Carport Grenzbau schwieriger Nachbar

Diskutiere Carport Grenzbau schwieriger Nachbar im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben aktuell als Grenzbau ein Carport (60ziger Jahre, 7m lang, Asbestdach). Dieses teilt sich die Mauer mit der Nachbargarage. Wir...

  1. #1 Roadwin, 02.07.2023
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    Hallo,

    wir haben aktuell als Grenzbau ein Carport (60ziger Jahre, 7m lang, Asbestdach). Dieses teilt sich die Mauer mit der Nachbargarage. Wir wollen davor ein neues Carport setzen, 9 Meter lang. Eine Abstandsflächenübernahme will der Nachbar entgegen seiner ursprünglichen Aussage doch nicht mehr unterschreiben. Nach Rücksprache mit dem Bauamt könnte ich das alte Carport abreißen und dann das neue mit 9 m länge bauen. Jetzt hat mich der Nachbar darauf hingewiesen, dass die Mauer vom alten Carport und seiner Garage teilweise auf meinem Grundstück steht. D.h. selbst wenn das alte Carport wegkommt, die Mauer ja noch auf meiner Seite steht und damit auch noch die 7 m alter Grenzbau bestehen. Ich habe angeboten, die Mauer auf meiner Seite zu entfernen. Das hat er mit untersagt. Wie würdet ihr vorgehen? Mir geht langsam die Geduld aus, da er immer wieder seine Meinung ändert und Fakten verdreht. Vor kurzem noch war die Mauer und der Zaun zu 100 Prozent auf seiner Seite, was ich eh schon bezweifelte, aber eigentlich war es mir egal. Ich gehe tatsächlich davon aus, dass die Mauer auf der Mitte steht.
    Bitte um eure Ratschläge und rechtliche Hinweise
     
  2. #2 simon84, 02.07.2023
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    Entweder 2 Meter an die Mauer auf deiner Seite anstückeln oder die alte Mauer stehen lassen und davor (auf deiner Seite) eine neue setzen mit 9 Meter

    Die grenzbebauung zählt in gleicher Linie/Flucht nicht doppelt wenn du etwas 20cm davor setzt
     
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  3. #3 Fred Astair, 02.07.2023
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    Abstandsflächen brauchst Du für Garage und Carport nicht, solange die 9m nicht überschritten werden.
    Kannst Du denn die Mauer auf Deiner Seite entfernen, ohne das Nachbars Garage umfällt?

    Laienhafte Ratschläge kannst Du haben, rechtliche Hinweise nicht.
     
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  4. #4 simon84, 02.07.2023
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    Ich hatte es so verstanden dass ursprünglich der neue Carport an anderer Stelle geplant war.
     
  5. #5 driver55, 02.07.2023
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    So ganz klar ist mir die Situation auch nicht.
    Vor die Mauer oder vor den alten Carport ein neues setzen.

    Wenn aber alles gemäß Bebauungsplan eingehalten wird, kann der Nachbar toben wie er will. (Gilt für den Fall, alter C. weg, neuer C. mit 9 m hin)
     
  6. #6 Roadwin, 02.07.2023
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    Danke schonmal für die Tipps bzw auch die leienhaften Ratschläge . Um die Situation eindeutiger zu erklären, anbei eine Skizze. Die rote Zeichnung stellt das neue Carport da. Das alte Carport steht auf der Südseite und wir hatten eh bereits erwogen es abzureißen, um etwas mehr Gartenfläche zu haben. Ob ich den Teil der Mauer auf meiner Seite entfernen kann muss geprüft werden. Ich denke es geht. Die Frage ist aber auch, ob ich das überhaupt darf, wenn er das nicht will. Die Skizze steht übrigens auf dem Kopf, deswegen ist Süden oben.
     

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  7. Dimeto

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    Leider ist kein Bundesland angegeben. In BW könnte diese Argument sofort entkräftet werden, sofern die Wand nicht höher als 2,5m ist oder 25m² nicht überschreitet. Dann würde sie nämlich keine Abstandsflächen auslösen und auch nicht auf die maximale Grenzbebauung angerechnet werden. Aber auch für NRW, wo es eine vergleichbare Regelung nicht gibt, sehe ich keine Probleme, denn entweder handelt es sich um eine gemeinschaftliche Grenzanlage nach §921 BGB, also um ein Bauteil, welches keine Abstandsflächen auslösen kann, weil es ja Bestandteil der nachbarlichen Garage ist, oder es handelt sich um eine eigenständige Mauer, die Du problemlos abreißen könntest.
    Zunächst Faktencheck:
    Wo genau steht die Mauer (Grenzabstände bzw. Mauerstärkenanteile)?
    Wie ist die Mauer konstruiert (eine gemeinsame Mauer, zwei bautechnisch vollkommen getrennte Mauern)?
    Wie ist die Mauer statisch belastet?
    ... warum Du auf Simons und Freds Beiträge nicht weiter eingegangen bist.
     
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  8. #8 Roadwin, 04.07.2023
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    Mit Anstückeln meinst du einen Teil der Mauer entfernen? Davor wollte ich auch nichts setzen, weil das neue Carport an andere Stelle soll.
     
  9. #9 Roadwin, 04.07.2023
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    Die 9 Meter werden auf jeden Fall überschritten, wenn die alte Mauer plus das neue Carport zusammen gerechnet werden. Die Mauer hat eine Stärke von 27 cm. Ich könnte mir vorstellen, dass man diese bis zu einer Höhe von 2 Metern (so hat es mir das Bauamt geraten) bis zur Grundstücksmitte abtragen könnte, ohne dass es negative Folgen für die Garage des Nachbarn hat.
     
  10. #10 Roadwin, 04.07.2023
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    Tatsache, diesen Fakt habe ich unterschlagen. Das Objekt befindet sich in Bayern. Ich hatte gestern bereits Kontakt mit dem Landratsamt. Dort sprach man von 2 Meter Höhe einer Mauer. Das waren aber nur vorab Infos. Auf eine schriftliche Antwort warte ich noch.

    Laut dem Nachbarn steht die Mauer ziemlich genau auf der Grenze. Kommt auch hin, wenn man davon ausgeht, dass der Zaun ebenfalls auf der Grenze errichtet wurde. Sie hat eine Länge von 7 Metern. Die Mauerstärke beträgt 27 cm. Auf meiner Seite ist das Dach darauf abgestützt. Beim Nachbarn ist das nicht der Fall. Hier liegt die Dachkonstruktion auf einem separaten Balken der lediglich auf der Vorder- und Rückseite der Garage aufliegt. Bautechnisch ist die Mauer nicht getrennt. Ich denke aber es handelt sich um 3 Kammer Bims Hohlbocksteine, die man bis zu Mitte abtragen könnte.


    Ich muss zugeben, da hätte ich gleich näher drauf eingehen sollen. Ich hoffe ich habe das ausreichend nachgeholt.


    Meine Sicht zu dieser Mauer: Ich würde diese so stehen lassen, da sie ja auch dem Nachbarn gehört. Dass sie zur Hälfte auf meinem Grundstück steht, toleriere ich, da es sicherlich auch soetwas wie Bestandsschutz gibt. Aber da es seiner Garage dient und mir absolut nichts mehr bringt, wäre es logisch, dass diese mir nicht als Grenzbau angelastet wird. Ich denke, dass entspricht ungefähr der Aussage von Dimeto.


    An dieser Stelle auch mein herzliches Dankeschön an alle, die sich in Ihrer Freizeit die Mühe geben andere mit Auskünften zu unterstützen.
     
  11. Dimeto

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    OK, Bayern hat zwar kein Nachbarschaftsgesetz aber ein Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB). Zivilrechtlich zeigt sich mir ein eindeutiges Bild: Es handelt sich um eine Kommunmauer im Sinne des Art. 46 AGBGB, die als ganzes beiden Nachbarn gemeinsam gehört. Ein auch nur teilweises Abtragen ohne Zustimmung des Nachbarn ist daher unzulässig.
    Baurechtlich sehe ich keine Probleme, da es sich nicht um eine eigenständige bauliche Anlage handelt, von der Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Nach Abriss Deines Carports fällt die Mauer nicht unter Art. 6 BayBO und Du kannst Deinen neuen Carport ohne weiteres bauen - sogar verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b) - vorbehaltlich der Existenz eines Bebauungsplanes.

    Dennoch erscheint mir Simons Vorschlag bezüglich der Neuerrichtung eines um 2m zur Straße vergrößerten Carports an bestehender Stelle sinnvoller.
     
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  12. #12 simon84, 04.07.2023
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    Ich sehe das aus eher praktischen Gründen.
    Wenn du komplett versetzt oder an anderer Stelle baust schauen beide (sowohl du als auch der Nachbar) auf vielen Metern die Grenze entlang auf eine Garagen/Carport Wand

    meist ist es für beide Nachbarn besser wenn beide carports / Garagen an der gleichen Stelle stehen, auch wenn eine zwei Meter länger ist.

    Ist das nicht einfacher zu realisieren ? Oder ist die Stelle so ungünstig gewählt ?
     
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  13. #13 Roadwin, 04.07.2023
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    @Dimeto
    Das fällt mir wirklich ein Stein vom Herzen. Ich hoffe ich erhalte von Landratsamt eine gleichbedeutende Antwort.

    @simon84 und Dimeto
    Das alte Carport steht direkt auf der schönen Südseite. Darauf würde ich gerne eine Grünfläche mit einem Obstbaum anlegen. Von der langen Zufahrt neben dem Haus hat man ja tatsächlich überhaupt nichts, deswegen darauf das Carport. Ich verstehe auch nicht, wieso man das Carport mit maximaler Entfernung zur Straße gebaut hat.

    Ursprünglich war der Deal mit dem Nachbarn, dass das Carport seitlich zu ihm offen bleibt. Da wollte er noch die Abstandsflächenübernahme unterschreiben und das alte Carport wäre geblieben. Bei der jetzigen Lage werde ich es aber verschalen. Ich bin außerdem nicht so scharf darauf zum Nachbarn rüberzuglotzen.
     
  14. #14 simon84, 04.07.2023
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    Zum Beispiel damit zwei Gäste / Handwerker mit Autos davor parken können und nicht auf der Straße stehen müssen.

    und evtl. auch weil mal früher auch gerne mal das Auto vor der Garage gewaschen hat als das mit den ganzen Umwelt Vorschriften noch nicht so streng war.

    wenn dir die Position so wichtig ist: Ich persönlich würde es da ehrlich gesagt fast drauf anlassen kommen…(eigenes Risiko)

    sprich du reißt alles auf deiner Seite bis auf die ominöse gemeinsame Mauer ab (die würde ich tatsächlich erstmal nicht anfassen) und baust dein carport einfach dort wo es sein soll, fertig.

    dann soll der Nachbar dem Bauamt mal erklären wie die Mauer seiner eigenen Garage, nur weil sie vermeintlich teilweise auf deinem Grundstück steht als grenzbebauung zu deinen Lasten gelten soll.
     
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  15. #15 Roadwin, 06.07.2023
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    @simon84 Nach meiner jetzigen Planung passen dort immer noch insgesamt drei PKWs hintereinander. Autowaschen wäre daher vom Platz her noch gut möglich.

    Leider lässt die Antwort vom LRA auf sich warten. Vor zwei Jahren hatte ich die gleiche Erfahrung mit dem Bauamt. Telefonisch bekommt man keine Auskunft. Auf die Mail von 2021 habe ich bis heute keine Antwort.

    Habe schon überlegt mir eine rechtsverbindliche Antwort z. B. bei einem Online Anwalt einzuholen.
     
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  16. #16 Fred Astair, 06.07.2023
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    Wenn Du denkst, von einem Online Anwalt eine rechtsverbindliche Antwort zu bekommen, bist Du sehr naiv.
    Die bekommst Du nichtmal von einem Livehaftigen Anwalt.
     
  17. #17 Roadwin, 06.07.2023
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    @Fred Astair
    Worauf basiert deine Aussage? Soweit ich es lesen konnte, sind die Antworten rechtsverbindlich und der Anwalt muss sogar haften.

    Oder welche Alternative würdest du mir empfehlen?
     
  18. #18 Fred Astair, 06.07.2023
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    Rechtsverbindliche Auskünfte, genannt Urteile, bekommst Du von einem Gericht nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel.
    Anwälte beauskunften nach bestem Wissen und Gewissen (wenn man einen guten hat), aber die Haftung ist sehr stark eingeschränkt. Sonst bräuchten wir keine Gerichte...
     
  19. #19 simon84, 06.07.2023
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    Deswegen sind die Antworten auch dementsprechend formuliert
     
  20. #20 Fred Astair, 06.07.2023
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    Juristische Auskünfte fangen immer an: "Das kommt darauf an..." ;)
     
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