Dachgeschoss neues Bad - Bauantrag notwendig?

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  1. OlliR

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    Hallo zusammen,

    ich bin seit kurzem Eigentümer eines doch etwas in die Jahre gekommenen Mehrfamilienhauses (Baujahr ~1905). Das Haus selbst besteht aus Keller, Erdgeschoss, 1. OG und Dachgeschoss.

    Erdgeschoss war bis vor kurzem noch bewohnt, 1. OG steht seit einigen Jahren leer und das Dachgeschoss war zuletzt vor gut 40 Jahren bewohnt.
    Im Dachgeschoss gibt es - soweit mir bekannt - keinen Wasseranschluss (kein Abwasser etc), heißt dort war nie eine Küche oder ein Badezimmer.

    Nun würde ich gerne das Dachgeschoss umbauen zu einer eigenständigen Wohneinheit mit Badezimmer und Küche (= neue Zu- und Abwasserleitungen)
    Wird dafür ein Bauantrag benötigt? Oder kann man sowas ohne diesen durchführen lassen? Die Bauakte des Hauses habe ich vorliegen, leider reicht diese nur bis ~1950 zurück, heißt der Ur-Bauantrag liegt nicht vor. Die Räume im Dachgeschoss sollten als Wohnraum gemarkt sein.

    Vielen Dank für jeglichen Input!
     
  2. #2 hanghaus2000, 15.11.2023
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    Wer soll das denn Planen?
    Welches Bundesland?
    War das DG bereits fuer Wohnzwecke ausgebaut?
    Eine Umnutzung des DG erfordet mMn einen Bauantrag. Wie soll sonst das FA (wegen der Grundsteuer) davon Wind bekommen?
     
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  3. OlliR

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    Die Planung zwecks wo welche Wasserleitungen verlaufen? Das würde von unserem Handwerker übernommen werden.
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    Dort ist Strom vorhanden und es wurde früher auch bewohnt.
    Wie gesagt, soweit mir bekannt sollte das alles bereits als Wohnraum deklariert sein. Müsste man sowas im Falle einer Küche/Bad dann als Umnutzung anmelden? Oder meinst du eher weil das dann vermietet werden soll?
     
  4. #4 msfox30, 15.11.2023
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    zufällig aus Halle? Ja/nein reicht. Die Beschreibung erinnert mich das Haus bei uns gegenüber :).
    Edit: Hat sich erledigt. Du schreibst ja Bayern :).
     
  5. #5 Kriminelle, 15.11.2023
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    Für einen Umbau nicht, auch nicht, welche Räume Du da willst… egal.
    Was bedeutet „gemarkt“. Und wieso sollten? Sollten sie eigentlich oder hast Du gehört, dass?
    Das hat ja nichts damit zu tun, welchen Zweck ursprünglich oder bis zuletzt das DG dient oder hatte.

    Was du beantragen musst, wäre eine Umnutzung von Lagerram in Wohnraum. Wenn der Dachboden zuletzt Wohnraum war, dann ist alles gut.
     
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  6. OlliR

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    Das klingt doch schon mal gut!
    Mit "gemarkt" meinte ich das was du mit der Umnutzung ansprichst. Ich dachte das wird so genannt wenn einem Haus (bzw. Raum/Etage) ein gewisser Zweck zugeordnet wird (bspw. Lagerraum / Wohnraum oder Gewerbefläche). Das Stadtbauamt meinte zu mir dass im ursprünglichen Bauantrag steht welcher Raum/Etage wie genutzt werden soll - nur findet natürlich niemand einen Bauantrag von ~1905.
    Meinem Kenntnissstand nach wurde das Dachgeschoss früher als Wohnraum genutzt (Zwei Schlafzimmer waren dort und ein Wohnzimmer, die restlichen Räume kann ich nur spekulieren was dort war)

    Das wäre dann wieder ein Fall für das Bauamt? Wer ist denn der Ansprechpartner bzw. wo wird denn hinterlegt ob eine Immobilie/Teile davon nun Wohnraum, Lagerraum oder gewerblich genutzt werden (dürfen)?
     
  7. #7 Kriminelle, 15.11.2023
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    Wo das hinterlegt ist, wäre das Bauamt. Im Prinzip kommt es darauf an, ob die Räume Aufenthaltsräume nach Definition sind. Ob es einen zweiten Rettungsweg gibt. Definition Aufenthaltsraum kann man googeln.
     
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  8. #8 Viethps, 15.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2023
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    Auch hier sollte doch eine Grundsteuererklärung abgegeben worden sein.
    Daraus könnte man schon auf legalen und vorher schon gemeldeten Wohnraum schließen!
     
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  9. #9 hanghaus2000, 16.11.2023
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    Wenn das Bauamt keine Unterlagen hat wird es denen schwer fallen Dir zu beweisen, das es nur als Speicher zu nutzen war.

    Ob damals schon der 2. Rettungsweg erforderlich war kann bezweifelt werden.

    Wenn Du nicht recht grosse Dachumbauten ausfuerst, sollte Dein Vorhaben genehmigungsfrei sein.

    Bei Vermietung sind natuerlich Alle gesetzlichen und baurechtlichen Vorschriften bei der Sanierung einzuhalten. Genehmigungsfrei bedeutet nicht nach Lust und Laune.
     
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  10. #10 hanghaus2000, 16.11.2023
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    Falls der TE nicht zu den 30% gehoert, die das eh noch nicht getan haben, kann mann ja eine Fehlerberichtigung der Wohn-/ Nutzflaeche beim FA melden.
     
  11. OlliR

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    Kann man die Grundsteuererklärung irgendwo nachträglich einsehen? Das ist eine etwas verzwicktere Situation (mit Todesfall), die Grundsteuererklärung wurde aber bereits abgegeben und der Bescheid kam auch schon. Falls das DG fälschlicherweise ausgewiesen wurde in der Grundsteuererklärung dann wirds wohl auf eine Änderungsanzeige(?) hinauslaufen.

    Ansonsten sollte - wenn ich es richtig verstanden habe - ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein, das Thema Brandschutz wollte ich aber ohnehin von jemandem absegnen lassen (inkl. Hausbegehung).
     
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  12. #12 chris84, 16.11.2023
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    Für die Grundsteuer ist erstmal nur der Zustand zum Zeitpunkt der Erhebung relevant. Der Stichtag hierzu ist der 01.01.2022.
    Wie die danach ggf. Erfolgenden Änderungen zu melden sind, entzieht sich meiner Kenntnis...
     
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  13. #13 Viethps, 16.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2023
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