Container als Verkaufs- und Lagerraum

Diskutiere Container als Verkaufs- und Lagerraum im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich beabsichtige, auf einem bereits erschlossenen Grundstück einer befreundeten Firma auf entsprechend tragfähigem Betonboden...

  1. sosnik

    sosnik

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    Hallo zusammen,

    ich beabsichtige, auf einem bereits erschlossenen Grundstück einer befreundeten Firma auf entsprechend tragfähigem Betonboden (bereits vorhanden) einen expandierbaren Container aufzustellen, der vorrangig als Lager und Do/Fr/Sa als Verkaufsraum dienen soll, ca. 74m² Nutzfläche; kein Sanitär / Aufenthaltsraum geplant (Mitbenutzung in der Hauptfirma des Grundstücks). Unten ein entsprechendes Bild.

    Meiner Laieneinschätzung zufolge ist dies ein Bauvorhaben nach LBauO RLP § 66 Abs. 1 Satz 1 "sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2" und somit besteht die Möglichkeit eines Freistellungsverfahren nach §67 LBauO, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans der bereits vorhandenen Firma entspricht (Gewerbliche Nutzung) und die Erschließung gesichert ist.

    Im entsprechenden Formblatt ("Einreichung der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO") wird - unabhängig von der Art der Baugenemigung - ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser angegeben. Zumindest wird nicht explizit geschrieben, dass dieser beim Freistellungsverfahren entfallen kann.

    Meine Frage ist also, auch bezogen auf die weiteren Punkte wie z.B.: "Entwässerungsplan M 1 : 500": müssen alle geforderten Unterlagen ausnahmslos eingereicht werden, auch wenn diese den Container selbst nicht betreffen und bereits für andere Gebäude des Grundstücks eingereicht wurden? Muss ich dann also zu einem Architekten, damit dieser hier als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser geführt wird?

    Vielen Dank für jede Hilfe!


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  2. #2 nordanney, 26.02.2024
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    Ist doch ein eigenständiges Gebäude. Also muss auch die Entwässerung gewährleistet werden - Kanalisation (? - oder wird anders entwässert) für Dachentwässerung. Müsste doch dann auch KfW 55 werden und der entsprechende Wärmeschutznachweis auch eingereicht werden. Und alles, was bei einem "normalen" Hausbau auch nötig ist.
     
  3. sosnik

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    Wie gesagt, Sanitär nutzen wir bei dem bereits vorhandenen Betriebsgebäude mit - es gibt ergo keine Wasserleitungen im Gebäude. Einfach gesagt ist der Plan: Container aufstellen, Strom rein und Kasse, mehr muss nicht sein.
     
  4. #4 Kriminelle, 26.02.2024
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    Ich sehe das nach dem zweiten Blick etwas entspannter, bin aber zu müde, die Paragraphen zu checken.
    Container für solche Zwecke haben meist schon die erforderlichen ausgefüllten Formulare für Statik und co. … Entwässerung des Daches muss aber sein.
     
  5. #5 nordanney, 26.02.2024
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    Warum? Feststehende Container bedürfen einer regulären Baugenehmigung / Freistellung mit allen Unterlagen. Und sobald sie länger als zwei Jahre stehen, müssen sie lt. GEG auch die dortigen Vorschriften erfüllen (mit Ausnahmen), ab fünf Jahren vollumfänglich.
    Bei 74qm und Nutzung als Verkaufsraum gehe ich mal von einer längeren Nutzungsplanung aus. Sonst ist der Spaß dafür zu teuer.
    Jep. Das hilft in vielen Dingen ungemein.
     
  6. #6 Kriminelle, 27.02.2024
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    Weil ich die 74qm überlesen habe ;)
     
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  7. daniog

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    mit der Gewerbeaufsicht sprechen, ob die da auch mitgehen, was Sanitäre Einrichtungen und co. betrifft.
     
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