Dachpfannenfarbe nicht gemäß der Gestaltungssatzung

Diskutiere Dachpfannenfarbe nicht gemäß der Gestaltungssatzung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ihr, ich habe eine "neverending"-Story mit dem Bauantrag. Der von mir beauftragte Architekt war so stümperhaft, dass er im...

  1. #1 Steini83, 29.08.2018
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    Hallo Ihr,
    ich habe eine "neverending"-Story mit dem Bauantrag. Der von mir beauftragte Architekt war so stümperhaft, dass er im Freistellungsverfahren mehrfach Dokumente vergessen hat, so dass sich das Bauamt auf uns eingeschossen hat.

    Nun wird bemängelt, dass die Farbe der Dachpfannen nicht gemäß der Gestaltungssatzung seien, da sie im Bauantrag als anthrazit angegeben wurden, laut Gestaltungssatzung aber nur "mit rot- bis braunen, nicht glänzenden, matt genobierten Dachpfannen" einzudecken sind.

    Nach mehreren Versuchen bei der Stadt hier eine Ausnahme zu erteilen, fordert das Bauamt nun, dass wir die Pfannen tauschen müssen. In der zwischenzeit hatte ich noch einmal das Gespräch mit dem Hersteller der Ziegel gesucht, diese teilten mir mit, dass der von uns verwendete Farbton am ehesten der RAL Farbe 8019 (graubraun) zuzuordnen sei, jedoch um einiges heller erscheint. Dies habe ich vom Hersteller schriftlich.

    Das Bauamt hält weiter an seiner Forderung fest, jedoch fühle ich mich hier ungerecht behandelt, da viele Nachbarn ebenfalls Dachpfannen verwenden, welche gegen die Gestaltungssatzung verstoßen.

    Was kann ich hier noch unternehmen um den Tausch nicht vornehmen zu müssen? Anbei ein Foto unseres Daches und von Dächern der Nachbarn.
     

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  2. #2 Andybaut, 29.08.2018
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    Hallo,

    das ganze ist immer stark abhängig von den Vorgesprächen und ob sich das Bauamt "verarscht" fühlt.

    Du musst hier nun leider etwas genauer werden, damit man hier Chancen erkennen kann.

    wurden sie in einem Baugesuch als anthrazit angegeben und gab es dann keinen Einwand von der Behörde oder
    wurden sie in einem vereinfachten Verfahren (das wird wohl das Freistellungsverfahren sein) als Anthrazit angegeben und
    um eine Abweichung wurde nicht angefragt.

    auf den Punkt gebracht:
    wusste das Bauamt von der Abweichung und hat diese bereits genehmigt oder wusste das Amt nichts von der Abweichung.
     
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  3. #3 Andybaut, 29.08.2018
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    welches ist nun dein Haus und welches sind die anderen Häuser?
    Das wäre auch ganz hilfreich.

    Wurden andere Abweichungen genehmigt oder einfachso anders gebaut?
     
  4. #4 Fritz531, 29.08.2018
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    Du hast zwei Möglichkeiten:
    1. Du kannst die Ziegeln wechseln.
    2. Du kannst den Rechtsweg beschreiten.
    Die Chancen sind vor den Verwaltungsgerichten sind aber eher als gering zu betrachten. Außer der B-Plan wäre nicht rechtskonform und somit ungültig.. Wenn Du mit der o.g. Aussage argumentierst kann aber auch passieren, dass das Bauamt bei den anderen Häusern die Änderung der Dacheindeckung fordert.
     
  5. #5 Steini83, 29.08.2018
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    Das Amt fühlt sich sicherlich verarscht, da im vereinfachten Verfahren anthrazit, also klar gegen die Gestaltungssatzung angegeben wurde, was auch abgelehnt wurde.

    Jetzt sagen wir, die damals angegebene Farbe ist gar nicht die offizielle Bezeichnung des Herstellers, bzw. der vom Hersteller benannte Farbton, sondern das graubraun.

    Das Einzelhaus ist meins, die anderen Häuser sind die Nachbarn. Angeblich wurden keine Abweichungen genehmigt, also nach vereinfachtem Verfahren einfach die entsprechende Pfanne verbaut.
     
  6. #6 Andybaut, 29.08.2018
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    Hat das Gebiet einen Bebauungsplan oder gibt es hier "nur" eine Gestaltungssatzung?

    Man sollte so etwas immer von zwei Seiten angehen.

    Das eine ist die Farbe. Ist die Farbe genau genug beschrieben und gibt es dadurch überhaupt eine Abweichung.

    Das andere ist die Festlegung auf die Farbe. Durfte die Gemeinde das überhaupt tun und wenn ja, hat sie dies formal richtig erlassen.
     
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  7. #7 msfox30, 29.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 29.08.2018
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    Nur mal zum Verständnis. Im Bauantrag wurde anthrazit angegeben und vom Bauordnungsamt abgelehnt.
    Hier habt dann "RAL Farbe 8019 (graubraun)" genommen.
    An die Experten: Hätte das dann noch genehmigt werden müssen?
    Den Bildern nach passt doch euer Haus optisch ins Straßenbild. Wäre ja jetzt blöd, wenn ihr wirklich rote Dachziegel deckt. Dann ist es nicht mehr einheitlich.
    Bin ich froh, dass wir ohne B-Plan bauen durften...
    Edit:
    Warum gibt es über B-Pläne. Muss denn alles gleich aussehen. Ich bin ja geborener Ossi und als wird nach der Wende reisen durften, fand ich es z.B. im "Westen" schön, dass dort Eigenheime mit so unterschiedlichen Stilen standen. Man ging gern durch diese Viertel und schaut hier und da.
    Wenn aber alles gleich aussieht, ist das einfach nur öde. Solche Viertel würde ich mir jetzt nicht mehr anschauen.
     
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  8. #8 Fritz531, 29.08.2018
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    die Definition rot-braun lässt eine große Bandbreite an Farbnuacen zu.
    Die auf den Bildern zu sehenden dunklen Dächer entsprechen nach meiner Auffassung nicht dieser Definition.
    ich denke ja, wenn bei der Aufstellung des B-Planes keine Formfehler gemacht wurden.
    Eine rechtliche Klärung wird nur vor dem Verwaltungsgericht möglich sein.
     
  9. #9 Steini83, 29.08.2018
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    Im Bebauungsplan wurden lediglich zwei grundsätzliche gestalterisch städtbaulich wirksame Festsetzungen getroffen. Festgesetzt wurde die Firstrichtung der Gebäude, um einen Gesamteindruck des Straßenraumes zu sichern. Gleichzeitig wird auch im Sinne des Nachbarschutzes die Information sichergestellt, ob oder wie mögliche Verschattung oder Einsicht in das Nachbargrundstück durch die Baukörperstellung entstehen kann. In Kombination mit der Firstrichtung wurde die Dachneigung 35-42° festgesetzt. Beide Festsetzungen müssen im Hinblick auf die Größe des Baugebietes und die längere Realisierungszeit im Zusammenhang mit der folgenden Gestaltungssatzung flexibel angepasst werden können.

    Die Farbe der Dacheindeckung ist nur in der Gestaltungssatzung definiert worden.

    Der Bebauungsplan enthält anderweitige Formfehler, darauf hatte mich schon ein Fachanwalt aufmerksam gemacht, da wir schon andere Probleme mit dem Gebäude hatten (Stichwort Firsthöhe bei einer abfallenden Straße).
     
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  10. #10 Andybaut, 29.08.2018
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    Ich würde jetzt erstmal alles andere probieren. Ortstermin, andere Farben bei den Nachbarn, etc. .
    Auch eine Farbkarte mit dem Hinweis, dass der Ton tatsächlich Graubraun heißt könnte helfen.
    Vielleicht auch einen anderen Anthrazitfarbenen Ziegel besorgen.
    So nach dem Motto "eigentlich wollten wir ja den, aber um der Satzung zu genügen haben wir einen Braunton genommen"

    Wenn das alles nichts nutzt, dann würde ich die Keule mit dem Fachanwalt schwingen und darauf hinweisen, dass
    du gewillt bist, bis zum äußersten zu gehen und die Rechtmäßigkeit des B-Plans infrage stellst.
    Darauf sollte eigentlich weder die Gemeinde noch das Bauamt große Lust haben.
     
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  11. Dimeto

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    Da Du die Fragen von @Andybaut in #2 nicht beantwortet hast, ist mir der Ablauf nicht klar. Einen Hinweis auf das Bundesland habe ich auch nicht gefunden. Es gibt bedeutende Unterschiede in den Verfahren und Genehmigungsfreistellungen.
    ...sagt das Bauamt zu allen Nachbarvorhaben?
    Weißt Du, welcher Nachbar nach welchem Verfahren oder verfahrensfrei gebaut hat?
    Das wird ja nichts bringen, weil er ja gegen die Gestaltungssatzung verstößt und nicht gegen die B-Plan Festsetzungen.

    Bezüglich der Dachfarbe kann ich dem TE aber Mut machen, da ich Urteile (die ich auf die schnelle aber nicht mehr finde) gelesen habe, wo die Gemeinden sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzten konnten. Anhand der Fotos sehe ich für die Gemeinde kaum Erfolgschancen. Hier wird der Fachanwalt sicher hilfreich sein.
     
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  12. #12 simon84, 29.08.2018
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    Ich finde die Einstellung schon asozial.

    Erstmal wird bewusst gegen eine Vorschrift verstoßen und dann gejault mit „die anderen haben es auch gemacht“

    Und dann soll der Architekt schuld sein. Ja ne is klar.

    Rot braun ist an dem Dachziegel überhaupt nix.

    Das Haus im Bild links mit den roten Ziegeln hast du ja schön abgeschnitten! Scheint wohl doch Leute geben die sich dran halten

    Also nix für ungut aber Vorschriften sind dafür da sich dran zu halten. Kann absolut verstehen dass das Bauamt Ramba Zamba macht.
     
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  13. #13 Lexmaul, 29.08.2018
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    Matt engobiert hat aber auch nicht alle interessiert, oder :D?
     
  14. #14 Steini83, 30.08.2018
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    @Dimeto :

    Ich wohne in NRW. Unser Architekt hat es erst über das vereinfachte Verfahren "versucht". Die Anträge wurden jedoch aufgrund von Fehlern wovon die Dachpfannen nur ein Teil waren und fehlenden Dokumenten / Kopien, 2 mal abgewiesen. Danach hat das Bauamt verfügt, dass wir einen regulären Bauantrag zu stellen haben.

    Das Bauamt sagt, dass die Gemeinde keine Abweichung zugelassen haben.

    Die Nachbarn, die ich gefragt haben, haben das vereinfachte Verfahren genutzt.
     
  15. #15 Lexmaul, 30.08.2018
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    Ach, sehe grad Münster :D:D. Welche Gemeinde (gerne sonst per PN)?
     
  16. #16 Andybaut, 30.08.2018
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    stimmt. Wobei ich mit Gestaltungssatzungen weniger Erfharungen habe.
    Ich vermute aber, dass man auch gegen diese vorgehen kann.
    Zumindest von B-Plänen kenne ich es, dass hier gerne Fehler in der Aufstellung gemacht werden und diese damit anfechtbar sind.
     
  17. #17 Leser112, 30.08.2018
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    Hallo,
    Sei froh, wenn Anthrazit nichts wird. Da wirst Du in der sommerlichen Hitzeperiode im DG weniger gebraten ;)
     
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  18. Dimeto

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    Ich nehme an, Du meinst die Genehmigungsfreistellung nach §67 BauONRW. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach §68 ist bei Einfamilienhäusern das "reguläre" Genehmigungsverfahren.
    Vor oder nach der Baugenehmigung.
    Aber was steht denn nun genau in deinem genehmigten Bauantrag bezüglich der Ziegelfarbe?
    Solltest Du auch hier die Genehmigungsfreistellung nach §67 meinen, muss die Gemeinde nicht prüfen und damit auch nicht befreien. Insofern würde der Vergleich mit den Nachbarn ins Leere laufen oder zu weiteren ordnungsbehördlichen Verfahren führen.
    Ich habe mal die Suchmaschine bemüht und muss meinen anfänglichen Optimismus etwas dämpfen. Die Urteile sind sehr von individuellen Faktoren und Kleinigkeiten in der Formulierung der Satzung abhängig.
    Lust auf Literatur?
    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil verkündet am 22.04.2002, -8 S 177/02-
    Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 21.03.2006, - 4 K 143/05 -
    VG Kassel, Urteil vom 16.12.2010 - 2 K 1191/09.KS
    VG Augsburg, Urteil v. 15.11.2017 – Au 4 K 17.708
    Wenn die Forderung schon schriftlich vorliegt und ein Tausch keine Option für Dich ist, wird's höchste Zeit für den Anwalt.
     
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  19. #19 Steini83, 30.08.2018
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    Klasse, vielen Dank für die Urteile. Da gab es ja sogar Gestaltungssatzungen wo das Farbspektrum klar nach RAL eingegrenzt ist und nicht so vage mit rot- bis braun definiert ist. Ich nehme die Urteile und suche noch einmal das Gespräch mit der Stadt und dem Bauamt.
     
  20. #20 Fritz531, 30.08.2018
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    das mag ja sein. Aber dein Dach hat weder mit rot noch mit braun etwas zu tun. Das wäre ein sehr graues Braun.
     
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