Dachdecker führt Arbeit nicht zu Ende

Diskutiere Dachdecker führt Arbeit nicht zu Ende im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin mir sicher, dass es einige Beiträge da waren, die das Thema behandelten. Wenn ein DD die vertraglich festgelegte Arbeiten...

  1. Hucky

    Hucky

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    Hallo zusammen,
    ich bin mir sicher, dass es einige Beiträge da waren, die das Thema behandelten.
    Wenn ein DD die vertraglich festgelegte Arbeiten verweigert, kann ich dem DD 2 Wochen frist setzen.
    Ich finde aber nicht, die nächsten Schritte. Was passiert wenn er diese verstreichen lässt. Dann gehts vor Gericht und dann habe ich doch bei einem Vergleich sogar noch die Mehrkosten zu tragen inkl. Anwalt.
    Ich gehe davon aus dass er bis zum Schluss das verweigert. Anmerkung: Ich habe mich offensichtlich nicht gut verstanden mit dem DD, dabei war ich überhaupt nicht penibel, sondern bestehe auf Punkte wie Pfette am Mauerwerk anschließen, Regenrinne mit 2% Gefälle und saueberes Verkleben der Folien.
    Was kann ich machen, wir sind verzweifelt und haben sämtliche Schlichtungsversuche und Harmonika gespielt. Keine Veränderung
     
  2. artibi

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    Hast du schon bezahlt? Falls ja, wieviel? Welche Arbeiten sind noch offen? Was wurde vereinbart? Gibt es ein Angebot, LV, irgendwas?
     
  3. #3 Gast 85175, 18.09.2023
    Gast 85175

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    So ganz von alleine geht’s nicht vor Gericht… Die Frage ist da dann erst einmal wer denn überhaupt klagt. Wenn Du klagst, weil Du meinst Du bekämst noch Geld zurück, dann klagst Du auf Schadensersatz. Wenn der Dachdecker klagt, weil er meint er bekäme noch Geld, dann klagt der auf Zahlung des ausstehenden Werklohns. Der Regelfall ist, dass beide gleichzeitig klagen, weil egal wer zuerst klagt, die Gegenseite läßt es sich dann meist nicht nehmen Gegenforderungen aufzustellen.

    Im Hinblick auf sowas musst also erst einmal die potentielle Schadensersatzforderung „absichern“ und gleichzeitig die Gegenklage auf ausstehenden Werklohn möglichst erschweren. Harmonika spielen hilft da natürlich nicht, aber Briefe schreiben schon.

    Man müßte jetzt erst einmal prüfen was der Dachdecker da noch an Restleistungen und Mängelbeseitigungen schuldet. Dass Du auf „sauberes verkleben der Folien bestehst“ ist ja interessant, aber das ist nicht unbedingt das was der DD schuldet. Und an der Stelle höhre ich mal auf damit dich bei der strategischen Prozessführung zu unterstützen, weil ich bin gerade überhaupt nicht sicher, dass das was Du da beschreibst überhaupt vom DD geschuldet ist. Wer hat die Dachrinne mit brachialen 2% Gefälle bemessen? Welche Folien müssen noch verklebt werden? Was hat es mit der Pfette auf sich? Wenn Du an Mängeln herummachst die Du dir nur einbildest, dann geht der Schuss ganz gewaltig nach hinten los...
     
  4. #4 Fabian Weber, 18.09.2023
    Fabian Weber

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    In Deinem Fall würde ich mir zunächst einen Gutachter suchen, der Dir die von Die beschriebenen Mängel überhaupt auch als solche sieht. Es ist ja zum Glück alles geregelt bei uns.

    Dann musst Du auch schauen, ob die Sachen, die Du rügst, überhaupt Teil der Leistung des Dachdeckers sind.

    Wenn alles so ist, wie Du denkst, dann machst Du eine Abnahme der Leistung mit einer entsprechenden Mangelliste (nimm hierzu zum Beispiel das Formblatt 442).

    In der Abnahme kündigst Du dann gleich die Ersatzvornahme bei nicht fristgerechter Mangelbeseitigung an. Hierfür wird üblicherweise der doppelte Werklohn als Sicherheit einbehalten.

    Das hat erstmal überhaupt nichts mit Gerichtsstreitigkeiten zu tun.

    Es gibt eine Menge Firmen die verdrücken sich nach 80% der geleisteten Arbeit, weil die restlichen 20% oftmals die schwersten sind.

    Vielleicht ist Dein Dachdecker auch so ein Kandidat und eine entsprechend gekürzte Rechnung ist für den gar kein Thema.
     
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  5. #5 Hucky, 18.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.09.2023
    Hucky

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    Zunächst einmal danke für die Infos/Anregungen.
    Zusammengefasst:
    - Es gibt natürlich eine LB. Ich würde das gerne noch ausschwärzen bevor ich das rausgebe.Dauert noch
    - In dieser LB werden u.a. die folgenden Punkte definitiv genannt jnd darum geht es mir final:
    * Verlängern der Mittelpfette durch U-Stahlträger ins Mauerwerk einlassen
    * Dachrinne mit Rinnhaken (hier steht nix von einer Gefälle von 2%. Dachte das muss man mit Gefälle machen, absurd dass man so etwas überhaupt erwähnen muss)
    * Alles VOB
    - Es gab eine finale Abnahme und eine Auflistung der noch offenen Aufgaben. Hier wurde explizit das Verlängern der Mittelpfette nach Klärung der Statik besprochen. Inzwischen ist die Statik geklärt, aber wur gaben seit 2 Monaten leere und jetzt sogar kein Kontakt mehr.
    - Gezahlt wurde 95%, weil der DD sich geweigert hat überhaupt noch was zu machen. Es fehlen noch symbolische 1500€.
    - Ich hatte schon in der Bauphase 2 Sachverständige und alle haben den Kopf geschüttelt. Daraufhin ist der DD sauer geworden, dass ich seine Arbeit anzweifele. Komisches Volk. Ich wäre nicht zum Sachverständigen gegangen, wennin der Bauphase der DD mir geglaubt hätte, dass es trotz Abdeckung reinregnet.

    Es gibt zum Thema viel zu berichten.
    Ich würde nur gerne jeden Rat beherzigen und analysieren bevor ich meine eigene Entscheidung treffe.

    a) Nettigkeit(Mundharmonika) hat nicht geholfen.
    b) Frist, Anwalt, Klage, Schadensforderung, Behinderungsanzeige( Es geht nicht weiter im Haus)
    c)Anderen Dachdecker finden - Aufwand wg Verantwortungsübernahme immens, schätze ich
    d) weitere?

    Herzlichen Dank.
     
  6. #6 Fabian Weber, 18.09.2023
    Fabian Weber

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    Eine Leistungsbeschreibung oder ein Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen.

    Bei ersterem gibt’s regelmäßig verschiedene Interpretationen der zu leistenden Arbeit.
     
  7. BaUT

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    Nö, muss nicht!
    Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks (Metallarbeiten) sowie Fachregeln Klempern lassen auch Rinnen ohne oder zumindest mit weniger Gefälle zu.
     
  8. #8 Dieter Schmeer, 19.09.2023
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    Mal anschaulich: Bei einem 10 Meter langen Haus würden 2 % Gefälle bedeuten, dass die Dachrinne am einen Ende 20 cm tiefer ist als am anderen. Oder bei 2 Fallrohren, dass sie an den Enden jeweils 10 cm tiefer ist als in der Mitte.

    Man stelle sich das mal bildlich vor, frage sich, ob man das schonmal gesehen hat und ob das nicht so furchtbar aussehen würde, dass man deswegen mit dem Dachdecker streiten würde.
     
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  9. Hucky

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    Also streiten, wenn gerechtfertigt, also vertraglich fair. Ansonsten bin ich ein praktischer Mensch: ich will dass mein Wasser abläuft und will
    kein neues Biotop züchten…Das ist ein RHM und hat eine Breite von 6m.
    Wie reagiert eine Titanzinkrinne gegen stehendes Wasser?
    Mein eigentliches Problem ist die Verlängerung der Mittelpfette und dadurch auch die Verantwortung/Liabilty vom Dachdecker.
     
  10. artibi

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    Und dann die Mängelanzeige einwerfen, warum bitte denn die Dachrinne so schrägt ist und das sieht doch kacke aus.
     
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Dachdecker führt Arbeit nicht zu Ende

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