Dämmpflicht bei NICHT begehbaren DG und nicht ausreichender Stehhöhe

Diskutiere Dämmpflicht bei NICHT begehbaren DG und nicht ausreichender Stehhöhe im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; der alte Putz erst einmal ab. Die 10%-Regel gilt hier noch ZUSÄTZLICH zum Kriterium der Erneuerung. Es muss also erst einmal der alte Putz runter...

  1. #21 selfmade01, 22.01.2024
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    das muss ich mal den Nachbarn fragen der war ein paar mal während der Sanierung in der Wohnung...
    ich weiss nicht ob diie 10% vom Putz abgeschlagen haben.. kann sein ,,,
    wenn das mit den 10% tatsächlich auch innerhalb einer Wohnung an der Aussenwand gilt finde ich das super
    klasse das werde ich gleich mal im Text nachlesen damit ich es auch gelesen habe

    mmmhh..
    Stelle dir ein Satteldach vor was auf der Mauer und der darauf liegenden Fußpfette aufliegt...
    ca 60 -70ch höher hat man dann an jeden Dachsparren einen Balken angeflanscht (ich glaub dsowas wird auch als Zangen erstellt wenn links und rechts ein Hichkantdiele angeflanscht ist... dieser Balken/Diele geht zum gegenüberliegenden Sparren
    macht man das an jedem Sparren, so hat man dann alle 50cm ca so einen Querbohle oder Querbbalken... wenn man da jetzt Bretter drauf liegt... ist das dann kein Boden/Decke?
    In diesem fall fehlen die Bretter
    unten an diesen Querbalken sind Latten eng angeschraubt die mit Stroh und Putz verputzt wurden
    Laufe ich jetzt oben an den querbalken/dielen und pass nicht auf würde ich unten in der Wohnung sein.

    Ist das nun echt keine Decke oder Boden?
    wie ist das dann zu verstehen
    ist das nun ein Dach was NICHT begehbar ist oder was ist das dann?


    ja klar hast du da recht, da zuvor ne alte Frau 40 Jahre drin wohnte und sie fats gar nicht geheizt hat und es wirklich übel drin war, war alles erstmal ok für ihren Eigentümer
    Dann hat der Alteigentümer verkauft, die neuen kamen, haben die alte Frau auf die Strasse gesetzt , saniert und nun goibts ärger

    klar ist der Putz mit den 10 Farbschichten nicht mehr Atmungsaktiv... wenn man sowas aber saniert sagt einem jeder Fachmann dass wenn man schon keine Dämmung was auch imer machen will, man auf jeden Fall den Rotz runterwaschen muss, so zumindest meine Erfahrung die ich mit wirklich sehr guten Kirch, Altbau, denkmalsnaieren so im laufe der Zeit erfahren habe

    Das mit nach innen verschoben ist so nicht richtig von mir geschrieben.
    Da egentlich gar nix verschiben wurde solange ja nichts neues dick drauf kommt was irgendwie dämmt oder dadaurch was verschieben könnte.
    Es war eighentlich nur auf die Absperrung der Klakzementschicht durch die Gipsglätte
    Und genau sowas hatten wir mal im Anwesen... da hat der Gips-haftputz dafür gesorgt dass das Mauerwerk mit dem Putz mit der Luftfeuchte in der Wohnung nicht mehr arbeiten konnte... Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben.. diese hat sich dann durch die nicht isolierte Wand so an der Oberfläche gebildet (sie ist ja nicht mehr in den Putz eingezogen) und von da ist sie runter gelaufen... so dass der Boden nass war.
    In der wohnung darüber, die gleiche in grün, wurde an der Außenwand innen nicht rumgepfuscht, da war zwar die Wand auch klamm aber da hat nichts geschimmelt und auch ist nichts herunter gelaufen

    Ist wirklich so... Als ich vor ca 25 jahren meine erste denkmalwohnung sanierte, holte ich einen Dorfbekannten der Kirchen sanierte und da hatten wir auch das Thema da die Frau ein anders Angebot von einem Stuckateur hatte... sie hat sich für den Restaurator entschieden da er eindringlich erklärt hat das wenn eine Altbauwohnung mit so einem porösen Lakl-Zementputz auf der Oberfläche zusätzlich noch auf den alten Farbschichten die eh schon schlecht sind, noch eine Gipsglätte aufzieht, dann ist die Gefahr der Wasserbildung an der Oberfläche sehr hoch, auch er hat den ganzen Putz dort abgwaschen, die Fehlstellen mit Kal-Zement gefüllt und darauf kam ein Dünnbettputz aus Kalk-Zement-Basis mit Gewebe der nur verfilzt wurde aber nicht glatt eben mit der enstprechenden Körnung
    die Frau hatte nie ein Problem da ich das DG darüber dann in der Folge machte und dort jahrelang wohnte.

    Ich bin jetzt auch nicht der grüne kalfreak der sogar noch ne Kalkfarbe drauf haben muss aber wenn man schon kal-zement und noch dazu bei einer alten wand mit den poröse Fugen hat dann bleibe ich schon gerne in dem System da es keinen Ärger macht sofern man sauber arbeitet und den alten Mist nicht drauf lässt weil man zu faul oder geizig ist des sauber abzuwaschen


     
  2. #22 selfmade01, 22.01.2024
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    Rapitz, ja... ich glaub das auch mal von einem Stuckateur gehört zu haben... das ist das Hasenstallgewebe stimmts?... ich glaub die haben sowas auch genommen um Balken mit dem Ölpapier drunter zu verputzen als man noch kein Stuckanet hatte, da bin ich aber nicht so firm drin
     
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  3. #23 Fabian Weber, 22.01.2024
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    Nein nur außenseitig Außenwand.
     
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  4. #24 VollNormal, 22.01.2024
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    Und auch nur der Teil, der tatsächlich angefasst wird. Ggf. also nur eine Teilfläche der Fassade. Ob das im jeweiligen konkreten Fall technisch sinnvoll ist, sei mal dahingestellt ...
     
  5. #25 Tikonteroga, 22.01.2024
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    Hallo,

    der § 47 GEG wurde ja bereits erwähnt. Die WEG bzw. der verantwortliche Eigentümer sollte sich damit mal befassen und überprüfen, ob der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt ist und falls nicht ob die Frist von 2 Jahren bereits durch einen Eigentumsübergang in der Vergangenheit gestartet wurde und möglicherweise bereits abgelaufen ist.

    Falls die Frist bereits abgelaufen ist, ist laut § 108 Absatz 1 Nummer 2 GEG der Tatbestand für eine Ordnungswidrigkeit erfüllt. Dieser Umstand sollte durch eine Erfüllung der Anforderungen geheilt werden!

    Ich würde mir auch mal die Anlage 7 GEG genau anschauen, um einen Überblick zu bekommen, welche Anforderungen für die geplanten Bauvorhaben bestehen. Man sollte auch die Fußnoten der Anlage 7 genau beachten. Die in der Tabelle angegebenen sehr niedrigen U-Werte sind nicht bedingungslos zu Erfüllen und bei den Gegebenheiten in einem alten Gebäude auch oft in vernünftiger Weiße auch nicht erfüllbar.
     
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