Feuchte Stelle an der Wand

Diskutiere Feuchte Stelle an der Wand im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; nur wissen, was man schreiben muss^^ reicht es, die sichtbaren Stellen als Mangel anzuzeigen?

  1. #21 EricNemo, 16.03.2009
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    nur wissen, was man schreiben muss^^

    reicht es, die sichtbaren Stellen als Mangel anzuzeigen?
     
  2. #22 EricNemo, 20.03.2009
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    also nach Telefongepräche mit BT und dem Nachkommen seiner Bitte, ihm Fotos zu mailen kam nix... Dahe schick ich am Montag die Mangelrüge raus.

    Derweilen hat sich die Sache ein wenig ausgeweitet, innen wie aussen. Aussen sieht es für mich so aus, als ob der gesamte Balkon rundrum undicht ist und es nicht nur am Übergang zur Hauswand feucht wird. Was mich wundert - ich kenn das Haus über 1 Jahr lang ohne dass Innenputz drin war und da ist es nicht aufgetreten. Woran kann das liegen?

    Und zu Mangelrüge: Ich rüge die Feuchtigkeit in der Wand, eine Ursache muss ich ja nicht nennen, oder? Ein 14tägige Fris zur Behebung - ist das angemessen? Welche Maßnahmen wären denn angebracht? Erstmal muss ja die Ursache gefunden werden, oder? Wi eoft muss man den Mangel mahnen, bevor man selbst die Behebung beauftragen kann?

    Hier noch 2 neue Fotos, wo man besser erkennen kann, welcher Bereich aussen betroffen ist. Umrandet ist der sichtbar betroffene Bereich.

    [​IMG] [​IMG]


    und zuletzt eine mir sehr wichtige Frage: In welchem Zeitraum wid es "gefährlich" bzgl. Schimmel? Ist der kommende Sommer eher positiv oder negativ dafür? Kann ich die Sache irgendwie bremsen (innen ist Kinderzimmer)?
     
  3. Tommmy

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    kann dran liegen das es ein baumangel war der erst spaeter eintrifft. die erste nachfrist 14 tage die zweite 14 tage dann koenntest andere damit beauftragen und in rechnung stellen soweit ich es weiss. ich kann dir wirklich nur ans herz legen die feuchtigkeit schnellstens aus dem bauwerk zu bekommen --> schaden wird immer groesser! wenn der bt nicht drauf reagiert fackel nicht lang und hol dir rechtlichen beistand! lass dich nicht hinhalten. viel glueck
     
  4. Robby

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    Mit der eigenen Nachbesserung kann man ins Messer laufen, insofern der Beweis (Fehlerhafte Ausführung) nicht als neutral und objektiv gesichert gilt.

    Beispiel, eBT rührtsich nicht, sagt Nööö ist alles OK. Nachbesserung durch 3. (Ersatzvornahme) BT = ihr habt alles von mir kaputtgemacht...

    Und dann?
     
  5. #25 EricNemo, 24.03.2009
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    genau da knüpft meine nächste Frage an^^

    also BT hat Mängelrüge nun bekommen, ich hab ihm auch gleich mitgeteilt, dass ich sämtliche Arbeiten von einem Sachverständigen prüfen lasse (nach der Gartengeschichte bleibt mir nix anderes übrig).

    Jetzt gehen wir mal davon aus, der BT lässt beide Fristen verstreichen, was muss ich tun, um selbst jemanden ranlassen zu können. Ich muss ja irgendwie "festhalten" welcher Schaden vorlag. Ein "Sachverständiger" macht sich ja selbst zum "Sachverständigen", theoretisch könnt ich mir dann den Schaden auch selbst bestätigen. Muss ich einen öbüv Sachverständigen damit beauftragen?

    Mein Vorteil: Ich hab noch 10.000 Euro offen (zum Glück haben die beim Garten so geschlampt, sonst wäre es bereits bezahlt). Die Kosten für die Ausbesserung könnte ich davon ja dann einbehalten, die Kosten für den Sachverständiger wahrscheinlich nicht, aber jemanden, der die Behebung des Schadens plant und überwacht kann ich schon wieder von der offenen Summe "bezahlen", oder? Kann man abschätzen, ob die 10.000 Euro dafür ausreichen? Putzer und Maler müssen ja dann wahrscheinlich für die ganze Hausseite ran... Wem ich später die 10.000 zahle ist mir ja wurst, zahlen muss ich sie so und so, nur wenns mehr wird - diesen Kampf muss ich nicht haben^^

    und kann ich jetzt irgendwie die Sache bremsen (mit Lüften/Heizen, etc...)? In welchen Zeitraum wirds wegen Schimmel gefährlich?
     
  6. #26 EricNemo, 27.03.2009
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    BT hat als erstes mal den Handwerker, welcher die Abdichtung gemacht hat geschickt, der war heute da und hat es sich angesehen. Anscheinend ist der Aufbau diese Balkons von unten nach oben: Betondecke (drunter ist ja der Rundbogen, also ein Zimmer), Abdichtung, Isolierung, Estrich, Abdichtung (wenn ich mich richtig erinnere aus dem Gespräch). Die obere Isolierung ist so ein Harz-Anstrich, der fest und unbeschädigt aussieht, von aussen also an der Abdichtung kein Schaden zu erkennen, aber dass ein Schaden besteht, konnte er natürlich nicht abstreiten. Er wird dem BT nun den Schaden quasi "bestätigen" aber woher es kommt, konnte er nicht sagen^^

    Also mal sehen, was der BT nun macht. Frist der Mängelrüge läuft ja dann auch mal ab (noch 1 1/2 Wochen)
     
  7. Robby

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  8. #28 EricNemo, 27.03.2009
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    danke, schonmal seh rinteressant. Trotzdem: Muss es ein öbuv sein oder kann auch ein "normaler" Sachvertändiger Beweise für den Mangel "sicherstellen", so dass später nicht behauptet werden kann, man hätte diese oder jene Reparatur icht vornehmen müssen?
     
  9. Robby

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    Eigentlich nicht so wichtig, der öbuv wird aber eine Glaubwürdigkeit zugerechnet da er eben alle Feststellungen eidlich macht. Mit allen auch privat- und zivilrechtlichen Konsequenzen.
     
  10. #30 EricNemo, 27.03.2009
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    der ist dann demzufolge auch ein wenig teurer, oder?
     
  11. Robby

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    Nö, nicht unbedingt manchmal auch im Gegenteil
     
  12. lawyer

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    Der sicherste, aber auch leider etwas langwierige Weg wäre die Einleitung eines gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens, in dem ein öbuv SV befragt werden kann,
    - welche Mängel vorliegen,
    - welches die Ursachen sind,
    - welche Mangelbeseitigungsmaßnahmen erforderlich sind und
    - welche Kosten dafür anfallen.
    Das Ergebnis wäre in rechtlicher Hinsicht für Sie und den Gegner verbindlich (anders bei Privatgutachten).

    Die Kosten des Verfahrens müssten Sie vorschiessen. Die Kosten (einschließlich Anwaltskosten) sind aber vom Antragsgegner zu ersetzen, wenn er mit der Mangelbeseitigung in Verzug geraten ist (Stichwort: Rechtsverfolgungskosten) Aufrechnung mit dem Einbehalt möglich.
     
  13. #33 EricNemo, 16.04.2009
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    ok, der BT hatte den Handwerker welcher die Abdichtungen gemacht hat vorbeigeschickt, der hat augenscheinlich alles in Betracht genommen und keine Undichtigkeit "gesehen". Folglich ist der BT der Meinung, die Abdichtung sei in Ordnung. Diese schwarze Pampe wurde im Spähtherbst drangemacht, weil die Harzschicht drunter aufgesprungen war. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich das nich tzu lange offen lassen soll, da UV-unbeständig, im Winter hatte ich auch größtenteils ne Plane drauf, aber halt noch kein Blech. Daran hängt sich der BT auf, dass ich Schuld bin, da kein Blech drauf ist. Der Handwerker hat aber auch an dem schwarzen Zeug "augenscheinlich" keine Undichtigkeit feststellen können, aber da zählt sein Auge wohl nicht soviel...

    Wer jetzt mal einen Gutachter anheuern, sonst geht ja nix weiter...

    Wer guten im Raum München kennt, darf mich gern anschreiben^^
     
  14. #34 EricNemo, 29.04.2009
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    Für alle die es interessiert:

    Gerade war öbuv Sachverständiger da. Neben kleineren kritischen Stellen an dem Anschluss Blechrinne zur Wand/Abdichtung hat er grundsätzlich die Art des Anschlusses zur "Lauffläche" des Balkons kritisiert, da hier der Estrich an die Rinne rangeführt ist und daher immer mit einer gewissen Undichtigkeit zu rechnen ist. Zudem hat er auf der Seite (ganz am Ende der Rinne, Stoßseite) ein wenig Silikon entfernt und konnte mit einem dünnen Plättchen tiefer als die Rinne rein - daraus folgt er fehlende Abdichtung zwischen der Rinne und der darunterliegenden Dämmung. Und da wäre man dann wohl an dem Punkt wo man schon fast den Estrich und die Rinne rausreissen müsste, um eine dauerhaft Lösung zu schaffen...

    Nun gut, erstmal abwarten bis ich alles schriftlich habe und was der BT dann für Ausreden findet.
     
  15. #35 EricNemo, 20.05.2009
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    Tach zusammen, hab ne kleine Frage wie ich am besten weitermachen soll.

    Schriftliche Stellungsnahme ist nun da (kleiner Auszug des Schlussfazits^^):
    Dies hab ich dem BT zukommen lassen, bislang ohne Reaktion.

    Meine Idee war jetzt: Ich gebe dem BT eine Frist den Schaden schriftlich anzuerkennen. Tut er dies, kann ich ne Frist zu Behebung setzen und dann ggf selbst jemanden Beauftragen (bei Verstreichen dieser), tut er es nicht, bleibt wohl nur der Weg des ger. Beweissicherungsverfahrens.

    Was meinendie Experten in diesem Fall?

    Die Sache sollte natürlich bis zum Winter behoben sein, dann wirds ja wieder kritischer mit dem Schaden.
     
  16. Robby

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    Wenn Instandgesetzt ist, brauchts auch kein selbst. Beweisverfahren mehr denn der IOst Zustand ist ja weg. DAnn würde ich direkt klagen
     
  17. #37 EricNemo, 20.05.2009
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    ne, sorry, anscheinend falsch verstanden^^

    jetzt ist es im Mangelzustand. Ich würde jetzt vom BT die Anerkennung des Mangels fordern.

    - tut er dies, kann ich für die Behebung ja ne Frist setzen und bei Nichteinhalten jemanden beauftragen.

    - tut er es nicht, wäre dann der nächste logische Schritt ein ger. Beweissicherungsverfahren um dann möglichst rasch die Sache selbst beheben zu lassen? Mir gehts nich drum dem BT eins reinzuwürgen, sondern einfach nur möglichst zeitnah den Mangel zu beheben (aber eben ohne danach ums Geld streiten zu müssen)
     
  18. #38 EricNemo, 03.06.2009
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    mal nochne Frage, will diese Woche "weiterkommen" (genug auf Reaktion gewartet)

    Mangel wurde angezeigt und vom BT zurückgewiesen bzw Frist verstrichen lassen. Sachverständiger von mir beauftragt und die Stellungname dem BT zugesendet.

    Muss nun erneut eine Mangelrüge mit Fristsetzung zugesendet werden oder kann ich auch direkt ein Beweissicherungsverfahren einleiten? Letzteren würde ich eine formlose Firstsetzung vorraussetzen und dann eben zum Anwalt marschieren, wenn nix geschiet...

    Der SV hat mir angeraten, unbedingt den Mangel bis zur nächsten Heizperiode beheben zu lassen, das ist mir soweit auch verständlich^^ Reicht da die Zeit mit dem Beweissicherungsverfahren noch, wenn ich in 1-2 Wochen den Stein ins Rollen bringe?
     
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