Erdarbeiten für EFH ausschreiben

Diskutiere Erdarbeiten für EFH ausschreiben im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexperten, unser Bauvorhaben (mit GU) steht nun kurz vor dem Bauantrag und wir fangen an uns mit der Ausschreibung der Erdarbeiten zu...

  1. #1 Bauherr2024, 17.09.2023
    Bauherr2024

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    Liebe Bauexperten,

    unser Bauvorhaben (mit GU) steht nun kurz vor dem Bauantrag und wir fangen an uns mit der Ausschreibung der Erdarbeiten zu befassen (Bauherrenleistung). Wir bauen ein EFH auf Bodenplatte, das Grundstück muss 60 - 80 cm aufgeschüttet werden. Der Leistungsumfang soll insbesondere umfassen: Gründungspolster, Gelände aufschütten, Stützwände (L-Steine, Schalungssteine o. ä.), Verlegen aller Abwasserleitungen, Revisionsschacht, Anschluss an den Kanal, Ringerder.

    Wir haben einige Fragen zum Vorgehen bei der Ausschreibung und würden uns über Antworten freuen:
    1. Uns liegen zurzeit Vermessungsunterlagen, Bodengutachten und Planungsunterlagen des GU (Position des Hauses, geplante Geländehöhen, Verlauf der Abwasserleitungen) vor. Ist das ausreichend um Angebote von Erdbauunternehmen einzuholen oder brauchen wir weitere Vorgaben vom GU?
    2. Die Arbeiten an der Bodenplatte beginnen in ungefähr 6 Monaten, ein genauer Termin steht noch nicht fest. Während der Ausführungsplanung können sich natürlich noch kleinere Abweichungen ergeben. Würde man die Erdarbeiten dennoch schon jetzt vertraglich fixieren und eine Klausel aufnehmen, die eine genaue Terminfestlegung und Anpassung des Leistungsumfangs zu einem späteren Zeitpunkt erlaubt? Oder wie geht man hier am geschicktesten vor?
    3. Welche Anforderungen an die Ausführung sollten wir noch stellen:
      1. Eine Schadstoffanalyse der für die Aufschüttung gelieferten Erde zu fordern ist vermutlich sinnvoll?!
      2. Sollten wir direkt ein Material oder bestimmte Qualitätsmerkmale des Materials für das Gründungspolster vorgeben? Recyclingmaterial scheint z. B. umstritten zu sein, wenn man sich einige Forenbeiträge anschaut.
      3. Gibt es bestimmte Anforderungen an den Revisionsschacht oder die Abwasserleitungen die wir vorgeben müssen oder ist das sowieso Standard?
      4. Muss man bestimmte Anforderungen an die Stützwände vorgeben oder kann man sich darauf verlassen, dass das Erdbauunternehmen eine fachgerechte Umsetzung plant?
      5. Gibt es weitere Punkte, die wir direkt in die Ausschreibung aufnehmen oder beachten sollten?
    4. Außerdem noch eine Verständnisfrage zu den Stützmauern unabhängig von der Ausschreibung: L-Steine und Schalungssteine müssen soweit wir wissen immer auf einem Fundament errichtet werden. In den Querschnittansichten die wir online gefunden haben ragt das Fundament immer in beide Richtungen, also auch in Richtung des Nachbargrundstücks. Würde man die L-Steine bündig auf die Grenze setzen, würde das Fundament also auf das Nachbargrundstück ragen. Heißt das, dass L-Steine bzw. Schalungssteine immer ein Stück hinter der Grenze zurückbleiben müssen oder gibt es eine Möglichkeit, diese direkt auf der Grenze zu errichten, ohne das Nachbargrundstück für das Fundament mitzunutzen?
     
  2. SIL

    SIL

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    Zu 3 1. Hängt von deinen Boden und der Belastung ab und der Aushubmenge , Liefergut ist eh zert
    Zu 3 2.du kannst auch RCL nehmen wenn in deinem Baugebiet keine Verweise / Sperren vorliegen zum Beispiel Trinkwasserschutz / Grundwasser etc
    Zu 3 3.das gibt dir deine Satzung der Gemeinde oder Abwasserzweckverband vor
    Zu 3 4.welche Abmessungen, welcher Boden etc für Standardfälle gibt es Vorlagen von Herstellern

    Zu 4 , nein du musst nicht in das Nachbargrundstück eingreifen, es sei denn du hast T Fuß, ansonsten reicht bei Wandscheiben L Stein das Fundament bei dir
     
  3. #3 Fabian Weber, 17.09.2023
    Fabian Weber

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    Sollen die L-Winkel auch die Last vom Gebäude abfangen, oder nur das Gelände?

    Bei ersterem würde ich einen Statiker hinzuziehen.

    Die Oberkante der Gründung sollte der GU vorgeben, bzw. den gesamten Bodenaufbau der Bodenplatte.

    Ich würde die gesamte Leistung beim GU als Nachtrag abfragen, dann gibt’s später kein Schwarzes Peter Spiel.
     
    seaway und Jo Bauherr gefällt das.
  4. #4 Bauherr2024, 18.09.2023
    Bauherr2024

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    Danke!

    3.2: Nein ist kein Schutzgebiet o. ä.
    3.3: In der Entwässerungssatzung finde ich dazu keine Vorgaben. Ich werde mal nachfragen.

    Es soll nur Gelände abgefangen werden, keine Gebäude.

    Erdarbeiten macht unser Unternehmen leider nicht daher müssen wir das selber ausschreiben.
     
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