Dämmung Wand Doppelhaushälfte

Diskutiere Dämmung Wand Doppelhaushälfte im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum, da es sich um ein Neubau/ Sanierungsthema handelt. Gibt auch schon ein paar Beiträge...

  1. #1 Engel0711, 07.12.2023
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum, da es sich um ein Neubau/ Sanierungsthema handelt. Gibt auch schon ein paar Beiträge dazu und teils auch hier.

    Konkret geht es um folgende Situation. Ich habe meinen Teil einer rd. 80 Jahre alten DHH abgerissen und dabei verblieb die Kommunwand/ gemeinsame Giebelwand. Diese ist seit Abriss (September) mit einer wasserdichten Folie gegen Regen/ Feuchtigkeit soweit geschützt. Im Rahmen des Neubaus werden wir zwischen der neuen Wand meines Hauses und der Kommunwand auch eine Dämmung anbringen. Gibt es hier gesetzliche irgendwelche Fristen wie schnell diese Dämmung angebracht werden muss? Wir befinden uns aktuell mit etwas Verzögerung leider noch im Keller und mein Bauunternehmer möchte die Dämmung Stück um Stück mit dem Baufortschritt nach oben ziehen. Oder gibt es hier eine Rechtsprechung, die besagt, dass diese innerhalb kürzester Zeit erfolgen muss?
    Ich finde leider nichts entsprechendes dazu, wäre super, falls jemand von euch Ahnung hat, wenn er mir hier weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank und liebe Grüße
     
  2. #2 Kriminelle, 09.12.2023
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    Warum soll es gesetzlich geregelt sein, in welchen Bauschritten Du baust und was hochziehst?
    Oder meinst Du das Problem mit dem Nachbarn und der Kommunalwand? Der hat doch seine eigene Seite und meines Wissens gehört die Dämmung nicht zur Kommunalwand, sondern zu Eurem Haus.
     
  3. #3 Engel0711, 09.12.2023
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    Die Dämmung gehört zu meinem Haus, aber ich bin bei einer Kommunalwand ja verpflichtet die Funktion aufrecht zu halten - sprich die "Dämmung" die davor mein Haus war auch beizubehalten. Jetzt dauert es natürlich etwas bis ein Haus gebaut ist und bei aktuellen Temperaturen ist das eben doof, wenn keine Dämmung da ist. Bin ich da also zu irgendwelchen Zeiten verpflichtet, oder muss ich bei Schimmel halt blechen...
     
  4. #4 Fred Astair, 09.12.2023
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    Ohne juristischen Hintergrund würde ich davon ausgehen, dass Du nicht verpflichtet bist, irgendwelche wetterfesten Dämmungen anzubringen, wenn Du jetzt gleich nach dem Abriss ohne schuldhafte Verzögerung mit dem Neubau beginnst und die Dämmung des Hohlraumes üblicherweise baubegleitend mit hochgezogen wird. Diese Dämmung hat in erster Linie die Aufgabe, die beiden Gebäudeteile sicher voneinander zu trennen und den Schallschutz gegen Körperschall sicherzustellen.
     
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  5. #5 Kriminelle, 09.12.2023
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    Die Funktion ist meines Wissens der Brandschutz und nicht die Dämmung eines Hauses. Die kommt daran, ja.
    Du bist meines Erachtens also nicht verpflichtet, eine Kommunalwand zu dämmen, wie auch der Nachbar nicht in der Pflicht ist, irgendetwas mit seiner Dämmung für Euch zu tun.
    Wenn Du Zweifel hast, ob wir (ein dummes Forum) richtig liegen, müsstest Du bei einem Fachanwalt vorsprechen.
     
  6. #6 Engel0711, 09.12.2023
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    Ok Danke euch schon einmal - Fachanwälte habe ich mittlerweile so ziemlich jeden Glauben dran verloren. Am besten ist es immer jemanden zu erwischen, der auch so einen speziellen Nachbarn hat wie ich und bereits leider solche Erfahrungen machen durfte ;)
    Möchte hier natürlich keinem Anwalt zu nahe treten - Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber bei den Stundensätzen ist es immer wieder erschreckend, wenn man selbst mehr Erfahrung hat, als der vermeintliche Experte, der diese dann erstmal für 250-300€ netto/ h sich selbst erarbeiten muss....
     
  7. BaUT

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    Es kann halt dahingehend Schwierigkeiten geben, dass die Komunewand ja vorher ein "Innenbauteil" also eine einschalige Trennwand ohne Wärmeschutzanforderungen war.
    Ihr habt jetzt eure Nutzungseinheit weggerissen und die Wohnungstrennwand zu einer Außenwand gemacht. Diese habt ihr nun wetterschutztechnisch abgehängt aber wenn es jetzt hinter den Wandständigen Möbeln des Nachbarn schimmelt, ist es quasi eure Schuld, denn ihr seit die Störer, die diesen seit Jahrzehnten funktionierenden Zustand verändert habt. Also müsst ihr auch die Gebrauchstauglichkeit der Komunewand während Eurer Bauphase sicher stellen, bis euer Haus wieder davor steht. Es wäre also schon überlegenswert gewesen, die Mineralwolle jetzt schon an die alte Komunewand anzukleben und danach zu folieren. Wenn ihr nichts macht, kann es sein, dass ihr für die Feuchte- und Schimmelschäden beim Nachbarn aufkommen müsst. Ist halt abzuwägen, was teurer wird - Dämmung oder Renovierung?!

    Frage: Ihr habt hoffentlich vor Baubeginn eine Beweissicherungsdokumentation des Zustandes vor Baubeginn beim Nachbarn machen lassen?
     
  8. #8 Engel0711, 10.12.2023
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    Danke dir für deine Einschätzung BaUT.
    Plan ist es auch sobald jetzt die Kellerdecke drauf ist (hoffentlich Ende kommender Woche) bis ganz oben zu dämmen und die Dämmung mit Plastikdübeln an der Kommunwand zu befestigen. Davor ließ sich leider kein Gerüst stellen (Schräge, da der Nachbar selbstverständlich keine Unterfangung zugelassen hat, und ein Betreten seines Grundstücks für alles verbietet was nicht direkt zu einer Duldungsklage führen würde).
    Beweissicherung wurde durchgeführt - ich wusste ja leider auf was ich mich da einlasse. Basierend darauf behauptet er jetzt sein (schon immer) feuchter Keller sei von uns verursacht. Dabei liegt meine Baugrube tiefer und wir haben die Schnittkante mit Bitumendickbeschichtung sauber isoliert. Davor hatte er gar nichts. Sehr interessantes Rechtsverständnis, aber bei ihm fließt das Wasser ja auch nach oben...
     
  9. SIL

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    Nein! Da wird nichts gedübelt ( am besten in die alte Kommunwand :mauer )in diese wenn ich richtig interpretiere nunmehr 2 schalige entstehende Wand , was kommt überhaupt als 'Dämmung 'hin Akkustikmatte 40mm? hoffentlich versetzt und sauber und Mörtelfrei - wenn eh schon Stress mit dem Nachbar , sei da wirklich hinterher - Schall ist immer eine 'gute Argumentation ' bei nachbarschaftlichen Streit !
     
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  10. #10 Engel0711, 10.12.2023
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    Es kommt erst ne Bitumendickschicht drauf und dann 18cm! Rockwool und dann Plastikfolie. Und dass die Dinger uns nicht wegwehen (da wir nunmal keine Wand dagegen zaubern können), müssen wir sie irgendwie befestigen. Eigentlich wäre nur geklebt worden…
     
  11. SIL

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    Die komplette Wand ?
    In einer letztendlich inneren Scheibe ... ungewöhnlich.

    Bei vollflächig verklebt und abgehängt weht da nichts weg ...aber die Ausführenden werden schon wissen was nötig ist.
     
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  12. #12 Fred Astair, 10.12.2023
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    Die Gefahr sehe ich nicht, wenn Ihr dem Nachbarn klare Ansage gemacht habt, dass einen Winter lang von Eurer Seite nicht geheizt und er gebeten wird, seinerseits schadenvermeidende Maßnahmen zu treffen.

    Ihr müsst ja Platz ohne Ende haben, wenn Ihr zur halben Kommunwand, die Euch gehört noch 20cm Baufenster wegschenken wollt, von den Kosten für die Dämmung mal gar nicht zu reden.
     
  13. BaUT

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    "Außenseite" der Komunewand mit Rapputz ebnen und dann hätt ich da nur maximal 8 cm MiWo geklebt
     
  14. #14 Fred Astair, 10.12.2023
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    und ich 4cm.
     
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  15. #15 Engel0711, 10.12.2023
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    Alles etwas komplex in der Entstehungsgeschichte… erster Plan war 6cm. Keller entsprechend 24cm Beton und dann ab EG 36er Ziegel. Statik hat jetzt dann doch noch die EG Wand auch wieder als Stahlbeton 24 verlangt und darüber sind wir dann schon teilweise höher als der Bestand (2 Vollgeschosse vs 1 Vollgeschoss mit sehr steilem ausgebauten Dach). Dort war dann 24 + 18 und „aussenliegend“ an unserer neuen Wand WDVS geplant. So irgendwie kam das dann zustande… und da der Nachbar bereits beim Baurechtsamt aus Neid alles verhindern wollte und kläglich gescheitert ist, wollten wir da lieber nichts mehr aufmachen ;)
     
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