Breite Zuweg zum Haus

Diskutiere Breite Zuweg zum Haus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, gibt es eine maximale Breite die ein Weg von der Straße zum Hauseingang haben darf? Ich lese im Internet das ein Weg zum Haus mindestens 1m...

  1. #1 simonbaut, 20.03.2022
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    Hallo, gibt es eine maximale Breite die ein Weg von der Straße zum Hauseingang haben darf? Ich lese im Internet das ein Weg zum Haus mindestens 1m breit sein soll besser 1,50m. Kann ich einen Weg auf meinem Grundstück auch breiter Pflastern? Ich frage deshalb, weil ich dann den Weg auch als Stellplatz nutzen könnte. Laut Bebauungsplan ist bei mir nur ein Stellplatz vor der Garage erlaubt. Ein separater Zuweg zum Haus wird mir gestattet. Der Vorgarten soll gärtnerisch gestaltet sein. Ich grenze direkt an eine Straße mit meinem Grundstück. Kann man den Weg auch 2m oder mehr machen und sich dann mit einem Fahrzeug drauf stellen. Ist die Breite eines privaten Weges irgendwo definiert?
     
  2. Dimeto

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    Bundes- und Landesrecht schreiben keinen Maximalwert vor, jedoch könnten kommunale Satzungen gegen eine beliebige Ausweitung sprechen.
    Dann wäre der Weg aber ein Stellplatz, für den andere Vorschriften gelten, als für Wege.
    Das lässt Dein Ansinnen widerrechtlich erscheinen. Für belastbarere Einschätzungen brauchen wir den vollständigen BPlan und deine Planung.
    Das kann man vermutlich machen, ist aber vermutlich nicht erlaubt.
    Wenn es für Dein Grundstück eine Beschränkung gibt, müsste sie sich im BPlan oder einer Ortssatzung (Gestaltungs- oder Vorgartensatzung o.ä.) finden lassen.
     
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  3. #3 simonbaut, 20.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2022
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  4. #4 simonbaut, 20.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2022
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  5. #5 Osnabruecker, 20.03.2022
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    Lese ich so nicht. Steht doch nur dort, das mindestens ein Stellplatz da sein muss. Nicht maximal 1 Stellplatz.


    Die Frage wäre eher, ob du für deinem Zuweg auch einen abgesenkten Bordstein hast?

    Bedenke auch, das der Postbote etc auch zu deinem Haus hin muss. Wenn da das Auto steht ist das Thema vorbei.
     
  6. #6 simonbaut, 20.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2022
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  7. #7 Osnabruecker, 20.03.2022
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    Dann geht es der Stadt nicht um Wege, Zufahrten oder sonstiges sondern sie dehnen die Anforderung des herzustellenden Gartens aus auf die größtmögliche Fläche. Lässt sich durchaus so interpretieren. Sehe wenig Spielraum wenn dies schon bereits so von der Stadt ausgelegt wurde.
     
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  8. #8 simonbaut, 20.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2022
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  9. #9 Osnabruecker, 20.03.2022
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    Wenn die anderen das auch haben, warum dann nachfragen?
     
  10. #10 simonbaut, 20.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2022
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  11. #11 simon84, 20.03.2022
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    wenn du ein Auto drauf parkst ist es kein Weg mehr sondern ein Stellplatz
     
  12. Dimeto

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    Dein Planausschnitt ist zwar weit entfernt von "vollständig" und Deine "Planung" lässt allenfalls Ahnungen zu, eine festgelegte Breite scheint es aber nicht zu geben. Dennoch würdest Du IMHO im Streitfall gegen die Gemeinde den Kürzeren ziehen, da der BPlan die gärtnerische Gestaltung des Vorgartens vorschreibt und die Gemeinde eindeutige Hinweise zur Auslegung dieser Festsetzung gibt. Deine Planung steht den städteplanerischen Zielen klar entgegen. Außerdem gibt es noch das Straßen- und Wegegesetz, hier insbesondere die §§ 14 und 14a, die es der Gemeinde ermöglichen, gegen Dein Vorhaben vorzugehen. Einen Anspruch, dass dann auch gegen die Anderen vorgegangen wird, hast Du nicht - zumindest lässt er sich juristisch kaum durchsetzen und nützen würde es Dir auch nicht.
     
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  13. #13 simonbaut, 21.03.2022
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  14. Dimeto

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    Ich habe mir Dein "Baugebiet" mal im Luftbild etwas genauer angesehen und habe ein geradezu mustergültiges Beispiel für unausgereifte Planung in Kombination mit mangelhafter Umsetzung und fehlendem Monitoring vorgefunden. Exemplarisch nenne ich mal nur die festgesetzten aber nicht realisierten öffentlichen Parkplätze. Wer unter diesen Voraussetzungen welches Recht auf welcher Rechtsgrundlage durchzusetzen vermag, wage ich nicht einzuschätzen.

    Nun hast Du aber die E-Mail, die zumindest für Klarheit bezüglich der Auffassung der Behörde sorgt - die juristische Haltbarkeit dieser Auffasung mal außen vor gelassen: Weg ja, Stellplatz nein. Wie "genug Raum" für eine gärtnerische Gestaltung zu quantifizieren ist, bleibt allerdings offen. Ohne die Versiegelungsorgien in der Nachbarschaft wäre ich von 50% ausgegangen; so könnte man im Streitfall mit Ortsüblichkeit argumentieren. Das regelmäßige Abstellen eines zweiten Kraftfahrzeugs im Vorgartenbereich ist aber auf jeden Fall ausgeschlossen.

    Mein Tipp, wenn Deine Situation in etwa so aussieht wie auf dem Luftbild:
    Den gepflasterten Stellplatz zwischen auftreffendem Fußweg und Straße 70cm verbreitern.
    Luftbild.png
     
  15. #15 simonbaut, 21.03.2022
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  16. #16 Fred Astair, 21.03.2022
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  17. #17 simon84, 21.03.2022
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    wieso denkst du eigentlich alle anderen sind blöd?

    es ist doch offensichtlich, dass du da mehr als sporadisch ein auto daraufstellen wirst …. Am besten noch schräg dass man besser einparken kann gell ?

    das Ding wird in der Sekunde zum Stellplatz wenn ein Gefährt drauf steht.
    Nur weil die von Amts wegen bis jetzt nix wegen den Pflaster Orgien gemacht haben bedeutet nicht dass hier Narren Freiheit herrscht.
    Insbesondere wenn du Schon nachgefragt hast und email Austausch stattgefunden hat.
    Kann sehr gut sein dass da im blödesten Moment jemand vorbei läuft oder einer von den Nachbarn die du evtl hinhängen willst dann ein Photo macht und ans Amt schickt.

    und dann ist’s eben vorbei mit der Argumentation „niemand hat die Absicht einen Stellplatz zu errichten, das ist doch nur ein zuweg“. Denn sobald ein einziges Mal ein Auto drauf stand wird das nix mehr

    zwei separate Fahrspuren für die reifen wären wenigstens noch unauffälliger
     
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