Elektrische Leitungen - Ausbau Dachgeschoß mit Gaube und Altbestand

Diskutiere Elektrische Leitungen - Ausbau Dachgeschoß mit Gaube und Altbestand im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Experten, ich suche hier einen Ratschlag da ich mich von meinem "Bauleiter" nicht richtig oder vollständig beraten fühle; vlt. habe ich...

  1. #1 Hannes75, 08.12.2023
    Hannes75

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    Liebe Experten,
    ich suche hier einen Ratschlag da ich mich von meinem "Bauleiter" nicht richtig oder vollständig beraten fühle; vlt. habe ich auch Unrecht... wer weiß das schon.

    Kurz zum Umstand: Haus in NRW aus der 1965 Jahren, im Jahr 1992 saniert und DG ausgebaut mit 1 Dachfenster und 2 Gauben auf der anderen Dachseite. Haus ist 2,5 G und fällt laut Definition in GBK 1a; unter 7m unter 400m2 und unter 2 Wohneinheiten.

    Ich möchte jetzt die 2 Gauben verbinden und erweitern.
    Beim Öffnen der Bestandsdecke wurden natürlich auch Kabel sichtbar, diese sind stromführend, Coax und 12 Litzen Alarmanlagenkabel. Foto anbei; Am Ende kommt hier Dämmung 180mm rein/drauf, Dampfsperre, OSB3 und abschließend GKP.

    mein Bauleiter sagt, ich müsse diese Kabel im Altbestand mit F90 Kanal brandschutztechnisch schützen, heißt diesen "Kanal" einbauen und Kabel darin verschwinden lassen; ich vermute auch dass die Abschlüsse und Abzweigungen dann speziell geschützt werden müssten etc.

    Aber jetzt die Frage: muss das tatsächlich so sein? unter F90 finde ich auch praktisch keine Kabelkanäle sondern eher wenn ich nach I90 suche z.B. bei Würth.

    Mir geht es garnicht um die Kosten des Kanals sondern eher um die gesamten Installationskosten; muss ich hier tatsächlich im Bestand "Aufwertung" machen? müsste ich nicht alle GKP-Wände öffnen und reinschauen oder nur dort wo ich etwas sehe durch die Maßnahmen?

    habt ihr andere Ideen?

    Vielen Dank für die sachkundigen Rückmeldungen
    Gruß
    Hannes
     

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  2. #2 Gast 85175, 08.12.2023
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    Du musst sprachlich besser aufpassen… Es kann manchmal nötig sein tatsächlich die Leitungen vor einem Brand des restlichen Gebäudes schützen zu müssen. Immer dann wenn diese Leitungen irgendwas versorgen was auch im Brandfall funktionieren muss ist das so. Das sehe ich bei der Gebäudeklasse 1 aber nicht, da sind wir eher irgendwo bei Schulen, Krankenhäusern und Atomkraftwerken…

    Es müsste also eher anders herum sein und man müsste das Gebäude vor einem Kabelbrand schützen müssen. Auch das sehe ich bei der GK1 nicht…

    Dann gibt es noch einen Fall, der mit Kabeln erstmal wenig zu tun hat, nämlich den Fall, in dem das ganze Bauteil eine gewisse Brandschutzklasse erreichen müsste. Da wäre es dann aber nicht damit getan, nur die Kabel abzuschotten… Aber auch das sehe ich bei GK1 nicht…

    Nur, wenn es da keinen Bestandsschutz gibt, bzw. der durch die Baumaßnahmen erlischt UND gleichzeitig die aktuellen Regeln sowas fordern. Über den Bestandsschutz mag ich gerade nicht debattieren, weil ich bei der GK 1 halt nicht darauf komme, dass die aktuellen Regeln sowas fordern und damit dann die ganze Debatte wohl eh erledigt ist…

    Nur mal für mich noch. Reihenhaus? Verdichtete Bebauung mit geringen Abständen zu den Nachbarn? Kindergarten im EG? Irgend sowas halt?
    Und auch für mich, wieso setzt Du den Bauleiter oben in Anführungszeichen? Was ist das für ein Mensch?
     
  3. #3 Hercule, 08.12.2023
    Hercule

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    Villeicht meint dein Bauleiter, dass Mantelleitungen - COAX und Alarmanlagenkabel getrennt verlegt werden müssen.
    Außerdem ist es sinnvoller die Leitungen unter Dämmung und Dampfbremse in der Installationsebene zu verlegen.
    Ich würde dir empfehlen einen kundigen Elektriker mit ins Boot zu holen.
     
  4. #4 Hannes75, 13.12.2023
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    Hallo, danke erstmal für die Antwort!

    ich denke er meint das Gebäude vor den Leitungen (die brennen oder Feuer fangen könnten) zu schützen; mit dem Hinweis, wenn es mal brennt dann würde ohne "F90" Kanal die Versicherung nicht zahlen.
    Wo find finde ich denn den benötigten Schutz für Gebäudeklasse 1 und elektrische Leitungen?
     
  5. #5 Hannes75, 13.12.2023
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    Ist ein alleinstehendes Haus alleinige Nutzung ohne Kindergarten oder ähnliches; abstand zu Nachbargrundstücken Häusern mehrere Meter.
    in "" weil ich mir nicht sicher bin ob er immer fachkundig ist oder mehr auf Mehrfamilienhäuser oder Bürogebäude spezialisiert ist.
     
  6. #6 Hannes75, 13.12.2023
    Hannes75

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    Danke für den Hinweis; klare Ansage war, die Leitungen müssen alle in einen F90 Kanal....
    versteh das nicht so recht.
     
  7. #7 Hannes75, 13.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 13.12.2023
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    Ich möchte mich schonmal bedanken für die Antworten;

    könnt ihr mir sagen wo ich denn die Richtlinien oder "Geltenden Vorschriften" für diese Themen Brandschutz / (elektrische Leitungen) in Gebäudeklasse 1a finden würde? oder welche Referenzen ich verwenden kann?

    wenn es notwendig ist soll das auch gemacht werden, aber ich will hier nicht Vorschriften für GK2-3-4 etc folgen wenn ich nicht muss.

    vielen lieben Dank !
    Gruß
    Hannes

    ..
    parallel bin ich an einem Elektriker dran, vor den Feiertagen hatte bisher noch keiner große Motivitation gezeigt sich das Thema anzuschauen... vorort.
     
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