Fachunternehmererklärung BAFA Förderung

Diskutiere Fachunternehmererklärung BAFA Förderung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir haben noch die Förderung für die Erdwärmepumpe bewilligt bekommen und müssen jetzt die Unterlagen hochladen. Leider fehlt uns...

  1. DASI90

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    Hallo zusammen,

    wir haben noch die Förderung für die Erdwärmepumpe bewilligt bekommen und müssen jetzt die Unterlagen hochladen. Leider fehlt uns noch die Fachunternehmererklärung vom Installateur. Da wir wegen einiger z.T. grober Mängel nicht auf unseren Installateur zählen können der die Anlage verbaut hat, müssen wir uns etwas anderes überlegen. Im Rahmen eines Heizungsausfalls sind wir in Kontakt mit einem anderen Installateurs gekommen. Leider hat er uns jetzt eine Absage erteilt die Fachunternehmererklärung ersatzweise auszufüllen. Mit dem Hinweis das er deswegen Gewährleistung für die Anlage übernehmen muss. Ist dem so? Meiner Meinung nach muss er für uns nur einen hydraulischen Abgleich und den Check nach 1 Jahr durchführen, sowie bescheinigen das die Anlage auch verbaut wurde. Ich lese hier auch nichts anderes heraus. Sehe ich das falsch?
     
  2. #2 Fred Astair, 09.01.2023
    Fred Astair

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    Ich kann den Unternehmer verstehen. Mit der Fachunternehmererklärung bescheinigt er, dass die ausgeführten Leistungen allen Vorschriften (Gesetzen, Verordnungen, DIN-Normen, Richtlinien) entsprechen.
    Warum sollte er das für eine Anlage, die er nicht geliefert und eingebaut hat, tun?
    Fordere den erklärungspflichtigen Installateur unter Androhung von Schadensersatzforderungen wegen entgangener Fördermittel auf, unverzüglich die Bescheinigung ausszustellen.
     
    Piofan und simon84 gefällt das.
  3. DASI90

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    Danke für die Meinung. So kann ich das schon besser verstehen. Echtes Dilemma. Der eigentlich Installateur hat letztes Jahr schon eine Aufforderung mit Frist und Androhung von Schadenersatzansprüchen verstreichen lassen. Wir haben wegen der Mängel unter Begleitung eines Anwalts Geld einbehalten.

    Der Installateur weigert sich und sagt er schickt uns das erst wenn er das ganze Geld bekommen hat. Auch laut Anwalt steht der Einbehalt nicht in Abhängigkeit mit der Fachunternehmererklärung. Der Installateur ist verpflichtet das auszustellen. Der Anwalt meint entweder jemand anderes macht es oder der alte Installateur muss Schadenersatz zahlen. Bei fast 20.000€ fällt es mir trotzdem nicht leicht es darauf ankommen zu lassen?
     
  4. #4 simon84, 09.01.2023
    simon84

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    Was sagt der neue Installateur dazu wenn du mit ihm zusätzlich einen Haftungsausschluss für die Anlage vereinbarst?
     
  5. #5 Tolentino, 09.01.2023
    Tolentino

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    Alternativ dem anderen Heizi fragen, ob er die Installations gegen Bezahlung überprüft und dann quasi eine eigene Abnahme gemacht hat und dann die Erklärung leistet. Wenn er da einen halben Tag dafür einsetzt wird er vielleicht dafür auch die Gewähr übernehmen?
    Dann nur diese Arbeitskosten als Schaden beim anderen einklagen.

    Das Risiko ist natürlich, dass dabei noch mehr Mängel zutage treten bzw schon dies festgestellten Mängel eine Abnahme unmöglich machen.

    Vertrackte Geschichte.
     
  6. Alex88

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    Frist auf Androhung auf Schadensersatz hat er ja schon verstreichen lassen ohne weitere Konsequenzen, jetzt Klage einreichen
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass solche Leute dann ganz schnell reagieren
     
  7. DASI90

    DASI90

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    Das glaube ich langsam auch. Auch die Frist zur Mängelbehebung hat er sang und klanglos verstreichen lassen.
     
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