Bitumen-Flachdach: kann das so bleiben oder Handlungsbedarf?

Diskutiere Bitumen-Flachdach: kann das so bleiben oder Handlungsbedarf? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben eine Wohnung mit Dachterrasse gekauft (2006 neu aufgebautes DG auf einem Berliner Altbau), und haben die alte Holzterrasse...

  1. #1 jetski, 24.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 26.09.2018
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    Hallo, wir haben eine Wohnung mit Dachterrasse gekauft (2006 neu aufgebautes DG auf einem Berliner Altbau), und haben die alte Holzterrasse entfernt weil wir die Terrasse mit anderem Holz (Garapa statt Lärche) neu aufbauen wollen.

    Nach Entfernung der alten Terrasse fiel mir auf, dass sich bei starkem Regen Pfützen bilden, wo es eigentlich nicht sein soll, nämlich da wo eigentlich der höchste Punkt der Terrasse gedacht ist. Ich denke dass es so gedacht war dass (siehe Bild) es ein Gefälle gibt was von der Stelle wo die beiden Türen sind runterläuft, um die Ecke herum bis links da an dem Geländer runter.
    Wie ihr jedoch seht sind genau da wo man aus der Tür tritt ca 1cm tiefe, breite Pfützen bei starkem Regen wie an letztem Wochenende.
    Ich frage mich ob das daran liegt dass im Moment die Holzterrasse fehlt, und mit Terrassendielen das Wasser deutlich leichter weggelaufen wäre - man könnte ja auch die neuen Terrassendielen mit leichtem Gefälle einbauen, wäre ja kein Problem. Terrassendielen neigen ja auch immer dazu, leicht zu schüsseln, und leiten dann eigentlich Wasser gut weg. Die Frage ist, wieviel Prozent des Wassers landet bei einem stärkeren Regen trotzdem ganz oben an dem Punkt wo sich im Moment die Pfützen bilden (die Terrassendielen werden 145mm mit 5mm Luft dazwischen sein).

    Oder ist es hier zwingend nötig, ein stärkeres Gefälle zu schaffen? Undicht ist nichts. Falls man hier ein Gefälle schaffen will, wie funktioniert das genau? Schweißt man dazu noch weitere Bahnen Bitumen auf die vorhandenen Bahnen drauf, oder wie funktioniert das genau? Was muss dabei beachtet werden? Wichtig ist auch zu bedenken, dass ja am Ende noch die Auflagepunkte der Dachterrasse (alle 50cm längs und quer eine Art untertellergroßer Höhenversteller) auf dem Bitumen stehen.
     
  2. SIL

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    Nee, Nee Sie müssen unbedingt noch eine Bautenschutzmatte auflegen, es gibt keine Teller oder Lager die direkt auf Bitumen stehen ( es gibt ein paar Sonderteile die haben unterseitig schon einige mm als Koppler), da aber üblicherweise Standard genommen wird-Matte drunter. Aufgrund dieser haben sie immer etwas Wasser stehen bzw sagt die Fachregel - auch Bautenschutzmatten sind überlappend zu verlegen, es bilden sich ergo immer einige Stosskanten unabhängig ob Sie nun 6 mm 8 mm oder 10 mm auflegen. Fazit der 1 cm ist unbedenklich und wird, insofern an der Bitumenbahn keine Schäden bereits vorhanden sind, nichts nachteiliges Hervorrufen.
     
  3. #3 msfox30, 24.09.2018
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    In Stuttgart-Feuerbach steht ein großen Mercedes-Benz Autohaus. Wenn es dort stark geregnet hat, steht Zentimeter hoch das Wasser drauf - bedingt durch die Dachform. Scheint also dicht zu sein, sonst wären die Autos schon abgesoffen.:-).
     
  4. jetski

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    Ja, die Bautenschutzmatte habe ich jetzt nicht extra erwähnt, da eh klar (diese Gummigranulatpads). Was mich als Laie halt sorgt, dass ja das Wasser da steht, wo auch 'Nähte' sind.
    Ein per Email angefragter Dachdecker hat mir geantwortet: "Auf Ihrem Bild stimmt einiges hinsichtlich Abdichtung nicht mit DIN bzw den Fachregeln überein. Wie so oft... - In Ihrem Neuaufbau sollten Sie das berücksichtigen / bessern, auch in Hinsicht auf den Immobilienwert."
    Was meint er wohl, und was an der Abdichtung kann mir gefährlich werden? Oder sagt er das nur um mehr Geld zu verdienen?

    Wie sind solche Bahnen wie in meinem Bild eigentlich genau verbunden? Überlappt das (wieviel cm üblicherweise?), und alles überlappende klebt (so richtig breit vollflächig erhitzt und geklebt), oder ist das wirklich nur eine Naht am Rand?
     
  5. #5 SIL, 24.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 24.09.2018
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    Bei allen gängigen Herstellern, befinden sich in den Bahnen die als 2. Lage, als Decklage zugelassen sind die entsprechenden unbesandten oder nicht beschieferten 'Streifen' diese geben automatisch das Mindestmaß der Überlappung vor ( üblich sind 10 cm, das ist etwas mehr als der 'Rand' an den Bahnen). Decklagen müssen vollflächig verklebt werden also nicht nur die Randbereiche.

    Was der Dachdecker meint kann ich so nicht sagen, ist die Bahn nur besandet und nicht wurzelfest?
     
  6. #6 Andybaut, 25.09.2018
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    er wird sich auf die Flachdachrichtlinien berufen.
    Die schreiben mittlerweile ein Mindestgefälle vor, von dem nicht abgewichen werden sollte.
    Außerdem gibt es Anstauhöhen vor Verglasungen und Türen.
    Diese werden bei dir auch nicht passen.

    So und nun?
    Solange alles dicht ist, einfach lassen.

    Die Anforderungen der "neuen" Flachdachrichtlinie könnte bei dir nur mit großem Aufwand
    (Fassade sitzt zu tief) hergestellt werden.
     
  7. #7 jetski, 25.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 25.09.2018
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    Ja, das (linke Fenster) wirkt auf dem Foto aber auch deutlich tiefer als es in Wahrheit ist, komisch warum das auf dem Foto so aussieht. Die Fenster bleiben auf jeden Fall so wie sie sind.

    Die Frage ist nur: wenn man weitere Bitumenbahnen in der besagten Ecke aufschweißt, kriegt man das überhaupt so modelliert dass dann ein schönes Gefälle entsteht, oder steht der "See" dann einfach nur höher?
    Und kann es passieren dass durch aufschweißen weiterer Bahnen irgendwas an der bestehenden Bahn und Umgebung beschädigt wird?

    Ich tendiere ja auch dazu, einfach wieder die Terrasse zu verlegen und dann mal zu schauen wieviel Wasser sich da überhaupt noch sammelt, nachdem das Terrassenholz mit leichtem Gefälle dort alles überdeckt.

    Also verstehe ich das richtig dass diese Bitumenbahnen alle mit 10cm Überlappung an allen vier Seiten vollflächig auf die Bahn drunter geschweisst sind? Sprich, meine Befürchtung, dass irgendwo eine "Naht" aufgeht und der See fließt da rein, ist Unsinn?
     
  8. #8 Canyon99, 25.09.2018
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    Ich verstehe deinen ganzen Ansatz sowieso ehrlich gesagt nicht... Warum pfuschst du an der Abdichtung rum ohne genau zu wissen was du tust. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann habt ihr in dem Haus nur eine Wohnung gekauft.

    Daher ist die Dachterrasse insbesondere die Abdichtung zum restlichen Haus Gemeinschaftseigentum. Da hast du Ohne VORHERIGE Abstimmung mit Verwalter und Zustimmung der WEG mal gar nichts zu suchen bzw. zu verändern. Wenn ich Miteigentümer wäre, würde ich dir ganz schön aufs Dach steigen. :mad:
     
  9. #9 jetski, 25.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 25.09.2018
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    Ich "pfusche" hier garnicht, was soll denn diese Wortwahl? Ich frage extra nach, damit es kein Pfusch ist. Und wer hat gesagt dass ich das nicht vorher mit der Eigentümergemeinschaft bespreche? Wie soll man denn das Thema besprechen wenn man sich nicht vorher (wie ich es hier tue) informiert? Übrigens gehört die Räumlichkeit eine Etage drunter ebenfalls mir, das ganze betrifft also meinen eigenen Wohnraum. Also bitte den Tonfall mal etwas korrigieren und beim Thema bleiben.
     
  10. #10 Canyon99, 25.09.2018
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    Also die Wortwahl ist vielleicht etwas "schroff", aber für mich hört sich das alles so an, als hättest du keine Ahnung wie das technisch richtig auszuführen ist.
    Du hattest doch geschrieben, daß ihr eine in 2006 neu erstellte DG Wohnung gekauft habt. Also war die Wohnung & Terrasse schon da und fertig gestellt. Ihr verändert jetzt. Das hat mit VORHER MIT DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT BESPRECHEN MAL GAR NICHTS ZU TUN :mauer

    Im Gegenteil, du hast schon Fakten geschaffen und den Oberbelag entfernt und pfuschst jetzt an der Abdichtung herum. Das nenne ich mutig & frech. Fakt ist, daß dir das ganze gar nicht gehört. Bevor du da also so ein Projekt startest, solltest du dich ganz schnell mal informieren. Du machst dich gegenüber der WEG angreifbar und haftest de Facto auch für den Eingriff. Die Rechtslage ist hier eindeutig und der ein evtl. Eigentum der Wohnung Unter der Terrasse ist dabei auch gerade mal völlig uninteressant.

    Die Dachterrasse ist zwar regelmäßig Gemeinschaftseigentum, kann aber in der Teilungserklärung grundsätzlich zum Sondereigentum bestimmt werden, selbst wenn sie nicht von allen Seiten umschlossen ist.Hierbei erstreckt sich das Sondereigentum an der Dachterrasse jedoch allenfalls auf den Terrassenraum und den begehbaren Bodenbelag, der weder konstruktive noch isolierende Funktion hat und dessen Ausgestaltung allein vom Komfortbedürfnis und Geschmack des jeweiligen Eigentümers abhängig ist. Die darunterliegenden konstruktiven Bestandteile und Schichten der Abdichtung und Isolierung, also Bodenplatte, Isolierungsschichten (Feuchtigkeit, Wärmedämmung), Brüstung, Gitter etc., sind – wie bereits dargelegt – zwingend Gemeinschaftseigentum. Quelle: Haufe

    Ich schlage vor, du informierst dich erst mal über die rechtlichen Gegebenheiten und überlegst dir dann, wie du der einer WEG beibringst, warum du einen solchen Eingriff ins Gemeinschaftseigentum schon gestartet hast. Ich wäre da an Stelle der Miteigentümer nicht sonderlich erfreut .....
     
  11. SIL

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    Der Oberbelag ist sein Eigentum @Canyon99, zumindest meist und es liegt doch im allgemeinen Interesse, falls eine Überarbeitung der Dachdichtung geschieht zumal der Unterlieger auch sein Eigentum ist, Fenster, Fassade oder Hauptdach ist doch etwas anderes, die WEG ist doch daran kostenmässig nicht beteiligt.
     
  12. #12 Canyon99, 25.09.2018
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    @SIL Rechtlich ist die Sache völlig klar: Er hat an der Abdichtung der Terrasse nicht herumzumachen und er darf schon gar nicht IM VORFELD einfach Fakten schaffen. Das darf nur nach einem Beschluss von Seiten der WEG erfolgen und dann in der Regel ausschließlich vom Fachhandwerker. Die Abdichtungsebene ist definitiv in jedem Fall Gemeinschaftseigentum! Ich als Miteigentümer einer Anlage würde nicht wollen, daß ein einzelner Eigentümer hier Veränderungen gleich welcher Art OHNE Beschluß und vorherige Information herbeiführt. Das geht gar nicht!
     
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    Jo aber reg dich nicht so auf @Canyon99 da gibt's hier schon genug, er hatte doch technische Fragen, was sein WEG Recht angeht- so liegt das in seiner Verantwortung ob er dort etwas verletzt oder nicht. Rechtsberatung wolle mir ned habe, als Hinweis genügt dies. :bierchen::28:
     
  14. #14 Canyon99, 25.09.2018
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    Ich reg mich doch gar nicht auf... ;) Aber der TE sollte sich schon darüber im klaren sein, daß das was er gerade tut ein NO GO ist. Und er hat ja schon angefangen die Terrasse /Abdichtungsebene zu verändern. Da darf man imho in der Kommunikation zur Rechtslage ruhig etwas klarer sein. :bierchen:
     
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