Erhaltungsverordnung

Diskutiere Erhaltungsverordnung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; https://beck-online.beck.de/?bcid=Y-100-G-BlnErhVO1998_2

  1. #21 Ingo Nielson, 08.05.2015
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  2. #22 Ingo Nielson, 08.05.2015
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    Du schreibst, Du bist beim Bauamt nicht weitergekommen. Was hast Du denn dort gemacht? Etwas nachgefragt, etwas eingereicht, ...?
     
  3. #23 ninjanina, 08.05.2015
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    guten morgen , habe mich informiert, da es beim katasteramt keinen Bebauungsplan gibt.Dann kam die Mitarbeiterin mit der Erhaltungsverordnung um die Ecke.Aus der geht hervor ,dass Nichts geht und mir wurde gesagt eine Ausnahmegenehmigung wird es keinesfalls geben.
     
  4. #24 Ingo Nielson, 08.05.2015
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    Es steht drin, das Änderungen beantragt werden müssen und nicht, dass "nichts geht".
    Das sollte man dann über einen Architekten machen und nicht mit einer Sachbearbeiterin besprechen, die wahrscheinlich nicht weiß, wozu sie eigentlich am Arbeitsplatz erscheint...
     
  5. #25 Skeptiker, 08.05.2015
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    Dass nichts geht, steht keineswegs in der eigentlichen Erhaltungsverordnung, die übrigens bei Beck einsehbar ist.

    Und anhand des Luftbildes lässt sich erkennen, daß praktisch alle Häuser in die Grundstückstiefe hinein kräftig angebaut wurden, nur entlang der Straßenfront sind die Gebäudekubaturen annähernd gleichartig erhalten. Auch insofern erscheint eine fachkundige Nachfrage durch eine Kollegin oder einen Kollegen sinnvoll.

    skeptische Grüße!
     
  6. #26 ninjanina, 08.05.2015
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    Guten morgen,wie ich vorhin sah ,ist es wenn man weiß wo man suchen muss, doch zu finden.Danke an alle die wussten wo! Wir haben Haustyp 3.Das Luftbild überraschte uns ebenfalls ,die sind leider bis auf die, wo der Haustyp 5 vorliegt ,alle nicht genehmigt.Wir wollen uns aber keine Schwierigkeiten machen.
     
  7. #27 ninjanina, 08.05.2015
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    Danke,ja die Frau wirkte so als sei sie dazu angehalten alle weg zu beißen ,die etwas wollen was Viel Arbeit macht. Sind den solche Ausnahmegenehmigung bei solchen Vorgaben ,des Bauamts bekannt?Und führt dann der Architekt die Verhandlungen ,muss ich gleich zum Stadtrat weil die Person sich weigert zu helfen?
     
  8. #28 Ingo Nielson, 08.05.2015
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    Ein guter Architekt weiss dann schon, wie er das aufziehen muss. Im Bauamt sollte man dann froh sein, wenn solche Anbauten professionell bearbeitet werden.
     
  9. #29 planfix, 08.05.2015
    planfix

    planfix Gast

    wenn du dir unterstützung holst, hast du einfach größere chacen. ein architekt weiß doch einfach wie zu argumentieren ist, und wenn der aus der gegend stammt, vielleicht auch, wie der amtsschimmel wiehert.
    ich würde mit einer umgebungsanalyse beginnen und auch die luftaufnahmen hinzu ziehen.
    dort abweichende häuser markieren. die falsche darstellung eures hauses konkret klarstellen, und auch skizzieren welche änderungen ihr möchtet.
    damit dann ins amt und mit euch die situation ach als härtefall darstellen.
    auch beamte sind menschen. wenn man das in freundlicher form und nicht rechthaberisch macht, dürfte sicherlich mit verständnis der entscheidungsträger zu rechnen sein.
    eventuell muß ein kompromiß gefunden werden, daher die wunschvorstellungen ruhr etwas großzügig abfassen. ;)
     
  10. #30 ninjanina, 08.05.2015
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    Vielen lieben Dank, an euch !
    ich bespreche mit meinem Mann,die vorgeschlagenen Optionen. Wir haben einen Bauingenieur der unseren Anbau plant soweit ich weiß arbeitet dieser mit einem Architekten zusammen .Er ist mit der Planung noch ich ganz fertig .
    An der Sache mit dem Härtefall bin ich dran,holte mir bisher ,das Jugendamt, unseren Kinderpsychologen und den zuständigen Behindertenbeauftragten mit ins Boot wobei letzterer nicht wirklich optimistisch klang.
    Ich suche auch weiterhin nach Personen ,die ich zur Rettung unserer Situation gewinnen kann .
     
  11. #31 Thomas Traut, 08.05.2015
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    ninjanina, was heißt,
    ? Wenn damit dir Grundlagenermittlung gemeint ist, o.k., alles andere hat derzeit keinen Sinn. Schick den als erstes zum Stadtplanungsamt, wenn er keine Ahnung hat, seinen Architekten! Wenn klar ist, was gebaut werden darf, kann man sich mit Einzelheiten beschäftigen. Und vergiss
    . Die haben von Bauplanungsrecht keine Ahnung und auch kein Mitspracherecht. Einen Härtefall sollte Dein Planer ohne das halbe Bezirksamt im Rücken rüberbringen können.
     
  12. #32 planfix, 08.05.2015
    planfix

    planfix Gast

    bitte!
    nicht erst fertig planen.
    Umgebungsanalyse > Skizze > Amt > .... > Planung
     
  13. #33 Ingo Nielson, 08.05.2015
    Ingo Nielson

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    Wieso Härtefall? Wenn Du schon so anfängst, geht das ja schon in die falsche Richtung. Zu viele Köche verderben den Brei.

    Das ist eine alte Siedlung, die geschützt werden soll.
    Trotzdem unterliegt diese dem Wandel, das kann auch eine Sachbearbeiterin im Bauamt nicht verhindern. Im Gegenteil: Wenn die Sachbearbeiterin Ahnung hat, wird sie das Projekt dahingehend unterstützen, das etwas Positives für die Baukultur dabei herauskommt.

    Die Veränderungen sollen geplant und dann genehmigt werden. Siehe Verordnung.

    Wenn sich das Geplante einfügt (und das entscheidet im Zweifel nicht ein einzelner Sachbearbeiter im Bauamt), wird das auch genehmigt.

    Kinderpsychologen usw. haben bei dem Verfahren nichts verloren.


    Wenn ich lese, "ein Bauingenieur plant unseren Anbau und der kennt vielleicht einen Architekten"... naja..

    Bei so einer Sache geht man schrittweise vor. Da wird zunächst mal im Lageplan eingezeichnet, was man vorhat und dann geht nicht der Laie (Bauherr) zum Bauamt, sondern der Architekt, der die Verordnung vorher gelesen hat und der weiß, wovon er spricht. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man das Bauamt unwissentlich in eine Position manövriert, aus der es dann schlecht wieder rauskommt.

    Viel Erfolg!
     
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