst jetzt bei der Genehmigungsbehörde und dem Nachbarn schriftlich Deine Bedenken zur Anzeige bringen. Dann hoffe ich, dass Ihr einen schönen, qualifizierten, vom Vermesser angefertigten Lageplan für Euer Bauvorhaben vorliegen habt ;), aus dem die Bestandshöhen vor jeglicher Geländeveränderung in ausreichender Dichte abzulesen sind. Und wenn dann am Ende die Garage die 3m überschreitet, dann könnt Ihr Entschädigung verlangen. Wenn das schon während des Baus ermittelbar ist, könnt Ihr höchstwahrscheinlich auch einen Baustopp und Umplanung erwirken.
     
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  10. #10 Melanie1958, 27.09.2023
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    soweit ich das sehe nur dahingehend das sich TH/FH an den nächsten Verkehrsfläche zu orientieren haben. In der Baugenehmigung selbst steht sonst dazu nichts zusätzliches.
    einzig: Nebenbestimmungen: 01. Die zur Grundstücksgrenze gerichtete Wand der Garage darf im Mittel maximal 3,00m hoch sein.
    Was natürlich für die Garage auch gilt wenn man die Erhöhung ignoriert.

    wir haben genau das gemacht, unser Nachbar hat eine normale Baugenehmigung beantragt und auch bekommen. Wir haben die Zweitschrift automatisch vom Kreis bekommen.
    "Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass sämtliche öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden."

    Plan schicke ich als PN
     
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