Finanzierung Neubau auf ideel geteiltem Grundstück

Diskutiere Finanzierung Neubau auf ideel geteiltem Grundstück im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir wollen auf dem Grundstück der Schwiegermutter bauen. Wir würden ihr dann eben gerne einen Teil abkaufen. Das Grundstück kann nun aber...

  1. Fistan

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    Hallo!

    Wir wollen auf dem Grundstück der Schwiegermutter bauen. Wir würden ihr dann eben gerne einen Teil abkaufen. Das Grundstück kann nun aber aus baurechtliche Gründen nicht real geteilt werden. Daher wollen wir das über „Miteigentum“ regeln und quasi Miteigentümer des Grundstücks werden und dann auf unserem Teil bauen. Soweit ich weiß kann man über eine notariell erstellte Teilungserklärung eine fast ebenbürtige Teilung erzielen wie bei einer realen Teilung. Meine Frage ist nun zum einen, wie man den Verkehrswert für „unseren“ Grundstücksteil ermitteln kann. Müsste man da einen Abschlag einrechnen im Vgl. zu einem „richtigen“ Grundstück welches man dann auch real besitzen würde? Wie verhält sich das mit der Baufinanzierung bei der Bank? Werden dort bei der ideellen Teilung zur Absicherung der Bank die selben Werte für das Grundstück und den Neubau zugrunde gelegt (Grundstückswert) wie bei real geteilten Grundstücken?

    Kennt sich damit jemand aus? Das würde uns sehr weiterhelfen!

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Borokles, 28.06.2018
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    Soweit mir bekannt ist, müsst ihr nicht automatisch mit einem Abschlag rechnen, sofern es keine externen Gründe gibt, die euren Teil des Grundstücks benachteiligen. Die Banken könnten sich hypothetisch eher querlegen, falls sie Probleme zwischen den einzelnen Teilbesitzern vermuten aber das würde die Sache höchstens teurer machen und ist in eurem Fall sowieso nicht gegeben.
     
  3. #3 Einfachnurich, 29.06.2018
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    Hallo,

    nein, mit einem Abschlag müsst ihr zumindest aus dem genannten Grund nicht rechnen, ganz im Gegenteil, denn bei Auswahl der geeignetsten Bank kann der Wert des Grundstückes, so ihr es günstiger bekommen solltet aufgrund Famlienkauf, sogar gemäß dem Bodenrichtwert angesetzt werden und damit ggf. den Beleihungsauslauf senken.

    Hier solltet ihr euch bei der Auswahl der Bank von einem erfahrenen Finanzierungsmakler gut beraten und unterstützen lassen.

    Wie soll den das Gesamtkonzept bezüglich aller Kosten ausssehen?
     
  4. Fistan

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    Hallo! Vielen herzlichen Dank für die Antworten. Das klingt positiv.

    Was meinen Sie mit „Gesamtkonzept aller Kosten“?

    Wir würden das Grundstück deutlich unter Wert für 70000€ abkaufen können (Nach Bodenrichtwert von 360€/m2 wäre der Verkehrswert ca. 110000€).

    Der Neubau wird ca. 350000€ inkl. Baunebenkosten kosten.

    Eigenkapital bringen wir also, dann wenn die Bank keinen Abschlag rechnet, mit dem GS 40000€ ein + ca. 30000€ aus Sparguthaben.

    Grunderwerbssteuer / Makler entfällt.

    Abzählen wollen wir max. 1500€.
    Nettogesamteinkommen ist 4600€

    Klingt das realisierbar zu einigermaßen günstigen Konditionen bei den Banken?

    Vielen Dank!!
     
  5. #5 Einfachnurich, 30.06.2018
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    Sowohl das Einkommen als auch der Beleihungsauslauf von 84% rechtfertigen das Vorhaben und lassen gute Konditionen generieren.

    Welche Zinsfestschreibungszeit ist denn gewünscht? In welcher Stadt/Region (wegen Auswahl regionaler Banken und ggf. Landesfördermittel) soll gebaut werden?
     
  6. Fistan

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    Vielen Dank!

    Gebaut werden soll in Baden-Württemberg, 76327 Pfinztal

    Was die Zinsfestschreinung angeht haben wir noch keinen fixen Plan - würden wir es auch „Stückeln“ - also einen größeren Kredit mit langer Laufzeit von 15-20 Jahren und einen mir kürzere Laufzeit 10 Jahre...mal schauen, da kenne ich mich noch nicht ausreichend aus.
     
  7. #7 Einfachnurich, 01.07.2018
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    Wann soll das Vorhaben denn beginnen, bzw. wann steht die Auseinandersetzung mit dem Finanzierungskonzept an?
     
  8. #8 simon84, 01.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2018
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    Der Gemeinde steht ggf. auch bei ideeller Teilung ein Vorkaufsrecht zu.

    Daher aufpassen bei "Unter Richtwert verkaufen"

    Ebenso wird die Bank Einsparungen beim Kaufpreis nicht exakt wie Eigenkapital behandeln.

    Als Eigenkapital wird auf jeden Fall das berücksichtigt, was du tatsächlich einbringst (30.000 EUR).
     
  9. #9 Einfachnurich, 01.07.2018
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    Sorry, wie kommst du denn da drauf? Selbstverständlich wird bei Familienverkauf bei der Auswahl der richtigen Bank (und da sind alle Banken die für eine günstige Konditionswahl in Frage kommen dabei) der tatsächliche Bodenrichtwert berechnet und die Differenz zum vergünstigten Kaufpreis als 100% EK gewertet!

    Bei der Beleihungswertermittlung wird der tatsächliche Bodenrichtwert zu Grunde gelegt, gibt ja auch keinen Grund warum das nicht so sein sollte, unterstellt man, dass man innerhalb der Familie selbstverständlich etwas günstiger erwerben kann, als es am Markt erzielbar wäre!
     
  10. #10 Lexmaul, 01.07.2018
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    Und wie sieht sowas das Finanzamt?
     
  11. #11 Einfachnurich, 01.07.2018
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    Kannst du mir mal ganz kurz erklären, was das Finanzamt mit der Beleihungswertermittlung und somit der interne Sicherheit (wonach sich die Konditionen bemessen) einer der Bank zu tun hat?

    Was für eine Rolle spielt denn hier das Finanzamt???
     
  12. #12 Lexmaul, 01.07.2018
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    Die finden das ziemlich unlustig, wenn man (weit) unter Wert verkauft - das sollte nur ein Hinweis sein, dass einem das nicht später mal an die Karre fährt.

    Mit der Bank hat das nix zu tun.
     
  13. Fistan

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    naja, wir könnten es uns auch schenken lassen...das würde ja weit unter dem Freibetrag liegen und dann dürfte das Finanzamt auch nichts sagen, oder?

    Beratungsgespräch zur Finanzierung haben wir nächste Woche. Bin gespannt was uns dort gesagt wird.

    Pläne für den Neubau werden bereits erstellt und Bauantrag soll so schnell wie möglich gestellt werden. Keller dann voraussichtlich im Frühjahr und weiterer Bau im Juni/Juli 2019.

    Vielen Dank für die vielen Antworten. Wir freuen uns über jede Information/Meinung!
     
  14. #14 Lexmaul, 01.07.2018
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    Aber nur, wenn es echt geschenkt wird - die sind da nicht doof ;)
     
  15. Fistan

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    Noch eine Frage dazu: warum interessiert das Finanzamt das überhaupt? Beim Kauf eines Grundstücks/Immobilie muss ja keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden!?
     
  16. Fistan

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    Noch ein Nachtrag: gemeint ist hier der Kauf von den Eltern!
     
  17. #17 simon84, 02.07.2018
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    Naja wenn das bei euch so ist, dann ist das natürlich super.
    Meine Erfahrungen sind hier halt andere. (Stadt Muenchen).

    Du kannst von einem geschenkten oder billigen Grundstück halt doch keine unerwarteten Kosten, eine Küche, einen Umzug, Außenanlagen oder sonstiges zahlen. Und genausowenig bekommst du das von der Bank finanziert. Du hast vielleicht auf Papier eine niedrigere Beleihung, aber du bekommst das Geld was du dir "gespart" hast nicht ausbezahlt.

    Tatsächlich vorhandene Geldmitteln / Eigenkapital ist halt schon nochmal was ganz anderes als "Grundstueck guenstig bekommen".

    Einfach zu behaupten du hast 70 K Eigenkapital, weil du bei dem Grundstueck 40K sparst, aber tatsächlich nur 30K Eigenkapital auf Tasche haben (also nicht mal 10% ! ), das halte ich für eine Milchmädchenrechnung.
     
  18. #18 Lexmaul, 02.07.2018
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    Damit liegst Du grundlegend falsch und ich mit meiner Vermutung richtig ;)
     
  19. Fistan

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  20. #20 Lexmaul, 02.07.2018
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    Ah, danke für die Aufklärung - der Fall, den ich kannte, waren Geschwister :) .

    Ich kenne es auch so, dass das Grundstück als EK gezählt wird.
     
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