"Eingeschossiger Erker"

Diskutiere "Eingeschossiger Erker" im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, auf folgender 3D-Darstellung seht ihr Erker, die 1,00 m vor die Fassade heraustreten. Die Erker sind < 5,00 m und pro Geschoss < 1/3 der...

  1. #1 Paul Metzger, 06.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 06.12.2022
    Paul Metzger

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    Hallo, auf folgender 3D-Darstellung seht ihr Erker, die 1,00 m vor die Fassade heraustreten. Die Erker sind < 5,00 m und pro Geschoss < 1/3 der Gebäudelänge. Auf dem ersten Blick könnten man die Erker durchaus auch als "eingeschossig" bezeichnen.
    -> Nach BayBO also vermutlich als "untergeordnetes Bauteil" einzustufen.

    [​IMG]

    Frage: Handelt es sich bei den dargestellten Erkern tatsächlich um "untergeordnete Bauteile/Erker", die nach BayBO keine Abstandsflächen werfen? Muss die Gesamtlänge der Erker pro Geschoss < 1/3 der Gebäudelänge oder pro Gebäudeseite betragen? Die Erker auf dem Bild überlappen sich teilweise und wie oben beschrieben, wird die Gesamtlänge der Erker von 1/3 der Gebäudelänge auf jedes Geschoss angewendet.

    Beispiel: Wenn eine Gebäudeseite (mit 3 Geschossen) eine Länge von 30 m hat dürfte die Gesamtlänge der Erker 1/3 der Gesamtlänge betragen (=10 m). D.h. 2 Erker á 5 m. Dürfen diese beiden Erker auf jedes der 3 Geschosse angewendet werden oder muss die Gesamtlänge der Erker pro Gebäudeseite 10 m betragen?

    Wie sieht es mit Balkonen aus? Auf folgender Darstellung geht hervor, dass die Maximallänge für Balkone ebenfalls pro Geschoss gilt und nicht pro Seite.

    [​IMG]
     

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