ERLEDIGT: Oberste Geschossdecke dämmen, über Wasserpfützen auf Betondecke

Diskutiere ERLEDIGT: Oberste Geschossdecke dämmen, über Wasserpfützen auf Betondecke im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, bei unserem Neubau (Bungalow, eingeschossig) wird gerade die oberste Geschossdecke gedämmt. Bevor das Dach dicht war, hat es mehrere Tage...

  1. #1 werner71, 30.04.2022
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    Hallo,

    bei unserem Neubau (Bungalow, eingeschossig) wird gerade die oberste Geschossdecke gedämmt. Bevor das Dach dicht war, hat es mehrere Tage stark geregnet. Es waren also Wasserpfützen auf der Betondecke, über die jetzt mit EPS gedämmt wurde.

    Aufbau von unten nach oben:
    • Betondecke 20 cm
    • Dampfbremsfolie
    • EPS 16 cm
    • Kaltdach (ohne Sparrendämmung, nur eingeschalt mit Dachziegel)

    1. Muss ich hier später mit Problemen (Schimmel?) wegen der Feuchtigkeit rechnen?
    2. Gibt es eine Bauvorschrift, die hierfür zuständig ist?
    3. Wie kann ich, jetzt oder später, bei Schäden, beweisen, dass das Regenwasser verantwortlich war? Fotos der Pfützen habe vom Tag zuvor.

    Danke, für Eure Antworten!

    Gruß

    Werner
     
  2. BaUT

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    Wozu muss bei einem vermutlich belüfteten Kaltdachraum eine DB auf die Rohbetondecke?
     
  3. #3 werner71, 02.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2022
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    Hallo,
    damit von der Betondecke keine Feuchtigkeit in Richtung Dämmung übergehen kann.

    Mir wurde von verschiedenen Fachleute bestätigt, dass das der üblich Aufbau ist (Betondecke - Dampfbremse - Dämmung).

    EDIT: Eben konnte ich meinen unabhängigen Fachmann erreichen: Er sieht kein Problem mit Schimmel oder Bauschäden durch die Feuchtigkeit, solange die Dämmung durch eine Dampfbremse von der Betondecke entkoppelt ist. Der Beton wird die Feuchtigkeit aufnehmen und im Lauf der Zeit langsam nach unten, in Richtung Wohnraum, abgeben.

    Gruß

    Werner
     
  4. BaUT

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    Keine Ahnung für welches Fachgebiet diese Fachleute zuständig waren???
    Eine solche DS ist bei Stahlbetondecken nur erforderlich, wenn oben auf die Dämmung ein Estrich kommt und auf diesen Estrich ein feuchtigkeitsempfindlicher Belag (z.B. Parkett) oder eine gegen rückwärtige Durchfeuchtung empfindliche Beschichtung als diffusionsdichten Kunststoffen kommt - die dann Schaden nehmen könnte.

    OHNE DB wäre der Aufbau vermutlich sinniger gewesen, weil dann die Feuchtigkeit aus dem Beton durch das EPS hindurch dem Temperaturgradienten und somit dem Dampfdruckgefälle folgend nach oben in den belüfteten Dachraum hätte austrocknen können.
    MIT DB bleibt die Feuchtigkeit länger in der Konstruktion gefangen und wird vermutlich bei sommerlicher Aufheizung des Dachraumes seitlich aus den Folienrändern "herausschwitzen". Hoffentlich liegen dort keine Holzbauteile, die dadurch feucht werden und schimmeln können.
     
    Fred Astair gefällt das.
  5. #5 werner71, 02.05.2022
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    Die Erklärung klingt nachvollziehbar, dass eine Dampfbremse eine Entfeuchtung erschwert.

    Für mich klang es aber auch nachvollziehbar, dass der Beton die Feuchtigkeit aufnimmt und langsam nach unten in den Wohnraum abgibt. Ohne es jetzt genau zu wissen, gehe ich davon aus, dass der Dachboden sowieso einen Boden (OSB?) bekommt.

    Architekt und Bauunternehmer (unabhängig voneinander) werden sich beim dem Aufbau etwas gedacht haben.
    Kein Grund, deren Ahnung infrage zu stellen ohne die Details zu kennen!!!
     
  6. BaUT

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    Ja - und wenn es schief geht haben wir Sachverständige den Fall vor Gericht auf dem Tisch - wäre nicht das erste Mal.
     
  7. #7 werner71, 03.05.2022
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    Ja, genau so läuft das einfach.

    Wenn mir, in meiner Rolle als Bauherr und Laie, eine vermeintliche Unregelmäßigkeit auffällt, sehe ich mich verpflichtet, beim Verantwortlichen darauf hinzuweisen (schriftlich).
    Damit habe ich meine Treue-/Kontrollpflicht erfüllt und der Verantwortliche ist an der Reihe, die Unregelmäßigkeit zu prüfen und ggf. zu beheben.

    Reklamieren, auf Nacharbeit pochen und ggf. Schadensersatz fordern, kann ich nur, wenn ein berechtigter/vorliegender Grund besteht, der zusätzlich von einem Gutachter bestätigt wird.

    Wie in meinem Fall hier. Entdecke ich während der Gewährleistungsfrist Bauschäden, die ich korrigiert haben möchte, bin ich in der Nachweispflicht. Da hilft es im Zweifelsfall vor dem Kadi, beim Verantwortlichen darauf hingewiesen zu haben.
    ---
    Im Eigeninteresse ist es mein Ziel, Auffälligkeiten beim Bau sofort anzuzeigen. Das erspart Ärger und schlechte Stimmung beim Bauträger, und bei mir Enttäuschung nach der Fertigstellung.
    Genau das mussten Freunde von uns erleben, die auf ihre freiwillige Kontrollfunktion als Bauherr verzichtet haben.

    Deswegen sehe mir das täglich das Ergebnis an und spreche mit Monteuren/Verantwortlichen der Gewerke.

    Kommunikation und Informationsfluss sind insgesamt sehr gut. Ich bekomme wichtige Hintergrundinfos und Vorschläge direkt von erfahrenen Fachleuten, welche ich dann bei meinem Bauträger anbringen kann (z. B. Positionierung der Photovoltaik-Paneele etc.).

    Dazu gehört auch, unterschiedliche Meinungen und Sichtweisen von verschiedenen Quellen einzuholen um dann Entscheidungen treffen zu können, die ich vor mir selbst verantworten kann.

    Frei nach dem Motto: Bauträger und Bauherr haben zwar das selbe Ziel, aber unterschiedliche Interessen.

    Das Ergebnis soll ein möglichst reibungsloser und unkomplizierter Ablauf sein.
     
    simon84 gefällt das.
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