Fernwärme oder neue Gasheizung / Kostenneutralität

Diskutiere Fernwärme oder neue Gasheizung / Kostenneutralität im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, in einem 7-Familien Wohn-/ und Geschäftshaus (Dortmund) ist nun meine Gasheizung defekt (Riss in Kessel). Ich habe die...

  1. AMSH

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    Hallo zusammen,

    in einem 7-Familien Wohn-/ und Geschäftshaus (Dortmund) ist nun meine Gasheizung defekt (Riss in Kessel). Ich habe die Möglichkeit Fernwärme installieren zu lassen, oder aber eine neue Gasheizung. Leider finde ich überall unterschiedliche Informationen Zum Thema Kostenneutralität Fernwärme. Wärmepumpe ist nicht möglich.

    Die Frage ist nun - wielange muss ich als Vermieter die Differenz / Kostenneutralität für die Mieter zahlen. Ich habe einmal 1 Jahr gelesen und einmal 5 Jahre. Bei 5 Jahren und den Fernwärmekosten würde es sich überhaupt nicht rechnen.

    Derzeit beziehe ich die KwH für 8 Cent. Fernwärme liegt bei 14 Cent. Dazu kommen sehr hohe Grundgebühren.

    Wozu würdet ihr mir raten?
     
  2. #2 Fred Astair, 12.12.2023
    Fred Astair

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    Sagt wer?

    Wieso solltest Du die überhaupt zahlen müssen?
    Wie hoch sind denn die tatsächlichen Gestehungskosten übers Jahr incl. Grundpreis?
    D.h. wie hoch sind die spezif. kWh-Kosten, die Du an Deine Mieter weiterberechnest, incl. Strom, Schornie u. Wartung?
    Welche spezif. Kosten würden bei FW entstehen? Wie lange ist die Preisgarantie für einen FW-Anschluss, wie lange sind die 8ct. fürs Gas garantiert?
     
  3. AMSH

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    Die Hausgrenzen sind gleichzeitig Grundstücksgrenzen. Deshalb habe ich keine Möglichkeit eine Wärmepumpe aufzustellen.

    Sowie ich es gelesen habe, muss ich die letzten 3 Heizkostenabrechnung als Grundlage nehmen. Die Mieter dürfen durch die Fernwärme nicht benachteiligt werden. Dem Entsprechend bleiben alle Kosten, die höher sind bei mir hängen. Kostenneutralität für die Mieter eben.

    Die 8,9 Cent habe ich erstmal für ein Jahr gesichert. Bei einem Grundpreis von 145€. Dies entspricht bei ca. 90.000kwh 8.155€
    Fernwärme würde mich ca. 2400€ Grundpreis! und 13,53 Ct/kwh kosten. Also bei ca. 90.000kwh 14.577€. (aktuelle Preise)
    Ergo würden direkt 6.422€ bei mir bleiben, abzgl Wartung und Schornsteinfeger.

    Dafür wäre der Anschluss an die Fernwärme sehr wahrscheinlich gratis (erfahre ich die Tage)
     
  4. #4 Fred Astair, 12.12.2023
    Fred Astair

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    Auf dem Dach vielleicht? Diesen Plan B habe ich bereits in der Schublade, falls es mit der Fernwärme mal endet.
    Steht das Haus in der Fränkischen Schweiz? Dort habe ich öfter solche (ich nenne es mal Traufgrundstücke) erlebt.
    Kannst das mal verlinken oder mit Quelle zitieren?
     
  5. #5 nordanney, 12.12.2023
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    Das steht m.W. in der WärmeLV
     
  6. #6 Fred Astair, 12.12.2023
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    Ah danke. Das dürfte sich im Zuge der Energiewende bald erledigt haben.
    Natürlich blöd, dass Du jetzt eine Entscheidung fällen musst.
     
  7. AMSH

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    So ist es - ich habe keine Ahnung was ich machen soll...
     
  8. #8 Fred Astair, 12.12.2023
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    Ich würde mich an die Energieagentur Deines Bundeslandes wenden, inwieweit, dieses verzerrende "Verschlechterungsverbot" hier gültig ist, gleichzeitig genaue Konditionen des FW-Bezuges versuchen zu verbessern. Ich habe einen 15 Jahre gültigen Festpreis, der nur stark eingeschränkt veränderbar ist.
    Der Gasversorger wird kaum eine längerfristige Preisgarantie machen.
     
  9. #9 nordanney, 12.12.2023
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    Der Fernwärme Anbieter muss Dir doch eine Berechnung zur Verfügung stellen, damit überhaupt erst einmal nachvollzogen werden kann, ob sich die Mieter überhaupt verschlechtern. Nur der Arbeitspreis ist z.B. keine Verschlechterung.

    Das Thema ist ja, dass Fernwärmeanbieter bzw. Contracting Anbieter gerne Ihre Investitionskosten über die hohen kWh-Preise zurückholen. Und genau diese Kosten darf ein Mieter nicht bezahlen. Macht ja auch Sinn, denn die neue Gasheizung oder WP würde er ja auch nicht bezahlen müssen.

    Insofern sprich mit dem Anbieter und Fachleuten.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 12.12.2023
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    Also Du müsstest auf noch nicht einmal eine Monatsmiete verzichten? Wahrscheinlich wird’s eher weniger, weil die Gasheizung ja nur einen Wirkungsgrad von vielleicht 80% hat.

    Fände ich jetzt zumutbar.
     
  11. #11 Deliverer, 12.12.2023
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    Den Kauf der Heizung kannst Du doch auch umlegen. In die eine oder andere Richtung...

    Ansonsten ist der Gaspreis recht günstig und wird perspektivisch (CO2-Preis) stark steigen. Wenn man dann wieder umrüstet, war es garantiert nicht günstiger für irgendwen.
    Und wenn die Wärme nicht aus einer Großwärmepumpe kommt, würde ich auch nochmal nachschauen, ob nicht vielleicht doch Sole oder LWWP auf dem Dach eine Möglichkeit wäre. Ist es nämlich eine Holz, Kohle, Sonstwas-Fernwärme, wird die auch bald entweder ausgemacht oder teurer.
     
  12. AMSH

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    Das ist ein guter Punkt! Vielen Dank an dieser Stelle. Leider warte ich seit Wochen auf diese Berechnung. Grundsätzlich hätte ich ja auch keine Eile, aber da meine Heizung nunmal genau jetzt defekt gegangen ist, brauch ich eben zeitnah Lösungen. Murphys Law...

    Angeblich soll die Berechnung aber diese Woche kommen und man versucht mir einen Leihkessel zur Verfügung zu stellen, bis die evtl. Fernwärme installiert wird.

    Der Bearbeiter hat mir aber schon mitgeteilt, dass die Immobilie die perfekten Voraussetzungen dafür hat, da die Rohre erst kürzlich direkt vor der Haustür verlegt wurden. Die Heizung befindet sich auch direkt zur Straßenseite, so dass der Weg sehr kurz wäre. Über den Wirkungsgrad habe ich noch gar nicht nachgedacht. Naja, ich hoffe die Berechnung kommt zeitnah.
     
  13. #13 Viethps, 13.12.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    [QUOTE="Deliverer, post: 1406688, member: 105173"

    Ist es nämlich eine Holz, Kohle, Sonstwas-Fernwärme, wird die auch bald entweder ausgemacht oder teurer.[/QUOTE]

    Fernwärme in DO kommt aktuell von den Deutschen Gasrußwerken
     
  14. #14 Fred Astair, 13.12.2023
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    also aus Kohle.
    Da hier die stoffliche Nutzung der Kohle im Vordergrund steht, dürfte das Abfallprodukt Wärme noch recht lange Bestand haben
     
  15. AMSH

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    Ich habe soeben die Kostenrechnung bzw. Kostenneutralität bekommen. Diese ergibt, dass ich jährlich (bei prognostizierten Verbrauch) 6.304,76€ nicht umlegen darf und selbst übernehmen muss. Das auf die nächsten 5 Jahre ergibt 31.523,80€. Also wirtschaftlich absolut nicht rechenbar.

    Ich frage mich auch, welchen Anreiz die Mieter haben, Heizkosten zu sparen. Wenn Sie wissen, dass jede zusätzlich verbrauchte KWH der Vermieter zahlt, dann bollern die Heizungkörper sicherlich auch durch, wenn die Mieter arbeiten und/oder im Urlaub sind. Mir fehlen die Worte.

    Das Problem ist nur, dass ich alle hiesigen Unternehmen so ausgelastet sind und ich keinen finde, der mir zeitnah eine neue Heizung einbaut.
     
  16. #16 Gast 85175, 18.12.2023
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    Mal unter uns Vermietern, im privaten Gespräch würde ich dich jetzt fragen wie alt der alte Kessel war, weil der Riss im Kessel kommt halt regelmäßig dann, wenn damit zu rechnen ist, wenn das Teil seinen Dienst getan hat halt... und dann würdest wohl zu hören bekommen, dass man dir halt nicht helfen kann, dass Du halt zu denen gehörst, die vom vollkommen unerwarteten Versagen uralter Heizungen total überrascht werden (wenn uns doch nur jemand gewarnt hätte!) und deshalb jetzt den happigen "Geschwindigkeitsbonus" der da derzeit üblich ist wirst zahlen müssen, sonst kommt halt keiner und baut dir einen neuen Kessel ein...

    Ich müsste mich jetzt gerade noch kurz intensiver ins neue GEG einlesen, was ich eigentlich erst im Januar vor hatte, aber ich hege da gerade so meine Zweifel, ob da ein neuer Gaskessel ab 2024 überhaupt noch zulässig ist, weil die Fernwärme gibts da ja schon... Und selbst wenn, wie lange der dann betrieben werden darf ist die nächste Frage...
     
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  17. #17 VollNormal, 18.12.2023
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    Ich hab da jetzt auf die Schnelle nichts zu "Fernwärme wäre möglich" gefunden, sondern nur ob es einen Wärmeplan gibt, "der auf der Grundlage einer bundesgesetzlichen Regelung zur Wärmeplanung erstellt wurde". Sobald es diesen gibt, ist es vorbei mit freier Heizungswahl. Falls es bis dahin keinen solchen Wärmeplan gibt, spätestens Mitte 2028 oder, bei Gemeindegebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern, Mitte 2026. (Siehe den neuen §71 GEG)
     
  18. #18 Gast 85175, 18.12.2023
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    Ich meine garde das zugehörige Planungsgesetz wurde erst letzte Woche verabschiedet...

    Ich habe da gerade diese ganzen Übergangsregelungen im Hinterkopf, die ja oft nur zulassen, dass ein neuer Kessel zwar eingebaut und betrieben werden darf, aber nur, bis das Wärmenetz dann betriebsbereit ist... Ich würde gerade jedem einfach nur empfehlen, sich da selbst schlau zu machen, weil wenn es das Wärmenetz ja schon gibt, dann ist das mit dem Kessel evtl. ein kurzes Vergnügen...

    Vielleicht hat es ja schon jemand auf sich genommen das Wirrwarr zu durchblicken und kann uns erleuchten?
     
  19. #19 VollNormal, 18.12.2023
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    Wir sind immer noch im neuen §71, jetzt in Absatz (9)
    Das ist aber nur eine Aufweichung der durchgreifenden Forderung aus §71 (1):
    Als Betreiber der Anlage hast du also dafür Sorge zu tragen, dass sukzessive der Anteil an Biomasse (oder diesem Greenwashing-H2) immer höher wird. Als Gaskunde bist du da von deinem Versorgungsunternehmen abhängig, falls du eine Ölheizung hast, kannst du immer noch im nächsten Supermarkt Frittenfett kaufen ...

    Das ganze gilt aber nur für ab dem 01.01.2024 neu eingebaute/aufgestellte Heizungsanlagen. Der Bestand darf (bis auf die ganz wenigen Anlagen, die nicht unter die -künftig nominell noch erweiterte- Ausnahmeregelung von §72 (3) fallen) bis zum 31.12.2044 unverändert weiter betrieben werden und ab dem 01.01.2045 überhaupt keinen fossilen Brennstoff mehr verbrennen.

    ... darfst du dir wohl erhoffen, hier hat der Gesetzgeber sich aber alle Mühe gegeben, dass das auch ja bloss niemandem mehr gelingt.
     
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  20. #20 Fred Astair, 18.12.2023
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    Ich habe absolut keine Zeit, mich durch diese pseudobetriebswirtschaftlichjuristischen Spitzfindigkeiten zu ackern.

    Mir rennen meine Vermieterkollegen die Bude ein, Fernwärmeumstellungen für ihre Gasetagenheizungsobjekte zu planen. Nicht einer hat hinterher höhere Wärmekosten an seine Mieter weiterzugeben.
     
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