DG "Ausbau" mal wieder) + Keller

Diskutiere DG "Ausbau" mal wieder) + Keller im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Ihr Lieben, wahrscheinlich schon tausend Mal erwähnt, da ich aber leider keine Antworten für mich gefunden habe, stelle ich meine Fragen....

  1. #1 tolikschatz, 08.02.2020
    tolikschatz

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    Hallo Ihr Lieben,
    wahrscheinlich schon tausend Mal erwähnt, da ich aber leider keine Antworten für mich gefunden habe, stelle ich meine Fragen. Wenn es sich wiederholt bitte ich dies zu entschuldigen und mich auf das Thema zu verweisen,

    Folgende Ausgangslage:

    Ein altes Haus, BJ ca 30-40er Jahre. 3 Etagen, Erdgeschoss, 1 OG, DG. Das Haus war mal eine Brennerei und irgendwann, wurde im 1. OG eine Wohnung errichtet mit Zugang zum Dachgeschoss. Im Erdgeschoss (Keller) war dann die Brennerei, die es jetzt nicht mehr gibt. Soweit ich weiß, läuft das Haus als Wohnhaus.

    Erdgeschoss, mehrere Räume, keine Heizung. Jedoch verlaufen alle Rohre offen im Keller, so dass ein Anschluss Möglich wäre. Wasser ist vorhanden.

    1. OG Wohnung.

    DG, Zugang nur über die Wohnung, nicht ausgebaut, ein Fester ist vorhanden.

    Fragen:

    Wenn das DG ausgebaut wird, jedoch keine Wohnräume geschaffen werden, also keine feste Heizung, kein Wasseranschluss, sondern eine Art Galerie, muss das angemeldet werden? Mir schwebt ein Spielbereich für die Kinder vor, bzw. ein Raum mit Fitnessgeräten, oder was auch immer. Jedoch keine Räume, die als Wohnraum dienen. Natürlich ist es leicht dort Elektroheizgeräte anzuschließen, da Strom vorhanden, und Gästebett aufzustellen, jedoch nicht als Dauerlösung.

    Kann in den Kellerräumen ein Partyraum mit den nötigen Anschlüssen geschafft werden, ohne dass es eine Baugenehmigung bedarf? Mir schwebt ein Partyraum vor mit einer Heizung und einem Waschbecken. In anderen Räumen könnte ein WC installiert werden. Weitere Räume würden als Garage und Abstellkammern dienen.
    Zu den Räumen im Erdgeschoss gibt es mehrere Zutrittsmöglichkeiten: Durch die Garage, aus dem Eingangsbereich der Wohnung (Der Eingang befindet sich im Erdgeschoss, es wurde ein Wanddurchbruch geschaffen um in die Garage bzw. zeitgleich in den Keller Zugang zu haben). Der Vorgesehene Partyraum hat einen Torzugang. Es gibt ein weiteres Tor, durch de man in die Kellerräume gelangt.

    Ich hoffe, ich habe die Situation verständlich beschrieben, sorry für so viel Text, wollte gründlich sein ;)
     
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