Eindeckung Flachdach - 16 Grad

Diskutiere Eindeckung Flachdach - 16 Grad im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, kann mir hier jemand sagen, welche Vorschriften bei der Eindeckung eines Flachdachpfannenziegel auf einem Dach mit nur 16 Grad Neigung...

  1. #1 pimpi99, 08.05.2013
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    Hallo,

    kann mir hier jemand sagen, welche Vorschriften bei der Eindeckung eines
    Flachdachpfannenziegel auf einem Dach mit nur 16 Grad Neigung beachtet werden müssen?

    Mir geht es insbesondere um die Klammerung sowie die Unterbahn ?

    Vielen Dank für Hinweise
     
  2. Neutal

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    Die Eindeckung eines Daches mit nur 16° Dachneigung ist entgegen den Dachdeckerrichtlinien. Mit einem Unterdach aus einer Folie kommen Sie hier nicht weiter. Es ist ein wasserdichtes Unterdach erforderlich
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2013
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    Dazu müsste erstmal geklärt werden, ob es "nur" um die Regeldachneigungsunterschreitung oder um weitere Anforderungen an das Dach geht.
    Das kann dann bis zum wasserdichten Unterdach gehen.
     
  4. #4 Thomas B, 08.05.2013
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    Ich meine aber auch -ganz unabhängig von irgendwelchen Regelwerken!- daß man gucken sollte welche Dacheindeckung zu welchem Dach paßt. Ein sehr flach geneigtes Dach (hier 16°) "verträgt" mE keine Dachziegel. Da gehört, passend zur Dachneigung eine andere Dachdeckung her.
     
  5. #5 NixPlan, 08.05.2013
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    Zudem schreiben die Hersteller von Dachsteinen idr vor welche maßnahmen bei welchem Stein und welcher Neigung erforderlich sind. -> erstmal nachlesen
     
  6. Neutal

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    @NixPlan: Was die Hersteller wollen ist das eine Kapitel. Meistens ist es erstmal verkaufen. Auschlaggebend aber sind die Regelwerke. Hersteller geht Pleite oder Firma wird verkauft. Na? Wer wird wohl haften?
     
  7. #7 Tarunio, 08.05.2013
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    Das ja keine Firma die von heut auf morgen pleite geht die dieses Dach anbietet, laut Gutachter bis 10 ° DN Ziegel möglich mit 3 Verfalzungen auch ohne Wasserdichtes Unterdach ! Aber es ist zu empfehlen Also kannst du diesen Ziegel bei 16 ° Decken und eine Unterdeckung machen
     
  8. #8 NixPlan, 09.05.2013
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    @ flocke, es gibt solche und solche. Die am häufigsten verbaut werden haben auch detaillierte angaben zu der deckung, da sie auch eine gewisse gewährleistung übernehmen, und wenn ich mir die richtlinien von z.b. BRA** anschaue, dann seh ich ganz genau was ich bei 15° tun muß.
    Wenn ich meine ziegel vom nachbarn kaufe weil der meint mit seinem brennofen kann er herstellen was man will dann hab ich eh ganz andere probleme.
     
  9. #9 NixPlan, 09.05.2013
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    und bei 16° wir wohl bei allen stehen: regensicheres, bzw wasserdichtes unterdach.
     
  10. #10 NixPlan, 09.05.2013
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    herstellerrichtlinien sind ersteinmal eine grundvorraussetzung, dann kann man sich immernoch im Forum hier erkundigen was das wirklich soll oder ob das richtig ist.

    Nun kannste mich belehren oder sonstwas, aber 1. meinungfindung sind mal herstellerrichtlinien!
     
  11. H.PF

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    Nein, erste Meinungsfindung sind die FACHregeln. DIE entscheiden drüber ob ein Werk Mängelfrei ist oder nicht.

    Wenn die Herstellerrichtlinien davon abweisen sollte man den Kunden tunlichst darüber informieren...


    Geht das nämlich in die Hose hängt man am Fliegenfänger!
     
  12. #12 tobiasa, 09.05.2013
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  13. Neutal

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    @NixPlan: Das hat nun wirklich nichts mit Belehrung zu tun. Immer mehr Hersteller, egal von welchen Baustoffen, geben eigene Verarbeitungsrichtlinien heraus. Im Zweifel wird man sich aber immer an den gültigen Regelwerken orientieren. In vielen Fällen wo nach Herstellerangaben und freigaben gebaut wurde standen im Schadensfall die Handwerker plötzlich sehr alleine da. In der VOB steht auch das nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten ist. Dieses Thema wird nicht erst seit gestern in diversen Arbeitskreisen diskutiert.
    Die Herstellerangaben sind in Zeiten der AG nicht mehr viel Wert. Viele große Firmen werden zusammengefasst oder aufgekauft
     
  14. #14 Gast360547, 10.05.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    unglaublich!! Werden den Studenten von den Dozenten nur noch Werbeplakate übermittelt????

    ARdT sind die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks und nicht due Wunschvorstellungen einzelner Hersteller!!!!!

    Und nicht der Hersteller entscheidet verifizierbar über die Regeldachneigung seines Produktes, sondern die Fachregel gem. der Kriterien, die z. B. im Bereich der Falze, hier der Art der Entwässerung, die Regensicherheit bringt.
    Wenn es Hersteller gibt, die ein sog. 7° Dach anbieten, dann sollte der Verarbeiter tunlichst wirksam Bedenken gegen diese Art der Ausführung anmelden. Im Schadenfall wird er andernfalls umfänglich haften. Schade nur, dass der Planer, hier der Architekt, in den meisten Fällen eine Mitverantwortung tragen müsste, diese aber sofort mit dem Hinweis auf die nicht erfolgte Bedenkenanmeldung durch den AN abzuwürgen versucht (und leider damit zu häufig durchkommt).

    Also, lieber Stundent der Architektur: es geht hier nicht um Design, es geht um Technik. Und eben die scheint Ihnen nicht mehr vermittelt zu werden, bzw. nur noch herstellerbeieinträchtigt.
    Und bevor Sie hier sich dermaßen weit aus dem Fenster lehnen, lieber einfach mal die Klappe halten und sich vorhher VERBINDLICH schlau machen, bevor Sie einen Bauherren in die Grütze jagen.

    Sorry, da kann man schon mal deutlicher werden müssen, denn offenbar hört die Mähr der Wichtigkeit der Herstellerangaben bei bewährten Produkten nicht auf :(

    Grüße

    stefan ibold
     
  15. Neutal

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    :bef1003:
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 10.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Zur Ergänzung und Erläuterung:

    Die aRdT (das sind die Normen und die Fachregeln) bilden das ab, was die grosse Mehrheit der Fachleute als Mindeststandard erachtet.

    Die Herstellerrichtlinien beinhalten das, was der Hersteller seinem Produkt -sagen wir mal- zutraut. Das ist dann oft der so genannte Stand der Technik.
    Der Stand der Technik eilt oft den aRdT voraus. Manchmal stellt sich heraus (wenn sich genug Mutige gefunden haben, nach dem Stand und nicht den Fachregeln zu bauen) dass die Fachregeln auf den Stand der Technik fortgeschrieben werden kann oder muss.
    Es gibt aber auch genug Fälle, in denen die Fachwelt nach ein paar Jahren feststellt, dass der Stand der Technik nicht so dauerhaft war wie es eine Konstruktion nach den aRdT gewesen wäre.
    Dann wird der Stand der Technik nicht aRdT.

    Da diese Praxiserfahrung trotz aller PC-Sims und Forschungen eben auf den Baustellen gesammelt wird, ist der Bauherr (und die Baufrau) darüber aufzuklären, dass er/sie zum Versuchskaninchen wird eben auch mit der Chance auf mieseres als gehofft.
     
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