Dauerbrenner Stützmauer

Diskutiere Dauerbrenner Stützmauer im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, im Zusammenhang mit einer alten Stützmauer habe ich 2 bauphysikalische/technische Fragen. Über Hilfestellungen/Tipps zur...

  1. #1 Hutch49, 24.03.2024
    Hutch49

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    Hallo zusammen,

    im Zusammenhang mit einer alten Stützmauer habe ich 2 bauphysikalische/technische Fragen. Über Hilfestellungen/Tipps zur Beantwortung der Fragen wäre ich sehr dankbar. Es geht nicht um eine rechtliche Bewertung.

    Örtliche Situation

    Zwischen 2 Grundstücken befindet sich an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück A eine ca.1,5 m hohe Stützmauer aus Beton. Auf dem Grundstück B befindet sich an der Grenze direkt neben der Stützmauer eine ca. 0,3 m hohe Einfriedungsmauer (ebenfalls betoniert), wie sie auch an anderen Stellen des Grundstücks B zu finden ist. Die Grundstücksgrenze verläuft gemäß Grenzanzeige exakt zwischen beiden Mauern.

    Beide Grundstücke weisen ein von Norden nach Süden abfallendes Gelände auf. Die Stützmauer wurde gemäß zweier Sachverständiger direkt hinter die Einfriedungsmauer gebaut (betoniert) und fängt auf dem Grundstück A Erdreich in Höhe der Stützmauer ab.

    Entsprechende Untersuchungen haben gezeigt, dass:

    - beide Mauern über ihre Gesamtlänge jeweils in einem Stück betoniert wurden
    · die Einfriedungsmauer auf ihrer Vorder- als auch Rückseite glatt ist und somit bei deren Erstellung dort jeweils verschalt gewesen sein muss,
    - das eigentlich keinen Druck auszuhaltende Fundament der Einfriedungsmauer lediglich aus Bruchsteinen besteht,
    - die Einfriedungsmauer auf ihrer Kopfseite eine 2 – 3 cm dicke, glattgezogene Putzschicht (Wetterschutz)
    aufweist,
    · das Fundament (Bruchsteine) der Stützmauer schon direkt an der Oberkante der Einfriedungsmauer beginnt,
    · sich in einem Teilbereich (Länge über 5 m) auf der Putzschicht (Kopfseite) der Einfriedungsmauer Gussnasen
    befinden, welche aus der Erstellung der Stützmauer stammen müssen,
    · die Verschalungsbretter bei der Erstellung der Stützmauer auf der Einfriedungsmauer aufgesetzt worden sein
    müssen.

    Nun stellt ein Gutachter (allen Ernstes) folgende These hinsichtlich Entstehung der Mauern auf:

    Zunächst wurde das Grundstück B in Höhe der Stützmauer bis in den Bereich des Grundstücks A hinein abgegraben (und zwangsweise wohl irgendwie abgefangen). Dann wurde auf dem Grundstück B die Einfriedungsmauer mit ihrer Putzschicht (Kopfseite) erstellt. Anschließend wurde auf dem Grundstück B ein Fundament (Bruchsteine) direkt hinter der Einfriedungsmauer erstellt und dann ab Oberkante der Einfriedungsmauer die Stützmauer betoniert.

    Die Aussage des Bodengutachters, dass die Stützmauer jünger als die Einfassungsmauer sein muss, als auch die gleiche Aussage eines 3. Sachverständigen werden vom angeführten Gutachter ignoriert. Er begründet seine These mit dem Hinweis, dass die angeführte Vorgehensweise zwar unsinnig wäre, aber öfters vorkommen würde. Die anderen beiden Gutachter (gleicher Qualifikation) sind schlicht fassungslos. Die Möglichkeit, dass die Einfriedungsmauer später aufgrund einer Abgrabung vor die Stützmauer gebaut wurde, kann aufgrund der Tatsache, dass diese bei deren Erstellung auf der Rückseite verschalt gewesen sein muss, ausgeschlossen werden. Auch hätte ja dann, da die Einfriedungsmauer in einem Stück betoniert wurde, das Fundament der Stützmauer über die volle Länge freiliegen müssen.

    Meine Fragen:

    Ist die seitens des einen Gutachters gesehene Erstellung der Mauern realistisch?

    Da auch der Bodengutachter (Erfüllungsgehilfe des Gutachters mit der wenig sinnhaften Theorie) wiederum in seinem (Unter-) Gutachten die Stützmauer als jünger als die Einfriedungsmauer bezeichnet, lässt sich, soweit zwischen Erstellung der beiden Mauern ein größerer Zeitunterschied besteht, dieser bauphysikalisch/chemisch nachweisen und welches Institut könnte zur Klärung hierzu beitragen?

    Danke uns viele Grüße

    Karl
     
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