Doppelhaushälfte Potenzialausgleich Erdanker

Diskutiere Doppelhaushälfte Potenzialausgleich Erdanker im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Folgendes Problem: Habe 2007 eine Doppelhaushälfte gebaut bzw. bauen lassen. Leider wurde jetzt erst festgestellt (wollte mir eine Solaranlage...

  1. Macke

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    Folgendes Problem:
    Habe 2007 eine Doppelhaushälfte gebaut bzw. bauen lassen. Leider wurde jetzt erst festgestellt (wollte mir eine Solaranlage aufs Dach setzen) das ich keinen sichtbaren Potenzialausgleich habe, aber auch nicht beim Nachbarn sichtbar angeschlossen bin(nur eine Leitung angeschlossen). Nun ist es leider schon ewig her und die Firma sagt wörtlich:
    Nach Rücksprache mit dem seinerzeit beauftragten Elektriker Herrn XXX
    wurde der Potentialausgleich nach den damals geltenden Richtlinien sach-
    Und fachgerecht installiert.
    Bei gleichen Doppelhaushälften 2 Jahre vorher gebaut hat jede Partei der DH einen Potenzialausgleich/erdanker. Frage wie sind die Verjährungsfristen der nicht sichtbaren Teile ,bzw. muss ich als nicht Elektriker sowas sehen und erkennen?war das Pflicht ? muss ich eigentlich einen eigenen Potenzialausgleich / Erdanker haben usw.
     
  2. #2 Gast 85175, 27.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Was hast erwartet? Nach Rücksprache mit XX hat er zugegeben, das damals hingemurkst zu haben, deshalb haben wir uns dazu entschlossen, das jetzt ordentlich zu sanieren, wir sind ja sehr kulant! So irgendwie?
    Wie auch immer, wenn Du einen Vertrag mit einem GU oder sowas hattest, dann interessiert es dich eh nicht was der Elektriker sagt, das ist Unsinn. Du willst von deinem Vertragspartner wissen, ob der dir das bestätigt, Du willst nicht wissen, was irgendwelche Dritte dazu sagen...

    Die gesetzl. Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. Es gibt dann noch den Krüppel mit dem Schadensersatz, der allerdings ein schwacher Trotz, da nur schwer durchzusetzen, ist. Drohen kann man damit aber schon erstmal...

    Ja.

    Es sit so, man merkt deiner ganzen Fragestellung an, dass Du da komplett überfordert bist, Du hast absolut keine Ahnung von Erdungsanlagen, Potentialausgleich und dem Baurecht... Es ist schwierig dir da was zu raten, weil ganz so einfach ist das schon so nicht, nach 16 Jahren gleich dreimal nicht... Im ersten Step müsste sich das mal wer ansehen der sich beruflich damit auskennt und da keinerlei Verkaufsinteresse hat. Man kommt aus der Beschreibung noch nicht einmal drauf, was da so ganz genau gemeint ist...
     
  3. Macke

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    Ja richtig ich habe keinerlei Ahnung und weis gerade nicht weiter deswegen suche ich rat Bilder kann ich leider nicht hochladen.
     
  4. #4 Dipol, 27.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.09.2023
    Dipol

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    Es gibt bekanntlich nichts, was es nicht gibt. Aber dass Doppelhäuser 2007 über eine Hausanschlussleitung und wömöglich nur eine gemeinsamsame Panzersicherung angeschlossen wurden, will ich nicht glauben.
    Seit 1966 sind in den VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente für Neubauten Fundamenterder gefordert und je nachdem wann die Fertigstellung deines Neubaus erfolgte, kann auch die deutlich strengere DIN 18014:2007-09 gegolten haben, die im Thread zur DIN 18014:2014-03 gestreift wurde.

    Ein früher Hauptpotentialausgleich genannter Schutzpotentialausgleich ist unabhängig von Erdungsanlage schon nach längst abgelösten Normenoldies wie DIN VDE 0190 oder der Folgenorm DIN VDE 0100-410:1997-01 Pflicht.

    Eine Haupterdungsschiene sollte man finden aber wenn die nirgendwo zu entdecken ist, ist die Installation eines normkonformen Haupt- bzw. Schutzpotentialausgleichs fraglich. Ob man den mit Erfolg heute noch nachträglich einklagen kann, ist noch fraglicher und wenn auch kein RCD/FI installiert ist, sollte man im eigenen Interesse über eine Modernisierung nachdenken.

    Die aktuelle DIN 18014:2023-06 ist nicht mehr nur für Neubauten zuständig und beinhaltet erstmals auch Tiefenerder als "technologieoffenen" Ersatz für Ringerder.
     
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  5. artibi

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    Hast du mal die üblichen Verdächtigen auf Erdungsleitungen geprüft? Wasserrohre, Heizung, Sat-Schüssel, evtl. Überspannungsableiter am Hauptverteiler? Ich will mir einfach nicht vorstellen, dass ein Haus Bj. 2007 komplett ohne Erdungsanlage gebaut wurde.
     
  6. SIL

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    Diese greift hier nicht !
    Es handelt sich ja , wenn wirklich fehlend um einen Mangel ( verdeckt ) zusätzlich unabhängig ob der GU / BT noch existiert - die E Firma hat auch damals ein Protokoll ausgefüllt ( ggf hat der Eigentümer eines ) ansonsten hat der EVU dieses bekommen, dort gibt es diverse Angaben , laienhaft gegen Erde gemessen etc dafür hat der Meister der E Firma unterschrieben noch kritischer wird das ganze wenn RCD ( FI ) installiert ist ( 2006 definitiv Pflicht ) ergo folge ich Chillis Ausführungen nicht - hier wird nachgerüstet ( falls wirklich fehlend ).
    Stimmt.
    2007? m.W. war RCD früher Pflicht.
     
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  7. #7 Gast 85175, 28.09.2023
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    Gast 85175 Gast

    Jein. Ich komme gerade nicht drauf, in welchem rechtlichen Rahmen hier nachgerüstet wird... Ich meine es müsste wohl der Schadensersatz sein, dazu braucht es dann schuldhaftes Handeln, einen echten Schaden und den zum Abnahmezeitpunkt verdeckten Mangel. Beweislastumkehr inklusive. Ich sehe das eher auch so wie Du, dass da evtl. die Voraussetzungen wohl vorliegen, aber nur deshalb wird es ja nicht automatisch auch gemacht...

    Wenn die das einsehen und es "freiwillig" machen ist es ja OK. Wenn nicht, dann bleibt dem TE das zähe Spielchen mit dem Schadensersatz nicht erspart... Ich wollte da in jedem Fall eine verlässliche Schadenshöhe kennen, bevor ich zu sowas raten würde...

    Und zuletzt gehts mir wie @Dipol, mir kommt die laienhafte Beschreinbung auch etwas unglaubwürdig vor, nicht weil ich meine der TE habe da gelogen, sondern weil ich meine, dass da Begrifflichkeiten vollkommen falsch verwendet werden und das wohl auch noch unvollständig ist.

    Ich bleibe dabei, das muss sich erst wer ansehen der sich damit auskennt und dann kann man vielleicht darüber nachdenken den Schadensersatz einzufordern...
     
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    Jo eventuell bekommen wir noch Fotos UV HAK etc dann könnte einiges sichtbar werden oder POT in der Garage oder einer hat etwas davor gebaut Trockenbau Heizraum Technikraum etc
     
  9. Macke

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    kann keine fotos hochladen aber danke schonmal
     
  10. Macke

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    also folgendes
    verstehe eure Abkürzungen alle nicht:
    es geht ein Kabel in die Wand wohin keine Ahnung (meine vermutung ,in der zwischenwand wo die dämmung ist ist evt der Kreuzerder ?
    sichtbar ist nur das kabel was in die wand geht
    Poti gibt es nicht
    Kreuzerder ist nicht zu sehen
    es wurde ein Kabel was aus dem Verteilerkasten geht an die Wasserleitung angeschlossen
    beim Nachbarn beides (kreuzerder/Poti)vorhanden, aber nur ein Kabel am Poti angeschlossen.
     
  11. Macke

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    werde jetzt sicherheitshalber einen Kreuzerder neu legen lassen mit Poti ect

    sehe ja nicht was hinter der tragenden Wand versteckt ist.. und brauche ja eine grössere sicherung für die solaranalge
     
  12. Macke

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    überlege evt einen Anwalt einzuschalten aber ob das sinn macht und aussicht auf erfolg hat
     
  13. SIL

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    Wenn der Erder etc fehlt dann ja .
    Diese Firma wird vielleicht deinen Pot finden ...
    Unüblich.
    Ergo hast du irgendwo eine Verbindung wobei sich hier schon wieder die Frage nach der Dimension und ob deine Leitungen noch metallisch sind oder Verbundrohr etc
    Wenn eines reicht
    Auch das erschließt sich nicht ganz ..bei deiner PV insofern du auf die Schutzleiter abzielst wird die Konstruktion und die Rahmen der Module eingebunden, die eigentlichen 'Module' nicht...
     
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  14. Macke

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    nein die EFirma hat nix gefunden und mein Kollegge und ich legen jetzt neu und die Efirma die solar anschließt, nimmt es ab.
    ja klar aber evt hat die Baufirma das verbockt und an der falschen stelle gesetzt
    die Leitung im Raum ja aber sonst werden ja doch schon länger nur Kunsthofrohre verbaut (wie gesagt der Nachbar die Hälften wurden parallel hochgezogen hat das nicht)
    was ich damit sagen wollte ist das der Nachbar angeschlossen ist. Wenn ich da auch angeschlossen wäre, müssten es ja 2 sein oder?
    meine damit die solaranlage brauche ein 16mm kabel habe nur ein 10mm
     
  15. #15 Dipol, 30.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2023
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    Von wegen Ausführung nach 2007 gültigen Normen. Das seit 1970-10 für Neubauten gültige Verbot die Hauswasserleitung als nötigen Erder zu benutzen wurde um über 3 Jahrzehnte und die Übergangsfrist 1990-10 für Bestandsbauten um mind. 16 Jahre überschritten.

    Abbildung Hauptpotentialausgleich nach Altnormen:

    Bild 6.jpg

    Die bislang übliche Praxis bei "vergessenen" Fundamenterdern einen nach Blitzschutznormen empfohlenen 9 m langen NIRO-Tiefenerder als Billigersatz für einen Ringerder zu setzen, ist in der aktuellen DIN 18014 nicht vorgesehen.

    Nach Inkrafttreten der DIN 18014:2007-09 war für Neubauten feuerverzinktes Material im Erdreich nicht mehr zulässig. Auch wenn die Fertigstellung noch vor diesem Datum dokumentiert ist, bleibt der Widerspruch zur DIN 18014:2023-06, die nicht mehr nur für Neubauten zuständig ist und mind. 2 bodengleich versenkte NIRO-Tiefenerder an diagonalen Hausecken verlangt.

    Ein vollständiger Schutzpotentialausgleich ist wichtiger als eine möglichst niederimpedante Erdung. Einem max. 2,5 m langen Kreuzerder hätte ich auch vor Verabschiedung der neuen DIN 18014 nicht genommen. Falls der auch für eine erdungspflichtige Dachantenne genutzt werden soll, muss ein Einzelerder mit 2,5 m Mindestlänge mit dem Kopf um 0,5 m unter Grund versenkt sein. Zudem ist vom Antennenträger bis zum Erdspieß Blitzstromtragfähigkeit mit 100 kA gefordert, such mal Verbinder an Kreuzerder mit Klasse H.
     
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  16. Dipol

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    Mal wieder eine Verwechslung von Durchmesser in mm mit Querschnitt in mm².:motz

    GEBETSMÜHLE AN:
    In Deutschland gilt wider alle normwidrigen Gerüchte, dass
    • ohne LPS für PV-Anlagen in Deutschland DIN VDE 0100-712 und das Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) maßgeblich sind.
    • Danach ist auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem ein Funktionserdungserdung der Modulträger aus mind. 6mm² Cu (nach Beiblatt 5, Farbkennung nicht grün-glelb) und abweichend davon nach DIN VDE 0100-712 ein PA-Leiter von 4 mm² Cu empfohlen ist.
    • 16 mm² Cu ist nur auf Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem gefordert, bei dem die Trennungsabstände unterschritten sind.
    GEBETSMÜHLE AUS!

    Jetzt fehlt nur noch trotz der im PV-Forum typische Hinweis auf den normwidrigen Artikel von Björn Hemman in Sonnenernergie, in dem sich dieser SV nicht entscheiden kann, welche seiner 4 miteinander unvereinbaren Lösungen gelten soll. Mit Ausnahme der erst später verabschiedeten DIN VDE 0100-443 und -534 gibt das vom ZVEH und dem Bundesverand Solarwirtschaft zur Aktualisierung zurückgezogene Merkblatt für PV-Installateure den deutschen Normenstand wieder.

    ln Österreich hat man sich als "Blitzschutzsystem light" mit 16 mm² Cu an die ÖVE IEC 60728-11 angelehnt aber vergessen wie dort blitzstromtragfähige Verbinder zu fordern. Im Gegensatz zum ÖVE wird beim VDE das Verbot schutzisolierte Betriebsmittel wie PV-Module in einen Scbutzpotentialausgeich einzubeziehen auch beachtet. Das schert aber auch manche deutsche Autoren nicht.
     
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  17. Macke

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    ich versuche mir, dass mal von 'nem Kumpel für doofe wie mich
    übersetzen zu lassen, danke schonmal für deine Erklärung
     
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  18. Macke

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    heist das ich brauch gar kein 16mm2
     
  19. #19 Dipol, 30.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2023
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    Der Nebel lichtet sich auch ohne Dolmetscher? ;)

    Im Geltungsbereich von DIN VDE ist 16 mm² Cu als Funktionserdungsleiter nur bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem gefordert, wenn nach IEC 62305-3 zu berechnende Trennungsabstände primär wegen dem eindimensionalen Mantra "Mach das Dach voll" unterschritten werden.

    Folie45.jpg
     
  20. Macke

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    mir wurde gesagt das für die pv anlage von erdung zu poti zu zähler ein 16mm2 kabel sein muss
     
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Doppelhaushälfte Potenzialausgleich Erdanker

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