BU hat Tritte/Standrost für Schornsteinfeger vergessen

Diskutiere BU hat Tritte/Standrost für Schornsteinfeger vergessen im Dach Forum im Bereich Neubau; Danke für die Fundstellen! Ist mir so noch nirgends anders begegnet - man man plant ja nicht überall mit Schornstein ...:bierchen:

  1. #21 Skeptiker, 18.01.2014
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    Danke für die Fundstellen! Ist mir so noch nirgends anders begegnet - man man plant ja nicht überall mit Schornstein ...:bierchen:
     
  2. #22 Gast56083, 18.01.2014
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    Gast56083 Gast

    Wenn ich ich mich als Laie mal kurz einmischen darf. Hatte das ähnliche Thema, allerdings war nicht nur ein Schornstein als Zusatzleistung beauftragt, sondern Inkl. Kaminofen. Bau über GU.

    Ebenfalls Diskussion über Tritte/Zugang für Schorni, da keine innere Reinigungsmöglichkeit gegeben war, also Putztürl. Das wäre nämlich die einfachste und günstigste Möglichkeit.

    Üblicherweise steht in einem GU Vertrag: Erstellung eines Wohngebäudes nach den aRdT und unter Beachtung aller gängigen DIN Normen.

    In DIN 18160 Teil 5 ist ausgeführt, wie die Reinigungs/Sicherheitseinrichtungen ausgeführt werden müssen und vor allem, dass diese Einrichtungen Teil des Gebäudes sind!
    Wenn ein GU also einWohngebäude unter Einhaltung der einschlägigen DIN Normen erstellt, dann sollten diese Einrichtungen Bestandteil sein.

    Ich hab mich mit meinem GU auf 50:50 geeinigt, weil ich es in Dachfarbe wollte und dazu etwas aufwändiger auf der Nordseite als im Süden.
     
  3. #23 Kalle88, 18.01.2014
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    Zellstoff: In der DIN steht das Selbe wie im BGBAUStein. Und auch dort wird eine Einzeltritt-Anlage nicht explizit gefordert. Demnach bleibt es dem BU überlassen, welche Variante er benutzt, solange sie der DIN entspricht. Wenn der TE jetzt die Trittroste haben will, dann ist der Aufpreis entsprechend zu vergüten. Denn das ist, meiner Auffassung, nicht mehr ein Anspruch an ein mangelfreies Werk.
     
  4. #24 Gast56083, 18.01.2014
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    Gast56083 Gast

    Kalle: ja, sehe ich genauso. Habe es aber auch so gelesen, dass der BU des TE gar keine Einrichtung nach DIN zur Reinigung leisten will, sondern egal was, zusätzlich vergütet haben will. Wenn BU sagt, ich baue Putztürl weil zulässig und TE sagt, ich will aber Tritte weil ich den Dreck draussen haben will, ist klar wer zahlt.
     
  5. #25 Kalle88, 18.01.2014
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    Naja das ist ja völlig unerheblich, er muss! Und man will mal drauf hoffen das er es auch tut, sonst muss der TS eben dafür sorgen das es Zeitnah geschieht und es ausführen lassen. Die Kosten sich dann gerichtlich wiederholen - sofern möglich.

    Ist sicherlich nicht der einzige Patzer, den man hier erahnen mag ;)
     
  6. #26 Eumeltier, 19.01.2014
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    Hm. In der Brandenburger Kehrordnung steht: "Es soll von der Mündung aus gekehrt werden". Nun ist soll <> muß.
    Allerdings akzeptiert mein BSFM keine Putztüren unterm Dach... also "muß" doch.
     
  7. Julius

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    Tja, und bei uns ist Zugang von Außen die seltene Ausnahme. Wo immer möglich, wird vom Dachboden aus gekehrt. Andere (Bundes)Länder, andere Sitten...
     
  8. #28 Friedl1953, 19.01.2014
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    Diese Sitten scheinen sich aber auch im Laufe der Zeit zu ändern. Als ich noch in Franken lebte und Fertighäuser gebaut habe hatten wir fast ausschließlich Trittroste.
    Aber zum Ursprungsthema, ich glaube nach wie vor nicht daran, dass der AN diese Standroste kostenlos liefern muss. Man muss hier schon den Unterschied machen, war der Kamin Teil des GU-Pauschalauftrages oder wie hier eine Zusatzleistung. Wie wäre es den gewesen wenn er einen Maurer beauftragt hätte einen Rohbau zum Pauschalpreis zu erstellen. Nach Vertragsabschluss fällt dem AG ein, dass er noch einen Kamin haben möchte. Nun würd doch auch keine Mensch vom Maurer erwarten, dass er eine Gewerke übergreifende Leistung (Dachdecker) in seinem Angebot haben muss.
    Ich denke hier geht es nicht um Baurecht sondern um Vertragsrecht. Deswegen glaube ich kann der GU die Kosten für die Trittroste fordern.
     
  9. #29 Gast360547, 19.01.2014
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    Gast360547 Gast

    Moin,

    ich glaube, Ihr versteht mich miss:

    Selbstverständlich muss/müsste der AG die Tritte und das Rost vergüten, ABER: Wenn der BU den Kamin und das Objekt in fertiger Leistung, wegen mir mit dem Zusatz Regel- und Normkonform, anbietet, das Rost und die Tritte in seinem Angebot/Pauschalangebot nicht berücksichtigt, dann ER das Problem. Unabhängig davon ob vergessen oder bewusst nicht angeboten, um den Preis niedrig erscheinen zu lassen.
    Richtig interessant ist das gerade bei Pauschalfestpreisen mit einer reinen Funktionalbeschreibung des Gebäudes. Auch hier kann man den Mindeststandard und die Einhaltung der aRdT erwarten und zurecht fordern.

    Grüße

    si
     
  10. #30 Kalle88, 19.01.2014
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    Und warum bezieht sich dein "muss" jetzt auf meine Aussage? In der ich ja nun zum wiederholten Male ausführte, dass die Art der Ausführung, wie der Schornstein zu erreichen ist, zum Kehren nicht gesetzlich festgelegt ist. Ob nun Putztür oder nicht ist irrelevant. Es ging hier um die Aussage: Das Tritte erforderlich sind. Dem ist eben nicht so und es gibt auch keine DIN oder Gesetz - mir zumindestens nicht bekannt - die das zum Zwang setzt. Es können also Tritte, Laufroste, Ausstiege, Anleitern usw. gewählt werden. Das steht dem BU frei, sofern er die gesetzlichen Bestimmungen für die Ausführungen einhält. Diese sind ja schon entsprechend mit BGBAUStein verlinkt worden.

    Wenn der TS jetzt also in Braß dem BU vor den Kopf knallt, dass er gefälligst Tritte zu liefern hat, dann kann er dieser Forderung - in meinen Augen - widersprechen. Denn er ist zwar gesetzlich dazu verpflichtet, die nötigen Vorkehrungen zu treffen und ein mangelfreies Gewerk abzuliefern, jedoch kann der TS nur das Fordern. Die Ausführung selber kann er nicht voraussetzen, sofern diese geltenden Bestimmungen entspricht.

    Wenn der BU nun sagt, der Schornsteinfeger soll Anleitern, die Traufe nicht über 5m liegt, dann reicht es auch aus eine fest installierte Dachleiter zur Benutzung zur Verfügung zu stellen. Und ich wette darauf, da es sich hier ganz offensichtlich um Festpreisverträge handelt, dass der BU hier die kostengünstigste Variante liefern wird. Um seinen finanziellen Schaden - ob nun aus Unwissenheit, dummheit oder was weiß ich - gering zu halten.

    Wie Herr Ibold schon sagte: "Richtig interessant ist das gerade bei Pauschalfestpreisen mit einer reinen Funktionalbeschreibung des Gebäudes. Auch hier kann man den Mindeststandard und die Einhaltung der aRdT erwarten und zurecht fordern."

    Deswegen sollte man mit diesen Pauschalfestpreisen auch vorsichtig seien, zumindestens als Unternehmer. Unachtsam kann teuer werden. Als Kunde würde ich von solchen Zweizeilern auch Abstand nehmen, das kann nur Ärger geben... Sieht man hier ja.
     
  11. #31 Friedl1953, 19.01.2014
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    @Stefan und Kalle, Ihr geht aber immer vom GU Vertrag aus. Hier ist der Schornstein aber eine vollkommen selbsständiger Vertrag und deshalb glaube ich das eure Argumente hier vertragsrechtlich nicht ziehen. Ich bin zwar schon eine Ewigkeit aus dem eigentlichen Hausbaugeschäft draußen, vielleicht ist das heute ja anders. Ich kenne/kannte es so, dass der Schornsteinfegermeister alleine und ohne echte Einspruchsmöglichkeit bestimmt wie er reinigt. Deshalb haben wir den Bauherren darauf verpflichtet, vor genauer Festlegung, eine Stellungnahme des Schornsteinfegermeisters einzuholen. Ich weiß jetzt kommt gleich der Aufschrei Architekten-/Unternehmersache, es war Fertighausbau und da war es durchaus üblich viele solcher Leistungen an den Bauherren zu delegieren.
     
  12. #32 Kalle88, 19.01.2014
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    Friedl, wo ließt du es, dass der Schornstein seperat vom eigentlich Gewerk "Dach" beauftragt wurde? Wenn ich mich recht entsinne, dann schrieb der TS genau das Gegenteil. Siehe #11 letzter Absatz.
     
  13. #33 Friedl1953, 19.01.2014
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    Genau da lese ich das raus. Das Dach ist Bestandteil der GU-Baubeschreibung und unter Außenwände aufgeführt, warum auch immer. Der Schornstein ist eine Zusatzleistung, eine von 12. Deshalb bin ich der Meinung das da genau aufgeführt werden muss was der Kunde erhält und was nicht aufgeführt ist ist nicht Vertragsbestandteil. Zumal es hier sogar um ein anderes Gewerk geht. Deshalb bin ich der Meinung der AN fordert mit Recht die Bezahlung dieser Leistung.
     
  14. #34 Kalle88, 19.01.2014
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    Was bringt ein Schornstein, der nicht abgenommen wurde? Weil er in der Ausführung gegen geltendes Recht verstößt? Welche Pflicht hat der BU hier also? Sicher doch die Erstellung eines mangelfreien Gewerkes, das implimentiert auch die ordnungsgemäße Reinigung inkl. der Verkehrswege.

    Unterscheiden muss man hier also, wenn ich das richtig verstehe, ist hier Pauschal (Erstellung eines Schornsteins nach DIN XXX/ aRdT) vereinbart wurde oder ist für den Zusatz eine detaillierte Baubeschreibung vorhanden, in der einfach nur die Verkehrswege fehlen. Bei letzteren dürfte es unter "sowieso" Kosten fallen und der TS muss dies zusätzlich bezahlen, weil es zur Erbringung des Werkes unabdingbar ist.

    Haben wir den Fall das es Pauschal ist, ist der BU angeschmiert wenn er im Preis die Verkehrswege nicht berücksichtig hat. Herr Ibold hatte es ja schon beschrieben. Im Falle hat der TS Anspruch auf ein mangelfreies Werk nach den aRdT. Er beuaftrag "Schornstein" dann muss er auch Schornstein mit allen drum und dran bekommen.
     
  15. #35 Wolfsburger, 19.01.2014
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    Extra im Angebot und Auftrag:

    Punkt 13: Schornstein mit Iso, Anschluss, Reinigungsklappen, aussen verschalen und verschiefern.


    Sicherlich ginge der Zugang zum Schornstein/ zum Kehren auch über eine Dachluke ( + Standrost brauch der MIB sowieso hab ich hier gelernt ).

    Also wäre m.M. nach als Minimum die Luke + Standrost teils vom Bauunternehmer gewesen.

    Will ich Trittroste haben, wäre das mein eigener Aufpreis. Ist mir schon klar....
     
  16. #36 Wolfsburger, 19.01.2014
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    was heisst bitte aRdT ?????????
     
  17. #37 Skeptiker, 19.01.2014
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