Fenstersanierung im Altbau

Diskutiere Fenstersanierung im Altbau im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ein freundliche "Hallo" an alle Bauexperten :-) Ich möchte gleich mit der Tür ins Haus fallen, der Grund meiner Anmeldung ist die...

  1. #1 Andruschka, 29.07.2020
    Andruschka

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    Ein freundliche "Hallo" an alle Bauexperten :-)

    Ich möchte gleich mit der Tür ins Haus fallen, der Grund meiner Anmeldung ist die Fenstersanierung unser EFH. Baujahr Anfang der 80er in monolitischer Bauweise (36,5cm Poroton) und die aus dieser Zeit stammenden Holzfenster mit Zweifachverglasung. Das Haus haben wir vor zwei Jahren gekauft und die Fenster waren aufgrund des Alters und nicht ausreichender Pflege leider "hinfällig".

    Der Austausch fand diese Woche statt und ist zum größten Teil abgeschlossen. Parallel zum Fenstertausch haben wir auch alle Rollladenpanzer tauschen lassen.

    Die ehemalig eingebauten Fenster hatten eine Rahmentiefe von ca.60mm und wurden auf Rahmen (Kunststoff) in 76mm getauscht.

    Aufgrund des vorab getätigten Selbststudiums (besitze keine Fachkenntnis) bin ich mir über den korrekten Einbau unsicher. Im Gespräch mit dem "Vorarbeiter" und unwahren Aussagen - für die er sich im Nachgang entschuldigte - bin ich nun verunsichert.

    Darum möchte ich mehrere Fragen an alle Wissenden (fachkompetenten) stellen um das weitere Vorgehen zu überlegen/planen. Der Fensterbauer ist ein seit sehr vielen Jahren bestehendes Unternehmen (nicht das günstigste) welches mir den fachgerechten Aus-/Einbau der Fenster nach neuster EnEV vertraglich zugesichert hat - Das Unternehmen ist RAL zertifiziert.

    1.
    Bei sämtlichen Fenstern wurde an der Fensterunterkante außer eines Fensterbankanschlußprofiles keine mittlere Dämmebene eingebracht - weder Schaum noch Kompriband noch sonstiges ... ist jetzt ein luftgefüllter Raum.

    2.
    Alle Fenster wurden seitlich mittels Rahmendübel fixiert und anschließend ausgeschäumt - kein Kompriband o.ä. - innen wurde eine Acrylfuge und außen eine Silikonfuge gesetzt. Ist das Stand der Technik?

    3.
    Bei einen großen Fensterelement mussten zwei Fensterrahmen verschraubt werden. Ist in diesem kleinen Zwischenraum noch eine Dämmung (Trioflexband o.ä.) einzubringen? ... auch hier luftgefüllter Hohlraum ...

    4.
    Alle Rollladenpanzer wurden vorgefertigt geliefert und hatten jeweils drei oder vier Aufhängungen "dabei". Der Monteur hat bei jedem Panzer eine abmoniert und "weggeworfen". Hat das einen tieferen Sinn ... in meinem Verständnis wird sich der Hersteller schon was dabei gedacht haben mir wie vielen Aufhängung der Panzer ausgestattet ist ....

    Kann man bei den oben berichteten Umständen von einer fachgerechten Montage sprechen? Ich erwäge einen Sachverständigen hinzu zuziehen und wollte wissen in welche Richtung das Zünglein an der Waage ausschlägt.

    Ich bedanke und freue mich für kompetente Antworten/Hilfe im Voraus ....
     
  2. #2 Fabian Weber, 29.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 29.07.2020
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    Klingt erstmal nach Pfusch.

    Jetzt kommt es wie immer auf den Auftrag an.

    Wurde beauftragt innen den Putz an den Leibungen Zu entfernen und einen Glattstrich zu machen.

    Wie soll ein fachgerechter Anschluss gehen, wenn die Fensterbänke nicht getauscht werden?

    Eine Acrylfuge ist keine normgerechte Dampfbremse.

    Bauschaum ist sowieso keine Abdichtung.

    Es gibt sicherlich Spezialfälle, wo man nicht streng nach Lehrbuch arbeiten kann, hab ich gerade bei einer Sanierung von einem Museum selbst, aber bei einem 80er Jahre Haus sollte dies schon möglich sein.
     
  3. #3 Andruschka, 29.07.2020
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    Vielen Dank für die schnelle Reaktion.

    Leider habe ich diesen Eindruck auch gewonnen. Aber was kann ich bei Endabnahme entgegensetzen? Wie hätten die vertraglich zugesicherte Leistung mindestens aussehen müssen? Wie hätten die obrig geschilderten Dinge ausgeführt werden sollen/müssen um den "Mindeststandard" und/oder der Vertragsvereinbarung gerecht zu werden?
     
  4. #4 Andruschka, 29.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 29.07.2020
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    Glattstrich wurde nicht beauftragt und ist auch nicht Vertragsbestandteil.

    Hätte zumindest ein Kompriband o.ä. in passender Größe an der unteren Fensterkante erwartet. Dies hatte mir auch der Vorarbeiter gesagt. Als ich dann aber mit einer kleinen Sonde auf der Fensterbank unter den Rahmen sondiert habe, fühlte ich einen harten Anprall. Darauf angesprochen kam zögerlich heraus, dass an der Unterkante keine weitere Dämmung eingebracht wurde.

    Ich muss mich korrigieren es wurde innen der Bauschaum mit Zierleisten überdeckt und dann mit Acryl verfugt. Aussen wurde mit Silikon verfugt.

    Ist denn der Vertragsinhalt "... fachgerechte Montage nach neuster EnEV ..." nur eine "Worthülse ohne Befeutung?
     
  5. BaUT

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    Fenster: "fachgerechte Montage nach EnEV"? :motz
    Das ist ungefähr so als wenn ihnen der Bäcker sagt: "Ich back meine Brötchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch." :mega_lol:

    Die allgemein anerkannte Regel der Technik für den Fenstereinbau ist "Technische Richtlinie Nr. 20 des Glaserhandwerks "Montage von Fenster und Haustür" - erschreckend, wenn die Handwerker ihre eigenen Fachregeln nicht kennen (wollen). Hier wird auch gern mal auf die RAL-Montagerichtlinie verwiesen, wo das gleiche drin steht.

    Fenster ab einer bestimmten Größe sollten nicht nur seitlich mit dem Baukörper verschraubt werden, sondern auch zur Brüstung hin. Oben wird der Rahmen meist durch den Rollladenkasten ausgesteift.

    Die Montagefuge sollte:
    innen: luftdicht
    mittig: wärmegedämmt
    außen: schlagregendicht
    sein.
    Für die Ausführung der einzelnen Funktionsebenen gibt es viele Lösungen. Im Altbau werden oft Abdeckleisten in Kombination mit einem Dichtstoff verwendet, wenn der Bauherr nicht gleichzeitig einen Putzer/Maler mit der Überarbeitung der Leibungsanschlüsse beauftragt.

    Womit ich wieder bei meinem Lieblingsthema wäre: Wer keinen Planer/Bauleiter beauftragt, braucht sich nicht wundern, wenn jeder Handwerker "nur" seine eigene Arbeit macht und die Abstimmung mit weiteren Nachbargewerken fehlt und am Ende "nur" Behelfslösungen rauskommen.
     
    opferdernatur gefällt das.
  6. #6 Andruschka, 30.07.2020
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    Vielen Dank für die ehrliche Antwort! Dann scheint alles wie beauftragt ausgeführt worden zu sein ... wenn man das so machen kann ist doch supi! Besser geht immer ...
     
  7. #7 Fabian Weber, 30.07.2020
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    Er hat ja Gewährleistung, wenn es schimmelt muss er kommen.
     
  8. BaUT

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    Jein - wenn es an der Montagefuge oder in der Fensterleibung schimmelt ist das möglicherweise nicht von der Gewährleistung erfasst, denn eine raumseitige Leibungsdämmung (zur Vermeidung der Unterschreitung des Schimmelpilzkriteriums fRsi > 0,70) war ja nicht mit beauftragt und würde dann nachträglich nicht als Mängelbeseitigung erfolgen, sondern evtl. als Nachauftrag (Sowieso-Kosten).
     
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