Dämmpflicht bei NICHT begehbaren DG und nicht ausreichender Stehhöhe

Diskutiere Dämmpflicht bei NICHT begehbaren DG und nicht ausreichender Stehhöhe im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo an alle ENEV & Gebeäudenergiegestz Spezialisten vor Jahren gab es eine Regelung (Info stammt vom Zuständigen in unserem Bundesland zur...

  1. #1 selfmade01, 21.01.2024
    selfmade01

    selfmade01

    Dabei seit:
    08.12.2013
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    München
    Hallo an alle ENEV & Gebeäudenergiegestz Spezialisten

    vor Jahren gab es eine Regelung (Info stammt vom Zuständigen in unserem Bundesland zur Einhaltung der ENEV-Richtlinien) das NICHT begehbare Dachgeschosse z.B. EG-Anbau mit normalen Satteldach, und/oder einem Satteldach wo keine ausreichende Stehhöhe vorhanden ist, nicht der Dämmpflicht für die oberste Geschossdecken unterliegt.

    ist das heute auch noch so?
    im-og. Beispiel ist es ein Anbau mit einem Satteldach in das man nur kommt wenn man das Dach aufdeckt. Und wenn man in dieses Dach steigt so ist zum stehen keine ausreichende Höhe vorhanden ... ca 150cm am höchsten Punkt. da gab es auch einen Gesetzes-Kommentar dazu so der Beamte damals. ich weiss aber nicht mehr welcher § oder welcher Gesetzestext dies war
     
  2. #2 Fred Astair, 21.01.2024
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.723
    Zustimmungen:
    5.201
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Kann mich an keine solche Regelung erinnern.
    Wäre auch Unsinn. Es geht nicht um die Bequemlichkeit des Dämmenden.
     
  3. #3 Gast 85175, 21.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

  4. #4 selfmade01, 21.01.2024
    selfmade01

    selfmade01

    Dabei seit:
    08.12.2013
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    München
    Hallo,

    in dieser Aussage von mir, bin ich mir sicher. zumindest wenn man im Internet recherchiert, wird man sehr oft auf die Aussage von Gesetzestexten stoßen die bei denen steht "in begehbaren" Dachgeschossen, letzten Geschoss, Dachboden etc. etc.
    Ich hatte vor ca 10 Jahren so ein Angelegenheit als mich jemand auf diese Tatsache hinwies, da auch ich es nicht glauben konnte, rief ich beim Sachbearbeiter hier im bayrischen Innenministerium an (die sind für die Umsetzung in Bayern zuständig wobei dies dann weiter auf die einzelne Baubehörden der Gemeinden/Städte verteilt wird) und fragte nach. Aussage ganz klar: Ja, bei NICHT BEGEHBAREN Dachgeschossen oder wenn diese sehr flach sind auch keine Stehhöhe haben und nur über das Abdecken des Daches erreichbar sind, dann gibt es keine Dämmpflicht.
    Ja für viele als auch für mich klingt das unlogisch. Aber es war mit Sicherheit so und es gab dazu auch einen Gesetzestext, da bin ich sicher.

    Ob diese Aussnahme zur Dämmpflicht bei obersten Geschossen, Dachböden, etc. noch bvestht nach den Änderungen zw. 2010 und jetzt, weiss ich eben nicht. Aber diese Aussnahme gab es 100% sicher

    der Beamte der mir dies damals sagte, teilt mir auch mit wo ich das genau nachlesen kann (hab es einfach vergessen und leider nicht notiert) da ich diese Info für eine Hausgemeinschaft benötigte, hatte ich es ausgedruckt und auch vorgelegt.

    Der Beamte meinte aber auch.
    Man muss zwar solche niedrigen und nicht begehbaren Spitzböden, nicht dämmen, aber er empfiehlt dies immer zu tun. Aber um das geht es hier ja nicht sondern nur um die Frage des Gestzestextes bzw. der Kommentare dazu
     
  5. #5 selfmade01, 21.01.2024
    selfmade01

    selfmade01

    Dabei seit:
    08.12.2013
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    München
    Ganz genau... das zugängliche oder auch begehbare (liest man im Netz sehr häufig) und ja auch das Wort Stehhöhe viel damals bei dieser Aussage... und es war ja nicht irgend jemand sondern der für die Umsetzung in Bayern zuständige vom bayrischen Inneministerium

    Andere Frage:
    Wenn es solch eine Unterschied NICHT geben sollte oder es ihn gegeben hat, wieso schreibt man dann überhaupt BEGEHBARES oder ZUGÄNGLICHES oberstes Geschoss, Dachboden, etc?
    Ich würde daies dann verallgemeinern und Schreiben jedes Dach, jeder Dachboden und jede oberste Geschossdecke
     
  6. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    840
    Zustimmungen:
    188
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Ist ja schön, mit wem du alles gesprochen und telefoniert hast und was du so alles im Netz findest.
    Um es kurz zu fassen: Nein, du kommst nicht drum herum. Auch, wenn du „begehbar“ dazu dichtest und für dich positiv auslegst. GEG ist da sehr klar.
     
    simon84 und Fred Astair gefällt das.
  7. #7 Gast 85175, 21.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Kuck dir mal die Schießbudenfiguren von politischen Staatssekretären an, die da schon immer mit reinreden... Wieso schreiben die irgendwas? Weil sie Geschwätz studiert haben und unbelehrbar sind!

    Es gibt da derzeit nur noch den §5 GEG als "Ausnahme"...

    § 5 GEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
     
  8. #8 VollNormal, 21.01.2024
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.902
    Zustimmungen:
    1.729
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Und seit dem ist aus der EnEV das GEG geworden, beide wurden zwischenzeitlich auch noch revidiert. In der aktuellen Fassung, die aktuell anzuwenden ist, gibt es keine Einschränkung bezüglich der Zugänglichkeit mehr. Eine oberste Geschossdecke, die vor 10 Jahren deswegen noch ungedämmt bleiben durfte, muss inzwischen dann doch ertüchtigt werden.
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 selfmade01, 21.01.2024
    selfmade01

    selfmade01

    Dabei seit:
    08.12.2013
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    München
    Danke, das wollte ich wissen!
     
  10. #10 selfmade01, 21.01.2024
    selfmade01

    selfmade01

    Dabei seit:
    08.12.2013
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    München
    Wie ist das zu verstehen... wirtschaftlich etc. ist doch auch ein Kaugummibegriff oder?

    Ich sehe aber anhand der qualifizierten Antworten das ich doch Experten hier habe die sich mit den Gestzestexten befassen, was für mich und meine Fragen doch sehr wichtig ist.
    Danke hierzu an die Beteiligten!!!

    Noch eine Frage, bezüglich Stand der Technik, der Wirtschaftlichkeit und der Pflichten bei einer Wohraumsanierung

    Wenn ich einen ungedämmten, nicht unterkellerten Altbau (EG) habe mit einem direkt darüberliegenden Dach was nicht begehbar ist und noch nicht gedämmt ist
    (ist ein ca 100 Jahre alter Anbau der laut Archiv früher ein Seminarraum war ,und eine raumdeckenhöhe von ca 3,5 Meter besitzt und nun auf ca 2,8m abgehängt werden soll da mittlerweile als Wohnraum umgewandelt)

    Muss ich dann als Eigentümer edit: wenn ich selber so eine Wohnung saniere und außerhalb am Anwesen wegen extrem ausladender Gesimse und umfassenden Verzierungen (Dach wurde mit Aufschieblingen über ca 40cm breites Gesims gezogen) eine Außendämmung den kompletten Umbau des Daches, die gesamte Entfernung der Gesimse und Gesimse umlaufend an den Fenstern, wirtschaftlich alles sprengen würde und der Gemeinschaft u.U. nicht zugemutet werden kann, da dies auch das historsiche Erscheinungsbild des Gesamtanwesen stark verändern würde, selbst eine Innedämmung z.B. Calcium-Silikat-Dämmplatten, anbringen?
    Wie ist das wenn ich nur in die abgehängte Decke eine WLG 035 140mm starken Klemmfilz einlege, keine Dampfbremsfolie verlege und die Innenwand auch nicht dämme, den alten Boden entferne und auf den Sand eine 5cm Styropor-Dämmung auflege, darauf eine Fußbodenheizung und die Aussenwände nicht von innen dämme und es evtl. zu Taupunkt und Tauwasser Problemen kommt, muss dies dann die Gemeinschaft nachdämmen und mir meine Innenwände dämmen oder sogar die Außenwände und dort die o.g. Maßnahmen durchführen?

    Wer muss das eigentlich alles machen wenn es da u.U. keine Richtline gibt und dann massive Schäden nach kurzer zeit auftreten?
    Das Anwesen hat keine Denkmalschutz!
     
  11. #11 Gast 85175, 21.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das kannst jetzt so oder so sehen... Das ist auch nicht viel weniger Kaugummi als "zugänglich"...

    Und zum Rest, man muss sich da "Bauteil" für Bauteil separat ankucken. Wenn man die Wände grundlegend überarbeitet, dann müssen die Wände gemäß aktueller Vorschriften gedämmt werden, wenn man die Böden grundlegend neu macht dann die Böden, etc... Und jedes mal wenn man meint das sei zu aufwändig, braucht man ne ganz gute Ausrede, sonst muss man es halt doch tun...

    Und dass Du jetzt irgendeinen Murks machst und die Eigentümergemeinschaft muss dann die Sanierung vom Murks zahlen... vergiss es... da bist dann Du schadensersatzpflichtig gegenüber der Gemeinschaft... Ausserdem darfst Du ohne Beschluss der Eigentümerversammlung eh nix am Gemeinschaftseigentum machen...
     
    Fred Astair gefällt das.
  12. #12 selfmade01, 21.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 21.01.2024
    selfmade01

    selfmade01

    Dabei seit:
    08.12.2013
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    München
    Vielen dank, für die Info.
    Man liest ja immer von Außendämmung.
    Ich zumindest hatte nur gelesen das wenn mehr als 10% an der Fassade gemacht werden man dann eben in dieser ENEV-Dämm-Pflicht ist.Jetzt glaub ich GEG.
    Beispiel:
    Ich saniere so eine Wohnung habe jetzt nicht die Ahnung von Altbauwohnungen und den Putzschichten am Mauerwerk,(Stichwort Diffusion), da ich die Wände gerne glatt und gerade hätte und das am besten günstig ziehle ich im Baumarkt direkt auf den Knauf-Rotband Gips-Haftputz zu und entscheide mich das ich all meine Außenwände damit glatt spachtle.

    Jetzt die Preisfrage:
    Bin ich dann als Eigentümer in der GEG-Dämmpflicht?
    oder bin ich dann als Eigentümer dem Stand der Technik verbunden der evtl. besagt das solche Wände innen zu dämmen sind?
    Oder kann ich mir einen schlanken fuß machen, ich saniere so die Wohnung, warte bis alles trieft und durchfeuchte ist und sage dann der gemeinschaft, hey ich habs doch gewusst ihr müsst nun die Fassade dämmen ?

    Bitte entschuldige die Art meiner Frage. Nicht falsch verstehen bitte.
    Das soll nicht respektlos sein.

    Klar denke ich mir das bauteil für Bauteil angesehen werden muss, aber hier spreche ich davon das umlaufen die Wände so gemacht werden sollen und das der gesamte Estrich am boden so gedämmt und geaufgebaut werden soll wie oben beschrieben

    Ich bin da ganz bei Dir! ich muss das aber so fragen da mir die Gestzesauslegung
    zur Dämmpflicht von Innenräum,en bei einer umfassenden Überspachtelung der Innenwämnde und dem kompletten neuen Estrichaufbau nicht geläufig sind

    Mir slebst ist zumindest bekannt (das weiss ich von Restauratoren im Denkmalbereich, das eine 100 Jahre alte Außenwand, die innen und Außen mit Kalk-Zementpzutz verputzt wurde, innen vielleicht 10 Farbschichten besitzt und die ich dann noch dazu kmit einer Stink-norm,alen Grundierung und Haftbrücke versuche zu bearbeiten und zum schluss ziehe ich eine GIPS-Spachtel auf das dies in der Regel knallt.
    da ich dann das ausdiffudieren dieser wand erheblich schwäche und wenn dann der Taupunkt noch dazu kommt mir innen an der wand wohl kleine wasserfallartige Nasen entstehen

    sehe ich das so in etwa richtig .. in etwa?
     
  13. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    840
    Zustimmungen:
    188
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Dein Geschreibsel verstehe wer will.

    Zu deiner Idee…etwas anders formuliert: Du baust in Eigenleistung eine schadensträchtige, nicht den anerkannten Regeln entsprechende Konstruktion. Dadurch entstehen massive Bauschäden. Und danach rennst du zum Eigentümer und sagst: Ah, bitte mal von der Gemeinschaft bezahlen lassen.

    Du merkst selber, wie die Antwort lautet.

    Beim Thema „Außenwand“ solltest du nochmal das GEG lesen…du hast da etwas massiv falsch verstanden.
     
    Fred Astair gefällt das.
  14. #14 Gast 85175, 21.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Derzeit ist es so, wenn man den Putz "erneuert" muss man die betroffenen Teilflächen dämmen. Erneuern bedeutet, man schlägt den alten Putz ab. Dann ist man dazu verpflichtet zu dämmen. Du kannst den Putz aber nicht einfach so abschlagen, dazu brauchst die Genehmiguing der Eigentümergemeinschaft (und die ist dann in der Pflicht zu dämmen).

    Das ist Unsinn, da hast irgendwas mit Diffusion aufgeschnappt, das ist aber Quatsch... Wenn der Mindestwärmeschutz passt, dann solltest mit der Pinselsanierung alleine nicht viel kaputt machen können... Ausserdem hast Du einfach nur Ahnung zu haben, Du kannst da nicht tun was dir gerade passt und dann müssen andere den Schaden ausbügeln, auch der Gedanke ist Quatsch.

    Nein, bei der "Pinselsanierung von innen her" nicht.

    Wenn Du es schaffst die Wände die bisher funktioniert haben "kaputt zu sanieren", dann hast Du die kaputt gemacht und dann zahlst Du den Spaß...

    Was heisst da "ich habs doch gesagt"? Du hast gesagt Du machst es kaputt und jetzt sollen die den Schaden zahlen, weil Du ja gewusst hast, dass Du es jetzt kaputt machst? Das ist vollkommen plemplem...

    Du wirfst da alles wild durcheinander... Es ist so, wenn das Gemeinschaftseigentum schon jetzt "schadhaft" ist, dann muss das von der Eigentümergemeinschaft saniert werden. Aber wenn da alles in Ordnung ist, dann kannst Du das nicht vorsätzlich kaputt machen und meinen andere seien jetzt dazu verpflichtet es auf ihre Kosten zu reparieren... Und nur weil Du gerade meinst man müsse da irgendwas dämmen, ist die Gemeinschaft halt auch nicht dazu verpflichtet das zu tun...

    Das Ganze dreht sich um die Großthemen Bestandsschutz und Instandhaltung. Man müsste prüfen ob es da bezüglich der Dämmung überhaupt Bestandsschutz gibt und falls ja, ob es sich bei dem was Du vor hast um eine zwingende Instandhaltungsmaßnahme (am Gemeinschaftseigentum) handelt. Aber wenn es Bestandsschutz gibt und es sich auch nicht um eine zwingende Instandhaltung handelt, dann hast Du halt Pech gehabt...
     
    simon84 und Fred Astair gefällt das.
  15. #15 simon84, 21.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 21.01.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.888
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ich empfehle ein EFH

    „nichtwirtschaftlichkeit“ kann man ggf mit Gutachter nachweisen
     
  16. #16 selfmade01, 21.01.2024
    selfmade01

    selfmade01

    Dabei seit:
    08.12.2013
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    München
    Ich muss mich hier bei allen entschuldigen sorry.
    Ich muss es aufklären damit man das nicht als fake oder sonstwas bezeichnet

    Ich selber bin Miteigentümer (habe hier mehrere Wohnungen) eines 10 Fam-Hauses aus dem Jahr 1918.
    Ich selbst liebe Dämmsysteme und ich selbst liebe Altbauten die ich innen mit calcium-Silikat-Dämmsystemen ob TecTem oder Multipoor meist dämme.
    Ich habe bis dato bei meinen Wohnungen noch nie einen Schaden da selbst in DG's die ich dämmte ob innen oder Außen und Innen ich stets darauf geachtet habe das auch Dampfbremsfolien nicht mit Krebband geklebt wurden sondern das dies auch einen Blower-Door Test stand halten.
    Ich bin auch einigermaßen fit in Wandaufbauten was zumindest Mischmauerwerke mit dem alten Kalk-Zementputzen betrifft und was man da amchen darf und was eigentlich Gift ist
    Was ich nicht zu 100% wusste da hatte ich stets führende Restauratoren an der Hand da ich diese aus der Jugend her noch kannte.

    Was ich jedoch nicht mehr so auf dem Schirm habe sind die aktuellsten Richtlinien. Überhaupt was Dämmvorschriften und wer wan was zu machen hat betrifft.

    Wieso ich mich so doof hier verhielt. ganz einfach.
    Bevor ich hier meinen Werdegang mitteile und jeder glaubt ich bin ein ganz gescheiter, wollte ich etrstmal als Otto-Normale der eigentlich unwissend ist zählen in der Hoffnung nicht gleich doof von der Seite angequatscht zu werden

    Sorry ich bin das Euch schuldig da mir Eure Antworten besonders von @chiillig80 sehr gut gefallen da ich hier doch den Sachverstand besonders zum Thema Recht am bau und der Bestandssanierung erkenne . Danke dir dafür!!!



    Klar hast ja recht.


    Worum es geht:

    Wir als Eigentümergemeinschaft haben seit ca 2 Jahren eine neue Gruppe (3 Eigentümer, Vater, Tochter, Schwiegersohn)von Eigentümern die einen Anbau von unserem Haus kauften

    Dieser Anbau besteht aus einer 24*'er Wand alten Wand mit Kalk-Zement verputzt, der bröselige Putz den jeder kennt der mal am Altbau war.
    mit seinen xx Farbschichten auf den Innenwänden und was weiss ich alles.
    der Anbau ist nicht unterkellert und die alten Holzbohlen liegen wohl direkt am Sand auf (ist ca. 60cm hoch vom Bodenniveau, 60 cm Sockel mit Fundament , dann kommt der Boden, darunter ist Sand.)
    Das war früher ein schwestern-Seminarraum eines Schwesternwohnheims. deswegen darin auch alte ca 3,6m hohe Decken .

    Der Vater hat die Sanierung übernommen und ich habe ihn gebeten sich an den Stand der Technik zu halten und wenn möglich solte er gleich die Wände innen mit dämmen da außen eine Dämmung von uns nicht angedacht ist, da wir a) das historsische Erscheinungsbild nicht ändern möchten (1000 Gesimse, verzietungen, ausladende Gesimse an den Traufen und schlagmichtod von Rundbogenfenster usw. etc.
    Jegliche Innendämmung ist da x-mal billiger als die Auendämmung sofern man alles wegschlagen müsste und das halbe dach vom haupthuas (was mittlerweile kompletto fast passiv-haus dämmung besitzt (10cm Linitherm Aufdach, 160mm WLG032 Zwischensparen)... hat auch eine nette KFW Förderung gebracht.
    Die Gemeinschftsheizung ist nach neustem Stand und wird ständig geupdated sofern es was nützliches gibt

    Klar das man bei so einer Hütte die fast ein Schmuckstück ist, auf neue Eigentümer achtet wo man schon merkt das der Herr papa keinerlei Ahnung vom sanieren hat und alles mit seinen Kumpels irgendwie zusammenschustert.

    der Spruch des schwiegersohnes an der ersten Eigentümerversammlung war, asl sie sich vorstellten.
    " damit hier nichts falsch verstanden wird, wir haben hier nur Interesse an der höchsten Rendite und das es die gemeinschaft gleich weiss, das kaputte Dach müsste ihr auch gleich machen und wenn ihr schon dabei seid auch gleich dämmen)
    War so, uns ist die Kinnlade herunter gefallen und die aanderen dachten sie sind im falschen Film.
    der Papa auf guter Polizist gemacht und freundlich auf gut Kumpel.

    Ich habe erstmal geklärt was an dem Dach seit 10 Jahren nicht kaputt war nämlich alles. denn wir hatten einfach keinen schaden obwohl wir tatscählich daran dachten das Dach auch irgendwann zumindets neu zu decken da es nicht begehbar war. es soll ja alles sauber aussehen und daer Anbau sieht auch gut aus mit seinem eckigen Ende und en schrägen sieht das schon toll aus und das dreiufache Walmdach mit dem satteldach drauf macht es richtig schnuckelig.

    Wir wollten aber keinen Stresss und haben ihn erstmal machen lassen, jedoch daruf hingewiesen das er sich an den Stand der technik halten muss und wir auch darauf schaun das wenn jemand seine wohnung umfassend innen saniert und alles anpackt dann auch anständig dämmt, da wir ja eine gemeinschftsheizung haben und mit den KW-zahlen eigentlich stetig abwärts möchten


    scheiserla, als der Knauf-Rotband auf der Palette stand fragte ich ihn was er auf einem Kalk-Putz damit anstellen will.
    Er drauf das macht nichts.. Ich drauf, da wird es mit Sicherheit knallen da die Atmungsoffene bauweise die aktuell besteht bei der wand dadurch erheblich beenträchtigt wird. So zumindest hab ich das mal von Restauratoren Meister der mit seinem Unternehmen bundesweit Kirchen saniert und hier bei uns ders NonPlus ist, gehört und seitdem bleibe ich im System wenns um Dämmungen und Putzaufbauten geht und bin bis jetzt gut gefahren

    Kurz um

    er hat die Wohnung komplett mit Gips zugespachtelt, die alten isol-fenster mit Doppelverglasung gelassen, den Boden weitgehendf entfernt und mit 5cm Sytropor wahrscheinlich wlg035 gedämmt. Auch da ssagte ich ihm das dies beim heitzen ganz schön teuer wird
    Er hatte auch die Info das es Taupunktprobleme gibt aber ales war für die Katz.

    Wies bei HV's ist ist unsere HV auch eine Pfeife da sie am besten gar nix machen will.. der rest ist Anleger bei uns... trotzdem haben wir es irgendwie geschafft alles hübsch und gut zu machen.

    aber eben bur bis zum letzten WE

    Nun gibt es einen extremen schimmelschaden in der Wohnung nach nicht mal 2 jahren. Die Familie die darin untergebracht ist, bekommt gerade das kotzen da sie 3 kleine Kids haben, in der Küche ist an der Außenwand oim Sockelbereich unten eigentlich ein fast 10cm hoher schimmelbelagsstreifen und an der Decke rennt das tauwASSER NUR SO HERUNTER:

    Alles andere was noch im Argen ist, das die abgehängten Decken fast keine dämmung habe, darüber de Luft vom offene dach pfeift und darunter es keine dampfsperrfolie gibt runden die Sache nur ab

    Deswegen die Frage, da nun der schlaue Foinazberater als schwiefersohn glaubt das die gemeinschaft an allem schuld ist und wir den schadfen begleichen müssen

    Am liebsten hätte ich Lust morgen das gesundheiutsamt zu informieren und evtl. wäre dann übermorgen die Wohnung schon leer da schon der schimmel und das tauwasser an den Wänden reichen so glaube ich mal


    sorry, ich musst das jetzt mal rausslassen das hier die Sache besser verstanden wird

    Aus meiner Bauerfahrung und einer Schätzung heben die 3 Prinzen innerhalb von 2 Jahren es geschafft einen Schaden in ihrer Wohnung von rund 100.000 zu basteln da wenn man alles richtet muss alles runter, rauss und neu rein da fängt man bei der Decke an, über den Putz und zum Schluss gehts noch an den Estrich
    [

    QUOTE="chillig80, post: 1412168, member: 85175"]Derzeit ist es so, wenn man den Putz "erneuert" muss man die betroffenen Teilflächen dämmen.[/QUOTE]
    Der hat Teile des Innenputzes erneuert bzw. aufgespachtelt deshalb der Rotband da er ihn dünn abziehen kann und dieser günstig ist , der passende Kalputz oder die kalkglätte und die Vorbehandlung der Wand und schon gar die Dämmung waren zu teuer.
    Jetzt schwimmt und schimmelt die ganze Wohnung und an den Wänden laufen Wassernasen runter und schimmeln das man glaubt im Biotop zu sein.

    Was nun bitte, gehört jetzt das komplette Aufspachteln noch dazu mit dem falschen Putzmaterial und der falschen Untergrundbehandlung (nicht abwaschen der alten Farben) auch dazu?

    wenn er den abgeschlagen hätte, mit entsprechenden kalkputz eine Tragschicht für die Dämmplatten erstellt hätte wär es ja i.O gewesen deswegen der Hinweis von us an ihn er möge die Dämmverodnungen und den Stand der Technik einhalten


    Klar kommt da nun wohl ein Fach-Sachverständiger und wohl ein erfahrener Baubiloge dazu (den haben wir welche an der hand

    ich wollte hier aber erstmal die grobe Richtung abklopfen ob es in dieser Art Vorschriften gibt, weil letzlich wirds auf diese Fragen auch ankommen was er hätte machen müssen, einhalten müssen und was sonst noch alles oder muss er gar nix beachten was ich mir nicht vorstellen kann



    Ich sagte doch glaube ich zumindest das es ein 100 Jahre alter Altbau ist und die Wand aus Mischmauerwerk mit altem kalkputz besteht mehr nicht ausser die x Farbschichten die innen aufgepinselt wurden...und die Wand mit 24'er Stärke die hat diese Dämmwirkung bestimmt nicht

    dann eine Pinselsanierung ist es für mich nur dann wenn ich hier und da einen Fleck aufspachtle und dabei das korrekte passende Material verwende und dann die Wohnung mit der passenden farbe neu streiche
    Neuer Estrich, neue Fußbodenheizung, neuer aufgespachteleter Gips-Putz auf den Wänden... das ist für mich keine Pinselsanierung


    Danke...
    das wollte ich wissen

    Es geht ja auch um die Familie.

    Man muss cih mal vorstellen was das für Lumpen sind die 3. vater Tochter und Schwiegersohn.

    Die haben eine kurdische Familie reingesteckt, 3 kleine Kids, ganz liebe und nette, der Mann ist echt ein Pfundskerl und hilft auch mal wenn man mal einen zum tragen oder ähnliches braucht, ich hab ihn mal mitgenommen daser sihc ein paar Kröten verdienen kann da seine 2 fache Putzstelle auch nicht viel abwirft.
    Die zahlen 1000,-e kalt auf 77 qm, hatten250 nebenkosten und nun eine fanatsieabnrechnung erhalten wo sie 1000,-€ nachzahlen mussten (ich hörte auf der letzten versammlung das alles was raußbekamen, komisch. jetzt hat mir der Mieter gesagt das ihm die Eigentümer 500,-€ Nebenkosten im Monat abnhemen und er jetzt nach einer neuen Wohnung suchen muss, da er angst hat das seine Kids auch krank werden
    Noch dazu und das ist echt das letzte. der Eigentümer-Vater ist auch Kurde, der zockt also seine eigene Landslkeute die hier nach D kamen um sich ein Leben aufzubauen gnadenlos ab.

    Sorry das ich das alles loswerden muste, aber mich kotzt das so an.

    Ich habe heute einen 20 Seiten bericht mit Fotos der Wohnung und den Schäden an die Miteigenztümer gesendet da eder Schwqiegersohn ganz frech nun vor Tagenm gefordert hat das wir die schäden dort beseitigen sollen.

    Mir langts jetzt und der bekommt von mir etzt mal das voll Programm
     
  17. #17 Fabian Weber, 21.01.2024
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.594
    Zustimmungen:
    5.167
    Uiuiuiui hier geht ja einiges durcheinander.

    Bei den 10% Putzfläche geht es natürlich um den Außenputz.

    Was der Eigentümer innenseitig da für einen Schrottputz draufklatscht geht die WEG erstmal nichts an. Das wird nur dann relevant, wenn dadurch Schäden am Gemeinschaftseigentum entstehen.

    Das gleiche gilt für die Dämmung des Bodens und des Daches.

    Beim Dach wird’s jetzt spannend. Ist das jetzt sein Dach oder noch Gemeinschaftseigentum?! Eventuell hätte hier die WEG schon längst den Mindestwärmeschutz herstellen müssen.

    Brauchte der neue Eigentümer gar keine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung? Es war doch vorher keine Wohnnutzung.

    Jedenfalls würde ich hier mal den Spieß umdrehen und mit Schadensersatz gegenüber der WEG drohen, falls Gemeinschaftseigentum zerstört wurde.

    Für die Schäden innerhalb seines Eigentums kannst Du Ihn eigentlich nur auslachen.

    Im übrigen ist für mich noch gar nicht ausgemacht, dass die Sanierung überhaupt die Schadensursache ist. Wenn nämlich die Dampfbremse zum Dach fehlt und die Dämmung schlecht ist, dann widerspricht sich das doch mit der Luftfeuchtigkeit durch Sanierung. Hier ist ja vielleicht der Mieter nicht ganz unschuldig (falsches Heiz- und Lüftungsverhalten). Für den Schimmel an den Sockelleisten gilt das natürlich nicht.
     
    Fred Astair gefällt das.
  18. #18 selfmade01, 22.01.2024
    selfmade01

    selfmade01

    Dabei seit:
    08.12.2013
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    München
    dachte ich es mir doch das es nur um die Aussenfläche bei den 10% geht
    genau deshalb bohrte ich oben so nach und wunderte mich das ich das in der Vergangenheit wohl alles missverstanden hätte

    des Bodens in seiner Wohnung ja, des Daches weiss ich nicht, aber bestimmt ist es auch so wenn es um seine Decke geht
    Achtung die Decke war wie ein Kirchenschiff großzügig mit rundem hohen gesims was ca 0,5 oder sogar 0,m7m ausmachte... die Decke lag also sehr weit oben im Spitzboden des Satteldaches...
    Satteldach liegt ungefähr bei 3m umlaufend auf der Mauer durch eine Fußpfette auf.
    ca 0,6m darüber hat man Zangen quer über den Raum an den Sparren angebracht
    an diesen querstreben hat man die Decke mit bekannten Latten, Strohgefelcht etc. verputzt... die entsandene Schräge von wand zur Decke hoch hat man rund heraus geputzt mit einem Art Hasenstall-zaun und Stahlgeflecht
    über dieser alten decke ist ein kleiner spitzboden der nicht begehbar ist und in dem man auch nicht kommt wenn man das dach nicht aufschneidet
    was aber der Fall ist. die alte Decke hatte wohl früher mal einen Schaden (keine Ahnung ob vom Krieg oder was auch immer.
    Auf alle Fälle ist dort im Schlafzimmerbereich ein Loch von ca 1qm...
    An diese nun alte verputzte Decke hat er nun die Trockenbaudecke gehängt und auf die Profile einen 140'er Klemmfilz mit WLG 035 gelegt der auch nicht schlüssig ist und man ab und an die Decke durchsieht wenn man von oben reinguckt
    Das Dach ist Gemeinschftseigentum
    es gibt keine Ausnahmereglung in der Teilungserklärung diesbezüglich
    ist alles Standard
    Schon längst ist fraglich. Ich weiss mit Sicherheit da bei uns ein Bayern es eine Regelung gab die besagte das eine NICHT begehbare Dach von der ENEV(Damals) Dämmpflich der letzten Geschossdecken ausgenommen ist
    Nochmals diese Info habe ich von dem der für die Umsetzung der ENEV in Bayern zuständig ist, obwohl er auch gleich sagte das man natürlich ztrotzdem dämmen sollte
    ich werde den wohl die nächsten tage nochmals anrufen der sitzt noch dort und ist für seine Wissen zur ENEV(damals heute GEG) sehr gefragt und geschätzt...
    er hat mir damals auch den Kommentar zu dem Dämmgesetzt der ENEV gezeigt in dem dies so vermerkt war und bei gerichten bindend war.
    ich hab es nur verlegt und vergessen

    nein die sind wirklich da nicht schuld...
    im schlafzimmer, das lüften die auch... das sehe ich ja... die haben zwei Fenster drin die dann mal offen sind... die immer zum Lüften mal auf sind.
    Dort ist die Außenwand auch klamm
    In der Küche, da ist es so extrem das es fast ein Biotop ist

    Also ich habe auch einge Wohnungen und meine Mieter sind bestimmt nicht nicht alle die perfekten Wohnungslüfter, nein da kann der Mieter machen was er will, wenn der Taupunkt schon nicht passt der Außenwand,,, der Eigentümer eine GIPS-Glätte (wisst ihr was Kalk und Gips im Altbau ist? den Unterschied? und was die beiden machen wenn man sie aufeinander legt) auf den atmungsaktiven extrem porösen Bestandsputz legt noch dazu auf 10 schichten alter Farbe und womöglich noch eine Haftgrundiertung drauf bringt, dann ist die gesamte Atmung der wand im Eimer... dann kommt der nach inne verschobene taupunkt dazu und dann knallt es.

    Wir hatten mal an einer Wohnung so einen schaden.
    Da kam ein Baubiologe der hier in Bayern eigentlich als koryphäe, den hat die Eigentümergemeinschaft extra von weit her fahren lassen. Der hat mit Bohrkernen im Mauerwerk/putz, mit Temparturloggern und Feuchteloggern nach Wochen alles bis ins Detail nachgewiesen und der Eigentümer hat dann den Putz abschlagen lassen und gerade mal 3cm TecTem-Platten mit dem TecTem-Mörtel aufkleben lassen (glück gehabt da die Wand nach dem Abschlagen sehr hgerade war und ein tragfähiger Grundputz nicht notwendig war, ) ja nur 3cm.. die Wohnung ist seit dem 1a und zuvor hatt die das gleiche Problem wie die Wohnung hier nun im Anbau... exakt das gleich.. dort rannte auch das Wasser an der wand herunter wie ein Wasserfall (leicht übertrieben) aber die Familie muste am Boden Handtücher legen da soinst der Boden geschwimmt hätte
     
  19. #19 Gast 85175, 22.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich glaube nicht an die Kalk-Theorie. Wenn da zig alte Farbschichten drauf sind, dann ist das das Ende der Theorie... Da gibt's wohl massive bauliche Änderungen anderer Art... Oder es wohnt jetzt erstmals eine Familie mit drei kleinen Kindern drin und erst jetzt fällt auf, was das eigentlich für ein Schrott ist... Vielleicht sogar beides.

    Und dass der technische Mindestwärmeschutz einzuhalten ist, das war schon Jahrzehnte vor der WSVo (zusätzliche Dämmung über den Mindestwärmeschutz hinaus) so. Ich bin mir da nicht sicher, ob das so überhaupt Bestandsschutz hat (der Zeitpunkt der Umnutzung könnte ersten Aufschluß geben)...

    Dass man dem Eigentümer der da einfach Fußbodenheizungen und was weiß ich alles einbaut an den Karren fahren kann glaube ich schon, aber das mit der Dämmung ist doch alles etwas anders als wie Du dir das vorstellst...

    Die 10%-Regel als einziges Kriterium gilt nur für das Verschlechterungsverbot.
    § 46 GEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Die Dämmpflicht bei der "Erneuerung" von Bauteilen gilt bei verputzten Wänden prinzipiell nur wenn der Putz auch wirklich "erneuert" wird und dazu muss der alte Putz erst einmal ab. Die 10%-Regel gilt hier noch ZUSÄTZLICH zum Kriterium der Erneuerung. Es muss also erst einmal der alte Putz runter und dann auch noch auf über 10% der Fläche.
    § 48 GEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Dass es nur um den Aussenputz geht ist richtig, das steht so auch in der Anlage 7, Nr. 1b:
    Anlage 7 GEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Das hilft den Anhängern der Kalktheorie aber halt alles nicht weiter, weil die heilen derartige Mängel ja einzig und alleine mittels Kalk...
     
  20. #20 Gast 85175, 22.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Rabitz

    Diese "Unterdecke" aus Rabitz ist keine Geschossdecke... Da ist nur ein "Dach" (Satteldach?) und das ist per Definition eben keine "Decke"... Du kannst dir das ganze defintorische Klimmbimm sparen, Du bist da voll auf dem falschen Dampfer.

    DAs Problem ist ein ganz anderes. Da wurde jetzt gedämmt und wenn man das tut, dann muss man das nach heutigen Vorschriften machen. Dazu gehört auch die Wärmebrückenreduzierung, Winddichtigkeit, etc. und genau da habe ich meine Zweifel...

    Der Kalkeffekt war schon mit den 10 Anstrichen im Eimer und wenn Du noch einmal behauptest eine Wand würde atmen kommst eh auf Igno.

    Wie wurde der nach innen verschoben?

    Jo, mit 3cm WLG 045 prügelst den U-Wert einer miesen alten Wand schnell auf unter 0,7 runter... Was ist daran so bemerkenswert? Der techn. Mindestwäremschutz ist schnell erreicht und dann ist das Kondensat weg. Irgendwelche "Kalktheorien" brauche ich dazu nicht...
     
    Fred Astair gefällt das.
Thema:

Dämmpflicht bei NICHT begehbaren DG und nicht ausreichender Stehhöhe

Die Seite wird geladen...

Dämmpflicht bei NICHT begehbaren DG und nicht ausreichender Stehhöhe - Ähnliche Themen

  1. Giebel erhöhen, Dämmpflicht gem. GEG2020?

    Giebel erhöhen, Dämmpflicht gem. GEG2020?: Guten Tag. Wir möchten im Rahmen eines Umbaus einen neuen +höheren Dachstuhl realisieren, damit auch die Kinder ihre eigenen Zimmer bekommen....
  2. EnEV: oberste Geschoßdecke ½ ausgebaut. Rest: Dämmpflicht?

    EnEV: oberste Geschoßdecke ½ ausgebaut. Rest: Dämmpflicht?: Hallo Zusammen, ich habe eine Verständnis-Frage zum EnEV (§10) bzgl. der Dämmpflicht der obersten Geschoßdecke. Hintergrund: Selbstgenutztes...
  3. Dämmpflicht

    Dämmpflicht: HAllo zusammen, kann mir einer von Euch sagen ob eine Dämmpflicht der Aussenwände per ENEV für Altbauten besteht?? Ich finde leider nirgends...
  4. Dämmpflicht n. EnEv2009 bei Dachsanierung

    Dämmpflicht n. EnEv2009 bei Dachsanierung: Liebe Forumsteilnehmer, wir haben eine Frage zur EnEv-Dämmpflicht bei Instandsetzungsarbeiten im Bestand: - Dach (über Rohdachboden) eines...
  5. Dämmpflicht oberste Geschoßdecke

    Dämmpflicht oberste Geschoßdecke: Ich durfte mich heute morgen mal wieder mit dem Thema >>Nachträgliche Dämmung der obersten Geschoßdecke zum nicht beheizten Dachraum<<...