Flachdachsanierung mit 0,6% Gefälle zulässig?

Diskutiere Flachdachsanierung mit 0,6% Gefälle zulässig? im Dach Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, wir benötigen Hilfe bzw. einen Expertenrat bzgl. unserer Flachdachsanierung. Bei dem Dach handelt es sich um ein kleines Dach (2m x...

  1. AndyK

    AndyK

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    Guten Abend,

    wir benötigen Hilfe bzw. einen Expertenrat bzgl. unserer Flachdachsanierung. Bei dem Dach handelt es sich um ein kleines Dach (2m x 9,5m) welches an das Obergeschoss angrenzt. Es ist Teil der Wohnzimmer- und Küchendecke und gespiegelt zum Nachbarshaus (Reihenhaus). Das Dach wurde nach einem Wasserschaden (es war 34 Jahre alt und undicht) erneuert, mit der Option es später ggf. mal mit einem Gründach zu erweitern. Folgende Arbeiten wurden durchgeführt
    - neue Dampfsperre
    - 16 cm PUR Dämmplatten (für KfW Förderung)
    - Dampfdruckausgleichsschicht (1. Abdichtungslage)
    - Elastomerbitumenschweißbahn (2. Abdichtungslage)
    Als die alten Bitumenbahnen und der durchnässte Kork entfernt waren, konnte man lediglich ein Gefälle von etwa 5 cm über die Länge von 9,5 m in der Betondecke des Hauses feststellen (Anhand der Randsteine). Auf Nachfrage beim Dachdecker wurde uns versichert, dass dieses für den Wasserablauf vollkommen ausreichend sei und kein weiteres Gefälle nötig. Außerdem habe er schon die Dämmplatten dabei (es war eine Mischung aus 3 Produkten, siehe Fotos).
    Nun ist das Dach fertig und nach jedem Regen steht in jeder Bitumenschweißbahn für mindestens einen Tag Wasser (0,5-1 cm tief, siehe Bilder). Mit Laser nachgemessen ergibt sich je nach Position an den beiden Dachrändern nur ein Gefälle zwischen 0,4% und 0,6%. Im Forum habe ich gelesen, dass laut DIN 18531-1 ein Gefälle von mindestens 2% empfohlen wird um stehendes Wasser auf dem Dach möglichst zu vermeiden und für solche Flachdächer Dämmplatten mit Gefälle zu verwenden.

    -> Ist es nach Norm zulässig ein solches Flachdach lediglich mit einem Gefälle von 0,6% oder weniger zu sanieren?
    -> Wie hoch ist das Risiko, dass durch Dreck oder Eis im Winter die Bitumenbahnen beschädigt werden? Welche Auswirkung hat dies auf die Langlebigkeit des Daches?
    -> Ist es empfehlenswert auf ein Dach mit solch geringem Gefälle noch eine Grünschicht zu installieren? Oder besser das Dach "nackt" lassen um es besser auf Schäden kontrollieren zu können?
    -> Laut dem Dachdecker wird heutzutage kein Kies mehr als Schutz auf dem Dach verteilt, der Schiefer in dem Bitumen reicht als Schutz aus (Bauder Smaragd wurde verlegt). Stimmt dies oder sollte man doch lieber noch eine Kiesschicht als Schutz auflegen?

    Ganz lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe!

    20231009_115437.jpg 20231009_115441.jpg 20231009_171955.jpg 20231010_103816.jpg 20231010_182520.jpg 20231014_084155.jpg 20231014_084658.jpg
     
  2. SIL

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    Nein -Nur in begründeten Fällen , wie wenn keine andere technische Ausführung möglich ist , es Vorgaben von Ämtern Denkmalschutz gibt etc hinzu kommt bei Gefälleausbildung unter 2% ist ein Nachweis zu führen über das abführen des Niederschlages etc

    Ca auf 50% gegenüber einer Gefälleausführung.
    Wenn die Statik es zulässt und ein entsprechender Aufbau möglich ist , ja.
    Eine unsinnige Aussage.
    Das liegt eher an der Gestaltung und der Haltbarkeit des Daches.
    Unsinnige Antwort, das mindestens mit 2% heißt Minimum , eigentlich sind über 5% notwendig für einen wirklich beginnenden sauberen "Abfluss" , dies ist physikalisch begründet.
     
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  3. AndyK

    AndyK

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    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

    Könnte man dann annehmen, dass hier ein Baumangel vorliegt?
    Wie geht man in dieser Situation weiter vor, wenn der Dachdecker auf dem Standpunkt bleibt, dass das im Dach gegebene Gefälle von 0,6% ausreichend und der Norm entsprechend sei?
    Schreibt man hier eine Mängelrüge oder ist ein anderes Vorgehen eher empfehlenswert?
    Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten, bis der Mangel beseitigt ist?

    Da wir auf diesem Gebiet noch sehr unerfahren sind, freuen wir uns über alle Rückmeldungen und Tipps.
    Vielen Dank im Voraus!
     
  4. #4 SIL, 28.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 28.10.2023
    SIL

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    Ja, aber praktisch eher schwierig durchzusetzen.

    Indem dem Herren die Flachdachrichtlinie und die Empfehlungen des ZVDH ggf vorlegt.

    Grundsätzliche Empfehlung (sollte) für ein geplantes Mindestgefälle 2 %,
    bei höherwertiger Abdichtung (K2) Forderung eines Mindestgefälles von 2 %,
    Gefälle von < 2 % nur bei K1 möglich, jedoch mit einer höherwertigen Abdichtung mit K2-Qualitat.

    Etc Fazit grundsätzlich sollten 0 oder Gefällelose Ausführungen vermieden werden mit wenigen Ausnahmen, bei Unterschreitung der Empfehlung werden an alle verwendeten Materialien höhere Anforderungen gestellt dies beginnt schon mit der Dampfsperre / Bremse etc
    Da wir hier weder den Auftrag noch das Angebot noch ob BGB / VOB vereinbart ist sehen , werden Die hier wenig erreichen.

    Wo wird eigentlich entwässert ? Ich sehe da auf den Fotos nichts. ..

    Könnten Sie unter Verweis DIN 18195 etc im Allgemeinen würde ich aber hier eher versuchen durch die Firma eine Begrünung kostengünstig zu erlangen , es ist jetzt nicht der absolute Mangel der da entstanden ist ...nur sind die Begründung des DD so nicht haltbar - Empfehlung etwas 'feilschen'.

    Weiterhin sind hier verschiedene Baustoffe 'gemixt' Mogat und Oberlage Bauder etc , sieht etwas nach 'Reste' Verwertung aus ...ist zwar zulässig, wundert aber doch ..
     
  5. SIL

    SIL

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    Fachregel für Abdichtungen-Flachdachrichtlinie Stand 03/2020, herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks:”

    “2.2 Dachneigung Gefälle

    (1) Die Unterlage der Abdichtung soll für eine Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mindestens 2% in der Fläche geplant werden.

    (2)Gefällelose Flächen können in begründeten Fällen, z.B.

    -infolge reduzierter Anschlusshöhen an Türen

    -konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,

    -Bestandsgebäude mit vorgegebener Lage der der Entwässerungseinrichtungen

    -Intensivbegrünungen oder erdüberschüttete Flächen mit Anstaubewässerung

    -baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,

    geplant und ausgeführt werden

    […]

    (3)Das tatsächliche Gefälle kann infolge von vorhandenen Toleranzen/Abweichungen vom planmäßigen Gefälle abweichen.

    […]

    (5) Selbst auf Flächen mit einer Neigung bis zu 5% (ca.3°) kann, bedingt durch die Durchbiegung und/oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke der Werkstoffe, durch Überlappungen und Verstärkungen Pfützenbildung vorkommen.

    (6)Besteht die Gefahr, dass sich geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers schädigend auf Schutz- und Belagsschichten auswirken (z.B. bei Plattenbelägen im Mörtelbett), soll durch eine planmäßige Gefällegebung oder andre Maßnahmen für eine Wasserableitung gesorgt werden.”

    Weitere Ausnahme - weil dies nicht so klar formuliert ist - Begrünung ex oder intensiv
     
  6. AndyK

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    Vielen lieben Dank erneut für die schnelle Rückmeldung und ausführlichen Erklärungen, sowie den Auszug aus der Flachdachrichtlinie des ZVDH.

    -> Sind denn unsere Dampfdruckausgleichsschicht (1. Abdichtungslage) und Elastomerbitumenschweißbahn (2. Abdichtungslage) K1 oder K2?

    -> Wenn sich die erwartete Lebensdauer um ca. 50% verringert, ist es doch schon ein Mangel, oder nicht?

    Für die Entwässerung ist eine Regenrinne auf der hinteren Dachseite installiert:
    20231011_192821.jpg

    Ja, es sind wie gesagt verschiedene Produkte der PUR Dämmplatten aus Lagerbeständen verbaut (IKO Enertherm, Soprema Efyos Blue, und eine dritte). Laut Rechnung ist die Oberschicht auch "Mogat Flora", aber verlegt wurde "Bauder Smaragd".
    -> "Es ist alles gleichwertig, hieß es". Ich hoffe das stimmt, oder etwa nicht? GIbt es Risiken, diese Produkte verschiedener Hersteller zu mischen?

    -> Angeboten wurde "Mogat Gründachpaket GP60" mit 7,5 cm Substrathöhe und Flachballenstauden. Ist dies ex oder intensiv?

    Nochmals Danke für die Unterstützung!
     
  7. SIL

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    Ex - aber mit der Begrünung ist das Gefälle obsolet - insofern besteht dann kein Mangel , das einzige was noch kontrolliert werden muss ob die verwendete Bauder Oberlage Wurzel/ Rhizomfest ist , das können sie aber googeln.
    Ja ist es .
     
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  8. AndyK

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    Vielen Dank, SIL.

    Bauder Smaragd ist auch Wurzelfest.

    Damit haben Sie uns sehr geholfen. Wir werden dann das weitere Gespräch mit der Firma suchen, da die Begrünung eigentlich nur optional war (damit es die Möglichkeit gibt in Zukunft zu begrünen ohne ein neues Dach zu bauen). Im Angeobt steht "Die Leistungen basieren auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Fachtechnik des Deutschen Dachdeckerhandwerks und somit des ZVDH".

    Ein schönes Wochenende!
     
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Flachdachsanierung mit 0,6% Gefälle zulässig?

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