Dachdecken - teilweise Vorkasse

Diskutiere Dachdecken - teilweise Vorkasse im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Diejenigen, die argumentieren, dass es ungerecht sei, dass Handwerker und Bauunternehmer in Vorkasse treten, rufen nach einer Umgestaltung des...

  1. #81 Ralf Wortmann, 17.02.2014
    Ralf Wortmann

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    Diejenigen, die argumentieren, dass es ungerecht sei, dass Handwerker und Bauunternehmer in Vorkasse treten, rufen nach einer Umgestaltung des geltenden Werkvertragsrechts. Kann man machen, ich bin gerne dabei, aber man muss sich dessen bewusst sein.

    Ihr diskutiert nämlich dann nicht mehr darüber, wie der TE, Eumeltier, sein Werkvertragsverhältnis innerhalb der bestehenden Rechtsordnung in einer für ihn nicht nachteiligen Weise gestalten kann, sondern verlangt im Grunde eine grundlegende Änderung des BGB. Das wird sich, bis Eumeltier seinen Auftrag vergibt, auf die Schnelle nicht realisieren lassen.

    Das BGB mit dem „gesetzlichen Leitbild“, dass Handwerker und Bauunternehmer erstmal in Vorleistung treten müssen, gibt es schon seit dem 01.01.1900. Ich heiße das nicht unbedingt gut, habe mich aber daran gewöhnt, dass das mein „Handwerkszeug“ ist, mit dem ich umzugehen habe. Für Handwerker und Bauunternehmer gilt im Grunde nicht anderes. Sie leben seit Jahrzehnten mit diesem Recht. Dass Forderungsausfälle und Streitigkeiten einkalkuliert werden müssen, steht außer Frage. In der Baukalkulation des AN gehören sie unter die Rubrik „Wagnis“.

    Ich vertrete sowohl AG, als auch AN und gebe zu, ich möchte in diesen Zeiten kein Handwerker sein und leide mit ihnen, die - vom eigentlichen Handwerk weg - immer weiter in die Rolle eines Kaufmanns gedrängt werden.

    Wer aber – bei Verbrauchern als AG – als Handwerker ständig über seine Vorleistungspflicht lamentiert, sollte sich fragen lassen, wie er eigentlich mit seinem Risikomanagement dort umgeht, wo ihm der Gesetzgeber längst eine Lösung an die Hand gegeben hat:

    Seit dem 1.1.2009, mithin als seit über 5 Jahren, gibt es den § 648a BGB, nach dem der AN vom AG eine Sicherheitsleistung in der vollen Höhe des voraussichtlichen Werklohns verlangen kann und zwar, sobald die Tinte unter dem Auftrag trocken ist, ohne bis dahin einen Handschlag gemacht zu haben. Das gilt – immerhin - für alle Werkverträge, außer bei Verbrauchern, die ein Einfamilienhaus bauen und bei öffentlichen Auftraggebern. Im Falle der Nichterbringung braucht er die Leistung nicht auszuführen kann ggf. sogar den Vertrag kündigen und seine Vergütung (unter Abzug ersparter Aufwendungen) verlangen.

    Und was passiert? Ihr, liebe Handwerker, kuscht allesamt vor euren gewerblichen Auftraggebern und keiner traut sich, die 648a-Bürgschaft anzufordern, weil er Angst hat, später keine Folgeaufträge zu bekommen. Keiner meiner Mandanten zieht diese Bürgschaft. Jeder macht so weiter, wie in den letzten 100 Jahren schon – er geht ungesichert in Vorleistung.

    Werdet euch erstmal einig untereinander und bildet eine starke Gemeinschaft, in der es zum guten Ton gehört, den 648a zu ziehen, statt schon wieder nach Gesetzesänderungen zu rufen.
     
  2. #82 Ralf Wortmann, 17.02.2014
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    Hier noch einmal ein Link zum Text des § 648a BGB:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/648a.html

    Nach Absatz 7 ist sogar jede vertragliche Vereinbarung, dass der § 648a BGB nicht gelten soll, unwirksam. Rechtlich gibt es keine "Ausreden", die Bürgschaft nicht anzufordern.
     
  3. #83 Mikalaya, 17.02.2014
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    Bei so manchem Handwerksbetrieb hapert es aber auch ganz einfach am Schreiben der Rechnungen..
    Wir haben noch einiges offen (in nicht unerheblicher Höhe), was schon lange erbracht wurde, wir auch keinerlei Probleme mit der Ausführung hatten, wo aber schlicht noch keine Rechnung kam.
    Obwohl wir den Archi z.T. schon haben nachfragen lassen (aussitzen geht eh nicht, innerhalb von 3 Jahren werden den Kollegen 5stellige Beträge schon auffallen ;) ).
    Wir haben mit den meisten Gewerken Skontofristen verhandelt und die bislang auch immer eingehalten.
    Das gehört sich abgesehen vom Skonto auch so, dass man gleich bezahlt wenn alles korrekt ausgeführt wurde.
    Die Firmen müssen ja auch ihre Leute bezahlen.
     
  4. #84 Kalle88, 17.02.2014
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    Ja tut es das? Es geht doch genau darum. Selbst wenn die Arbeiten fachlich korrekt ausgeführt werden, werden am Ende "optische" Mängel herbei gehext und sich in der Überzeugung gewogen, dass man dies nicht bezahlen muss. Erst vor kurzem gabs genau so einen Thread hier im Forum, neben die anderen älteren Themen. Also muss ich wieder Rechtsmittel in Anspruch nehmen um den Kunden klar zu machen, dass dies kein "Pfusch" ist. Die Leute, die nicht bezahlen, die wollen das auch partout nicht. Das ist doch die Krux an der Geschichte.

    Anstatt das zu realisieren, wird hier von Unternehmensrisiko und den ganze anderen Gedöns gefaselt... Darum geht es doch garnicht. Keiner, mich mit eingeschlossen, jammert darüber, dass man als Unternehmer Risiko trägt. Das ist ja selbstverständlich. Jede andere Branche hat das auch und jede Branche wird auch mit dem ähnlichen Problem zu kämpfen haben.

    Nur wollen wir doch mal realistisch seien. Wie oft kommen hier Themen, wo sich beklagt wird, dass eine HW Stunde viel zu teuer wäre? Das Preise völlig überzogen seien oder was auch immer. Wenn es jetzt aber darum geht, das Gegenteil behaupten zu wollen, dann ist das auf einmal wie weggeblasen. Ich kann mir meine Argumente auch so lange drehen, bis sie schlüssig aneinander passen - für mich zumindestens. Muss man da dann ernsthaft drauf eingehen? Nein.

    Mir scheint, als wären hier lauter Leute die die Weißheit mit dem Löffel gefressen haben. Den Durchblick haben und sich mit allen Fakten auskennen. Komisch das es bei vielen schon an der Wahl des HW scheitert, wenn das doch alles so pippifax ist. Sorry - ich kann es nicht nachvollziehen.

    Erfahrungen sind Erfahrungen. Jemand der pauschal sagt HW die Vorkasse haben wollen, die soll man nicht beauftragen - der erzählt frei weg Blödsinn. Man kann sich hier jetzt noch Stunden über das persönliche Gusto unterhalten, davon ändern sich Meinungen auch nicht. Es bleibt dennoch eine Tatsache, dass die Moral Rechnungen zu begleichen - völlig egal welche - keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Wie auch in Zeiten von Zahlungsaufschüben, Ratenkrediten usw... Ob Risiko hin oder her.

    @ Wortmann: Zählt die Bürgschaft ausschließlich für den zu erhaltenen Arbeitslohn? Ist das Material, was ja zwangsläufig benötigt wird, damit enthalten? Soll heißen: Wenn ich es verbaue, dann geht das ja in den Besitz des Kunden. Wie mache ich hier den Geldwert geltend und zwar so, dass ich ihn auch ohne jahre langes Prozessieren wiederbekomme?

    Im übrigen geht es mir garnicht so sehr darum, dass das Werkvertragsrecht abgeändert wird. Es würde ja schon genügen, wenn die Forderungen nicht über Jahre fortgeschrieben werden müssten. Weil erst zich Gutachten angefertigt werden müssen und am Ende der Vergleich das Urteil ist. So ähnlich wie beim Arbeitsrecht, da gehts auch Ruck-Zuck - meißtens. Naja, vielleicht bin ich auch einfach zu doof die Komplexität in dem Falle zu durchleuchten.
     
  5. #85 Ralf Wortmann, 17.02.2014
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    Das gilt auch für das Material, für den Gewinn, das volle Programm, den vollen „voraussichtlichen Vergütungsanspruch“. Einen Mustertext zur Anforderung einer solchen Sicherheitsleistung gibt ´s hier:

    http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=5
     
  6. #86 Kalle88, 17.02.2014
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    Ok, danke - werde ich mir mal zu Gemüte ziehen.
     
  7. #87 Mikalaya, 17.02.2014
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    Ich finde schon, dass sich das gehört, dass es nicht immer so ist, ist was anderes.
    Daher geben ja viele ihre Nachlässe über Skonto.
    Zumindest Kaffeeservice bei Wochenendarbeit gehört sich aus meiner Sicht auch, auch wenn man das anders sehen kann.
    Genauso aber andersrum - wenn gepfuscht wird, setzts was.
    Dann wird nachgearbeitet, hat sich aber auch bislang keiner getraut vorher die Rechnung zu schreiben.
    Nur die Rohbauer wollten die Statik diskutieren mit kreativen Ideen was hält und was nicht..

    Und wenn ich den Knaben erwische, dessen Kippe ich am WE im OG gefunden habe, dann fliegen Funken.. :motz
     
Thema: Dachdecken - teilweise Vorkasse
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