Duschablauf undicht / feuchte Nachbarwand

Diskutiere Duschablauf undicht / feuchte Nachbarwand im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Mitglieder, wir wohnen seit 2018 in einer Eigentumswohnung (Erstbezug), Unser Nachbar hat eine feuchte Stelle seit die Wohnanlage bewohnt...

  1. #1 AkiraFdb, 09.07.2022
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    Liebe Mitglieder, wir wohnen seit 2018 in einer Eigentumswohnung (Erstbezug), Unser Nachbar hat eine feuchte Stelle seit die Wohnanlage bewohnt wird an seiner Wand, gegenüber liegend ist unser Duschablauf, das Bauunternehmen hat anfangs den Wasserschaden auf ein falsches Lüften und Wäsche aufhängen geschoben, nun sind wir schlauer und es kommt von einer nicht ordnungsgemäß abgedichteten Dusche.

    Da der Wandablauf von Vigour damals ein Sonderwunsch war und nicht im Standard dabei war habe ich nun Gewährleistungsanspruch gegenüber den verarbeiten und der Bauunternehmer möchte sich raushalten.

    Der Fliesenleger hat auf seinem Angebot eine Position stehen „Dusche Ablauf eindichten“ und die Sanitärfirma hat eine Position „Einbau Duschablauf“

    Nach mehreren Reklamationen und Terminen mit Sanitär und Fliesenleger wurde von der Sanitärfirma nun Silikon unter den Rahmen gespritzt, nun fließt kein Wasser mehr zur Nachbarwand, hierbei handelt es sich aber nur um eine provisorische Lösung.
    Nach mehreren Schreiben und auch einer letzten Nachfristsetzung reagiert keiner der beiden Firmen, nur telefonisch bekomme ich die Auskunft dass sie dafür nicht verantwortlich sind.

    Wie würdet ihr hier weiter vorgehen, da wir in einer zwei Zimmer Wohnung mit nur einem Badezimmer und einer Dusche ohne Badewanne leben sind wir darauf angewiesen.
    Deshalb ist ein komplettes Öffnen der Dusche und entfernen der Fliesen problematisch.

    Unser Hausverwalter sagt ich bin für den Wasserschaden verantwortlich und erst mal der Ansprechpartner gegenüber unserem Nachbarn, und ich müsste gegenüber den Firmen meine Gewährleistungsansprüche geltend machen.

    Wie ist es möglich nachzuweisen wer hier verantwortlich ist?
    Würde ihr hier einen Anwalt hinzuziehen?
    Oder selbst einen sachverständigen beauftragen, welcher den Verursacher ermittelt und anschließend die Kosten in Rechnung stellen, gegebenfalls einzuklagen falls diese nicht übernommen werden?

    Die Trocknung der Nachbarwand hat vorerst die Hausverwaltung organisiert und auch die Rechnung wurde von der Eigentümergemeinschaft übernommen, die Nachbarwand ist aber jetzt aktuell ohne Putz.
    Auch diese soll durch mich beziehungsweise durch den Verursacher instandgesetzt werden.
    Anbei ein Bild vom Wandablauf.

    Selbstverständlich möchte ich, dass die Dusche dauerhaft dicht ist und ordnungsgemäß der Mangel behoben wird.

    Besten Dank im Voraus für eure Hilfe

    Viele Grüße
     

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  2. #2 Fred Astair, 09.07.2022
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    An wen hast Du die Mehrkosten für den Sonderwunsch bezahlt?
     
  3. #3 AkiraFdb, 09.07.2022
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    Die Sonderwünsche wurden an das jeweilige Gewerk, anbei Bilder der Rechnungen falls dies hilft. Problem für mich ist auch nachzuweisen dass die Abdichtung nicht korrekt ist…hierzu müsste ja das Bad aufgemacht werden und wäre nicht nutzbar.
     

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  4. #4 Fred Astair, 10.07.2022
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    Damit hast Du die Planungs- und Werkverantwortung des GU ausgehebelt. Er kann sich entspannt zurücklehnen.
    Der Sani und der Fliseur sind Deine Adressaten der Mängelanzeige.
    Was hat sich eigentlich für den Fliseur geändert? War vom GU keine bodengleiche Dusche geplant?
    Natürlich muss zur Mangelbeseitigung der Boden und ein Teil der Wand geöffnet werden und Du musst es ertragen.
     
  5. #5 AkiraFdb, 10.07.2022
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    Danke für die Antwort.
    Ursprünglich war eine flache Duschwanne geplant.

    Könnt ihr mir noch sagen ob nachfolgende Vorgehensweise in Ordnung ist.

    Mangel bei beiden Verarbeiter anzeigen da unklar ist wer wirklich schuld ist.
    Nach circa 2-3 Wochen noch mal erinnern, danach noch mal eine Nachfrist setzen von 14 Tagen.
    Sollte dann keine Reaktion eintreten selbstständig einen sachverständigen beauftragen der die genaue Ursache ermittelt.

    Danach die Mängelbeseitigung veranlassen oder nochmal den verantwortlichen Verarbeiter mit der Mängelbeseitigung beauftragen?

    Im Anschluss, sollte wieder keine Reaktion und keine letzte Nachfrist wirken, selbst die Reparatur beauftragen und in Rechnung stellen.

    ODER

    Muss mein Nachbar erst mal mir nachweisen dass ich verantwortlich bin und er einen Sachverständigen beauftragen der die Ursache herausfindet?
     
  6. #6 Fred Astair, 10.07.2022
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    Dein ggw. Stand ist der, dass Du einem oder beiden Unternehmen einen fehlerhaften Einbau oder die Verwendung fehlerhaften Materials nachweisen musst, um wirksam eine Mängelbeseitigung zu fordern. Dazu hast Du je nach Vertragsgestaltung nur 4 oder 5 Jahre ab Abnahme Zeit.
    Das zu beurteilen solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen und davon Dein weiteres Vorgehen abhängig machen.
    Hast Du noch viel Zeit, kannst Du erstmal wie beschrieben vorgehen, um den Ball flachzuhalten. Den SV bezahlst nämlich Du.
    Droht Fristverstreichung müsstest Du sofort den Verschuldensnachweis führen und da Du das nicht selbst kannst einen SV beauftragen, der mit Sicherheit eine Bauteilöffnung machen muss, denn Röntgenaugen hat der auch nicht. Richte Dich dann schonmal auf eine längere duschfreie Zeit ein.
    Das wäre natürlich auch eine Herangehensweise, die ich aber höchstens dann in Erwägung ziehen würde, wenn mir noch weitere mögliche Feuchtigkeitsquellen einfielen.
    Darüberhinaus ist das die sicherste Methode, dauerhaft den Hausfrieden zu vergiften.
     
  7. #7 AkiraFdb, 10.07.2022
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    Vielen Dank @Fred Astair für das rasche Antworten.
    Wie verfahre ich, falls bei der Ursachenforschung eine der Fliesen kaputt geht, leider habe ich die Ausführung im Duschbereich nicht mehr als Ersatz und falls es diese nicht mehr zu beschaffen gibt.
    Muss ich damit leben dass mittendrin ein anderes Modell eingebaut wird, oder ist der Schuldige dann Verantwortlich hierfür und muss den kompletten Duschbereich neu fliesen?
     
  8. #8 Fred Astair, 10.07.2022
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    Das ist eine Frage, die im Nachgang und notfalls juristisch zu klären ist.
    Nicht alle Eventualitäten sind im "Handbuch des Lebens" ausführlich geregelt. Wäre auch langweilig...

    Es fängt ja schon damit an, wer der "Schuldige" ist: Der SV, der von Dir beauftragte Handwerker für die Bauteilöffnung, der fünf Jahre später zur Mangelbeseitigung verurteilte Erstpfuscher oder wer?
     
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  9. #9 simon84, 10.07.2022
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    Die Meinung vertrete ich hier auch. Mir wäre es völlig egal ob mein Nachbar selber, ein SHK oder ein Fliesenleger einen Wasserschaden bei mir verursacht haben. Mein rechtlicher Ansprechpartner ist doch erstmal der eigentümer der Wohnung die den Schaden Augenscheinlich verursacht. Alles weitere kann der selber ermitteln nachdem er mir die Kosten für die Behebung der Auswirkungen seines Wasserschaden ersetzt hat.
     
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  10. #10 AkiraFdb, 10.07.2022
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    Nachdem der Sanitärler vor Ort war hat er Silikon hinter den Rahmen gespritzt, nach der Trocknung der Nachbarwand wurde diese danach nie wieder nass.
    Die Sanitärfirma sagte das trotzdem die Abdichtung nicht in Ordnung sei, auch ohne Silikon sollte das Wasser auf die Abdichtungsebene laufen.

    Wer ist eurer Meinung nach für das anbringen des Silikons hinter dem aufgesetzten Rahmen (wie im Bild rot markiert) verantwortlich?

    Könnte es auch nur daran liegen oder meint ihr das zwingend die Abdichtung unter den Fliesen defekt ist oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt.

    Der Wasserschaden war sehr gering, über drei Jahre nur eine kleine feuchte Stelle, welche stets gleich war ohne größere Schwankungen. Daher sind beim täglichen duschen wahrscheinlich nur wenige Tropfen immer Richtung Nachbarwand rüber gelaufen.
     

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  11. #11 Fred Astair, 10.07.2022
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    Nach einem kleinen Schaden sieht das Foto nicht aus.
    Auch ohne den optischen Fugenfüller Silikon hätte nichts in die Decke oder Wand laufen dürfen. Für die Abdichtung dürfte der Fliesenleger zuständig gewesen sein.
    Was jetzt gemacht wurde ist reine Kosmetik und keine Mangelbeseitigung.
     
  12. #12 AkiraFdb, 10.07.2022
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    Danke, dann werde ich das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und jemanden beauftragen wenn keine Mängelbeseitigung durch den Fliesenleger erfolgt.
     
  13. #13 AkiraFdb, 27.02.2023
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    Hallo zusammen, mittlerweile wurde die Nachbarwand professionell instandgesetzt. Die Versicherung ist hier für aufgekommen, welche Regressansprüche sowihl an sanitär wie auch Fliesenleger gestellt hat, beide haben abgewiesen und sagen sie sind nicht hierfür zuständig.
    Der Bauträger hält sich auch raus und behauptet, das ist eine Sondervereinbarung zwischen mir und der ausführende Firma, was so allerdings nicht stimmt. Ich habe das Gewerk nicht beim schlüsselfertigen Kauf rausnehmen lassen, mit der Sanitärfirma wurde lediglich ein Mehrpreis für Sonderausstattung vereinbart.
    Ist aus eurer Sicht mein Ansprechpartner der BU oder die ausführende Firma?
    Ich würde hier einen letzten Versuch wagen, bevor ich einen Anwalt einschalte.

    Viele Grüße und besten Dank im Voraus
     
  14. #14 petra345, 27.02.2023
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    Ich selbst halte vor Anwälten einen noch größeren Abstand als vor Gutachtern.

    Ich würde dem Handwerker eine realistische Frist von 2 bis max 4 Wochen zur Schadensbeseitigung setzen und mit dem Anwalt zunächst nur drohen. Brief mit FAX oder Einwurf in seinem Briefkasten unter Zeugen, die auch den Inhalt kennen müssen, halte ich für besser als Einschreiben oder Zustellung durch den Gerichtsvollzieher für ca. 10 €.

    Der Anwalt ist letztlich nur eine teuere Schreibmaschine und wird als erstes einen bösen Brief an die Handwerker schreiben und ein Gutachten von einem vereidigten Gutachter fordern. Denn er hat vom Sachverhalt keine Ahnung. Adressen von Gutachtern bekommt man von der Handwerkskammer. Der muß dann ggf. gegen seinen Kollegen in der gleichen Innung ein Gutachten erstellen. Das ist für ihn ein Problem und hat bestimmt Einfluß auf das Gutachten.

    Besser ist da ein Gutachter aus einem benachbarten Bezirk/Bundesland.

    Ich bin ziemlich sicher, der Gutachter wird die Wand öffnen und wenig bis nichts von der heute üblichen Abdichtung vorfinden.

    Für die nächsten Wochen und Monate ist Waschlappen angesagt.
    .
     
  15. #15 AkiraFdb, 27.02.2023
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    @petra345 danke für die schnelle Antwort, die Handwerker haben bereits eine Mängelanzeige bekommen und auch eine Nachfrist gesetzt bekommen. Lediglich war Sanitär und Fliesen Firma einmal vor Ort und haben gesagt, dass dies nicht ihre Arbeiten betrifft. Wäre hier nicht besser, direkt an den Bauunternehmer zu treten oder ist dieser aufgrund von Sonderausstattung nicht mehr mein Ansprechpartner? Nachdem die Versicherung Regressansprüche gestellt hatte, bekam ich von der Sanitärfirma noch eine Rechnung über 500 € für die Begutachtung und da Silikon hinter den Ablauf gespritzt wurde, dieser habe ich widersprochen allerdings ohne Wirkung bzw. ohne eine Stornorechnung zu erhalten.
     
  16. #16 AkiraFdb, 27.02.2023
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    Zur Info, dies schrieb das Bauunternehmen bei dem schlüsselfertig gekauft wurde.

    „Nachdem es sich bei dem Wandablauf um einen Sonderwunsch handelt, der weder von uns verkauft noch beauftragt wurde, sehen wir die Angelegenheit für uns als erledigt an. Weitere Schritte werden von uns diesbezüglich nicht veranlasst.“
     
  17. #17 petra345, 01.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.03.2023
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    Wichtig ist, daß der Zugang der Mängelrüge beweisbar festgehalten ist. Deswegen FAX.
    Außerdem braucht man sofort ein gebundenes Buch, in dem alle Vorgänge dazu mit Datum und Inhalt der Gespräche, möglichst mit wörtlicher Wiedergabe, festgehalten werden. Schulheft reicht.

    Wenn die Firmen jetzt schon widersprechen geht die Suche nach dem Vereidigten Gutachter sofort los, der möglichst nicht ein Kollege der Firmen ist.

    Nach erfolglosem Fristablauf muß der Anwalt ins Spiel kommen. Er wird wissen, ob man auch gegen den Bauträger vorgeht. Er sollte e s zumindest. Täuscht er sich, weil er keine Ahnung hat oder aus anderen Gründen, wird die Klage gegen den Bauträger kostenpflichtig abgewiesen und Du bezahlst seinen Fehler, die Gerichtskosten, den gegnerischen Anwalt und das Honorar deines Anwaltes dazu. Auch aus diesen Gründen, meide ich Anwälte.

    Es ist dann schon schön, wenn ein Gutachten vorliegt. Auf jeden Fall braucht er eines vor Gericht. Seine blauen Augen werden nicht reichen, denn die Firmen haben bestimmt einen Gutachter, der ihnen eine völlig "fehlerfreie Arbeit" bescheinigt.

    Hätten die Firmen eine der vielen kostenlosen Veranstaltungen von Sopro, Weber oder andere Firmen in den letzten 5 bis 10 Jahren besucht, hätten sie gewußt, wie man so eine Anlage richtig abdichtet.

    Selbst bei einem Stundensatz von 100 € sind die 500 lediglich das verbreiten einer Panik. Dort ist sicher nicht detailiert aufgeführt, wie sich die 500 € zusammensetzen. Das muß man aber immer nachprüfen und fordern können. Der Widerspruch mit FAX und Brief ist völlig ausreichend. Die werden keine Bestätigung schicken.

    .
     
  18. #18 petra345, 01.03.2023
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    Die heutigen Abdichtungen erfordern eine Abdichtung der gesamten Wand bis zum höchsten Wasseraustritt, also dem Duschkopf.

    Ablauf eindichten reicht nicht!!

    Der Fliesenleger hätte Bedenken gegen diesen Auftrag schriftlich anmelden müssen.
    .
     
  19. #19 petra345, 02.03.2023
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    Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommen sollte, daß bei der Erstellung der Dusche bereits die heutigen Anforderungen gültig waren, könnte auch der Bauträger in die Pflicht kommen. Denn die Wand der Dusche muß zumindest heute, bis zum obersten Wasseraustritt abgedichtet werden. Das hätte der Bauträger dann in jedem Fall anordnen müssen.

    Ich bin sehr sicher, daß hinter den Fliesen keinerlei Abdichtung eingebaut wurde.

    Ich bin mir auch sicher, daß kein Schneidschutz an den Stellen eingebaut wurde, wo immer mal wieder das Silicon ausgetauscht , also herausgeschnitten, wird.

    Da sollte der Gutachter darauf achten, aber auch darauf hinweisen, ab wann dies eine allgemeine REgel der Technik wurde.
     
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