Erhält nur Antragsteller Info über Bauvoranfrage?

Diskutiere Erhält nur Antragsteller Info über Bauvoranfrage? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, weiß jemand ob lediglich der Antragsteller der Bauvoranfrage einen positiven/negativen Bescheid erhält oder auch der Eigentümer...

  1. #1 raccoon, 05.03.2024
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    Hallo zusammen,

    weiß jemand ob lediglich der Antragsteller der Bauvoranfrage einen positiven/negativen Bescheid erhält oder auch der Eigentümer des Objekts?

    Hintergrund: Wir (aus NRW) sind Kaufinteressent (haben auch bereits Akteneinsicht erhalten) - möchten vor Kauf aber bestätigt wissen, ob unser Vorhaben funktioniert oder eben nicht. Es wäre äußerst schlecht (für uns und den weiteren Kaufverhandlungen), wenn der Eigentümer darüber Info erhielte.

    Vielen Dank vorab
     
  2. #2 JohnBirlo, 05.03.2024
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    Hast du ohne Wissen des Eigentümers eine Bauvoranfrage für dessen Grundstück gestellt?
     
  3. #3 nordanney, 05.03.2024
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    Mich würde eher interessieren, ob denn der Verkäufer auch ein paar Monate im Zweifel auf Euch wartet...
     
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  4. #4 simon84, 05.03.2024
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    @Dimeto weiss da vielleicht mehr Details da NRW

    Ich würde ganz ehrlich und offen mit dem Bauamt sprechen und schauen was man in der Situation machen kann bzw. besonders darauf hinweisen bei der Anfrage.

    Eine Vollmacht des Grundstückeigentümers für die Bauvoranfrage werdet ihr wohl eher nicht brauchen, dazu gab es schon vor langer Zeit ein VGH Urteil, allerdings nicht in NRW.

    Das ist eine recht häufig Situation, wenn auch etwas verzwickt.

    Beispiel (Völlig ohne Wertung):
    Das große Grundstück mit nicht wirtschaftlich sanierbarem Altbestand möchte man günstig erwerben, aber dem älteren Verkäufer nicht auf die Nase binden, dass alles abgerissen wird und ein Dreispänner hinkommt.
    Besonders wenn der Verkäufer vielleicht andere Werte bei der Transaktion als ausschliesslich den Kaufpreis priorisiert (weil für ihn evtl. nicht mehr so wichtig)

    Mein persönlicher Tip wie immer im Leben - mit offenen Karten aber gutem Plan vorgehen.
    Also ich persönlich würde so ein Spiel nicht spielen, wäre mir zu heiß.

    Denn auch wenn dem Eigentümer vielleicht nicht gerade den Bauvorbescheid vom Amt als Kopie bekommt (Ob das so ist, weiss ich nicht),
    so ist es garantiert möglich, dass er durch ein Versehen oder Hintenrum irgendwie an die Info zu eurer geplanten Bebauung kommt.
    Zum Beispiel wenn er wegen einem anderen Interessenten irgendwas beim Bauamt nachfragt oder anruft.

    Ich würde eher mal mit einem Architekten vor Ort sprechen, die können eine geplante Bebauung auch ganz gut einschätzen und beraten.
     
  5. SIL

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    Da du kein Eigentümer bist benötigst du eine Vollmacht ( Handlungsvollmacht ) da du Kaufinteressent bist liegt berechtigtes Interesse ja bereits vor ( ein Verzicht auf die Vollmacht ist nicht geboten ) , weiterhin sollten in der Voranfrage Dispens / Abweichungen eingefügt sein wird nicht nur der jetzige Eigentümer, sondern auch die anliegenden Nachbarn in Kenntnis gesetzt.
     
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  6. Dimeto

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    Den Bescheid erhält nur der Antragsteller, aber
    §70 Abs. 3 BauO NRW 2018
    Für Bauvorhaben auf fremden Grundstücken kann die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu dem Bauvorhaben gefordert werden.
    Es ist also eine Ermessensentscheidung der Behörde, ob der Eigentümer eingebunden werden soll.
    Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage diese benötigt würde.
     
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  7. SIL

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    Mit anderen Worten in NRW bräuchte ich nicht einmal ein 'berechtigtes Interesse ' explizit nachweisen und würde den Bescheid in völliger Unkenntnis des tatsächlichen Eigentümers erhalten ....eine durchaus praktische Lösung.
     
  8. #8 nordanney, 05.03.2024
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    Warum auch nicht. Der Eigentümer hat davon ja keinerlei Nachteile.
     
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  9. Dimeto

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    Ja, durchaus. Niemand braucht Vollmachten einholen oder prüfen.
    Was konkret befürchtest Du denn?
    Für mich wäre es wirklich blöd, wenn die Eigentümerin nichts davon weiß, dass mich jemand mit der Vermessung ihres Grundstücks beauftragt hat, da ich das Grundstück ja betreten muss. Aber eine Bauvoranfrage oder eine Baugenehmigung? Wem entsteht welcher Schaden durch einen begünstigenden Verwaltungsakt?
     
  10. #10 simon84, 06.03.2024
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    Da ging es zwar um etwas komplett anderes aber schau mal hier:
    https://www.anwalt24.de/fachartikel/bauen-und-immobilien/30078/amp
     
  11. #11 BaUT, 06.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2024
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    Vielleicht doch, wenn der Verkäufer nur ein Teil seines Grundstücks verkauft und dort nebenan wohnen bleiben will und dann wird auf dem verkauften Grundstück etwas gebaut, dass er "nicht erwartet hat!" (Mehrfamilienhaus mit Gewerbe im EG, Aldi-Markt, Kita, Moschee, was auch immer...)

    Allein dass der Erwerber vor dem Kauf eine Bauvoranfrage stellen will, lässt ja durchaus vermuten dass dort etwas grenzwertiges gebaut werden soll und nicht nur ein 08/15 EFH
     
  12. #12 nordanney, 06.03.2024
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    Wenn ich so ein Grundstück mit dem vorhandenen Baurecht verkaufe - zig tausend qm -, dann werde ich von so einem Bau nicht überrascht. Das ist Unsinn.

    Dann stelle ich die Bauvoranfrage auch nicht mit der Intention "ob", sondern mit der Intention "8 oder 9 Geschosse - 1.100er oder 1.400er Discounter".
     
  13. BaUT

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    Wenn es alles für den Verkäufer so einfach, offensichtlich und erwartbar wäre,
    dann würde der TE hier auch offen kommunizieren was genau er vor hat und
    warum er sich Sorgen macht dass der Verkäufer vor dem Verkauf von seinen Bauplänen erfahren würde...

    Also nix Unsinn!
     
  14. #14 simon84, 06.03.2024
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    Er hat es doch in seinen Worten geschrieben.

    Er will beim Grundstücks verkäufer den Preis maximal drücken

    wenn dieser aber wüsste was da gebaut wird ginge er nicht mit

    mehr Details sind doch da gar nicht wichtig

    Gewinn wird beim Einkauf gemacht habe ich mal gehört
     
  15. #15 nordanney, 06.03.2024
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    Erwartbar wäre ein Aldi bei entsprechender Fläche. Oder ein MFH bei entsprechendem B-Plan. Ein großes EFH im Wohngebiet. Usw.
    Nicht erwartbar ist ein Bau, der ggf. eine Beschattungssituation hervorbringt, mit dem der Verkäufer nicht rechnet - er erwartet einen Neubau (z.B. EFH) auf dem verkauften Grundstück, aber nicht die ggf. folgenden Einschränkungen. Solche Themen werden mit "geheimen" Bauvoranfragen geklärt. Aus EFH wird nicht plötzlich Aldi.
     
  16. BaUT

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    Ich hab mich nur an @nordanney s nassforscher Interpretation des Falls gestört und an dem Wort "Unsinn".
    Keine Ahnung woher er die Info
    hat. Das sind doch alles nur Annahmen. Der TE hat nirgends gesagt wie groß das Grundstück ist, wie die nachbarliche Situation ist und welche Bebauung er vor hat.

    Ich kenne das aus unserer Nachbarschaft, da verkauft der ein oder andere Alteigentümer auch nur wenn er weiß dass nebenan wieder eine EFH-Villa gebaut wird und nicht ein 8-Familien-Haus unter voller Ausnutzung der GFZ mit "Wohnkeller" und darüber 3 Vollgeschossen.
     
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  17. #17 simon84, 06.03.2024
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    Exakt das ist auch die mir am als gängigsten bekannte Situation.
     
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