Bitte um Einschätzung/Bewertung der Architektenarbeit bei Haussanierung

Diskutiere Bitte um Einschätzung/Bewertung der Architektenarbeit bei Haussanierung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Community, meine Haussanierung läuft seit 1/2022, und wird seitdem auch von einem Architekten begleitet. Es war ein beschwerlicher Weg,...

  1. #1 dahlhausen, 13.09.2023
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    Hallo Community,

    meine Haussanierung läuft seit 1/2022, und wird seitdem auch von einem Architekten begleitet. Es war ein beschwerlicher Weg, doch wir ziehen nun in ca. 4 Wochen dort ein.

    Der Architekt hat durchaus auch einige Sachen in die richtigen Bahnen gelenkt, aber es gab auch Punkte, die nicht meinen Erwartungen entsprachen. Hier bin ich unsicher, ob dies bei einer solchen Altbausanierung, bei der man nicht alles genau planen kann, "halt dazugehört" und hinzunehmen ist, oder ob das eigentlich hätte besser sein können. Konkret würde mich eure Einschätzung zu folgenden Fragen interessieren (weiter unten dann eine chronologische Schilderung der Sanierung):

    1. Hätte die Koordinierung der Gewerke besser sein sollen?
    * z.B. früher erkennen, dass die fehlenden Elektrikarbeiten andere Gewerke ausbremsen?
    * früher Angebote z.B. für Malerarbeiten einholen?
    * es wurde kein Zeitplan der Gewerke aufgestellt. Kein Bautagebuch geführt
    * die Sanierung hat insgesamt jetzt 18 Monate gedauert. Hätte das eurer Meinung nach auch etwas schneller gehen können?

    2. Der Trockenbauer hat ohne Angebot, auf Zuruf des Architekten, nach Stundensatz und Materialverbrauch, meist mit 1-2 Mann und vielen Unterbrechungen gearbeitet (auf Rechnung, keine Schwarzarbeit). Hier waren die finalen Kosten leider nie absehbar, und am Ende bei ca. 55.000 EUR.
    Die Trockenbaufirma hat für die Arbeiten sehr lange gebraucht. Hierdurch wurden immer wieder andere Gewerke ausgebremst, z.B. Malerarbeiten, weil die Verkofferung von Rohrleitungen mit Rigips noch nicht fertigstellt war. Der Malermeister hat sich bitter über den Architekt bei mir beklagt.

    Hätte man für die Trockenbauarbeiten nicht eine schriftliche Ausschreibung machen müssen, und eine (evtl. größere) Firma beauftragen müssen?

    3. Ich hätte mir eine bessere Beratung über entstehende Kosten gewünscht. Als wir z.B. vor der Frage standen, den Wintergarten mit Einbau eines Stahlträgers umzubauen, hat er die Kosten auf 14.000 EUR geschätzt. Dies waren jedoch nur die Kosten für den Einbau des Stahlträger. Dass da noch einige weitere Kosten, etwa für Verkleidung mit Rigips und Neuabhängung der Decke hinzukommen, ist für den Bauprofi vielleicht selbstverständlich, dem Bauherrn, der sich zum ersten Mal in seinem Leben mit einer Renovierung beschäftigt jedenfalls nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

    4. Der Parkettboden im Wohnzimmer wurde bei Beginn der Arbeiten 1/2022 zum Schutz mit Pappe abgedeckt. Über die Monate/Jahre hat sich die Pappe immer mehr aufgelöst, und den Boden nicht mehr ausreichend vor Schrammen, Farbklecksen etc. geschützt. Auch hier hätte man wohl früher erkennen können, dass ein besserer Schutz, etwa mit HDF-Platten besser geeignet wäre.

    5. Keine Ausschreibungen für die Gewerke. Fast alle Gewerke haben nach Angeboten gearbeitet, die ich eingeholt habe.

    6. Wegen des abgesprungenen Elektrikers habe ich einen Anwalt befragt, der mir in dem Zusammenhang sagte:
    Handwerker und Architekt haften gesamtschuldnerisch. Ist der Architekt Eurer Meinung nach seiner Aufgabe gerecht geworden?

    Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus, Baujahr 1927, Stadt im Ruhrgebiet. Die meisten wesentlichen Renovierungen waren ca. 1975 durchgeführt worden.

    Folgende Renovierungsarbeiten waren 10/2021 mit dem Architekt verabredet worden:
    - neue Fenster
    - neue Elektrik
    - neue Heiz- und Wasserleitungen
    - (nicht-tragende) Wand zwischen Küche und Esszimmer rausnehmen
    - Umbau des Wintergartens mit Einbau von 3 Stahlträgern. Hierfür musste eine Statik berechnet, und eine Baugenehmigung eingeholt werden.
    - Terassenanbau (Stahlgerüst) hinter der Küche
    - Wiederherstellung der Garagenöffnung mit Garagentor (Garageneinfahrt war 1980 zugemauert worden)
    - Renovierung:
    * Badezimmer neue Fliesen und Installationen
    * Streichen
    * Fußböden

    Es wurde ein Angebot nach HOAI erstellt: Honorarzone III, Mittelsatz, Umbauzuschlag 10% über die Leistungsphasen 1-8. Die (anrechenbaren) Kosten wurden auf 280.000 EUR geschätzt, wobei schon damals eigentlich klar war, dass dieser Rahmen nicht ganz eingehalten werden kann. Darauf angesprochen, sagte er, dass sein Honorar sich nicht erhöhen würde, sollten die Gesamtkosten nachher höher sein.

    Nach Abriss von Wandverkleidungen, im Zuge der genaueren Auseinandersetzung mit der alten Bude, und auch aufgrund des zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Gaspreises, wurden die geplanten Maßnahmen erweitert um:
    - energetische Verbesserung:
    * Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss, Dämmung der letzten Geschossdecke
    * 6 cm-Innendämmung der Außenwände
    - 6 Vorsatzschalen (Rigips) zwischen Zimmern zur Verbesserung des Schallschutzes

    Sanierungsverlauf:
    Die ersten Aufträge wurden an einen ihm bekannten "Personalvermittler/Generalunternehmer" vergeben, mit dem er zuvor schon ein paar Haussanierungen gemacht habe. Abrissarbeiten, Trockenbauer, Elektriker und Heizungsbauer wurden (über den Personalvermittler) 12/2021 beauftragt.
    2/2022 begannen die Arbeiten. Bis auf die Abrissarbeiten ging es sehr schleppend voran. Der Elektriker hat 5/2022 einige Schlitze und Kabel gelegt (max. 15% der Arbeiten), hat den Architekt wohl immer wieder vertröstet, teilte dann 12/2022 dem Architekt mit, dass er keine weiteren Kapazitäten habe, die Arbeiten fertigzustellen. Daraufhin suchte ich händeringend nach einer neuen Elektro-Firma, und konnte noch Ende 12/2022 jemanden beauftragten, der dann ab Anfang 3/2023 mit den Elektroarbeiten weitermachen konnte. Hierdurch entstand eine Verzögerung der weiteren Gewerke, etwa konnten die Trockenbauer in den Badezimmern keine Verkleidungen machen bis die Leitungen lagen.

    Die Dampfsperre in den Dachschrägen war nicht sachgerecht angebracht worden (etwa über spitze Nägel drübergelegt, so dass sie gleich wieder undicht war; kein ordentlicher, luftdicher Wandanschluß). Dass dies nicht hinnehmbar ist, hat der Architekt dann auch eingesehen. Ab 10/2022 wurden diese Arbeiten von einer anderen Firma (Trockenbau-/Mauererfirma) übernommen, die der Architekt angesprochen hatte. Es dauerte dann aber bis Ende 4/2023, bis die Dachschrägen und Dachgauben mit Steinwolle und Rigips versehen waren. Weitere Arbeiten, etwa Verschließen von Kabelschlitzen, Verkofferung von Rohrleitungen, Abhängen von Decken, Trockenbau in Badezimmer etc. wurde immer wieder zwischendurch erledigt.

    9/2022-1/2023 wurde der Stahlträger im Wintergartenbereich eingebaut.

    20.3.-27.3.2023 wurden die neuen Fenster eingebaut. Ende 4/2023 wurden dann die Innendämmung angebracht. Ab Ende 5/2023 dann Fliesenarbeiten in Küche und Bad. Am 13.4.2023 wurden die Malerarbeiten beauftragt, die dann ab Ende 7/2023 ausgeführt wurden. Terasse, Garage werden noch im Verlauf fertig gemacht

    Auf eure Rückmeldungen bin ich gespannt. Vielen Dank.
     
  2. #2 Gast 85175, 13.09.2023
    Gast 85175

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    Wie hat er dann die Vertragstermine ausgeknobelt?

    OK, es gab keine Verträge, also auch keine Termine…

    Eigentlich sollte es da eine Kostenschätzung geben in der alles drin ist…

    Die Deppen die den Boden eingesaut haben sind schadensersatzpflichtig. Ende.

    Das ist ja Hohn und Spott. Was hat der Architekt überhaupt gemacht?

    Das ist erklärungsbedürftig. Wie kommt der Anwalt da drauf?

    Volles Programm also… Was Du beschreibst ist aber eher das ganz kleine Programm…

    Auch ohne Ausschreibung? Gans Pläne, ein LV, irgendwas halt? Oder war das komplett frei Schnauze?

    Mit wem hattest Du da einen Vertrag? Mit einem GU? Mit dem Elektriker?

    Das klingt alles fürchterlich… Wenn Du nichts Wichtiges weggelassen hast, dann ist das ein ganz ambitionsloser Wicht… Die LP 1-8 nach HOAI war das jedenfalls nicht….
     
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  3. #3 Fabian Weber, 13.09.2023
    Fabian Weber

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    Ob es Ausschreibungen gibt oder Du die Gewerke direkt vergibst, ist doch Deine Entscheidung.

    Ansonsten definiert die HOAI doch genau das Leistungsbild des Architekten. Darum einfach da reinschauen und dann eben das Honorar kürzen. Terminplan ist zum Beispiel Pflicht.

    Das mit der Gesamtschuldnerischen Haftung, hat Dein Anwalt noch nicht ganz verstanden, das greift jedenfalls nicht, wenn ein Handwerker einfach abspringt.

    Darf man fragen, was es am Ende gekostet hat und wie groß das Haus ist?
     
  4. SIL

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    Die Haftung bleibt beim Arch - aber nicht gesamt - sondern hier Schadensersatz , der Regressanspruch bleibt.
    Regress gegen Arch.

    Aufgrund der Angaben kann das keiner beurteilen, vermutlich ein 'Mix'.
     
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    Mein Senf dazu steht im wesentlichen schon im Crossposting Einschätzung/Bewertung der Architektenarbeit bei Haussanierung

    Ich denke, da meint der (vermutlich hausärztliche, ich habe s.o. bereits eine Fachfrau empfohlen) Anwalt, auf den Ersatz der Mehrkosten sowohl den Architekten als auch den abgesprungenen Handwerker verklagen zu können und zu müssen.

    Wenn man den Architekten für die LP 1 bis 5 und 8 - also unter Herausnahme der LP 6 und 7 - beauftragt, meinetwegen. Aber 1 bis 8 anzubieten, anzunehmen und abzurechnen aber nicht zu leisten, das würde ich Betrug nennen ! (und hier sähe ich den Architekten auch für alle Mehrkosten der Methode Schaunmermal schadenersatzpflichtig). Ein Laie muß nicht die HOAI auswendig können, um diesbezüglich Schlechtleistungen zu erkennen und ordnungsgemäß zu rügen. Sondern er darf darauf vertrauen, daß der Architekt die Leistungen auch ausschreibt (schließlich werden die LP 5 bis 7 hier auch bezahlt). Treu und Glauben sehe ich hier schon strafwürdig verletzt.
     
  6. #6 Fabian Weber, 13.09.2023
    Fabian Weber

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    Was mir aber nicht gefällt, ist dass man am Ende hingeht und dann nach Gründen sucht, um sich mit dem Architekten zu streiten.

    Warum wurde er denn nicht im Zuge der LPH 6 aufgefordert, die LVs abzuliefern. Mann könnte ableiten, dass sein Handeln ja vom Bauherrn geduldet, wenn nicht sogar gewünscht war. Bauherr hat selbst Firmen gesucht und Verträge gemacht.

    Jetzt ist die Hütte fertig, wahrscheinlich zum üblichen Preis. Also sieh nach vorne und freu Dich lieber, als Dich weiter rumzuärgern.
     
  7. SIL

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    Wenn er gepfuscht hat warum nicht .... eigenartige Ansicht ....
     
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  8. #8 Gast 85175, 14.09.2023
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    Gast 85175 Gast

    Jein, bei LP1-8 muss der Planer seine Planung ja irgendwie kommunizieren und ohne LV, nur mit Planzeichnungen und irgendwelchen andersartigen Beschreibungen ist das nicht nur sehr schwierig, sondern mE auch sehr umständlich. Für gewöhnlich kommst beim Komplettpaket LP1-8 nicht darum herum LVs aufzustellen... Von mir aus nicht für jeden Krempel, aber so ganz ohne ist das ja ein Unding... Wenn der Bauherr dann mit den LVs losrennt und sich selbst mit den Handwerkern auseinandersetzt, von mir aus, aber ganz ohne LV haben da halt eher die Handwerker "geplant"...
     
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  9. #9 blackfriday, 14.09.2023
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    HE,…bald vielleicht am Wald..
    Warum hast du das eigentlich so lange laufen so lassen? Wenn ich nach HOAI beauftrage, schaue ich doch auch mal in die HOAI rein… und da steht ganz klar drin, dass Terminplan, Kostenplanung, Ausschreibung etc. geschuldet sind. Hast du da während der Projektzeit mit ihm darüber gesprochen und das von ihm verlangt? Klar, es ist viel schief gelaufen, aber so ein Projekt über mehr als ein Jahr … da muss doch auch eine Kommunikation zwischen euch stattgefunden haben?
     
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    "Gepfuscht" ist noch zu viel gesagt. Hier hat ein stinkfauler Architekt einen Dummen gefunden, der sich irgendwie betreuter fühlt, wenn er einen Architekten zumindest bezahlen kann.
    Ich hatte eher den Eindruck, der Bauherr sei noch nicht einmal mit Leistungsverzeichnissen losgelaufen. Ein Machmalirgendwie-Auftrag (wir haben Wandverkleidungen abgerissen, hol´ mal eine Palette Gipskartonplatten, und wenn die leer ist, die nächste - nachher schreibste ne Rechnung, wie lange Du gebraucht hast) würde ich nicht als Leistungsverzeichnis nach einer deutschen HOAI bezeichnen. Da muß wohl die HOAI aus Ganzweitfortistan angewandt worden sein *LOL*
     
  11. Oehmi

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    Gibt es keine Kostenberechnung?
     
  12. #12 Gast 85175, 14.09.2023
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    Wozu? Also der schreibt ja, dass von Anfang an klar war, dass die 280k nicht reichen werden. Beim Honorar für LP1-8 kommt dann also ungefähr 45-50k raus, zzgl. 10% Zuschlag.
     
Thema: Bitte um Einschätzung/Bewertung der Architektenarbeit bei Haussanierung
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