Estrich verharzen?!

Diskutiere Estrich verharzen?! im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe eine Frage an euch bzgl. dem Estrich und der richtigen Vorbereitung für eine Parkettverklebung. In meiner Wohnung soll der...

  1. #1 Fireball82, 11.04.2015
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    Hallo,

    ich habe eine Frage an euch bzgl. dem Estrich und der richtigen Vorbereitung für eine Parkettverklebung.

    In meiner Wohnung soll der Parkettboden (lange Dielen) verklebt werden. Es gibt jedoch zwischen dem Esszimmer zum Wohnzimmer eine Trennfuge und zwischen Wohnzimmer und Diele eine Trennfuge. Der Boden soll durchgehend verlegt werden. Jetzt wurde nur eine Spachtelmasse auf den Boden aufgetragen um ihn zu glätten.

    Müssten hier nicht noch zusätzliche Fräßungen gemacht werden um die "Teilstücke des Estrichs" richtig zu verbinden und danach noch verharzt werden?

    Ich hab bedenken das es eventuell nicht korrekt ausgeführt wird.

    Danke für eure Hilfe
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Das kann eine Bewegungsfuge sein, dann muss die Übernommen werden. Bei FBH sind die häufiger.

    Oder es war eine Schwindfuge, damals mit Kellenschnitt angelegt. Die kann man verharzen.

    Einfach Ausgleichsmasse drüber ist jedenfalls unzureichend.
     
  3. Julius

    Julius

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    Soll im Sinne von "Du möchtest" oder von "der Fachplaner hat festgelegt"?
     
  4. #4 Fireball82, 13.04.2015
    Fireball82

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    @Lebski
    Wie kann ich optisch eine Bewegungfuge von eine Schwindfuge unterscheiden?
    Ich habe auch eine FBH.

    Bis jetzt wurden diese Fugen nichtmal verharzt, wie gesagt es wurde nur Spachtelmasse aufgetragen die den Boden ebnen soll. Ich hab es so verstanden das er reicht und darauf der Boden verklebt wird.

    @Julius
    Ich habe diesen Wunsch geäußert und man hat mir hier gesagt das es geht. Der Hersteller des Parkett erlaubt das ebenfalls. Ich habe nur von Diele zum Kinderzimmer und Diele zum Schlafzimmer eine Übergangsleiste, da dort laut Aussage nicht durchgehend verlegt werden kann.
     
  5. Julius

    Julius

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    Wenn Du das von dem/den "man" schriftlich hast und er/diese dafür als Planer haften, ist ja alles paletti.
    Dann mußt Du nur noch darauf achten, daß die Ausführung mit der sicherlich vorliegenden Detailplanung übereinstimmt...
     
  6. sarkas

    sarkas

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    Auch wenn es sehr oft richtig sein mag, das zu schreiben, habe ich das Gefühl, dass in den 217xx Beiträgen vom Julius 20000x irgendwas mit Planer, xxxxplaner, sowiesoplaner drin steht :mega_lol:

    Duckundweg
     
  7. Jan81

    Jan81

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    Bei FBH:
    Eine Bewegungsfuge hat in der Regel so ein 8-10 mm Dämmstreifen so wie an den Rändern.
    Eine Schwindfuge/Sollbruchstelle wird mit einem Kellenschnitt gemacht.

    Bei den Türübergängen ist in der Regel eine Bewegungsfuge mit Dämmstreifen.

    Ich würde das Verharzen von eime Estrichleger machen lassen und auch nur wenn der Estrichleger und Architekt / Planer beide zustimmen.
    Ist einfach eine Frage der Gewährleistung.

    Es gibt auch auch Kellenschnitte die als Bewegungsfuge ausgeführt wurden, aber entspricht nicht der DIN. Habe ich aber öfter schon gelesen und auch gesehen.
    Diese Kellenschnitte dürfen dann auch nicht verharzt werden.
     
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