Einfriedung maximale Höhe zur "Oberkante der nächstgelegenen Verkehrsfläche"

Diskutiere Einfriedung maximale Höhe zur "Oberkante der nächstgelegenen Verkehrsfläche" im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, wir haben unser Haus 2023 fertiggestellt - und stellen nun fest, dass die verkehrsberuhigte Strasse leider eher einer...

  1. SKa

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    Hallo liebe Bauexperten,

    wir haben unser Haus 2023 fertiggestellt - und stellen nun fest, dass die verkehrsberuhigte Strasse leider eher einer Autobahn ähnelt:) Daher plane ich nun - was ich eigentlich nie wollte - eine Mauer vorm Haus. Ursprünglich war nur eine Hecke vorgesehen, aber ich denke, sie wird den Zweck nicht ganz erfüllen, insbesondere die Laufgeräusche von Fahrzeugen auf dem Pflaster abzufangen (kein glatter Teer, da ja eigentlich verkehrsberuhigt gestaltet).

    Lt. Bebauungsplan dürfen Einfriedungen bis 1,20 m Höhe zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Soweit so gut. "Bezugsgröße ist die Oberkante der angrenzenden Verkehrsfläche". Trotz intensiver Internetrecherche kann ich nicht herausfinden, wie dieser Bezugspunkt ermittelt wird.

    Die sehr breite Verkehrsfläche (Straße, Fußgängerbereich kombiniert - als Spielstrasse) ist leicht geneigt, unser Haus liegt minimal unterhalb des Straßenniveaus (Hanglage). Der Hang läuft Nord-Süd. Die Straße liegt oberhalb unseres Hause an der Nordseite.

    Damit eine Lärmschutzfunktion gegeben ist, würde ich natürlich gerne etwas über 1,20 m bauen und natürlich auch zusätzlich mit Hecken/Sträuchern arbeiten, um zusätzlich abzuschirmen und natürlich grün zu verschönern.

    Einige Nachbarn im Baugebiet haben (zum Sichtschutz) Zäune von 2 m Höhe errichtet zur Straße.

    Danke für Eure Hilfe - gibt es evt. eine Infoseite, wo man es nachlesen kann?

    Grüße
    Stephanie
     

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  2. SIL

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    Straßenausbauplan zum Teil sind die Höhen auch in Flächenplan, Grünplan etc enthalten,
    Das liegt an deiner Gemeinde entweder Scheitelpunkt Fahrbahn oder Gehweg ( Hochpunkt ), hier sind die Formulierungen unterschiedlich, du musst diesen Plan anfordern bei deinem zuständigen Amt.
    Die Bezugshöhen sind eingerahmt , auch hier ist es nicht einheitlich gestaltet von grün bis blau / rot etc gibt es alles.
     
  3. SKa

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    Screenshot 2024-01-23 at 08.56.14.png

    Danke für den Hinweis ! - Ich habe den Bebauungsplan (unser Baugrundstück mit orangem Pfeil markiert). Außer einer rot markierten Verkehrsfläche finde ich dort leider keinen Hinweis (das Baugebiet ist aus den 90ern). Vermutlich bezieht es sich auf den Strich, der direkt als Kennzeichnung des Fußgängerbereiches verlängert ist.

    Die Situation vor Ort ist interessant, weil alles am Hang liegt und die Strasse sowohl etwas Nord-Süd, als auch Ost-West abschüssig ist an der Stelle.

    Da muss ich wohl bei der Gemeinde nachfragen... was ich vermeiden wollte...schlafende Hunde wecken :)

    Es ist wirklich schade, dass die Bebauungspläne immer soviel Raum für Interpretation lassen.
     
  4. SIL

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    Da finden sich die Ausbauhöhen eher sehr selten , der Betreiber des Abwassernetzes , Tiefbauamt oder Zweckverband haben diese Angaben auch , mit viel Glück steht in der Satzung der Gemeinde auch etwas dazu - oft online gestellt, ist also nicht zwangsläufig das du direkt nachfragen musst, hast schonmal in deine Baugenehmigung geschaut ? Ansonsten errichte wie deine Nachbarn ....
     
  5. #5 Kriminelle, 23.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 23.01.2024
    Kriminelle

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    Eigentlich nicht. Sie sind nur für uns Laien sehr schwer zu akzeptieren, weil wir meist „mehr“ und „anderes“ wollen als vorgeschrieben.

    Bei uns stand der Bezugspunkt im BPlan und war ein Gullideckel. Auf den Cm wurde wohl aber nie geschaut, letztendlich gab es auch eine Baustrassenhöhe und eine Pflasterhöhe…
    Würde ich nicht, obwohl ich auch nicht glaube, dass irgendeiner vom Amt nachmessen wird.
    Also, so wie die Nachbarn übertreiben, würde ich es nicht machen. Ggf sind deren 2 Meter auch von der offiziellen Grundstücksgrenze etwas entfernt? Denn die 1,20 beziehen sich auf die Grenze. Wenn Du weiter in den Garten gehst, dann darfst Du höher. Entspricht vom Verhältnis so ungefähr wie die Bepflanzung an Nachbar-Grenze (ist meist im Nachbarrecht verankert). Du kannst also zur Straße hin eine Hecke pflanzen, 1,20 hoch, ein Meter breit, und daran dann eine ich sag mal 1,50 hohe Mauer setzen.
    Direkt an der Grenze würde ich höher als 130 nicht gehen, auch wenn keiner nachmessen wird.
     
    simon84 und Oehmi gefällt das.
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