Energetische Sanierung Altbau - Rolladenkasten ungedämmt [Mieter]

Diskutiere Energetische Sanierung Altbau - Rolladenkasten ungedämmt [Mieter] im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, Bei uns wird „energetisch saniert“.. Für das Mietshaus in dem wir wohnen wurden für alle Fenster neue Holzfenster geordert. In...

  1. adnix

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    Hallo zusammen,

    Bei uns wird „energetisch saniert“..

    Für das Mietshaus in dem wir wohnen wurden für alle Fenster neue Holzfenster geordert.
    In der Erdgeschosswohnung in der wir wohnen, waren jedoch bereits ENEV konforme Plastikfenster verbaut.

    Wir haben der angekündigten Umlage auf die Mietkosten widersprochen und seitens der Hausverwaltung wurde das auch akzeptiert.

    Der Termin für den Fenstertausch wurde schriftlich mitgeteilt.

    Deutlich früher wurde sich mit Druck durch die Hausverwaltung und einer Ankündigung unter 12h vor Arbeitsbeginn Zugang zur Wohnung verschafft. Wir haben soweit möglich alles gesichert und die Fenster freigeräumt soweit das in der kurzen Zeit bei zwei voll berufstätigen möglich war.

    Gestern abend sind wir nach Hause gekommen und die Fenster in der Wohnung waren getauscht. Der Putz großflächig abgeschlagen in den Fensternischen und die Wohnung war „besenrein“ - soweit man schmutzige Handtüche, nicht gespühlte WCs und einen Film an Abbruchstaub hinnehmen muss. (Betten, Couch, Bücherregal etc).. Hingenommen haben wir das natürlich und erstmal geputzt.

    Zur Straßenseite sind Rollläden verbaut, die Rollläden wurden auch getauscht.

    Der Rollladenkasten über dem Fenster ist zur Aussenwand bis auf eine lose alibimäßige Styrodurplatte nicht gedämmt worden. Die einzige Trennung zwischen Aussen- und Innenraum ist die alte wieder hingeschraubte 25mm starke HDF platte.

    Kann man das unter dem Deckmantel einer energetischen Sanierung verkaufen, auch wenn wir die Kosten nicht tragen ist der Aufwand mit dem ganzen Dreck nicht schön. Vorallem aber wenn man sich den Aufwand nun schon gibt sollte doch der Anspruch sein diese krasse Wärmebrücke zu beheben oder?

    Der zuständige der Hausverwaltung mein es war vorher Pfusch und bleibt jetzt so..

    Energie spare ich ja so sicher nicht wenn ich quasi 25mm als Trennung zwischen Aussen- und Innenraum habe..

    Viele Grüße

    Nikias
     
  2. #2 Fred Astair, 09.11.2018
    Fred Astair

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    Pfusch hin oder her. Wenn Du keinerlei Modumlage zu tragen hast, hast Du auch keinerlei Anspruch auf Verbesserung.
    Die einzige Meckerberechtigung wäre der Dreck und das unerlaubte "Eindringen" (wie darf man sich das vorstellen?) in die Wohnung.
     
  3. #3 simon84, 09.11.2018
    simon84

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    Der einzige der hier ggf. einen Anspruch auf Nachbesserung hat ist der Eigentümer der Wohnung.

    Du hast keinerlei Vertragsverhältnis mit der Hausverwaltung oder der ausführenden Firma, sondern einzig und allein mit deinem Vermieter.

    Wenn durch den Umbau keine Verschlechterung eingetreten ist, wird es schwierig.

    Die Baustellenreinigung wie du sie beschrieben hast scheint noch hinnehmbar zu sein, aber ggf. könntest du hier 2 Stunden zu je 10 Euro Eigenleistung fürs Putzen ansetzen.
     
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  4. adnix

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    Das Putzen ist ärgerlich war aber bei der sonstigen Performance der Hausverwaltung auch nicht anders zu erwarten - wegen xx € fürs Putzen will ich kein Fass aufmachen. Verschlechtert hat sich in dem Sinne vermutlich nichts das stimmt..
    Ich hatte die Hoffnung, dass wenn schon aufwendig einwandfreie Fenster mit doppeltem Isolierglas getauscht werden obwohl es nicht notwendig ist, es dann richtig gemacht wird. Also der ENEV entsprechend oder wie auch immer.. Das beste Fenster bringt sicherlich wenig wenn 1,60m breit und 30cm tief die einzige thermische Trennung aus 25mm HDF besteht..

    Wenn das der Sinn einer energetischen Sanierung ist die umlagefähig und steuerlich absetzbar ist Prost Mahlzeit :mauer
     
  5. #5 simon84, 09.11.2018
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    Dann müsstest du den Gesetzestext der EnEV prüfen, ob dort etwas zu Wärmebrücken bzw. Rollladenkästen steht.
     
  6. adnix

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    Laut Bauteilkatalog der Din 4108 muss der Rolladenkasten ganz klar gedämmt werden sonst ist die notwendige Mindestoberflächentemperatur an der Innenseite keinesfalls zu erreichen.. :think Werde montags nochmal mit der Hausverwaltung telefonieren..
     
  7. #7 simon84, 09.11.2018
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    Die Infos solltest du parallel auch deinem Vermieter zukommen lassen.
    Die HV hat da wenig Interesse dran an einer 100% korrekten Ausführung, der (oder die) Vermieter viel eher !
     
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  8. am1003

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    Der Vermieter sollte aber Interesse daran haben, das es später keinen Schimmel gibt, der dadurch prima entstehen kann.
     
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  9. adnix

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    Gut der Kontakt zum Eigentümer scheint zielführend - auf Schimmel habe ich wenig Lust als Familienvater.
    Die Kontaktdaten auf meinem Mietvertrag sind nicht mehr aktuell, die Hausverwaltung verweigert eine Auskunft.
    Von dem Handwerksbetrieb der den Garten betreut konnte ich erfahren, dass das Haus mittlerweile einer Erbengemeinschaft gehört - kann ich darauf bestehen, dass die Hausverwaltung mir die Kontaktdaten preisgibt?
     
  10. #10 Fred Astair, 09.11.2018
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    Klar kannst Du das. Einfach mal eine Einstellung der Mietzahlung ankündigen für den Fall, dass sie Dir keine Vollmacht des Eigentümers vorlegen können, Rechtsgeschäfte im Namen des Eigentümers abwickeln zu dürfen. In der Vollmacht muss Name und Adresse genannt sein.
    Du hast sogar das Recht, beim Grundbuchamt Einsicht zu mehmen.
     
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  11. adnix

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    Ich versuche es nochmal auf dem normalen Weg über ein Gespräch mit der Hausverwaltung und hoffe auf eine Konstruktive Lösung - sollten diese weiterhin stur bleiben, kenne ich nun meine Möglichkeiten.
    Herzlichen Dank!
     
  12. #12 simon84, 09.11.2018
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    Genau das hätte ich auch empfohlen. Mal einen Monat nicht zahlen (Das Geld beiseite legen), dann meldet sich extrem schnell jemand :)
    Irgendjemandem wird ja auch das Konto gehören, auf das du überweist.
     
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