Dringend: Fensterbänke beschädigt durch Ausführung Innenputz - Wie vorgehen?

Diskutiere Dringend: Fensterbänke beschädigt durch Ausführung Innenputz - Wie vorgehen? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hätte der Treppenbauer die Betontreppe abdecken sollen? Wann? Zwischen Treppenbau und Putz sind zig Gewerke die Treppe rauf und runter gelaufen....

  1. #21 Gast036816, 30.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es eine betontreppe mit sichtstufen ist ja, kommt noch ein belag drauf nein. gipsputzer können die größten ferkel am bau sein, dann wenn die bande nach dem putzen nicht sauber macht.

    der bauleiter muss im einzelfall bereits in der leistungsbeschreibung, was besonders geschützt werden muss vor nachfolgenden gewerken.
     
  2. #22 ralph12345, 30.08.2012
    ralph12345

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    Da scheinen doch wohl bei dem Gespräch alle notwendigen Beteiligten beisammen gewesen zu sein. Bauherr, Architekt und Dreckmacher. Der Bauleiter für das Gesamtobjekt ist für die Koordination der Gewerke zuständig. Ist das bei Euch der Architekt? Das Thema abdecken wurde jedanfalls adressiert. Vor Zeugen hat die Putzfirma zugesagt, das zu machen. Wo ist das was nicht eindeutig?
    Sollten Architekt und Bauherr nicht plötzlich an einer Amnäsie leiden, sollte es doch wohl möglich sein, die Putzfirma für die von ihrem Bauleiter zugesagten aber nicht erbrachten Leistungen und die resultierenden Folgeschäden in Haftung zu nehmen.

    Was ist denn das für eine Vertragskonstellation mit der ihr da baut? Einzelbeauftragung mit Eurem Architekten, Eurem Bauleiter?
     
  3. #23 Gast036816, 30.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann mach mal. du bist bestimmt nicht der erste, der damit eine bauchlandung hinlegt.
     
  4. uban

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    Ralf, gibt es nachlesbare Beispiele zu den Bruchlandungen?
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Ich hatte es oben schon einmal geschrieben.

    Hätten die Verputzer aufpassen müssen? (praktisch unmöglich)
    Hätten sie die gefährlichen Stellen schützen müssen? (wer hat was, wo wie beauftragt?)
    Oder hätte derjenige der die Fensterbänke eingebaut hat, sein Gewerk schützen müssen?

    Was hier wer mit wem vereinbart hat, ist aus den Beiträgen bisher nicht ersichtlich. Geredet wird auf den Baustellen viel, aber was letztendlich zählt ist was ganz Anderes.

    Natürlich sind die Schäden ärgerlich, keine Frage, und sie wären auch vermeidbar gewesen, doch als jur. Laie sehe ich bisher noch keinen Grund, warum die Verputzer automatisch die Schuldigen sein müssen, auch wenn sie die Verursacher sind.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Naja, selbst wenn irgendjemand anderes hätte abdecken sollen, wollen oder sonstwie, hat da keiner zu putzen und alles einzusauen. Da sind im Minimum Bedenken und/oder Behinderungen anzuzeigen.

    Gruß Lukas
     
  7. Ginger

    Ginger

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    Wir bauen mit Architekt und Einzelvergabe (ganz wie es hier immer empfohlen wird und bisher auch eine gute Wahl aus unserer Sicht)...bei der Putzerfirma gibt es für jeden Auftrag einen Verantwortlichen/Ansprechpartner der nennt sich dort Bauleiter (der, mit dem wir die Besprechung hatten, war zur Zeit der Putzarbeiten in Urlaub).

    Bei "Arbeitsaufnahme" der Putzer hatten die abgeklebt...im Rahmen der Putzvorbereitungen, die der Architekt noch kontrolliert hat....ABER (und das ist der Punkt an dem wir mit selbst Abkleben auch nichts hätten ausrichten können)...noch währen der Putzarbeiten wurde offensichtlich die Abklebung schon wieder entfernt, denn am Abend des ersten Putztages waren die meisten Fensterbänke schon wieder ohne Schutz, Werkzeug drauf abgelegt etc. ...es wurden so auch Arbeiten an den Laibungen am Folgetag ausgeführt...den vertretenden Putzbauleiter habe ich angerufen daraufhin...genützt hat es nichts....zumal da schon Verfärbungen etc. waren.

    Und nochmal: Wir hatten angeboten selbst abzukleben...das war nicht erwünscht...und wäre auch am 2. Tag weg gewesen.

    UND die Putzer haben sich nicht an die Ausschreibung etc. gehalten...siehe aufgeschlagene Außenwand, was nicht hätte sein dürfen und schriftlich vom Architekten mit angegeben war, dass das nicht gemacht werden darf wg. T8perlitverfüllt.

    Anscheinend muss man, um als Bauherr alles richtig zu machen und Schadenersatz zu bekommen, eine 24 Std. Baustellenüberwachung (mit Kamera, damit man Beweismaterial hat) und Dolmetscher div. Nationalitäten an der Baustelle sicherstellen.

    Schon interessant, dass bei manchen das größte Problem zu sein scheint, dass wir bösen Bauherren die Fensterbänke selbst (fachgerecht, sorgfältig und schadlos!) eingebaut haben.

    An die die wirklich helfen möchten:
    Können wir eine Fachfirma zur Steinrettung beauftragen? Muss vorher noch irgendwas passieren, begutachtet werden? Was müssen wir beachten um von unserer Seite Fehler zu vermeiden, wenn es um den Fortgang der Schadensanzeige geht und um zu unserem Recht zu kommen?
    Bisher kam von der Putzerfirma keinerlei Reaktion.
    Für die hier anwesenden Architekten muss das doch täglich Brot sein wie sowas abzuwickeln ist?
     
  8. #28 Gast036816, 30.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was hast du denn dem putzunternehmer geschrieben? hast du ihm eine frist gesetzt? wenn du frist gesetzt hast, musst du diese frist abwarten, wenn dann keine reaktion kommt, musst du nachfrist setzen. bis dahin kannst du den schaden selbst aufnehmen oder aufnehmen lassen.
     
  9. SvenW

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    IMHO ist jeder für sein Gewerk verantwortlich und alle Folgen verantwortlich. Beim Maler wird ja auch nicht verlangt, daß der Teppichleger den Boden abdeckt. Wenn ich weiß das ich rumsaue ist es mein Job vorher abzudecken, wenn ich dafür zusätzlich Geld haben will muß ich das eben ins Angebot schreiben. Will der AG das nicht zahlen und auch nicht abdecken, muß ich ihn darauf hinweise, das rumgesaut wird. Danach ist es seine Entscheidung und wenn er sagt: Mach mal, dann ist er für die Flecken verantwortlich. Wenn z.B. der Installateur nachträglich im Bad was aufstemmen muß, darf man doch wohl erwarten, daß er die Bodenfliesen schützt. Beim Rohbau wo man den Dreck einfach wegfegt und Kratzer nicht stören sieht es anders aus.
     
  10. Markul

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    Wie ist jetzt der aktuelle Stand??
     
  11. #31 Markus79, 07.09.2012
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    Abgesehen von Vorschriften und Verträgen sollte jeder Handwerker Schäden vermeiden z.B. Selber oder dem Richtigen Mitteilen das etwas z.B. abgedeckt werden muss.

    Ein Gipser hat zu wissen das er wenn nicht alles richtig abgedeckt ist Schäden verursachen kann.
    Also hat der Gipser einen Fehler gemacht. Leider zählen heute nur Gesetze und Verträge und nicht der Menschenverstand.

    MFG Markus
     
  12. Neutal

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    Fakt ist, das jedes Gewerk seine Arbeit bis zur Abnahme schützen muß. Klar ist der sorglose umgang mit fremden Eigentum schlimm, aber jeder auf dem Bau weiß wie es aussieht wenn die Putzer da waren. Mündliche absprachen gibt es viele, im Vertrag stehen sie nur leider so gut wie nie. Ich habe zum Beispiel noch nicht einen Treppenbauer erlebt der nicht seine Treppe akribisch einpackt und abklebt. Schutz empfindlicher Gegenstände ist leider nicht selbstverständlich und muß leider auch seperat beauftragt werden. Wer auch immer die Überwachung der Arbeiten übernommen hat, hätte hier rechtzeitig einschreiten müssen.
    So ärgerlich wie es auch ist. Ich glaube kaum das man hier wirklich weiterkommt. Der Schmutz bei Putzarbeiten ist bekannt. Jeder Handwerker bringt alles in Sicherheit sobald der Putzer vorfährt. Hier hätte man sich vergewissern müssen, das auch alles geschutzt ist.
     
  13. uban

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    tja, da hätte der Bauherr nicht dem beteiligten Architekten vertrauen sollen (auf dessen Rat die empfindlichen FB vor dem Verputzen eingebaut wurden und der auch nicht auf den zusätzlichen Schutz der FB hingewiesen hat).
    Andererseits ist der Bauherr nicht selber Schuld? Hätte er die FB durch eine Fachfirma einbauen lassen so könnte er sich jetzt gemütlich nach hinten lehnen....
     
  14. H.PF

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    @ Flocke: Ja, Gewerke müssen ihr Gewerk bis zur Abnahme schützen.

    ABER!!! Wenn man den Beschädiger nachweisen kann muß der Beschädiger den Schaden übernehmen!

    Rechtsanwalt an die Front, Firma direkt an die Kandare nehmen. SOWAS ist keine Art, sowas grenzt an vorsätzliche Sachbeschädigung!

    Ob die da nur ihr Handwerkszeug ablegen an Stellen, wo sie vorher den Schutz entfernt haben oder ob sie da mit der Sprayflasche vorbei gehen und drüber sprühen ist doch egal...

    DIE haben den Schaden verursacht, mit welcher Begründung sollten sie ihn nicht ersetzen? Sie sind verwarnt worden, sie sind drauf hingewiesen worden, ich würd da gar nicht lang fackeln und das direkt an meinen RA übergeben.

    Ich ärger mich doch nicht mit solchen Idioten rum, dafür habe ich keine Zeit...
     
  15. Lukas

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    Das ist nach VOB so. Mir wäre das Äquivalent im BGB, welches nämlich sonst gelten dürfte, unbekannt.
    Daß Hirn scheinbar extra kostet und nicht vorauszusetzen ist, ist leider so, warum das so ist, weiß ich nicht.

    Gruß Lukas
     
  16. Ginger

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    Aktueller Stand: Frist der Putzerfirma läuft Montag ab...wir warten auf Rückantwort der Putzerfirma und auf Rückkunft des Architekten.

    Nochmals: Selbst wenn die Fensterbänke anderweitig eingebaut und geschützt worden wären, hätten die Putzer (wie geschehen) den Schutz zu früh entfernt und die Schäden versacht.
    Wir haben nachgesehen, der Architekt hat die Vorbereitungen der Putzarbeiten (Eckkanten, Bodenabdeckung, Abklebung Fenster) Bänke vor Beginn der Putzarbeiten noch gesehen, erst war ja Schutz drauf wurde aber zu früh entfernt und es fanden Arbeiten anschließend ohne Schutz statt (ich weiß nicht, wie oft ich das noch erwähnen soll), wir haben das moniert (bei der beauftragten Firma), als kein Schutz mehr drauf war....was soll man als Bauherr machen? Die Putzer von der Baustelle verweisen? Die lachen einen doch aus....
     
Thema: Dringend: Fensterbänke beschädigt durch Ausführung Innenputz - Wie vorgehen?
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