Feuerwehrzufahrt direkt am Keller

Diskutiere Feuerwehrzufahrt direkt am Keller im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bin neu im Forum und freue mich auf einen interessanten Austausch. Ich habe gleich mal eion ziemlich knifflig wirkendes Rätsel ......

  1. #1 crazydiver1970, 27.12.2018
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    Hallo,

    ich bin neu im Forum und freue mich auf einen interessanten Austausch. Ich habe gleich mal eion ziemlich knifflig wirkendes Rätsel ...
    Wir planen aktuell einen Hausbau in zweiter Baureihe. Dazu muss die Zufahrt zum hinteren Grundstück dicht am vorderen unterkellerten Gebäude entlanggeführt werden, etwa einem halben Meter von der Gebäudewand entfernt.

    Das Bauamt hat dazu grünes Licht gegeben, es müssen nur Feuerwehr-/Rettungskräfte nach hinten durchfahren können. Zur Umsetzung der Zufahrt haben die sich sonst gar nicht geäußert. Nun habe ich gelesen, dass ein Leiterwagen der Feuerwehr 16-19t wiegt (gibt es Gewichtsfestlegungen für Feuerwehrzufahrten, hier: Brandenburg?). Sollten Betondecken per Fahrzeug samt Kran (für den neuen Hausbau) nach hinten fahren müssen, so wiegen diese wohl so um die 40t. Falls Letzteres undenkbar erscheint, so muss zumindest die Feuerwehr durchfahren können.
    Als Laie denke ich, dass das Gewicht nach unten und der Erdddruck dann seitlich gegen die Kellerwand drückt (Poroton). Sicher muss ich sowas wohl von einem Statiker errechnen lassen, auch wenn das Bauamt dazu nichts sagte. Man will ja selbst auch nicht, dass das vordere Gebäude Schaden nimmt. Zur reinen Kostenkalkulation und einer denkbaren Ausführung (L-Steine parallel zum Keller bis Fundamenttiefe o.ä.?? :-) ) stelle ich das Problem mal zur Diskussion unter die Experten. Hat da einer Ideen? Ich habe anbei eine grobe Skizze gefertigt, sind diese Infos ausreichen? Die Zufahrtsbreite dürfte etwa 3m sein (4m vom Gebäude bis zum Grundstücksgrenze, an der Grenze minus 50cm einer bestehenden Tujahecke, am Gebäude minus ca. 50cm eines bestehenden Grobkieselsteinstreifens, was im Zweifel auch weg könnte). Das Gebäude ist zweitgeschossig, Drempel im 1. OG ca. 1,4m, Dachneigung 48 Grad.

    Ach ja, vorn in der Zufahrt ist eine 5000Liter Zisterne aus Kunststoff vergraben. Was müsste da drüber, um die befahrbar zu machen für die BF (mal grob pauschal ohne Maße, sofern man da grob was sagen kann ... habe mal eine jpg von der Zisternenart angehangen, die ist da vor etwa 20 Jahren eingegraben worden, die liegt oben fast auf Erdbodenniveau, nur 20cm Dämmplatten und ca. 10-20cm Erde drüber ...vielleicht bewehrte betonstreifen/platten quer drüber?).

    Vielen Dank für die Unterstützung und Hilfe und einen guten Rutsch ins neue Jahr ;-)

    Grüße aus dem Berliner Umland

    Gino :-)
     

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  2. #2 Jo Bauherr, 27.12.2018
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    Ein Feuerwehrauto hat in Brandenburg per Definition 10 t Achslast / 16 t Gesamtlast.
    Mit einem Poroton-Keller wie in der Skizze wird das nix.

    L-Elemente geht schon, aber wozu der Aufwand? Beton-Kellerwände (auch als Filigran oder FT möglich) und fertig.

    Das muss der Tragwerksplaner gemäß Baugrundgutachten durchrechnen und nachweisen, oft fragt die Brandschutzdienststelle des Landkreises (zumindest in OHV) den Nachweis der Tragfähigkeit der Feuerwehrzufahrt und -bewegungsfläche spätestens zur Fertigstellung ab!

    Die Zisterne in der Zufahrt kann nur mit einer bewehrten Betonplatte abgefangen werden bei der geringen Überdeckung.

    (Btw.: Zufahrt muss im Lichten min. 3,50 m hoch sein -> Vorsicht bei Traufüberständen.)
     
  3. #3 crazydiver1970, 27.12.2018
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    Hallo Jo Bauherr,

    lieben Dank für die Antwort.

    Ich habe vielleicht missverständlich geschildert. Ein Betonkeller geht nicht, weil der Poroton-Keller bereits existiert und an diesem bereits bestehenden unterkellerten Gebäude eine Zufahrt vorbei zu einem hinteren Grundstück geführt werden soll.

    Wie tief/dick / welche L-Steine meinst Du würden nötig sein?

    Wie müsste die Betonplatte etwa beschaffen sein?

    Danke für den Tip mit den Traufüberständen!

    Grüße

    Gino
     
  4. #4 crazydiver1970, 28.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 28.12.2018
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    Habe erst beim wiederholten Lesen gemerkt, wie viele Informationen in der Nachricht von Jo Bauherr drin stecken. Vielen Dank nochmals!

    Hat noch jemand Anregungen?

    Im Grunde geht es mir neben der Machbarkeit um eine Kostenkalkulation, daher wäre für mich interessant, was für Kosten entstehen um einen Kreditrahmen abschätzen zu können. L-Steine in welcher Dimension (Haus ist 9,30 x 9,30m groß, hinter dem Haus eine erhöhte, 5m ins Grundstücksinnere verlaufende Terrasse, an der die Zufahrt auch vorbeiführt).
    10m Reihe L-Steine parallel zum Gebäudekeller? wie dick, wie hoch, wie tief die L-Steine? ... (klaro nur Schätzungen, bevor ein Statiker das dann berrechnen müsste).

    Ich bin kein gelernter Handwerker, habe aber beim ersten Hausbau selbsz viel gelernt und gemacht und die 60qm Doppelgarage samt Streifenfundament, Bodenplatte, Wände pp. selbst hochgezogen. Wäre denkbar, die L-Steine selbst zu fertigen/gießen mittels angefahrenem Beton, um einen Kran und evtl Materialkosten einzuspren? Müsste dann bei nach Verschalung/Bewehrung waagerechtes und senkrechtes Teil in einem Stück gegossen werden oder geht beides nacheinander? (quasi wie eine kleine Betonbodenplatte, an der zur Kellerseite, etwa 50cm zum Keller entfernt, senkrecht die Bewehrungen nach oben führen und die senkrechtern teile dann nachverschalt und in einem zweiten Arbeitsgang gegossen werden)

    Danke schon mal, liebe Grüße

    Gino
     
  5. #5 petra345, 28.12.2018
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    ES gibt beim Keller die Möglichkeit, ohne statischen Nachweis und mit 36,5-er Mauerwerk, das Erdreich bis zur Oberkante eines 2,5 m hohen Kellers anzufüllen.

    Mit dem 42 cm starken Mauerwerk ist es vermutlich möglich, den statischen Nachweis für die Befahrbarkeit auch zu erbringen.

    Über die Zisterne kann man natürlich, ohne eine ausreichende BEtonplatte , nicht fahren.


    .
     
  6. #6 SIL, 28.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 29.12.2018
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    Und auch breit mind. 3,50 oder ist das in BRB, anders? zusätzlich eventuell Stellfläche für den Drehkranz falls dort 'Anleitern' mobil vorgesehen ist, da reichen 3,50 m nicht mehr.40 t Befahrung wäre bei L oder Winkelsteinen je nach Abstand LF 5 oder 6,maßgebend ist dort die Gründung und die 'Fussüberbettung' von der Abmessung b gehen da Steine ab 12 cm Dicke ca.wenn ich aber die Abmessung so lese wird das schwierig werden, es handelt sich um EFH - die Branddirektion wird entsprechend Auskunft erteilen vllt wäre es sinnvoller eine Trocken Leitung zu ziehen, die kostet sicher einiges, aber nicht alle Carres oder Innenhöfe sind weder im Bestand oder Neubau auch befahrbar oder erreichbar, es gibt dann halt einige Auflagen, meist sind diese auch recht umgänglich bzw wenn Alternativen vorgezeigt werden diesen nicht grundsätzlich abgeneigt.....
     
  7. #7 Fabian Weber, 29.12.2018
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    3,50m Breite sind es erst über 12m Länge der Durchfahrt.

    Ich würde ja erstmal mit Feuerwehr und Bauamt einen Ortstermin machen. Vielleicht bekommst Du ja eine Ausnahme

    Für die Feuerwehr ist eine Zu- oder Durchfahrt für Hubrettungsfahrzeuge zu schaffen,

    • wenn die Oberkante der Brüstung von Fenstern oder Stellen, die als zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr dienen, höher 8,00 m über Gelände liegt,
    • wenn Gebäude, ganz oder mit Teilen, mehr als 50 Meter von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind.
    Ist denn die geplante oberste Fensterbrüstung höher als 8m?

    Liegt das Gebäude tiefer als 50m?
     
  8. #8 crazydiver1970, 29.12.2018
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    Hallo,

    vielen Dank für die anregenden Beiträge. Ich habe mal den amtl. Lageplan gescannt und ergänzt.

    Im vorderen Grundstücksteil befindet sich bereits ein Gebäude, vorn links davon auch schon eine Garage (beides hellrot eingezeichnet). Eine Durchfahrt ist daher nur rechts von dem vorderen Gebäude möglich, wo nach Frontanpassungen auch die Zisterne befahrbar zu machen ist (Zisterne in der Skizze: blau).

    Am hinteren Ende des vorderen Gebäudes ist die bestehende, rundum mit Betonschalsteinen hochgemauerte ca. 1,5m erhöhte Terrasse, die etwa 5m nach hinten ragt (in der Skizze violett skizziert.

    Das vordere Gebäude befindet sich 12m von der Straße entfernt, geht dann 9,3m nach hinten, angeschlossen von der ca. weitere5m nach hinten fortlaufenden Terrasse. Die Durchfahrtsbreite rechts des vorderen Hauses macht genau 4m aus (Gebäude - Grundstücksgrenze). Allerdings befindet sich zum rechten Grundstück hin eine Tujahecke, die gern bleiben könnte. Wenn man das Gebäude sowie die anschließende Garage zusammenzählt, kommt eine Mauer-/Fassedenlänge von 9,3+5=14,3m zustande. Wird dadurch die Durchfahrtsbreite von min. 3m schon auf 3,5m angehoben?
    Nebenbei ist das Grundstück rechts etwa 60cm höher und unter dem Grundstückszaun durch eine ca. 60cm hohe Mauer (Betonschalsteine) ausgeglichen.

    Das Gesamtgrundstück hat eine Tiefe von etwa 50m (links 48,3, rechts 53,4m). Geschätzt beginnt auf dem hinteren Teil-Grundstück (hier rundum etwa 3m Grenzabstand grob gelb gekennzeichnet, in der Skizze blau das geplante neu zu bauende Gebäude) das Neugebäude ab etwa 35-40m zur Straße entfernt.

    Ich bin Euch wirklich dankbar.

    @ Fabian!
    Der Tipp mit dem Ortstermin der Feuerwehr ist echt Gold wert. Du sprichst von möglichen Ausnahmen? Vielleicht lässt sich ja da einiges an Aufwand sparen, was die baulichen Anpassungen betrifft. Den Lastschutz für den Keller des vorderen Hauses muss ich natürlich umsetzen. Dass Feuerwehrzufahrten erst ab einer bestimmten Grundstückstiefe und/oder Brüstungshöhe gelten - gilt dies auch für Brandenburg? In der ersten Antwort von "Jo Bauherr, s.o., ist das Wort "Definition" verlikt mit den Richtlinien dazu der Brandenburger Feuerwehr - da finde ich das nicht. Gilt das vielleicht für ein anderes Bundesland?

    @ SIL!
    Danke für die Tipps zu den Winkelsteinen. Zu "LF" steht bei Onkel Google wenig. Ist damit "Lastenfall" gemeint? Vermutlich heißt das, dass LF6 durch vermutlich verstärkte Bewehrung mehr Last abfangen kann als LF1. Für mich steht im Vordergrund, eine grobe Kostenkalkulation für einen Kredit aufzustellen, bevor dann ein Statiker alles genau festlegt. Sind Solche Winkelsteine LF6 deutlich teurer als LF1? Kann dazu nirgends etwas finden.

    Wie weit von der Kellerwand können/müssen die stehen? Können die unmittelbar anliegend oder z.B. 20cm (Platz wegen Zufahrtsbreite ist hier echt wichtig). Wie tief müssen die runter? Bis unter Bodenplatte des Hauses? Klaro können das nur grobe Festlegungen sein, die man nennt ...

    Wie tief müssen die L-Steine / bis unter die Bodenplattenhöhe des Hauses? Wie lang muss der waagerechte Teil des L-Steines sein? Wie gesagt ist bei mir im Vordergrund eine Kostenkalkulation. Wenn das jemand etwa abschätzen kann, wieviele L-Steine von wecher Größe wie plaziert werden müssen und wieviel etwa die Steine und dann noch ein Kran zum plazieren kosten würden ... Erdarbeiten traue ich mir selbst zu, auch wenn L-Steine selbst gießbar sind ...

    Für mich würde folgender groben Ablaufplan bislang entstanden sein (Besprechnung mit Bauamt fand bereits bei 100% positiver Zusage statt, Bauantrag nach Grundstücksteilung u.a.), um die Relevanz für mich für diese Vorabkalkulation zu zeigen:

    1. Ortstermin Feuerwehr
    2. Abschätzung Kosten (insbesondere Feuerwehrzufahrt)
    3. Gespräche mit der Bank desw laufenden Kredites zum vorderen Gebäude
    4. Auftrag Statiker zur Zufahrt
    5. Grundstücksteilung durch Vermesser
    6. Grundbuchamt
    7. Beginn Arbeiten im Vorgarten für die Zufahrt, dann Zufahrt
    8. ...

    Ich habe mal Skizzen beigelegt ... liebe Grüße

    Gino
     

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  9. #9 Jo Bauherr, 29.12.2018
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    Da braucht es für ein EFH ja gar keine Feuerwehrzufahrt bei den Abmessungen. Nur einen geradlinigen Zugang.


    Steht etwas unglücklich verklausuliert in der Brandenburgischen Bauordnung:
    "
    § 5
    Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
    (1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein
    geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu
    anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser
    Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt.

    Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen

    mehr als 8 Meter über Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 anstelle eines
    Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. Ist für die
    Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die
    dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen vorzusehen. Bei Gebäuden,

    die ganz oder mit Teilen mehr als 50 Meter von einer öffentlichen Verkehrsfläche
    entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter
    den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen,

    wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

    (2) Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für
    Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche
    zu kennzeichnen und ständig freizuhalten; die Kennzeichnung von Zufahrten muss
    von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den
    Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden.
    "
     
  10. #10 Fabian Weber, 29.12.2018
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    Das meinte ich ja auch, dass nach Paragraph 5 der brandenburgischen Bauordnung überhaupt keine Zufahrt gefordert wird, wenn die von mir oben bereits geschriebenen Punkte nicht zutreffen.

    Kleiner Tipp, wenn Du bauen willst, und Du die Dich betreffenden Gesetze nicht verstehst oder Dir das zu mühselig ist, dann hol Dir externe professionelle Hilfe, und damit meine ich jetzt nicht Deine Baufirma.
     
    simon84 und Jo Bauherr gefällt das.
  11. #11 crazydiver1970, 29.12.2018
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    Hallo Fabian und Jo Bauherr,

    ich hatte gar nicht gewußt, dass da unterschieden wird zwischen "Zugang" und "Zufahrt". Dann brauche ich wohl keine Feuerwehr vor Ort :-)
    Ich spreche den Punkt mündlich trotzdem nochmal beim Bauamt an, aber ihr habt mir dazu die Angst genommen.

    Eine Zufahrt wird es leider trotzem werden, wenngleich auch die Feuerwehr diese nicht nutzen bräuchte, da im hinteren Teil eine Pkw-Garage geplant ist. Nun ist die Frage, wie hoch die Kostendifferenz zur Ausführung für a. Pkw, oder b. kleine LKA oder c. ggf. einen LKW der die Betondecke nach hinten fährt, ist. Ggf. könnten wir uns hier einen Bagger leihen, der fällt wohl so in die Kathegorie b. ...

    @ Fabian, danke für den Tipp. Das wird auch kommen, doch wir sind zunächst in einem Anfangsstadium, wo sich einiges formt. Zu unserem ersten Haus hatten wir die Frage einer Feuerwahrzufahrt oder eines -durchganges noch nicht, das war halt vorn in vorderster Baureihe.
    Ich bin dankbar für Hilfe von Experten im Bekanntenkreis und hier im Expertenforum. ;-)

    Wie würdet ihr die Durchfahrt im Falle eines einfachen Pkws bauen, der täglich 3-4 Mal durchfährt, oder einen 7,5t-er (oder 40t?)? Wenn man Maßnahmen angreifen muss, vielleicht ist die Differenz an Kosten und Aufwand vielleicht nicht soo groß zwischewn Pkw und 40t? Kostenkalkulation halt. Wäre eine Pkw-Zufahrt ohne weitere Baumaßnahmen denkbar bei den genannten Daten oder würdet ihr / was würdet ihr da machen, wenn es Euer Haus wäre? :-)

    Liebe Grüße

    Gino
     
  12. SIL

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    Nein an den L oder Winkel Steinen ändert sich nichts, die verschiedenen Last Fälle oder Nutzungsklassen ergeben sich aus der notwendigen Gründung, eines eventuellen 'Aufbeton' auf den 'Füßen' und die Höhe der Auf Schüttung die notwendig ist. Als befahrsicher sind die mit 12 cm Dicke meist ausreichend, die Höhe der Steine richtet sich sinngemäß nach dem Abstand zur Fahrgasse und halt nach der Befahrung--ein 50er Winkelstein reicht nicht aus, sie müssen schon grössere Scheiben aversieren, alternativ halt Schalung und Beton wenn davon im Endeffekt nichts mehr sichtbar ist, sind ja nicht zwingend Scheiben zu stellen ..
     
  13. #13 Jo Bauherr, 29.12.2018
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    Also bei einer "nur PKW-"Zufahrt (<=2,8t) würde ich hier ad hoc gar keinen gesonderten Aufwand betreiben!

    Allerdings ... meine Entscheidung wäre doch auch ein wenig abhängig davon, was der Statiker dazu sagt ... :D.

    (Man kann leider nicht ALLES selber wissen bzw. machen! Sorry.)
     
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