Die Lastflexibiliserung kommt

Diskutiere Die Lastflexibiliserung kommt im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Der erste Step der Lastflexibiliserung bei den Privathaushalten ist bald Gesetz. Netzbetreiber dürfen ab Januar bei Überlastung Strombezug...

  1. #1 Gast 85175, 27.11.2023
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    Der erste Step der Lastflexibiliserung bei den Privathaushalten ist bald Gesetz.

    Netzbetreiber dürfen ab Januar bei Überlastung Strombezug einschränken - WELT

    Ich finde es ja amüsant, dass ausgerechnet jene die noch vor ein paar Jahren behauptet hatten sowas werde es niemals brauchen jetzt dabei zusehen müssen, wie "ihre" Regierung das jetzt doch angeht. Aber abseits einer gewissen Schadenfreude, bin ich doch der Meinung, dass es ganz dringend nötig war das Thema anzugehen und es daher auch richtig ist, dass endlich damit begonnen wird.

    Ob es so wie es jetzt gemacht ist unbedingt "richtig" ist lasse ich mal dahingestellt, das kann ohnehin nur der erste Schritt sein, da wird in den nächsten 1-2 Jahrzehnten noch viel kommen und auch viel geändert werden müssen.

    Es ist ein Anfang...

    P.S. Wer haftet für diese ganzen nach "Forumsmanier" (ich meine das rosa Spezialexpertenforum) falsch ausgelegten Wärmepumpen, die den 24/7-Betrieb unbedingt brauchen? Kein Schwein, wie immer? Schade, dass das nicht geklappt hat? Wenn uns doch nur irgendwer gewarnt hätte!?!

    Jaja, ich weiß, Bestandsanlagen sind ausgenommen. Nochmal Glück gehabt. Noch...
     
  2. #2 nordanney, 27.11.2023
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    Sinnvoll ausgelegt wolltest Du bestimmt schreiben. Nicht falsch ausgelegt.
     
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  3. #3 WilderSueden, 27.11.2023
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    Da steht was von 4,2kW Restleistung. Das ergibt dann je nach Wetter und Haus irgendwas zwischen 10 und 16kW Heizleistung. Für ein EFH auch in unsaniert gut ausreichend.
     
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  4. #4 Gast 85175, 27.11.2023
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    Wenn sich jeder Handwerksmeister eine persönlich Definition von "sinnvoll" ausdenken darf und seine Kundschaft dann deshalb alles was der treibt einfach hinzunehmen hat, dann ist das wohl "sinnvoll".

    Dass es Reserven für die Flexibilisierung geben muss, weil die irgendwann einmal kommen wird, ist seit Jahrzehnten klar. Das wurde so auch immer in den Normen verankert. Dann kamen irgendwann einige Schlauberger, haben das techn. Regelwerk zu fehlerhaftem Unsinn erklärt, Anlagen auf 24/7-Betroieb und maximale Effizienz hin ausgelegt, behauptet da könne nichts schief gehen, behauptet die Lastflexibilisierung werde es nie brauchen, das werde nie kommen, das sei unnötig und politisch nicht durchsetzbar und jetzt ist alles plötzlich ganz anders...

    Die ein wenig "zu große" Wärmepumpe ist kein "Fehler", sondern die Antwort auf die "Sperrzeiten". Die Alternative wären entsprechend dimensionierte Puffer oder Batteriespeicher gewesen, was man aufgrund der nötigen Größenordnungen nie ernsthaft in Betracht gezogen hat.

    Ich kann dich aber beruhigen, bei 4,2kW (Strom) wird das in der Praxis noch keine sehr großen Auswirkungen haben. Die allermeisten "maximaleffizienten" WP haben wir ja in Neubau-EFHs und die kommen mit 4,2kW noch prima hin und dort wo nicht, kommt dann eine größere Menge die nur Nahe der NAT Probleme bekommt. Vorerst dürfte das wenig echte Probleme verursachen.

    Bei den Wallboxen könnte es anders sein, die Reduzierung auf 4,2kW ist da halt schon eine Hausnummer. "Schnelladen" geht jedenfalls anders...

    Wer den Warnschuß trotzdem noch immer nicht hören will, der soll es halt bleiben lassen...
     
  5. #5 Fred Astair, 27.11.2023
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    Wer behauptet denn sowas?
    Das können doch nur elektrotechnische Analphabeten gewesen sein.
    Ich predige seit Jahrzehnten, dass wir flexibles Lastmanagement brauchen und es nicht sein kann, dass die Erzeugung den Verbrauchern hinterherhumpeln muss.
    Welche Pumpen brauchen denn zwingend den 7/24 Nonstop Betrieb?
    Dazu sind unsere klimatischen Bedingungen doch viel zu moderat.
     
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  6. #6 Gast 85175, 27.11.2023
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    Das war und ist ganz stark verbreitet in diesem Umfeld in dem sich DIY, Enthusiasten, Geschäftemacher, Aktivisten, usw. treffen. Das sind nicht unbedingt sehr viele, aber die sind halt sehr laut und auch hyperaktiv...

    Wie auch immer, mir geht's da etwas wie dir, ich selbst habe wenig Probleme damit, wenn jetzt dann nach und nach kommt, was schon lange anzunehmen ist, dann macht mir das keine Probleme. Für mich ist das auch ein alter Hut...

    Mir geht da gerade eine ganz andere Frage durch den Kopf. Wie mache ich das denn jetzt in der Praxis und zwar explizit in Bezug auf die Steuerung?

    Wie sieht denn diese Wärmepumpe dann aus? Ich muss das ja wirklich bauen (lassen), ich sollte also wissen, was das Ding können sollte. Ich komme gerade nicht drauf, was die Steuerung der WP genau können muss, um da vorbereitet zu sein. Also wenn ich jetzt 2024 eine WP einbauen lasse und der Netzbetreiber kommt dann in 3 Jahren daher und verkündet er sei jetzt bereit, bei ihm sei jetzt alles bis hin zum Smartmeter-Gateway soweit vorbereitet, der Eigentümer der WP möge jetzt das Netzwerkkabel an Gateway und Wärmepumpe einstecken, funktioniert das dann einfach nur? Oder sagt mir die Steuerung dann "Error" oder sowas? Und selbst wenn die das Signal vom Netzbetreiber noch verkraftet, können die gängigen WP überhaupt auf Kommando auf 4,2kW runtermodulieren? Reicht ein Softwareupdate, brauche ich die spezielle Zusatzsteckplatine für schlanke 450€, oder ist die ganze WP wegen nicht kompatibler Steuerung gleich komplett Vollschrott?

    Ich muss mich da dringend genau einlesen, ganz so trivial ist das wieder einmal nicht...
     
  7. Oehmi

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    würde mich interessieren zu welchem Ergebnis du dann kommst.

    Wenn die Netzbetreiber genauso schnell sind, wie der derzeitige Breitbandausbau, dann haben die diy Monoblöcke schon ihre geplante Laufzeit hinter sich, bevor das ernsthaft bis ins kleinste umgesetzt ist.
     
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  8. #8 Gast 85175, 27.11.2023
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    Da ist was dran.

    Es ist aber auch so, das ist ja nur die "Notfalloption", diese Eingriffe durch die Netzbetreiber, die kommen ja nur dort in Frage, wo das Netz lokal/regional tatsächlich überlastet ist. Die Alternative zu derartigen Eingriffen ist dann halt der Lastabwurf, den die Sicherungseinrichtungen im Netz irgendwann automatisch vornehmen. Der Laie nennt das dann "Stromausfall". Ich glaube, in Netzabschnitten in denen es zunehmend eng wird und gleichzeitig der Ausbau voraussichtlich noch dauern wird, wird das dann doch schnell gehen...

    Das bringt mich bei der Frage was ich da dem Bauherren "schulde", trotzdem nicht weiter...
     
  9. Oehmi

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    Es ist eine Wette auf die Zukunft, was man da schuldet weiß ich nicht.
     
  10. #10 Fasanenhof, 28.11.2023
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    Ich frage mich an dieser Stelle, wie die "4,2kW-Drosselung" in der Praxis nun funktionieren soll.

    Der Smartzähler hat doch nur die Funktion "Strom an/Strom aus". Bei einem 3-Phasen-Zähler könnte dieser dann individuell so viele Phasen abschalten, bis die 4,2kW zulässiger Bezug erreicht sind.

    Alternativ müssten sämtliche Kreise oder die Hauptverbraucher smart gesteuert und bemessen werden, anschließend mit einer Abschaltpriorisierung versehen werden. Wärmepumpen müssten eine Leistungsbegrenzung und Wallboxen eine Drosselschaltung bekommen, um es halbwegs koordinierbar zu bekommen.

    ganz so einfach wie man sich das denkt, dass im Falle einer Drosselung 4,2kW bezogen werden dürfen ist es nunmal nicht.

    Ich sehe tonnenweise Elektroupdates für individuelle Haushalte.
     
  11. #11 Fred Astair, 28.11.2023
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    Lies doch einfach mal die Pressemeldungen dazu und nicht nur die Überschriften. Die Regelung betrifft "neue steuerbare Wärmepumpen oder Ladestationen".
    Solche halbgaren Aufschreie haben im Frühjahr auch das GEG gekippt...
     
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  12. #12 Oehmi, 28.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 28.11.2023
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    Es betrifft ja nur die Wärmepumpen und Wallboxen mit eigenem Zähler.
    Ansonsten wird es hier und da eng mit dem 3-Gänge-Menu an Weihnachten. Oder kalt. :D

    edit: Mein Elektriker hat im Mai meinen zweiten Zähler abgemeldet, weil überflüssig.
    Jetzt liegt der immer noch im Keller, weil sich der Netzbetreiber nicht rührt. Von Smart Meter bin ich noch weiter entfernt, als von der Freischaltung meines Glasfaseranschlusses.

    Aber für mich auf der positiven Seite. Ich kann jetzt wenigstens zu Hause behauten, es hat sich doch gelohnt einen Kaminofen mit Wassertasche zu kaufen.
     
  13. #13 Fasanenhof, 28.11.2023
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    Das macht es nicht besser.
    Wenn die Regelung "neue Geräte müssen steuerbar sein" in Kombination mit "steuerbare Geräte können abgeschaltet werden" bedeutet, werden einige Kunden von einer Modernisierung absehen.

    Investitionen brauchen Sicherheit. Man kauft sich ein neues Auto und erwartet, dass es service und Ersatzteile gibt, man kauft sich ein neues Windows und erwartet, dass die Software aktualisiert wird, man kauft sich ein neues Handy und erwartet, dass es mit dem Netz arbeiten kann. Und hier fehlt es nunmal an der Sicherheit. Denn der Bestand sagt "Mich kann man nicht abschalten" und die Investition sagt "Mich wird man nicht abschalten, weil die Regeln so gesetzt sind... aber man könnte". und mit dem "Regeln, wie sie aktuell sind" hat man hier so seine Erfahrungen gemacht. Damit wird die Neue Heizung zum Risiko.

    Eine Risikoinvestition bei so etwas essentiellem wie einer Heizung.. wirklich eine schwere Kröte, die da geschluckt werden muss. Da kann ich jeden Updateverweigerer verstehen.
     
  14. #14 WilderSueden, 28.11.2023
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    Sehe da jetzt weniger Risiko. Wärmepumpe und Wallbox klingt nach Hardware, ist aber mittlerweile auch zu größeren Teilen Software. Da lässt sich später auch was einfach nachrüsten, so man das will. Realistisch kann man sich das für ein EFH ohnehin sparen, bei den üblichen 6-8kW Wärmeleistung kann man die 4,2kW Stromleistung im Verdichtermodus doch gar nicht überschreiten, idealerweise macht man da eine Ausnahmeklausel ins Gesetz
     
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  15. BaUT

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    Solange mir nicht der Strom für den DLE (Dusche) rationiert wird geht mir der Zirkus am A... vorbei.
    War doch klar, dass das Berliner Stromnetz nicht für
    - Heizstrom für 2 Mio Haushalte und
    - Ladestrom für 1 Mio E-Autos
    ausgelegt ist.

    Wer ein E-Auto kauft ohne gleichzeitig eine große PV-Anlage auf sein Dach zu bauen, der belastet damit die Gemeinschaft.
     
  16. Oehmi

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    „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit.
    Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken.
    Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte.

    Die meisten werden EFH werden das wohl kaum spüren. Stellt sich nur die Frage, ob man trotzdem den Vorteil beim Arbeitspreis erhält, wenn man praktisch keine Einschränkung erfährt.
     
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    Nur die EFH-Besitzer einer Altbau-Wärmepumpe mit 7kW oder mehr gucken dann in den Mond und warten auf wärmere Temperaturen.

    Sind es tatsächlich die WPs und Ladestationen, die vom Netzbetreiber "gebremst" werden, oder sind es die "smarten" Zähler mit denen die Leistung begrenzt wird?
     
  18. #18 Fred Astair, 28.11.2023
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    Lesen bildet. ;)
    Wie oft denn noch?
     
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    Ich glaube wenn du 7kW Leistungsaufnahme im EFH hast, hat deine Anlage sehr wahrscheinlich auch einen Pufferspeicher, der in der Lage wäre für die begrenzte Dauer einer Sperrzeit zu überbrücken.
     
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    Schaden - kein Link zur richtigen Textstelle in deinem Post.
     
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