Doppelhaushälfte Satelitenschüssel

Diskutiere Doppelhaushälfte Satelitenschüssel im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo. Ich habe mir eine 2 Jahre alte Doppelhaushälfte gekauft. Da ich eine Markise über meinem Glasdach (Terrasse) befestigen lasse, habe ich die...

  1. #1 VeriGraz, 25.09.2023
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    Hallo. Ich habe mir eine 2 Jahre alte Doppelhaushälfte gekauft. Da ich eine Markise über meinem Glasdach (Terrasse) befestigen lasse, habe ich die vorhandene Satelitenschüssel entfernen lassen. Sie war auf meinem Dach, ich habe sie nie verwendet und brauche sie nicht. Nun hat mein Nachbar kein Fernsehen mehr. Seine Kabel hingen auf meiner Schüssel. Er hat selbst Kabel und Anschlüsse, aber eben die Kabel über das Dach auf meiner Schüssel angehängt. Nun möchte er dass ich 50% für seine neue Schüssel und Montage bezahle, da ich schuld bin dass er kein Fernsehen mehr hat. lst er da im Recht? Danke für die Hilfe! Lg Veri
     
  2. Yilmaz

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    Sind irgendwelche Baulasten im Grundbuch eingetragen? Wenn nicht hat der Nachbar Pech gehabt und Sie haben Lebenslang wegen paar hundert Euro Streit :)
     
  3. #3 VeriGraz, 25.09.2023
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    Nein absolut nichts. Nur dieses Wegerecht, dass er durch meinen Garten gehen darf um zu seinem Eingang zu kommen. Sonst nichts.
    Es zahlt sich aber eigentlich nicht aus deswegen Streit anzufangen oder? Er denkt einfach er ist im Recht und will rechtliche Schritte einleiten wenn ich nicht bezahle. Immerhin bin ich ja schuld dass er kein Fußball mehr sehen kann
     
  4. #4 nordanney, 25.09.2023
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    Kiste Bier oder ein paar Kurze und das Gespräch suchen.
    Und fragen, ob er denn für Deine Sat-Schüssel auch regelmäßig Miete gezahlt hat, da er ja Deine Schüssel genutzt hat ;-)
     
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  5. #5 VollNormal, 25.09.2023
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    Schenk ihm die Schüssel samt LNB, dann kann er sie an seinem Haus montieren ...
     
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  6. #6 VeriGraz, 25.09.2023
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    Ich habe ihm die Schüssel geschenkt. Die Montage und Installation möchte er aber zur Hälfte bezahlt haben.
     
  7. #7 Gast16093, 25.09.2023
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    Soll er doch rechtliche Schritte einleiten. Das würde ich auf mich zukommen lassen.
    Meine Meinung: Der Nachbar versucht dich auszunehmen.
     
  8. #8 Kriminelle, 25.09.2023
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    Nicht Dein ernst, oder? Der fängt ja mit Euch gut an.
    Beim Vorbesitzer anzapfen und jetzt nörgeln.
    Weil es der Nachbar ist: diplomatisch zurechtweisen.
     
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  9. #9 klappradl, 26.09.2023
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    Es besteht hier vielleicht eine Vereinbarung/Vertrag über Mitnutzung der Antenne (mündlich geschlossen mit dem Vorbesitzer). Die wäre aber kündbar.
     
  10. #10 Gast16093, 26.09.2023
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    Gast16093 Gast

    Trozdem frech finanzielle Ansprüche daraus herzuleiten.
     
  11. #11 Kriminelle, 26.09.2023
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    Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Der Nachbar hat ja wahrscheinlich schon mitbekommen, dass sein alter Nachbar nicht mehr ist. Man kann einen Vertrag ansprechen, man kann es sein lassen.
    Nachvollziehbar ist eine einfache nachbarschaftliche Vereinbarung. Warum auch nicht.
    Der Nachbar muss jetzt allerdings die Komfortzone verlassen. Das ist natürlich blöd für ihn. Ansprüche sehe ich hier überhaupt nicht.
     
  12. BaUT

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    Kosten der Schüssel hast du komplett übernommen dadurch dass du sie ihm geschenkt hast?!
    Und nun will er noch 50% der Montage?
    Ganz sicher nicht! Das kann er bitte selber machen!
     
  13. BaUT

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    Gewohnheitsrechte und mündlichen Abreden verfallen bei Eigentümerwechsel - da gibt es nichts zu kündigen!
     
  14. #14 klappradl, 26.09.2023
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    Eigentlich ziemlich sicher. Schließlich hing sein Kabel mit an der Antenne. Die werden sich die Schüssel geteilt haben. Jeder trug seinen Teil der Anschlusskosten.
    Der neue Nachbar reißt die Schüssel dann einfach so ab. Ich sehe hier schon mögliche Schadenersatzansprüche. Ob sich hierfür zu prozessieren lohnt, ist eine Frage der Rechtsschutzversicherung ;)
     
  15. BaUT

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    Wie gesagt:
    Wenn es nichts schriftliches gab, was ihr zum Kauf des Grundstücks mit dazu bekommen habt, dann hat der Nachbar ein Problem, dass er alleine lösen muss. Der Käufer eines Grundstücks tritt nicht in mündliche Verträge oder Gewohnheitsrechte der vormals bestehenden Nachbarschaftsrechte ein. Das könnt ihr euch gerne von einem Notar erklären lassen.
     
  16. #16 Fred Astair, 26.09.2023
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    @VeriGraz
    Hast Du vor dem Abbau der Schüssel gewusst, dass der Nachbar da dranhängt oder es erst durch seine Meckerei erfahren?
    Das wäre für mich die entscheidende Frage, abseits jeder Juristerei.
     
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  17. #17 klappradl, 26.09.2023
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    Das kann man so pauschal nicht behaupten.
    Es Gerichtsurteile, die genau das Gegenteil ergaben.
     
  18. BaUT

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    Über welchen Betrag von Montagekosten reden wir denn eigentlich?
    Wie guckt der Nachbar denn momentan Fernsehen, solange das alles nicht geklärt ist?
     
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  19. #19 Gast 85175, 26.09.2023
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    Sag ihm doch, Du hättest die Montagekosten mit der Schüssel die jetzt seine ist verrechnet und da käme unterm Strich ungefähr Null dabei heraus. Wenn er dich jetzt in Ruhe ließe bekäme er noch ein Büchlein von dir gratis mit dazu, es ginge da darum was man in solchen Situationen tun könne!

    Dein Weg zur inneren Ruhe: Stress abbauen, Grübeln stoppen, Gelassenheit lernen und Resilienz trainieren. : Grünwald, Johanna: Amazon.de: Bücher

    Egal was dabei herauskommt, irgend so ein ehrenrühriges Büchlein bekäme er von mir so oder so.
     
  20. #20 Kriminelle, 26.09.2023
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    Von dieser Wortkombinationen halte ich sehr wenig. Auch das „sicher“ ist doch sehr gewagt, wenn man bedenkt, dass Du wie ich und andere hier nichts wissen.

    Das sagt aber neutral betrachtet nichts aus. Theoretisch könnte er auch angezapft haben.
    Mutmaßung.

    Das ist doch so überhaupt nicht bekannt!

    Herrje, sachliche Betrachtung ist nicht so Dein Ding, oder? ;)

    Vom Grundsatz her muss man mal sagen: wer Gemeinschaftseigentum oder -Verträge, auch wenn es unter Nachbarn geregelt ist, nicht schriftlich fixiert, hat nichts in der Hand und schaut ggf bei Veränderungen in die Röhre (oder auch nicht ;) )
     
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