Böschung/Bewehrte Erde ohne Baugenehmigung - nachträglich heilen?

Diskutiere Böschung/Bewehrte Erde ohne Baugenehmigung - nachträglich heilen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Leser, unser Bauträger hat zu zwei Nachbargrundstücken hin eine Aufschüttung mit Bewehrter Erde ohne Baugenehmigung erstellt. An der...

  1. #1 GWeberJ, 28.06.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Liebe Leser,

    unser Bauträger hat zu zwei Nachbargrundstücken hin eine Aufschüttung mit Bewehrter Erde ohne Baugenehmigung erstellt. An der Grundstücksgrenze geht es nun mit ca. 80% Steigung 2 bis 3 m hoch. Dann kommen ca. 4 m ebene Gartenfläche, dann die Hauswand. Genehmigt war wohl eine deutlich weniger steile Böschung.

    Dummerweise habe ich das Bauamt selbst auf diese Böschung hingewiesen. Falls es jemand interessiert: -> http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?79822-Aufsch%FCttunf-rutscht-gleich-schon-wieder-ab

    Der Bauträger muss nun Bauantragsunterlagen nachreichen. Aber ich nehme an, dass es bei dieser Art der Grenzbebauung (falls relevant: einen Bebauungsplan gibt es in unserem Viertel nicht und solche Böschungen sind aufgrund der Hanglage auch in der Umgebung üblich) nicht klar ist, dass nun nachträglich eine Genehmigung erfolgt. Haben da die betroffenen Nachbarn nicht ein gehöriges Wort mitzureden?

    Da ich das Gartenstück nutze, habe ich ein großes Interesse, den Status Quo zu erhalten.
     
  2. #2 Stolzenberg, 28.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Die Zulässigkeit des verwendeten Systems ist für 80% nicht gegeben. Über eine Heilung braucht man sich da auch keine Gedanken machen.

    Beim Thema "Heilung" könnte man jetzt mal beginnen dumme Fragen zu stellen... - Das kennt Dein BT ja schon! Denkbar wäre (um eine erneute Verwendung auszuschließen) zum Beispiel eine Anfrage beim Hersteller: "Kann eine zweifelsfreie erneute Verwendung des Systems XY nach Überschreitung der zulässigen Axialbelastung auf Grund unsachgemäßer Verwendung...."

    Ich schicke Dir per PN noch eine Dissertation zu diesem Thema, damit Du ein Gespür für die möglichen Auswirkungen von Lastwechseln und Überlastung bekommst. Darüber dann eine erneute Verwendung ausschließen lassen und die Böschung mit einem zugelassenen Geogitter in der gewohnten Neigung befestigen lassen!

    Argumente für eine nachfolgende Herstellung des gewohnten Bauzustandes kann ich Dir nicht liefern, aber nach dem was Dein BT da so alles gezeigt hat denke ich die Rechtsexperten werden sicherlich zu "ein paar kleinen Späßen" aufgelegt sein und möglicherweise einige Mittelchen und Wege aufzeigen können!!!

    PS: Inzwischen lese ich hoffentlich richtig "zwischen den Zeilen"! - Ansonsten vergiss alles zuvor geschriebene und meine Antwort lautet: HEILUNG UNMÖGLICH!!! - Schuss ging nach hinten los!
     
  3. #3 Stolzenberg, 28.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Nachtrag:
    Habe ich jetzt so verstanden: Kein Bezug auf das Bauamt (Bebauungsplan, Satzung, etc.) sondern auf das verwendete Gitter!!!
     
  4. #4 GWeberJ, 28.06.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Ja, dass das Gitter aller Wahrscheinlichkeit nach zu steil steht, habe ich dem Gutachter, der die Standfestigkeit der Böschung nachweisen sollte, schon gesagt. Hat ihn aber nicht interessiert bzw. hatte es keine Auswirkungen. Die Standsicherheit gilt nun als nachgewiesen gegenüber dem Bauamt. Damit ist natürlich noch keine nachträgliche Genehmigung verbunden, aber der sofortige Rückbau bzw. Sicherung ist vom Tisch.

    Vielen Dank. Da werde ich reinschauen. Habe aber den Eindruck, dass ich wirklich der einzige bin, der hier halbwegs alle Aspekte versucht im Blick zu haben. Vom Bauamt über den Hausverwalter bis zum Bauträger und dessen Gutachtern versucht sonst jeder nur, den eigenen Arbeitsaufwand zu minimieren und fertig. Naja, zumindest mein Eindruck.

    Was ich mir eigentlich wünschen soll, weiß ich selbst nicht mehr. Ich würde das ebene Gartenstück dank übersteiler Böschung schon gern behalten. Aber ich wäre auch nicht überrascht, wenn das jetzt alles irgendwie nachträglich abgenickt wird und in 5 Jahren kommt raus, dass die Standsicherheit plötzlich doch nicht gegeben ist und die Eigentümergemeinschaft darf dann für zehntausende Euro die Böschung sanieren.
     
  5. #5 Stolzenberg, 28.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Wenn der Gutachter einen Nachweis führen konnte hast Du ja erst einmal kein Problem mit der Gartengröße...

    Vielleicht solltest Du Dir bei der Vielzahl an Beiträgen etwas mehr Mühe geben den aktuellen Sachstand auf dem Laufenden zu halten. Vor allem wenn Du Deine eigenen Beiträge selbst zitierst!
     
  6. #6 GWeberJ, 28.06.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Sorry.

    Nein, zumindest heute geht es mir mal um den genehmigungsrechtlichen Aspekt. Insbesondere darum, ob Nachbarn was zu meckern haben, wenn ihnen ohne Baugenehmigung eine 3 m hohe Erdwand an die Grundstücksgrenze setzt.
     
  7. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Nach den meisten Bauordnungen sind Auffüllungen nur bis 2,0 m genehmigungsfrei. Eine höhere Auffüllung kann z.B. abstandsflächenpflichtig werden, weil von ihr "Wirkungen wie von Gebäuden" ausgehen. Außerdem finde ich das ganz schön rücksichtslos, dem Nachbarn so etwas vor die Nase zu setzen. Hinzu kommen kann auch noch, dass Niederschlagswasser vermehrt zu den Nachbarn hin abfließt, was auch rücksichtslos und damit unzulässig wäre. Also ich als Nachbar würe mich bedanken...

    :bef1021:
     
  8. #8 GWeberJ, 29.06.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Werden die geschädigten Nachbarn denn vom Bauamt angeschrieben? Oder müssen diese sich melden?

    Der vertrauensselige Normalbürger wird bei einer größeren Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück ja erstmal davon ausgehen, dass da alles seine Richtigkeit hat und nicht angreifbar ist, auch wenn es ihm stinkt.

    Keine Frage. Vor der Nase haben die Nachbarn aber ohnehin etwas: Das neue Haus, in welchem das EG ungefähr auf Höhe zwischen 1. OG und 2. OG unserer Nachbarn liegt (haben hier Hanglage, also stehen die Häuser bergauf ca. alle 2 bis 4 m höher als die darunterliegenden Nachbarn). Von der Hauswand des Neubaus gibt es jetzt ca. 4 m ebene Rasenfläche und dann geht es an der Grundstücksgrenze gut 3 m steil runter.

    Hm, das wäre wohl eher der Fall, wenn die Fläche wie ursprünglich genehmigt, komplett abgeschrägt wäre. Das jetzt ebene Gartenstück hält das Wasser, das darauf niedergeht, ja zurück.
     
  9. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Die Nachbarn erhalten eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, sofern die Auffüllung genehmigt wird.

    Die restlichen Argumente kann ich verstehen - rechtlich ist es trotzdem so, dass eine abstandsflächenpflichtige Auffüllung nicht ohne weiteres genehmigungsfähig ist.
     
  10. #10 Wieland, 29.06.2014
    Wieland

    Wieland

    Dabei seit:
    06.10.2012
    Beiträge:
    496
    Zustimmungen:
    65
    Beruf:
    Maurer u. Stahlbetonbaumeister
    Ort:
    Bürstadt
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer und Stahlbetonbaumeister
    100% Steigung sind meines Wissen 45° und das in der Ebene selbst bei Sand( mit rundem Korn ) und 4 m Abstand zum Nachbargebäude,
    3m tief, wird erst bedenklich wenn das Nachbargebäude nicht unterkellert ist. Aber ohne Baugenehmigung und Baugeninnsanzeige sollte
    nicht grundsätzlich nicht gebaut werden. Denn dann haben Nachbarn immer etwas mit zu reden.


    Grüße aus Bürstadt
     
  11. #11 Wieland, 29.06.2014
    Wieland

    Wieland

    Dabei seit:
    06.10.2012
    Beiträge:
    496
    Zustimmungen:
    65
    Beruf:
    Maurer u. Stahlbetonbaumeister
    Ort:
    Bürstadt
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer und Stahlbetonbaumeister
    OK. Zurück es handelt sich um Aufschüttung und nicht um Aushub.
     
  12. #12 Bauplan123, 22.06.2023
    Bauplan123

    Bauplan123

    Dabei seit:
    07.10.2019
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    2
    Hallo zusammen!

    Unabhängig davon, ob es Rücksichtsvoll ist oder nicht, wäre es interessant wie dies mit einem Gesetzestext zu begründen ist?

    In Bayern dürfen bis zu 500 m² bis zu einer Höhe von 2 m sogar Genehmigungsfrei aufgefüllt werden.

    Jetzt habe ich einen Fall bei dem das Landratsamt der Meinung ist, dass Auffüllungen über einen Meter (Böschung ist mit 45° und an der Grenze bereits auf dem natürlichen Gelände) Abstandsflächenpflichtig sind.

    Eine ordentliche Begründung hat er mir dazu aber nicht geliefert. Kein Gesetzestext, Norm, Vorschrift, Gerichtsurteil oder sonstiges.

    Der Bebauungsplan sagt nur:

    „An den Grundstücksgrenzen ist ein Böschungsverbau bis maximal45° zulässig.“

    Wenn die Nachbarn sich einig sind erlaubt der B-Plan sogar noch mehr.

    Kennt jemand eine rechtliche Grundlage dafür, dass eine solche Auffüllung Abstandsflächenpflichtig sein soll?
     
  13. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.349
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Dies ist eine Fehlinterpretation des Art. 57 BayBO. Dieser liefert nur Informationen zur Verfahrensfreiheit, nicht zur Zulässigkeit. Ob aufgeschüttet werden darf, muss unabhängig von der Verfahrensfreiheit geprüft werden.
    Ja. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BayBO.

    P.S.:
    O.T.: Es wäre besser gewesen, einen neuen Faden zu starten. Der zitierte Beitrag ist nahezu 11 Jahre alt und rose24 ist schon seit vielen Jahren an anderer Stelle aktiv.
    Das Rücksichtnahmegebot basiert planungsrechtlich auf §15 BauNVO, bauordnungsrechtlich auf Art. 8 BayBO.
     
Thema: Böschung/Bewehrte Erde ohne Baugenehmigung - nachträglich heilen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bewehrte erde baugenehmigung

    ,
  2. BÖSCHUNG BAUGENEHMIGUNG

    ,
  3. darf ich bewehrte erde auf meinen grundstück

    ,
  4. böschung genehmigungen lassen,
  5. braucht man fur eine böschung einen bauantrag,
  6. hang aufschütten mit geogitter genehmigungspflichtig?,
  7. bewehrte erde genehmigung,
  8. www.böschungsanieren,
  9. bewehrte erde 45° Böschung,
  10. Kann man fehlende Baugenehmigung heilen
Die Seite wird geladen...

Böschung/Bewehrte Erde ohne Baugenehmigung - nachträglich heilen? - Ähnliche Themen

  1. Böschung Abfangen Zuständigkeit

    Böschung Abfangen Zuständigkeit: Guten Tag, Wir haben ein Haus mit Grundstück von einem Bauträger gekauft. Insgesamt wurden 6 Häuser gebaut. Um die Gärten Plan zu bekommen wurde...
  2. Verbau oder Böschung - komplizierte Grundstücksverhältnisse

    Verbau oder Böschung - komplizierte Grundstücksverhältnisse: Hallo Zusammen ich freue mich, wenn ihr mir bei meinem "Problem" aushelfen könnt. Vorweg: ich möchte bitte keine Diskussion entfachen, ob und...
  3. Böschung von 45 Grad möglich oder nicht?

    Böschung von 45 Grad möglich oder nicht?: Hallo zusammen, wir haben derzeit auf unserer Baustelle (wir = Bauherren) folgende Problematik: Wir bauen ein EFH mit 2 Geschossen und Keller an...
  4. Randsteine an Kante einer Böschung

    Randsteine an Kante einer Böschung: Hallo, unser Garten wurde ca. 60-80cm aufgeschüttet - wir haben sandigen Humus. An der Grundstücksgrenze, also am Scheitelpunkt (oben) der...
  5. Basalt böschung oder L Steine

    Basalt böschung oder L Steine: Hallo Leute, Was ist einfacher zu bauen. Eine Basalt böschung oder L steine ? Wir haben im Garten eine Erhöhung um die abzufangen sind wir nicht...