Definition Notüberlauf Flachdach

Diskutiere Definition Notüberlauf Flachdach im Dach Forum im Bereich Neubau; nö, dass ding ist gerade aus der GW, hab`s noch vor augen, ausführung über winter und im quellschweissverfahren...

  1. #41 Reitmeier, 27.08.2014
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    nö, dass ding ist gerade aus der GW, hab`s noch vor augen, ausführung über winter und im quellschweissverfahren...
     
  2. #42 Reitmeier, 27.08.2014
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    3.3.2 (6) Notentwässerungen dürfen nicht ins Grundleitungssystem geführt werden, sondern müssen frei über schadlos überflutbare Grundstücksflächen entwässert werden.

    alle Rechte beim ZVDH
     
  3. #43 Inkognito, 27.08.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Knietief? Sagen wir mal 50cm. Das wären 5 kN für ein Dach, das üblicherweise für 1 kN bis 1,5 kN bemessen wurde. In dem Sinne kann man auf einem Bunker vermutlich auf die Notentwässerung verzichten, im üblichen Hochbau eher nicht und schon gar nicht bei EFH.
     
  4. #44 Reitmeier, 27.08.2014
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    Ne, komme aus Liliput, bin 1,25 und die Knie liegen auf etwa 25 cm Höhe, SORRY hab halt ein wenig übertrieben...
     
  5. #45 Inkognito, 27.08.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Nein, das ist schon richtig was Sie schreiben, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man ohne Not Dachdecken baut, die diese Lasten einfach so ertragen. Ergo kommt man aus statischen Gesichtspunkten gar nicht umhin eine Notentwässerung vorzusehen, alle anderen aufgelisteten Probleme mal ganz außen vor.

    Klar ist es möglich darauf zu verzichten, kostet aber so viel Geld, dass es keiner tut.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    "in den kasten" ist nach meiner leseart nicht i.o.
    "frei und ungehindert" kommt sinngemäss an anderer
    stelle vor, aber nicht expressis verbis als "regel
    für flachdachüberläufe" - da muss man den ganzen
    kram im kontext lesen und a bissi nachdenken ;)
     
  7. #47 stockstadt, 27.08.2014
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    Danke ... wir sind leider an einen DD nach dem Motto --geht schon so, haben wir schon immer so gemacht-- geraten

    LG
     
  8. #48 Kalle88, 28.08.2014
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    Herr Reitmeier hat dir doch den entsprechenden Passus ausm ZVDH abgetippt.
     
  9. mls

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    du meinst aber nicht 3.3.2?

    @stockstadt:
    hol dir professionelle hilfe von jemandem,
    der die relevanten ardt lesen, verstehen
    und verkündigen kann ..
     
  10. #50 Kalle88, 28.08.2014
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    Doch, den meine ich. (3.3.2 (6)) Siehe Reitmeiers Beitrag #42.
     
  11. #51 Tafelsilber, 28.08.2014
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    Nun gibt es neben der Flachdachrichtlinie auch noch die DIN 1986-100 in der ebenfalls Regeln für die Notentwässerung (Ziffer 5.9) enthalten sind. Unter anderem, dass von JEDEM Dachablauf über die Abdichtung ein freier Ablauf zur Notentwässerung vorhanden sein muss und das ein freier Ablauf auf die (schadlos überflutbare) Grundstücksfläche zu erfolgen hat.
     
  12. #52 Reitmeier, 28.08.2014
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    Das ist vollkommend richtig. Wenn die Entwässerung nach INNEN über einen Dachablauf oder über eine INNENLIEGENDE Rinne abgeleitet wird, ist jedem Tiefpunkt auf der
    Dachfläche auch ein entsprechend bemessener Notablauf zuzuordnen. Wenn die Dachfläche aber über einen frei auslaufenden, richtig bemessenen Speier ( der in einen (oben offenen)) Sammelkasten entwässert , wie sieht es dann aus?

    Die DIN sagt im Wortlaut nichts anderes zu innenliegenden Entwässerung als unsere Fachregeln.

    Grüsse
     
  13. #53 Tafelsilber, 28.08.2014
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    Naja, die DIN 1986-100 schränkt ihren Anwendungsbereich jedenfalls nicht auf innenliegende Entwässerungen ein.
    Eine eigene Notentwässerung hat ja neben der Aufgabe, den Großteil des Jahrhundertregens abzuführen den weiteren Vorteil, eine Redundanz zur Regelentwässerung durch ein 2. System herzustellen. Wenn in deinem o.g. Beipiel der Wasserspeier verstopft ist, kann es passieren, dass bei entsprechenden Starkregenereignissen der Wasserstand auf dem Dach bis OK Attika ansteigen könnte und es dabei zur Überlastung / Versagen von Abdichtung und Tragwerk kommen kann.
    Wenn beides für den entsprechenden Wasserstand (OK Attika) bemessen ist meinetwegen, dann ist halt die Attika die Notentwässerung.
     
  14. H.PF

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    Mhhh... Wo unterscheidet sich ein Gully hinter der Attika der nach Aussen hin entwässert von einem Gully der direkt senkrecht nach Unten hin entwässert? Egal, welcher verstopft das Dach säuft ab... Bei beiden gehört ein Notüberlauf hin, am Besten SO gelegen das es vor der Haustüre auf die Treppe pisst. Dann kümmert sich wenigstens mal jemand zeitnah darum...

    Ist ein Dach mit ringsrum Attika überhaupt frei zu entwässern? Ist das nicht eher ein Flachdach mit Dachrinne?
     
  15. #55 Reitmeier, 28.08.2014
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    Ich sprech nicht von einem Gully hinter der Attika als Attikaablauf. Nehemen wir mal an, die Attika ist 15 cm umlaufend hoch, in der Attika ist ein Ausschnitt in Breite etwa Sammelkasten und Höhe der Attika und die Abdichtung hat hier ihren Tiefpunkt. Wo bitte soll nun ein Notablauf hin?
     
  16. #56 Achim Kaiser, 28.08.2014
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    Na hier geht ja mal wieder einiges durcheinander ... und manche Anforderungen finden sich wie beschrieben nicht in der Norm. Hauptthema auch bei der Eingangsfrage ist *der planerische Nachweis* der Funktion der gewählten Konstruktion.

    Bemessen wird die innenliegende Dachentwässerungsverrohrung nach dem 5 Minuten Regenereignis dass alle 5 Jahre einmal auftreten kann. Das ist z.B. für Bonn 299 l/(s*ha). Auf diesen Wert wären z.B. die Regenentwässerungsleitungen die an das Kanalsystem angeschlossen werden auszulegen.
    Bei 1000 m² Dachfäche wären also 29,9 l/s abzuführen und auf diesen Wert ist die Regenentwässerungsverrohrung auszulegen die ans dafür vorgesehne Kanalsystem angeschlossen wird.

    Die Differenz zwischen dem Berechnungsregen (Definition oben) und dem Jahrhundertregenereignis muss *mindestens* über die Notabläufe abgeführt werden können. Für Bonn beträgt dieser Wert z.B. 572 l/(s*h). Daraus ergibt sich dass mindestens 57,2-29,9 = 27,3 l/s über die Notabläufe abgeführt werden müssen.

    Sind die Werte für den Ort nicht bekannt kann im Kostra-Atlas nachgeschlagen werden.

    Üblicher Weise werden die Systeme durch unterschiedliche Höhen der Ablaufstellen realisiert. Das kann durch Notüberlauföffnungen in der Fassade oder durch gesonderte Rohrsysteme die in überflutbaren Flächen münden geschehen.

    Die sich dabei ergebenden Auflasten duch die Überflutungshöhen (exakter Aufstauhöhen) auf dem Dach müssen mit dem Statiker abgestimmt werden.

    --> Alle Regenereignisse bis zum Jahrhundertregen dürfen die statischen Sicherheitsreserven der Tragwerkskonstruktion des Daches NICHT beanspruchen (Kann manchmal sportlich sein und den einen oder anderen Klimmzug erforderlich machen).

    --> Wird ein *aussergewöhnliches Maß an Schutz* für ein Gebäude gefordert, müssen Notüberläufe gegebenenfalls den gesamten Jahrhundertregen vom Dach ableiten können

    Die im Threadeingang gezeigten Fassadendurchdringungen mit Sammelkästen und Ableitung über die Fassade mit Dachrinnenrohren ist durchaus statthaft und zulässig - wenn es korrekt dimensioniert und nachgewiesen, die Auslässe auf der richtigen Höhe eingebaut, und zwischen Regenentwässerungsverrohrung und Notenwässerungsverrohrung differenziert wurde. Ein 50er *Röhrchen als Not-Schiffstelle* alle 10 m oder so als Alibi-Spritzer reicht bei der Gebäudegröße mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aus. Hier scheints noch etwas Nachhol- oder Optimierungsbedarf zu geben ... zumindest nach dem was man nicht sieht.

    Ab 800 m² abflusswirksamer Grundstücksfläche ist auch die Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung des Grundstücks rechnerisch nachzuweisen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. #57 Achim Kaiser, 28.08.2014
    Achim Kaiser

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    Nirgends :). Den Nachweis der korrekten freien Querschnittsfläche für das Jahrhundertregenereignis solltest allerdings drauf haben und auch nachweisen und einhalten können.

    Da schlappst zum Archi und seinem Statiker und lässt dir schriftlich geben, dass die Dachkonstruktion den 15 cm Wasseraufstau einschl. der Attika ohne Schaden aufnehmen kann.
    Wehe du verlegst auch nur eine Bahn ohne dass du das schriftlich hast :).
    Dann schreibst ein sehr höfliches Briefchen an den Bauherrn und weisst auf die Tatsache hin damit er auf jeden Fall Kenntnis davon hat ...

    In der Kommentierung der Norm steht dazu :

    Auf Notüberläufe kann nur verzichtet werden, wenn Regenrückhaltung auf dem Dach planerisch vorgesehen ist. Die Dachkonstruktion sollte einen Wasseraufstau bis zur Höhe der umlaufenden Attika ohne Schaden aufnehmen können.
    Regenspenden oberhalb des örtlichen Jahrhundertregens sind dem Katastrophenfall zuzuordnen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  18. #58 stockstadt, 29.08.2014
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    Danke für die Erklärung :winken

    Nach der Rechnung mit deiner Formel werde ich noch fragen.

    Die Dachgröße ist nicht so groß wie es auf dem Bild aussieht.
    Jedes von den 3 Reihenhäusern hat sein eigenes Dach mit eigener Entwässerung und das auch nur über die Hälfte der Gebäudefläche von knapp 7m x 5m ... die andere Hälfte der Grundfläche ist eine Dachterrasse auf der Hausrückseite.

    LG
     
  19. #59 Achim Kaiser, 29.08.2014
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Jösses .... doch sooooo groß. *Lupe suchen geht* - ein *Dächle*.

    Da kannste die Nachweisbazooka im Schrank stehen lassen .... ausser du bist der Meinung zum Mücken jagen nimmt man eh immer die Panzerfaust ... die meisten bevorzugen aber ne Fliegenklatsche - gibt deutlich weniger Kolateralschäden.

    Bei 35 m² reicht für die ganze Fläche eine Ablaufleitung DN 32-50 .... und als Überlauf könnte ein 22 oder 28er Röhrle rauskommen ... Auf dem Bild siehts nach DN 100 für die Ablaufleitung aus .
    Wenns dann noch ein oder zwei Überlaufmöglichkeiten gibt ... brauchste nicht nach ner BERECHNUNG und Nachweisen fragen ...

    Bei den kleinen Dachflächen kommen dann Querschnitte raus, bei denen Vermosung, Blätter und anderes Kleinzeuchs die die Funktionsfähigkeit beeinflussen konnen die 1. Geige spielen und nicht die hydraulische Leistungsfähigkeit des Entwässerungssystems.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. #60 gunther1948, 29.08.2014
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    @reitmeier #23
    @reitmeier #30
    hallo
    auf den bildern von stockstadt ist eine attikaaufkantung zu sehen.
    dachgully sitzt nach eueren regeln 30 cm von der attika nach innen und entwässert mit einem rohr in den kasten.
    was willste denn da sehen wenn der gully zu ist oder das rohrstück verstopft ist da läuft nix am kasten über.
    der notüberlauf entwässert aber weiterhin in den kasten und ist die einzige entwässerung -----> ergo blödsinn gebastelt.

    gruss aus de pfalz
    p.s.
     
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