Erdarbeiten und Deponiekosten_Rechnung ist 100% teuerer als Angebot

Diskutiere Erdarbeiten und Deponiekosten_Rechnung ist 100% teuerer als Angebot im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Wir bauen momentan ein EFH ohne Keller im Saarland. Der Bauträger hat uns an ein Tochterunternehmen für die Erdarbeiten...

  1. #1 44Prince, 01.10.2018
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    Hallo zusammen,

    Wir bauen momentan ein EFH ohne Keller im Saarland. Der Bauträger hat uns an ein Tochterunternehmen für die Erdarbeiten verwiesen.
    Das Grundstück hat eine leichte Schräglage. Deshalb wurde im Bauantrag eine Terrassierung vorgesehen.

    Im März haben wir ein Angebot von etwa 9000 EUR für 400 m2 Erdaushub und Transport zur Deponie, Baustelleneinrichtung erhalten und unterschrieben und darauf verwiesen, dass es für uns sehr teuer und nicht geplant ist. In den Verkaufsgesprächen für das Haus wurden 4500 Euro Mehrkosten genannt, leider haben wir nichts schriftlich. Die Erdarbeiten wurden vor dem Bau im Mai durchgeführt. Das Angebot enthielt auch einige Eventualpositionen auf Kundenwunsch.

    Jetzt haben wir die Rechnung erhalten. Diese beträgt 19000 Euro. Statt wie im Angebot 220 m3 Aushub wurden 690 m3 ausgehoben und abtransportiert. Nachweise für die Deponie haben wir keine erhalten. Da wir nicht vor Ort wohnen, wissen wir nicht, ob das alles korrekt ist und wir zahlen müssen, obwohl das Angebot die Hälfte war.

    Es wurde zusätzlich hinter dem Haus eine Terrassierung (2 Stufen) durchgeführt, aber diese war als Eventualposition auf Kundenwunsch im Angebot aufgeführt. Wir wurden zu keiner Zeit informiert oder gefragt, dass das Angebot sich um 100% erhöht und haben keine Zustimmung zu anderen Arbeiten gegeben.
    Wir sind jetzt ratlos und wissen nicht, ob wir zahlen müssen. Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt und Erfahrungen? Vielen Dank.
     
  2. #2 simon84, 01.10.2018
    simon84

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    Handelt es sich um einen Bauträger oder einen GU/GÜ ?

    Wurde ein Festpreis für die Tiefbauarbeiten vereinbart oder ein Angebot bezogen auf den Einheitspreis ?

    Mit wem habt ihr einen Vertrag ? Mit dem GU oder mit dem Tiefbauunternehmer selbst?
    Wer hat das Angebot erstellt und euch vorgelegt ?
    Vertrag nach BGB oder VOB ?

    Wenn 690 cbm nur das doppelte von 220 cbm kosten ist das eigentlich ein Schnäppchen.

    Warum wurde der erhöhte Aushub nötig ?

    Verrechnet oder musste aufgrund Bodengutachten/Statik tiefer gegraben werden als zuerst geplant ?
    Gibt es ein Bodengutachten ? Falls ja, speziell für euer Grundstück oder nur für das Baugebiet bzw. andere Grundstücke ?

    Wieso belief sich das Angebot auf 220 cbm wenn ursprünglich 400 geplant waren?
     
  3. #3 44Prince, 01.10.2018
    44Prince

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    Hallo simon84,

    danke für die schnelle Antwort.
    wir haben das Haus zum Festpreis gekauft. Dazu gehören ein paar keiner Unternehmen, die auch dazu gehören, aber eigene Bilanzierung vornehmen.
    Ein GU denke ich, beim Haus waren 2500 Euro Erdarbeiten im Festpreis inklusive, man sagte uns, das würde bei Schräglage nicht reichen und das wurde vom GU in der Rechnung abgezogen (sicher intern verrechnet) und der GU (Tiefbau GmbH) arbeitet mit dem Bauunternehmen zusammen, gleicher Standort, fast gleiche Inhaber.
    Uns wurde ein Angebot vom Tiefbauunternehmen auf den EH-Preis (Festpreis?) gemacht gemäss VOB. Der Unternehmer war vor Ort und hat danach das Angebot erstellt, er kannte auch die Pläne.

    - Mutterboden umsetzen und aufnehmen Angebot 220 cbm, Rechnung 448 cbm
    - Baugrubenaushub Angebot 400 cbm, Rechnung 684 cbm
    - Transport Angebot 220 cbm, Rechnung 448 cbm

    Der erhöhter Aushub kommt durch die Terrassierung hinter dem Haus zustande. Das wurde von uns nicht eingeplant und nicht beauftragt. Das Haus wurde vom Bauunternehmen zu tief geplant (Gefälle, 5 m Abstand zum Fussweg), so das sich ein Höhenunterschied von 2,20 m bei Grundstücklänge 32 m ergibt.
    Es gibt kein Bodengutachten oder es liegt nur dem Bauunternehmen vor? Die Terrasse hat mit Fels, abgerechnet wurde aber Bodenklasse 1-5).
    Vielen Dank und Gruss
     
  4. #4 Fabian Weber, 01.10.2018
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    Nur das bestellte Zahlen und über den Rest streiten. Wenn nichts schriftliches vereinbart ist und Ihr auch keine Kenntnis vom Baugeschehen hattet, dann ist das für Euren Anwalt doch ein leichtes.
     
  5. #5 bauspezi 45, 01.10.2018
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    das kann man ja selber mal überschlagen,
    bei 220 m3 wäre das ein raum von 10/10/2,20 m
    Ausschachtung ohne Arbeitsraum,
    ist doch klar das kann nicht stimmen..
    gerechnet pro m3 fester Raummeter oder nach Tonnen auf der Kippe
    ein himmelweiter Unterschied
     
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  6. SIL

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    Zumal kein 'Auflockerungsfaktor' vorliegt, i. d. R. zahlt man ja den tatsächlichen abgefahrenen und gewogenen Aushub, und nicht die reine Geometrie.
     
  7. #7 Fabian Weber, 01.10.2018
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    Wenn die Terrassierung nicht geplant war, dann bezahl dies schonmal nicht.

    Und nur der Aushub für die Baugrube hat
    Er baut OHNE Keller, da finde ich 6,48m tief buddeln (siehe Abrechnung Baugrube) auch unverständlich.
     
  8. #8 Fabian Weber, 01.10.2018
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    Und warum sollst Du jetzt den Planungsfehler bezahlen?
     
  9. #9 msfox30, 02.10.2018
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    Auf alle Fälle würde ich mir auch die Wiegescheine von der Deponie gebeb lassen.
    Bei unserem Aushub war ich auch überrascht, wieviel Erde zusammenkommt. Trotzdessen würde ich für Planungsfehler und nicht Beauftragung auch nicht zahlen.
     
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