Eigentümer zum Grundstücksverkauf zwingen

Diskutiere Eigentümer zum Grundstücksverkauf zwingen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Vorab: Wir wohnen neben einem Feld, welches nächstes Jahr als Baugebiet erschlossen werden soll. Auf der anderen Seite, direkt...

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  1. #1 Chapelou, 30.06.2023
    Chapelou

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    Hallo zusammen,

    Vorab: Wir wohnen neben einem Feld, welches nächstes Jahr als Baugebiet erschlossen werden soll. Auf der anderen Seite, direkt entlang unseres Grundstücks und als einziger Nachbar in unserer Straße befindet sich ein großes, unbebautes Grundstück. Der Eigentümer besitzt es bereits sehr lange und hat laut eigener Angabe auch nicht vor, es die nächste Zeit zu bebauen. Problem ist, dass er es aber auch nicht verkaufen will.
    Da ich aus meinem Elternhaus ausziehen und selbst bauen möchte, würde es sich anbieten es auf besagtem Nachbargrundstück zu tun (würde mit unserem Grundstück eine ideale Einheit bilden).

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, den Besitzer notfalls zum Verkauf zu zwingen (z.B. Schließen bestehender Baulücken im Vorfeld des entstehenden Baugebiets; Ausübung eines evtl. bestehenden latenten Bauzwangs etc.)?

    Wäre über jede Hilfe sehr dankbar!
     
  2. #2 Blackpiazza, 30.06.2023
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    Ja biete ihm soviel Geld daß er nicht ablehnen kann .
     
  3. #3 Chapelou, 30.06.2023
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    Auch das hätte ich schon versucht, mit einem Preis weit über Marktpreis. Ihm geht´s ums Prinzip, haben ist haben... naja.
     
  4. #4 Blackpiazza, 30.06.2023
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    Dann bleibt nur zu hoffen das er schon älter ist und die Erben verkaufswillig sind
     
  5. #5 driver55, 01.07.2023
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    Gibt’s da auch Zahlen zu?
     
  6. #6 ichweisnix, 01.07.2023
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    Das geht Gottseidank nicht.
     
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  7. Dimeto

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    Mir fallen einige Möglichkeiten ein, jedoch sind sie entweder illegal oder sie nützen Dir nichts.
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist das Neubaugebiet bereits beschlossen, so dass die Gemeinde keine ausreichenden Gründe für die Anordnung eines Baugebotes (§176 BauGB) finden wird, da es einen schweren Eingriff in das Eigentumsrecht (Art. 14 GG) darstellt. Und selbst wenn es Dir gelänge, eine Mehrheit im Gemeinderat zu einem Baugebot zu überreden und dieses rechtskräftig würde, nützte es Dir nichts, da das Grundstück dann allenfalls der Gemeinde zufiele, sie es Dir aber nicht verkaufen könnte (§176 Abs. 4 BauGB).
    Es gibt einige öffentlich-rechtliche Regelungen, die de facto einen Bauzwang bewirken könnten, die aber wie das Baugebot bestimmte Bedingungen voraussetzen und wegen der strengen und aufwendigen Verfahrensregeln in der Praxis fast nie zur Anwendung kommen.
    Und dann könnte es noch zivilrechtliche Vereinbarungen geben, die einen Eigentümer zum Bauen verpflichten. Das halte ich hier aber für ausgeschlossen, da der Nachbar schon "sehr lange" Eigentümer ist.
     
  8. #8 petra345, 01.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2023
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    Grundstücke in guter Lage sind die beste Kapitalanlage!! Sie sind noch besser als Aktien, meinte der Prof. in der Vorlesung über Geldanlage.

    Es ist mit diesen Überlegungen, schon eine gewisse Chuzpe, hier Ratschläge zu erbitten, um den Nachbarn zum Verkauf zu zwingen.
    Aber solche Beispiele gab es schon bei König David, als er die schöne Frau eines seiner Soldaten entdeckte.

    ES gibt immer noch, auch das zehnte Gebot.
     
  9. #9 nordanney, 01.07.2023
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    Nein, nein und noch einmal nein.

    Dreh das ganz mal um und stell Dir jemanden vor, dem Dein Haus gefällt und sagt: Jetzt zwinge ich einfach @Chapelou, mir das Haus zu verkaufen. Völlig egal, dass er/sie dann mit drei Kindern auf der Straße steht.

    Vgl. Artikel 17 der Europäischen Grundrechte bzw. Artikel 14 Grundgesetz.
     
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  10. #10 simon84, 01.07.2023
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