Elektriker will vollen Betrag direkt nach Rohinstallation

Diskutiere Elektriker will vollen Betrag direkt nach Rohinstallation im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Die Situation: Bau mit GU, Aufmusterung über dessen Elektriker. Dieser Elektriker stellt mir Rechnung über den kompletten Betrag (ca. 8000€) der...

  1. #1 HoisleBauer22, 11.05.2023
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    Die Situation: Bau mit GU, Aufmusterung über dessen Elektriker. Dieser Elektriker stellt mir Rechnung über den kompletten Betrag (ca. 8000€) der vereinbarten Leistungen/Materialien direkt nach Fertigstellung der Roh-Montage. Bisher wurden nur Kabel eingezogen und Hohldosen eingesetzt und verspachtelt. Es fehlt noch Montage/Endanschluss der Elektrik+Steckdosen+Schalter, Verteilerkasten inkl. Messungen, LAN-Messung und Patchen, Schalter+Timer Rolläden/Raffstores, Netzwerkschränkchen, Patchpanel…)

    Leider haben wir (ohne genau hin zu sehen) mit dem Angebot des Elektrikers den Satz unterschrieben "Beauftragte Leistungen werden nach Elektro Roh Montage berrechnet". Darauf beruft sich dieser nun. Wir fühlen uns jetzt ein wenig verschaukelt. Ist die Vorgehensweise so üblich bei Elektrikern? Wenn ich den vollen Betrag zahle, aber nur 1/3 der Leistung und Materialien erbracht wurde, habe ich keine Sicherheit, wenn der Elektriker Pleite geht...

    Ich kann leider nicht sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage der (Unter/Zusatz)Vertrag für die Aufmusterung mit dem Elektriker besteht. Im Angebot steht nichts, es gibt keine AGB online, die Firma hat keine Homepage.
     
  2. Alex88

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    Nein, bist du sicher, dass es sich um eine rechtlich einwandfreie Firma handelt?
    Bezahle die erbrachte Leistung (1/3) somit zeigst du deinen Zahlungswillen, den Rest je nach Fortschritt der Installation
    das ist leider kein Kriterium

    leider bewahrheitet es sich wieder einmal, Verträge sollte man fachkundig prüfen lassen
     
  3. artibi

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    Eher eine Frage für Juristen, aber ist das rechtens/erlaubt, so eine Klausel in den Vertrag zu schreiben?
     
  4. #4 klappradl, 11.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 11.05.2023
    klappradl

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    Deswegen unterschreibt man so was auch nicht.

    Siehe $641 BGB. Ganz so einfach ist die Sache wohl nicht, aber wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt, müsst ihr wohl zahlen. Als AGB wäre das unwirksam.
     
  5. #5 Fred Astair, 11.05.2023
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    Zumindest aber lesen, bevor man unterschreibt.
    In Deutschland gilt Vertragsfreiheit und wenn der Auftraggeber eine rechtsfähige Person ist, dann ist das halt so.
     
  6. #6 Gast 85175, 11.05.2023
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    Ich bin kein Jurist, aber wenn man den Spezialexperten dazu bringt, dass er irgendwas schreibt wie „das mache ich immer so, da hat sich noch nie wer beschwert…“, dann wird aus einer solchen Klausel gerne mal eine AGB und sowas in die AGBs zu schreiben ist im Streitfall mit sehr hohem Risiko verbunden, sowas hauen die Gerichte dann gerne weg. Aber wer es nicht aufs Gerichtsverfahren ankommen lassen will, der hat halt erstmal einen Vertrag unterschrieben in dem das so steht…

    Bei Leuten die auf kleinliche Einhaltung ulkiger Vertragsklauseln bestehen hilft es übrigens gut, wenn man dasselbe tut. Ich würde jetzt mal im ersten Step die Fotodokumentation und die Meßprotokolle der Erdungsanlage anfordern. Das hilft schon in gefühlten 90% der Fälle…
     
  7. #7 Fabian Weber, 11.05.2023
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    Ich denke Ihr baut mit GU, dann bezahlt der doch den Elektriker. Ihr zahlt ja nur den Aufpreis für die Sonderwünsche und das ja auch an den GU.
     
  8. #8 JohnBirlo, 11.05.2023
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    Da steht sogar explizit, dass erst NACH Abnahme zu zahlen ist. Insoweit könnte die Phrase vom Elektriker unwirksam sein


    Ja, aber nur soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt und das hätten wir hier mit §641 BGB.

    Ich bin aber auch kein Anwalt
     
  9. #9 nordanney, 11.05.2023
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    Ja, für den Standard.
    Aufpreise für Sonderwünsche ist korrekt, an GU nicht ==>
    Die Aufmusterung / Sonderwünsche gehen direkt an den Elektriker. Wobei ich es auch schwierig finde, bei einer Elektroinstallation komplett trennscharf die Leistungen zu bezahlen GU vs. Elektriker
     
  10. SvenvH

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    Mir kommt das mit den 8000€ etwas merkwürdig vor. Dafür bekommt man doch niemals die von dir aufgezählten Leistungen. Bist du dir sicher, dass die Rechnung nicht doch nur für die Rohinstallation ist?
     
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  11. #11 klappradl, 11.05.2023
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    Es gibt Einschränkungen im Vertragsrecht. Man darf keine rechtlichen Verbote aushebeln und auch keine Bestimmungen des Arbeitesrechts und auch nichts sittenwidriges vereinbaren. Eine Vereinbarung zur Vorkasse gehört da aber eher nicht dazu. Das darf man halt nicht unterzeichnen, wenn man das nicht will.
     
  12. #12 Gast 85175, 11.05.2023
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    Das ist halt wieder so ein laienhafte Formulierung „beauftragte Leistungen werden berechnet“… Ist das eine Vorauszahlung? Ist die Schlußzahlung noch vor der Abnahme fällig? Man weiß es alles nicht so genau, der der das geschrieben hat, weiß es vermutlich selbst nicht…
     
  13. #13 VollNormal, 11.05.2023
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    Berechnen kann er doch, sogar das, was er berechnet hat, in Rechnung stellen, die Frage ist aber, ob das auch zur Zahlung fällig ist.

    Grundsätzlich ist der Werklohn erst bei Fertigstellung des Werkes fällig. Abschlags- und/oder Vorauszahlungen können vereinbart werden. Ich vermute aber, dass eine entsprechende Vereinbarung mit diesem Satz nicht wirksam getroffen wurde.
     
  14. #14 Hercule, 11.05.2023
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    Vertrag ist Vertrag.
    Wenn die Arbeiten bis jetzt gut ausgeführt wurden würde ich der Firma einfach mal etwas Vertrauen entgegenbringen.
    8000 € ist ja auch nicht die Welt als das es einen Streit lohnen würde.
    Dann ists nämlich nicht selten vorbei mit der guten Arbeit.
     
  15. #15 Blackpiazza, 11.05.2023
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    Für dich sind 8000€ vlt nicht viel aber es gibt Leute die müssen da bisschen für arbeiten . Und dann ist bezahlt und der Elektriker verschwindet mit der Kohle soll's ja auch geben
     
  16. #16 Fabian Weber, 11.05.2023
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    Also ich bleibe dabei. Erstmal muss man doch schauen, ob man überhaupt einen direkten Vertrag mit dem Elektriker hat.

    Ich kenne es so, dass auch die zusätzlichen Wünsche, die den GU-Standard überschreiten über den GU abgerechnet werden.

    Alles andere wäre ja auch vollkommen dämlich, spätestens dann, wenn es zu Gewährleistungsfragen kommt.
     
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  17. #17 HoisleBauer22, 11.05.2023
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    Danke allerseits für die guten Überlegungen!

    Nun ja, mein GU-Bauleiter sagt, er würde mit dem Elektriker schon 20 Jahre zusammenarbeiten. Das ist vermutlich so ein Firmen-Konstrukt, wo ein Typ Kolonnen aus sonstwo beauftragt, die dann anreisen und bei einem Arbeiten. Aber bei GUs wohl nicht unüblich weil der Preisdruck so groß ist (oder das Gewinnstreben). Hatte ich bisher bei allen Gewerken bis auf eines. Firmen ohne Homepage, ausländische Mitarbeiter von denen der "Chef" leidlich deutsch kann. Wobei ich sagen muss: Die Qualität ist ordentlich, wenn man die kleineren vorhandenen Mängel rechtzeitig findet und diese auch behoben werden. Schon verrückt das ganze System.
     
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  18. #18 HoisleBauer22, 11.05.2023
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    Ein Angebot, das man bestätigt und unterzeichnet, ist doch eine Art Kaufvertrag, oder nicht?
     
  19. #19 Hercule, 11.05.2023
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    Wenn man sich ein Haus bauen "lässt", sind 8000 € quasi Trinkgeld im Vergleich zum Totalprojektpreis. Verrückte und oft übliche Kostenüberschreitungen gar nicht berücksichtigt.
     
  20. #20 Gast 85175, 11.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also für mich ist derartige Vorauskasse einfach nur ein Alarmzeichen, da stimmt ganz regelmäßig was mit dem AG oder dem AN nicht. Die Konstruktion mit dem GU der da aussen vor ist und nicht mit kassiert ist auch noch ungewöhnlich. Nicht alle dieser Fälle die so anfangen gehen schief, aber die Fälle die schief gehen fangen sehr oft so an. Meine Meinung.
     
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