DHH als WEG

Diskutiere DHH als WEG im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Au Backe! Fall c.): Jetzt wirds übel: Die Bank pfändet den Auseinandersetzungsanspruch des Nachbarn gegen Monk und beantragt die...

  1. #61 Thomas B, 08.02.2007
    Thomas B

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    Au Backe!

    Versteh' ich gar nicht.....Der kluge Melchior34 hat doch gemeint, das wäre alles ganz toll und was wir eigentlich hätten. Vielleicht sollten wir K. hierzu mal befragen????

    Hi Monk! Let it be!

    Thomas
     
  2. Monk

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    Also wenn ich jetzt hier alles richtig interpretiere muss unbedingt eine Abgeschlossenheitbescheinigung her und dann wird es so wie bei einer üblichen DHH gehändelt :Roll

    gruss Monk
     
  3. HaJue

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    Laß ....

    ... Dir doch zunächst mal einen Grundbuchauszug zeigen - dann ist die rechtl. Situation vermutlich geklärt.

    Gruß
    HaJue
     
  4. Monk

    Monk

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    HaJue ....yeap das werd ich schon NICHT vegessen!

    gruss Monk
     
  5. #65 Monk, 10.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 10.02.2007
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    Sodele heuer erneut ein Treffen mit dem Verkäufer gehabt.
    Teilungserklärung gelesen. Dort steht Alles als Sondereigentum da bis auf Grundstück dort steht Miteigentunmsanteil 500/1000.

    Der Verkäufer will jetzt eine Abgeschlossenheitbescheinigung beantragen und zieht auch ne Kopie des Grundbucheintrags.
    Ausserdem ist er mit dem Preis noch mal runter den ich für die Umgebung e.c.t. als "Schnäppchen" bezeichnen würde.

    Wie siehts es nun aus wenn Alles zu meiner Zufriedenheit beibgebracht wird ist dann soweit alles in Ordnung oder trotzdem Finger weg davon :confused:

    Ein schönes Wochenende wünscht Monk
     
  6. Eric

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    Monk, das ist etwas schwierig mit Dir. Du verwendest Rechtsbegriffe, die ich als Jurist mit einem feststehenden Begriffsinhalt verstehe. Was Du schilderst, paßt für mich aber nicht zusammen!

    Wenn der Verkäufer erst jetzt die Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen will, dann können die beiden DHH nicht Sondereigentum und das Grundstück Miteigentum sein = DHH als Eigentumswohnungen. Oder ist die Teilungserklärung nur ein Entwurf??

    Immerhin haste offenbar den Verkäufer so verwirrt, daß der den Preis nachgelassen hat.

    Unter uns: Dir ist doch offenbar egal, was das für eine Rechtskonstruktion ist. Dann kaufs halt, wenns denn ein Schnäppchen ist. Kannst ja den Notar nach Vorlage des Kaufvertragsentwurfs nochmal fragen, ob Deine DHH zumindest eine Eigentumswohnung ist. Alternativ: Einen Anwalt unter Vorlage der Unterlagen befragen.
     
  7. Monk

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    Ich habe heuer geschildert was ich zu lesen bekam und was der Verkäufer machen möchte mehr nicht!
    Mit dem Unterstrichenen hast du dich...in der Sportlersprache ausgedrückt... selbst disqualifiziert :irre...wenn es mir egal wäre würde ich hier bei den "Profis"... zu denen du mit diesem Lappsus sicher nicht gehörst...nicht laufend nachfragen!!!...und den Verkäufer habe ich nicht verwirrt sondern nur aufgeklärt!!!
    Wenn man etwas nicht versteht dann sollte man doch höflichst nachfragen und nicht Blödsinniges unterstellen :irre
     
  8. PeMu

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    @monk: das war daneben. Geh dann unbedingt jetzt zu einem Anwalt.
     
  9. #69 Gast217, 10.02.2007
    Gast217

    Gast217 Gast

    Mensch Monk,

    was soll das? Lerne zu lesen!

    Gut gemeinte Grüße
    Marion
     
  10. Monk

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    Aahaa so sieht es hier bei euch aus...man darf total unsachlich angegriffen werden und soll dann den Mund halten :irre Ich habe im Gegensatz...zu dem Untersteller ...höflich geantwortet!!

    Marion bitteschön...wer lesen kann ist klar im Vorteil und dieser liegt klar bei mir :28: ...ich lade dich und Pemu gerne mal zu einem Kommunikationswochendkurs ein :28:

    An dieser Stelle ein GROSSES Dankeschön an die jenigen die mir per PN so Grossartig geantwortet haben.
    Jetzt verstehe ich warum ihr es über diesen Weg gehändelt habt :28:

    by Monk
     
  11. #71 Gast217, 11.02.2007
    Gast217

    Gast217 Gast

    Monk, Seminare immer gerne, aber nur unter der Bedingung, dass du selbst mitmachst! :D

    Lesekurs darfst Du alleine machen. ;) Wo haben denn PeMu und ich geschrieben, dass Du den Mund halten sollst?

    Marion :)
     
  12. #72 Gast217, 11.02.2007
    Gast217

    Gast217 Gast

    Monk, darum geht es!

    Marion :)
     
  13. Monk

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    Werte Marion,

    bitte...ich hab doch klar gestellt das ich "Laie" bin. Also kann man doch höflich erklären das ich hier evtl. was falsch verstehe...falsch zusammenbastle oder oder oder!...wenn man den ganzen Thread liest kann man ja auch feststellen dass man sich hier untereinander nicht ganz klar ist den Monk damit etwas verwirrt. Dann sollte man mir aber bitteschön nichts unterstellen wollen ( siehe E. )...aber so kommts halt fast immer wenn der Andere selbst nicht mehr weiter weiss ;)

    Nein den Mund habts ihr nicht offiziell verboten durch die Blume kams mir aber so rüber...sorry :)

    Den Kurs halt ich selbst ab :biggthumpup:

    wünsche noch einen schönen Sonntag
    Monk
     
  14. #74 Carden. Mark, 11.02.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Als komplett Außenstehender und jemand der eher noch weniger von der Materie versteht als der Fragesteller, muss ich mich sehr wundern wie dieser Thread gekippt ist.
    Da bemühen Sich Leute, für mich nachvollziehbar, die Gegebenheiten zu erklären, Sachverhalte aufbröseln Unterschiede zu zerlegen.
    Und dann der Undankbare Lapsus.
    Warum? Weshalb? Wieso?
    Muss wohl an den PN`s gelegen haben.
    Es macht halt Leider einigen Freude hier, zu diskreditieren.
    Wären deren Ratschläge wirklich Sinnvoll und Hilfreich, so hätte hier jeder etwas von gehabt.
    Aber in der Öffentlichkeit zu Antworten birgt natürlich die Gefahr, dass Fehler in diesen aufgedeckt werden.


    Schade
     
  15. Monk

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    Das ist ja starker Tobak Herr Mark und jetzt kippt der Thread wirklich.

    Stimmt dies ist kein Lapsus sonden eine Frechheit.
    Und das die Leute nur per PN ist ja dann mehr als zu verstehen!

    Damit ist hier für mich Ende...
     
  16. Eric

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    @Monk

    Nur zur Klarstellung, ich wollte Dich nicht angreifen.

    Du hast eine Diagnose erbeten. Hierzu habe ich Dir mitgeteilt, daß es drei denkbare Rechtsmodelle für die Beteiligung an einer DHH gibt. Ich habe die Vor- und Nachteile der drei Modelle aufgezählt und Dir hierzu meine persönliche Meinung mitgeteilt.

    Sodann habe ich versucht, anhand Deiner Angaben herauszufinden, um welches Modell es sich in Deinem Fall handelt. Ich meinte zunächst, herausgelesen zu haben, daß es sich um eine Miteigentümergemeinschaft nach Bruchteilen handelt ( Modell 3 ). Davon hatte ich Dir mit gutem Grund abgeraten, weil es sich um die für Dich risikoreichste Rechtskonstruktion der Beteiligung an der DHH handeln würde.

    Deinem Beitrag nach dem Gespräch mit dem Verkäufer habe ich entnommen, daß Du von Modell 2 ( DHH als Eigentumswohnung ) ausgehst. Hierzu paßten aber nicht die mitgeteilten Fakten. Eine Eigentumswohnung kann nur entstehen und damit im Wohnungsgrundbuch auch als solche eingetragen werden, wenn die Baubehörde zuvor die Abgeschlossenheit der - wie hier - zwei Wohnungen = DHH bescheinigt hat.

    Also habe ich Dir mitgeteilt, daß Deine, von mir in Fettschrift hervorgehobenen Angaben nicht zueinander passen. Da ich die Teilungserklärung und die Eintragung im Grundbuch nicht kenne, habe ich Dir empfohlen den Notar oder einen örtlichen Rechtsanwalt unter Vorlage der Unterlagen zu befragen, worum es sich im Rechtssinne bei der DHH handelt.

    Klar, zuvor habe ich, um Dich aufzuwecken, etwas provoziert, indem ich Dir schrieb: Dann kaufs halt! Die Provokation ging leider in die verkehrte Richtung. Du bist nicht wach geworden, sondern hast Dich beleidigt gefühlt. Das war aber nicht meine Absicht. PEMU und Marion haben Dir das bereits mitgeteilt.

    Das ganze ist wieder mal eines von vielen typischen Beispielen, wie Menschen aneinander vorbei reden können:

    Der Laie verwendet Begriffe mit einem für den Fachmann festen Begriffsinhalt. Der Fachmann fragt sicherheitshalber beim Laien nach, um zu klären, ob er die vom Laien benutzten Begriffe für seine Beurteilung auch verwenden kann. Der Laie versteht nicht, wie jemand dazu kommt, seine Begriffe zu hinterfragen. Der Fachmann erklärt dem Laien: Die Begriffe, die Du verwendest, passen nicht zu den mitgeteilten Fakten, d.h. Du verwendest den Begriff falsch bzw. die Fakten füllen den Begriff nicht aus.

    Der Laie versteht überhaupt nichts mehr und fühlt sich ( zu Unrecht ) beleidigt.

    Ein " Kommunikationsseminar " hilft da auch nicht viel weiter. Für eine Kommunikation bedarfs einer annähernd gleichen Ausbildung. Von einem Herzchirurgen muß und will ich auch nicht wissen, wie er mich am offenen Herz operiert. Ich muß im vertrauen, wenn er mit sagt, daß nur noch die Operation hilft. Auf der anderen Seite: Der Chirurg kann und muß vom Patienten erwarten, daß ihm die Beschwerden und die Krankheitsvorgeschichte richtig mitgeteilt werden.

    Nichts anderes habe ich getan: Ich habe die " Krankheitsgeschichte " hinterfragt und die " Operation " schließlich abgelehnt, weil mir die Fakten nicht schlüssig erschien. Zur weiteren Aufklärung habe ich an den örtlichen Kollegen verwiesen.

    Habe ich damit gegen die Regeln verstoßen? Ich denke nein!
     
  17. PeMu

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    Klarstellung:

    Mein Kommentar zielte dahingehend, dass Monk Eric unterstellt nun wirklich keine Ahnung von der Materie zu haben.
    Und eric dröselt ihm das auch noch als Jurist auf.:shades
    Daher voll daneben.

    So viel klare Beratung gibt es nicht oft, da die Sachverhalte sehr verwickelt sind und die Tücke im Detail liegt. Und wir bekommen leider zu oft die Folgen mit. Daher die eindeutigen Warnungen.

    So kann man auch die "Experten" vergraulen. Sie die denn Freiwild?
     
  18. Eric

    Eric

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    Wobei noch zu klären wäre, wer " der Eine " und wer " der Andere " ist.

    Monk, wenn Du hier ins Rheinland kommst und in einer Kneipe einen " Äppelwoi " bestellst, mußt Du Dich auch nicht wundern, wenn Du bestenfalls ein "Alt" bekommst und wenn Du Pech hast, gar nichts, weil die hier nämlich mit " Äppelwoi " nichts anfangen können. Ich hab hier als gebürtiger Frankfurter mit Studium in Köln und Bonn vor vielen Jahren mal ein " Kölsch " bestellt. Da hat mich der Kellner fast aus der Kneipe verwiesen. Naja ich hab dann halt ein " Alt " getrunken, obwohl ichs ( immer noch ) nicht mag.

    Anders herum: Stellst Du die falschen Fragen/bringste die falschen Fakten, dann bekommste keine oder die falsche Antwort.

    Grundlagen der Kommunikation!
     
  19. Monk

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    @Eric

    Nur zur Klarstellung, ich wollte dich auch nicht angreifen! Ich glaube hier verstehst du aber mich NICHT! Es ging Nicht darum was du mir Alles erklärt hat e.c.t. es ging einzig Allein darum:

    nicht weniger...nicht mehr!!!

    daher ist dies hier doch Quatsch!
    Klaro versteh ich!!...aber darum ging es NICHT! daher...Das ganze ist wieder mal eines von vielen typischen Beispielen, wie Menschen aneinander vorbei reden können!!!
     
  20. drulli

    drulli

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    Ich kann mir schon vorstellen, wie Eric zu seiner Aussage "...Dann kaufs halt." gekommen ist. Wenn man hier einige Zeit mitliest, merkt man, dass mancher Fragesteller hier nur eine Zustimmung für seine vorgefertigte Meinung oder fachliche Absicherung für ein Bauchgefühl abholen möchte.
    Wenn dann aber die Experten mehr Details abfordern, und diese dann mangels Motivation oder Kenntnis nicht geliefert, oder die Antworten nicht akzeptiert werden, kommt man schnell zu dem Eindruck, dass der Fragesteller manche Antworten gar nicht hören will.
    Ohne dass ich jetzt den Thread noch einmal daraufhin überprüfe, könnte ich mir vorstellen, dass es hier auch so war.
    Was z.B. dafür spricht, ist, dass Du mit dem Verkäufer offensichtlich schon in der Preisverhandlung bist. Dann auszusteigen mit Gründen, die vorher schon bekannt waren, ist nicht die feine Art. Daher sieht es so aus, als sei die Teilungsform nicht ausschlaggebend für Dich.
    Ist ja auch nicht schlimm. Das Bauchgefühl muss ja nicht immer in die Irre führen. Wenn alle Bauherren nur rational handel würden, wären sie erst keine. (nein, nicht weil sie dann BT-Kunden wären...).
    Grüße!
    Uli
     
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