Bodenaufbau mit FBH wieviel cm?

Diskutiere Bodenaufbau mit FBH wieviel cm? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Ok was haltet ihr dann von der Idee statt EPS oder XPS direkt Holzfaserdämmplatten zu nehmen? Bräuchte man halt kein Ausgleich und keine extra...

  1. McCorc

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    Ok was haltet ihr dann von der Idee statt EPS oder XPS direkt Holzfaserdämmplatten zu nehmen? Bräuchte man halt kein Ausgleich und keine extra Trittschalldämmung mehr. Sagen wir mal 85mm. Dazu 65mm für Estrich und FBH, und 10mm Oberbelag. Wären wir bei 16cm, und 2.69m Deckenhöhe, also ne gute Minderungsauszahlung.

    Ich würde aber auch keine Vorgaben machen, sondern nur erwähnen was laut EnEV geplant war und was die Alternativen wären.

    Ich kapier auch nicht warum der Architekt glaubt, nun mit 14cm klarkommen zu können, wenn es wie ihr sagt mit FBH, Dämmung, Ausgleich und Trittschalldämmung eh nicht ausreichen wird. Der lässt grad die Türstürze um 4cm erhöhen und weiß nicht dass dies nicht ausreichen wird.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    ich kann Dir nicht sagen, was sich Dein Planer dabei denkt. Unterstellen wir mal, dass er die FBH mit Überdeckung auf 50mm hinbiegt, dann packt er noch 80mm "gute" Dämmung drunter und hat schließlich noch 10mm für den Oberbelag. Betonboden muss topfeben sein, und dicke Abwasserrohre auf dem Betonboden sind auch tabu. Damit könnte er in Richtung der avisierten 0,34W/m2K kommen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. McCorc

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    Das würde ja bedeuten dass der Planer ohne die DIN-Vorschrift (65mm) und ohne die Trittschalldämmung plant?
     
  4. #24 Gast036816, 07.08.2012
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    McCork - ich fürchte, du segelst mit aufkommendem sturm in die nächsten katastrophen.
     
  5. McCorc

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    Nee dafür lasse ich Dachklammern anbringen.

    Scherz beiseite, der GÜ wird schon sehen was ihn der "vermeintlich" günstige [D]Architekt[/D] wirklich kostet, wenn er die Minderungsrechnung von mir bekommt.
     
  6. H.PF

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    Du wirst sehen, was du bekommst wenn du ohne eigenen Sachverstand die Sache in Angriff nimmst... DU wirst versenkt werden, die spielen dich doch aus und du kannst gar nix dagegen tun...


    Kauf dir einen Bauleiter der von DIR bezahlt wird!

    Alles Andere endet schnellstens in einem Desaster...
     
  7. McCorc

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    Nee ich habe ja noch einen baubegleitenden Bausachverständigen, der bald ins Geschehen eingreifen wird. Wird aber halt teurer wenn er Mängel feststellt die einen Rückbau und Neuverlegung nötig machen.
     
  8. H.PF

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    Wieso wird das für dich teurer? Wenn das Unternehmen Murks baut sollen die auch dafür sorgen, das es in Ordnung gebracht wird...
     
  9. McCorc

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    Schon klar, dass es für das Unternehmen teurer wird und nicht für mich. Müssen ja aber trotzdem nicht darauf warten bis die Bauabschnitte fertig sind und dann erst reklamieren, wenn man schon während der Bauphase erkennt dass da was falsch läuft.
     
  10. #30 D3esperator, 07.08.2012
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    gut die summe der vorfälle machts
    ob 2,75 m oder 2,70 m ist überhaupt nicht schlimm. auch 2.70 ist mehr als ausreichend und schön....
    ist dumm gelaufen, aber mach einfach den boden ordentlich. es gibt weit aus schlimmeres als an den 2,75 festzuhalten.
     
  11. R.B.

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    Als Laie könnte man das so interpretieren.

    Man kann aber auch mit 35mm Überdeckung der FBH Rohre "fachgerecht" planen, und Trittschall- und Wärmedämmung sind zwar zwei unterschiedliche Themen, aber Trittschalldämmung dämmt auch Wärme und umgekehrt. Viele Wege führen nach Rom.

    Was mich viel mehr wundert ist, dass ursprünglich ohne FBH mit 12cm + Bodenbelag "gerechnet" wurde, und jetzt anscheinend nur 10cm inkl. Bodenbelag und inkl. FBH. Wer hat das zu verantworten? Das wäre eine erhebliche Abweichung zur Planung, die nebenbei auch den EnEV Nachweis und KfW in Frage stellt.

    Ich habe den Eindruck, dass die Planung niemanden interessiert und jeder beteiligte Handwerker einfach so vor sich hin bastelt. Notfalls wird halt nachträglich geändert. Für die Überwachung ist anscheinend auch niemand zuständig, und so werkelt jeder vor sich hin. Es würde mich nicht wundern wenn Du ein rotes Auto bestellt hast, und später ein blaues Auto vor der Tür steht.

    Gruß
    Ralf
     
  12. McCorc

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    So hier mal die erste Antwort vom GÜ:
    man kann eine Fußbodenheizung auch mit "4 cm" Bodenaufbau, ohne Oberboden, herstellen! Absolut nicht ungewöhnlich
    ist ein Aufbau von 8 cm, ohne Oberboden,! Ich habe nochmals nachgefragt, und siehe es ist nach wie vor problemlos - auch im Rahmen von KfW 70 - möglich!​

    Also 4cm obwohl 6,5cm laut DIN vorgeschrieben sind? Ist da die Fußbodenheizung noch fachgerecht?

    Was er mit 8cm Aufbau meint verstehe ich wiederum nicht, eventuell meint er die Dämmung.


    Gut das hatte ich mir auch überlegt Wärmedämmung mit Tritschalldämmung zu kombinieren. Was ich nur nicht verstehe: Trittschalldämmung wird ja normalerweise unter dem Oberbelag angebracht (zumindest bei Laminat oder Parkettboden). Die Dämmung natürlich unterhalb der FBH-Rohre. Wie bekommt man dann beide Wege nach Rom?

    Warum wurde denn ursprünglich ohne FBH gerechnet worden sein? Der Wärmeschutzfritze hat ja in dem Nachweis die Fußbodenheizung sehr wohl erwähnt. Kann es nicht sein dass in der Bauteilrechnung die FBH einfach bei dem 4cm-Estrich-Aufbau impliziert wird? Das würde sich ja mit obiger Aussage des GÜ auch decken.
    Muss die FBH denn zwingend als separates Bauteil noch erwähnt werden?

    10cm inkl. FBH war vom Archi, was natürlich murks ist. Die hat er jetzt auf 14cm erhöhen lassen (alle Türstürze hoch).
     
  13. McCorc

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    Wenn ich das nochmal zusammenfasse: Der Estrichaufbau wird also 4cm inkl. FBH betragen, und die Dämmung 8cm. Die verbleibenden 2cm sind wohl für den Oberbelag angedacht.
    Tja ich sehe schon wo es enden wird wird: Der GÜ wird was von "2,75m war sowieso ohne Oberbelag und 2cm Toleranz ist beim Bau immer vorhanden" reden und wir landen bei 2,71m.
     
  14. #34 Gast036816, 08.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bevor es hier weiter geht, fragst du deinen gu-pfiffi - habe ich heute morgen gelernt - aus was für einem material denn der 40 mm estrich statt 65 mm bestehen soll? und was für einen durchmesser die heizungsrohre außen haben werden.

    die ziehen dich jetzt schon über den löffel und du merkst es nicht!!!
     
  15. R.B.

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    Das wird spannend. Bei 16er Verbundrohr bleiben 24mm als Überdeckung, wobei man davon ausgehen kann, dass das Verbundrohr niemals komplett und satt auf dem Unterbau aufliegt. Mit dem erwähnten Zementestrich, der ja bei der EnEV Berechnung angesetzt wurde, hätte ich Bauchschmerzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Estrichleger dafür seinen Kopf hinhält.

    Jetzt stellt sich natürlich noch die Frage, was für ein FBH System zum Einsatz kommen soll.

    Es gibt Dünnschicht FBH Systeme, meist mit einem Nivellierestrich und speziellen Noppenmatten, die teilweise schon mit knapp über 20mm auskommen. Das ist aber alles kein Standard mehr, was sich auch in den Kosten bemerkbar macht.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2012
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    McCork - auch wenn der erste Teil Deines Nicks auf schottisches Denken hindeuten soll, nimm Dir einen Fachmann dazu. Du siehst doch, wie Dich Dein GÜ vorführt. Das kannst Du auch mit noch so vielen Beiträgen hier nicht ändern!
     
  17. McCorc

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    Ich treffe den GÜ heute auf der Baustelle und frage ihn mal was für ein FBH-System er plant und welche Aussendurchmesser die Rohre haben werden.

    Wie gesagt das Ganze wird von einem Sachverständigen überprüft werden, aber besser ist es wenn man jetzt schon weiß, daß die Planung so nicht realisierbar ist.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich verstehs nicht so ganz. Entweder ist der SV sachverständig, dann brauchts solche Themen nicht, oder sein Sachverstand wird angezweifelt, dann brauchts den SV nicht.

    Oder ist der (noch) nicht dran und würde für dies Thema eine extra Rechnung schreiben?
     
  19. McCorc

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    Ralf, genau so ist es, der SV ist noch nicht dran, sondern kommt zu jeweils vordefinierten Bauabschnitten, als erstes nach Rohbaufertigstellung inkl. Dach. D.h. den Fußbodenaufbau würde er sowieso noch viel später sehen, wenn nämlich die Fußbodenheizung installiert ist.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2012
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    Nun, dann erteil ihm einen Zusatzauftrag für den Fußbodenaufbau.

    DU kannst Dich mit dem GÜ nicht messen. Vergiss es. Die Ausredenliste kannst Du hier en detail nachlesen. Musst nur suchen.
     
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