Bodentiefes Fenster stößt gegen Sockelleiste, Öffnen eingeschränkt

Diskutiere Bodentiefes Fenster stößt gegen Sockelleiste, Öffnen eingeschränkt im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, Folgendes Problem: Neubau Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses, Bodenbeläge + Sockelleisten sind nicht im Kaufpreis enthalten und...

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  1. #1 Cocoo, 12.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 13.05.2022
    Cocoo

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    Hallo,

    Folgendes Problem:

    Neubau Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses,
    Bodenbeläge + Sockelleisten sind nicht im Kaufpreis enthalten und sollten von den Eigentümern selbst ausgesucht werden.

    Für die Verlegung habe ich die empfohlene Handwerksfirma gewählt, die schon Jahre mit der Baufirma zusammenarbeitet und habe Bodenbeläge und Sockelleisten zusammen ausgewählt (zu diesem Zeitpunkt waren auch noch gar keine Fenster verbaut).

    Bei der Montage dann folgendes Problem: beim Öffnen der Bodentiefen Fenster stößt das Fenster gegen die Sockelleiste und quetscht diese ein. Das Fenster lässt sich somit auch nur ein Stück weit öffnen.

    Bei Freunden eines anderen Neubaus, der ebenfalls Bodentiefen Fenster hat, ist wesentlich mehr Platz zwischen Fensterscharnier und anliegender Wand, sodass die Fenster ordnungsgemäß geöffnet werden können und die Sockelleiste bis nach hinten verlegt werden kann.

    Meine Frage ist es: stellt dies einen Baumangel dar? Hätte hier mehr Luft/ Abstand zwischen Fenster und Wand sein müssen? Gibt es dazu bestimmte DIN Normen?

    Auch der Bodenverleger hat nur eine sehr unschöne Lösung dafür gefunden und da es alle Fenster der gesamten Wohnung betrifft, möchte ich doch gerne wissen, ob dies seine Richtigkeit hat. Auf dem einen Bild sieht man, dass gar kein Abstand zwischen Scharnier und wand ist. Auf dem anderen Bild sieht man die Situation bei einem Freund, mit Abstand.

    Ganz lieben Dank im Voraus.
     
  2. #2 Gast 85175, 12.05.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Vermutlich schon.

    Vermutlich schon.

    Nein. Aber es gibt Urteile die besagen, dass wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Kunde von mindestens 90Grad ausgehen darf. Ob Du im Streitfall ein gleichlaufendes Urteil bekommen würdest weiß ich aber nicht, das weiß niemand…

    Das zusätzliche Problem ist die Vermischung mit der Eigenleistung, da wird man dir erstmal sagen Du seist ja selbst schuld… Das ist dann aber wohl auch nur halb richtig, weil
    mE das Fenster auch mit „gewöhnlichen“ Sockelleisten noch zu 90 Grad zu öffnen sein sollte, das ist aber halt nur meine Meinung.

    Wie auch immer. Eine Mängelanzeige kannst ja mal schreiben und dich auf „AG Jena, 26 C 196/14“ berufen. Und dann warte mal die Antwort ab.
     
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  3. #3 Gast82596, 13.05.2022
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Da hast du dir die falschen Sokelleisten ausgesucht.
    Du hättest dich vorher schlau machen müssen wie die Fenster montiert werden und wieviel Luft zwischen Flügel und Fußboden ist.
    Wären deine Sockelleisten nicht so hoch, würde der Flügel drüber gehen und das Fenster komplett zu öffnen sein.
     
  4. BaUT

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    Keine DIN aber eine Fachschrift des ift Rosenheim aus der hervor geht, dass Fenster mind. 90° öffenbar sein sollen. Ich glaube diese Fachregel stammt bereits aus den 90er Jahren und alle Sachverständigen verweisen darauf, wenn ein Fenster nicht weit genug aufgeht.

    Das Problem ließe sich doch "einfach" dadurch lösen, das man in die Fensterleibungen keine Sockelleisten baut, sondern diese vor der Fensterleibung kantenbündig hätte enden lassen.
     
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  5. Cocoo

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    Das ist so nicht korrekt @1958kos.
    Zum Zeitpunkt als ich Boden + Sockelleisten ausgewählt und bestellt hatte, waren die Fenster noch nicht einmal verbaut. Das Ausmessen wäre also gar nicht möglich gewesen ohne dass es zu einem Verzug gekommen wäre.

    Des Weiteren sieht man auf einem der Bilder, dass das Scharnier direkt an der wand liegt, sodass dort ÜBERHAUPT keine Luft für jegliche Art von Sockelleiste ist.
    Generell wäre hier in der gesamten Wohnung auch kein Öffnen der Fenster mit gewöhnlichen Sockelleisten möglich gewesen, sodass ich hier nicht die Schuld beim Aussuchen der Sockelleisten sehe.
     
  6. BaUT

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    OK - der Bauträger schuldet dann eine ordentliche Planung und Bauleitung inkl. ordentlicher Gewerkekoordination so dass am Ende eine "für den vertragsgemäßen bzw. üblichen Gebrauch" geeignete Wohnung entsteht. DAS hat ja hier offenbar nicht geklappt. Wenn der Blendrahmen so weit eingeputzt ist, dass das Scharnier fast am inneren Leibungsputz liegt, dann ist zu prüfen, ob die Fenster ohne Sockelleisten im Leibungsbereich 90° aufgehen. Tun sie dies nicht, so ist nicht nur die Entfernung der Sockelleisten in den Leibungsflächen geschuldete Mängelbeseitigung sondern auch das Abfräsen des Leibungsputzes und dessen Neuherstellung.
     
  7. Cocoo

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    @BaUT generell wäre das möglich gewesen, aber die Wand wurde dementsprechend nicht bis zum Boden verkleidet und der Bodenverleger hat auch keinen wirklichen Lösungsvorschlag gegeben sondern mich damit konfrontiert, was jetzt zu tun sei.
     
  8. BaUT

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    Habt ihr die Wohnung "roh" gekauft und den Bodenleger danach selbst beauftragt oder ist der Bodenleger auch Teil der Leistung des Bauträgers und ihr durftet euch nur das Material aussuchen?
     
  9. #9 Cocoo, 13.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 13.05.2022
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    Was eben auch traurig ist, das einzige Fenster mit Fensterbank (loggia-Ausstieg), bei dem keine Sockelleisten vorgesehen waren, hätte hier aber genug Luft gehabt, dass man dort eine problemlos anbringen hätte können.
    Da, wo die Sockelleisten vorgesehen waren, ist zu wenig Raum. ‍♀️
     
  10. #10 Cocoo, 13.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 13.05.2022
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    Boden + Sockelleisten sind nicht im Kaufpreis enthalten und mussten selbst ausgewählt und zwischen den Gewerken eingesetzt werden. Ich habe allerdings den empfehlen Bodenverleger der Baufirma gewählt, welche schon in vorherigen Bau Projekten mit der Firma zusammen gearbeitet haben.
    So sah damals übrigens der Lösungsvorschlag aus, was in meinen Augen wirklich sehr unschön ist.
    Da ich mich mit der Baufirma ohnehin im Rechtsstreit wegen Mängel befinde, war es nun meine Frage, ob man die Fenster, die zu dicht an den Wänden liegen mit Scharnier als Mangel aufnehmen kann, da es hier aber keine Richtlinien dazu gibt, wohl eher nicht.
     
  11. BaUT

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    OK - dann liegt der Mangel beim Bodenleger.
    Er hätte darüber aufklären müssen, dass er unter den gegebenen Randbedingungen keine Sockelleiste im Leibungsbereich der bodentiefen Fenster einbauen kann.
     
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  12. Cocoo

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    @BaUT ok, vielen Dank. Dann kann ich jetzt leider nichts mehr machen.
     
  13. Cocoo

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    @BaUT trotzdem noch einmal eine Frage:

    nehmen wir an, der Bodenverleger hätte das damals gemeldet, was wäre dann passiert? Die Sockelleisten waren bereits bestellt, der Lösungsvorschlag, dass man die Leiste an der Seite komplett weglässt ist gut, aber nicht für alle Räume möglich. In dem Raum, wo das Scharnier direkt an der wand liegt, müsste man dann zum Beispiel die Leiste für die KOMPLETTE RaumSeite weglassen, was ja auch keine Lösung darstellt.

    Also was hätte ich dann damals fordern können, wenn der Bodenverleger sein Bedenken angemeldet hätte?
     
  14. #14 simon84, 13.05.2022
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    Es gibt doch auch Wohnungen ohne Sockelleisten und Lösungen dafür.
    Gibt es überhaupt einen Rechtsanspruch auf Sockelleisten ?
     
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  15. Cocoo

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    @simon84 wenn dem so ist, dann hätten aber alle anderen Gewerke der Baufirma auch dementsprechend arbeiten müssen, sodass man zb gar keine Leisten benötigt und nicht beispielhaft die Tapete auf Höhe der Sockelleiste einfach weglassen.
    Im Nachhinein kann man viel sagen, aber es wurde alles mit den Sockelleisten zusammen abgestimmt. Nur die Fensterlaibungen hat man eben nicht mit bedacht.

    Hauptthema war auch eher, wie oben schon beschrieben, ob es Richtlinien für Abstand: Fenster/ Wand gibt, was sich mittlerweile aber schon geklärt hat.
     
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  16. #16 Tscharlie, 13.05.2022
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    stell doch mal Bilder ein ....
     
  17. #17 simon84, 13.05.2022
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    Die waren schon da . Wurden vom TE wieder gelöscht
     
  18. #18 Kriminelle, 13.05.2022
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    Warum?
    … dann ist der TE wohl in vielen Lebenslagen etwas zu vorschnell ? Dann muss man wohl auch mit solchen Fehlern leben.
     
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  19. #19 Cocoo, 14.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 14.05.2022
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    @Kriminelle ich beantworte dir deine Frage sehr gerne: Ganz einfach aus dem Grund, da sich meine Fragen bereits ALLE geklärt haben und ich mich aktuell in einem Gerichtsprozess befinde und aus diesem Grund Bilder nicht im Internet stehen lassen möchte -
    Da fragt sich, wer hier zu vorschnell urteilt.
    (PS: Ich liebe Menschen, die einfach sinnlose Kommentare oder Behauptungen abgeben).

    An alle anderen, die mir weitergeholfen haben, vielen Dank nochmals!
     
  20. #20 Kriminelle, 14.05.2022
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    Eine Nachfrage in einem Forum ist ja wohl erlaubt… wenn man helfen will. Der Thread ist ja man gerade einen Tag alt.
    Woher soll man denn Deine Hintergründe wissen?
     
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