Bj. 1850 fehldender Bauplan und veränderte Gebäude?

Diskutiere Bj. 1850 fehldender Bauplan und veränderte Gebäude? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, erstmal, Danke für die Aufnahme. Folgendes: Ich habe ca. 2002 ein Haus von meinem Opa überschrieben bekommen. Das Haus ist...

  1. #1 Herbert007, 24.04.2023
    Herbert007

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    Hallo zusammen,

    erstmal, Danke für die Aufnahme.

    Folgendes:
    Ich habe ca. 2002 ein Haus von meinem Opa überschrieben bekommen. Das Haus ist Baujahr 1850.
    Leider ist kein Bauplan vorhanden und ich habe nur einen Grundriss bzw. Katasterauszug.

    Wir haben es 2002 komplett saniert und alles bei den Behörden beantragt. Alles kein Problem.

    Allerdings wurde im Zuge der Sanierung im Hinterhof auch noch die alte Holzhütte abgerissen und etwas verändert und erneuert und der angrenzende Hühnerstall wurde auch abgerissen und es wurde ein Carport aufgestellt, das ein paar Jahre später als Garage und Werkstatt erweitert wurde. Also jetzt mit Rolltor und Eingangstür.

    Nun sind wir am Überlegen das Anwesen zu verkaufen und dabei ist uns der Grundriss in die Hände gefallen und wir haben bemerkt, dass zwar die alte Holzhütte eingezeichnet ist, aber nicht der ehemalige Hühnerstall der ja jetzt Werkstatt ist.

    Kann bzw. wird uns das Probleme bereiten und was können wir dagegen tun?
    Ist der fehlende Bauplan vom Haus ein Problem?

    Vielen Dank
     
  2. #2 Gast 85175, 24.04.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es würde wohl nicht sehr viel bringen wenn der eingezeichnet wäre, da das Carport das zur Garage erweitert wurde wohl eher größer und auch im Grundriss anders sein dürfte als der alte Hühnerstall...


    Wenn ihr das den Käufern ehrlich sagt (und das am besten auch in den Kaufvertrag schreibt), dann sollte von der Seite her nicht viel passieren können.

    Das Problem ist aber, die rennen da alle schon vor dem Kauf zum Amt und fragen dort nach und dann habt ihr evtl. den Ärger mit dem Amt und das Chaos kommt dann gleichzeitig mit den Preisverhandlungen. Daher solltet ihr das lieber selbst mit dem Amt klären, evtl. muss die Garage halt weg, evtl. kann man sie noch genehmigen lassen, evtl. ist alles ganz ohne irgendwas gut, man kann das von deiner Beschreibung her nur schwer beurteilen... Es ist oft deutlich besser für den Verkauf wenn sowas geklärt ist...

    Beim BJ 1880 sollte das kein Problem sein, es sei denn ihr habt auch da ohne Genehmigung einfach mal eben was zugebaut/erweitert...

    Ihr könnte euch auch nen Architekt/Bauingenieur suchen der sich das mal ansieht bevor ihr zum Amt geht...
     
    Viethps gefällt das.
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